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Auto von Privat kaufen - Original-Kaufvertrag vom Erstbesitzer?

Themenstarteram 1. September 2018 um 18:42

Hallo,

ist es üblich, dass bei Kauf von Privat der Original-Kaufvertrag vom Erstbesitzer dem Käufer überlassen wird? Wird dieser später vom Käufer benötigt für die vorhandene Werksgarantie, die in diesem Fall an das Fahrzeug und nicht an den Erstbesitzer gebunden ist?

Und beim Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer verbleibt das Original beim Käufer und dem Verkäufer reicht eine Kopie, richtig?

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6 Antworten

Es gibt kein original Kaufvertrag - beide Exemplare werden von den Parteien unterschrieben und sind gleich wichtig und gültig.

Und die Werksgarantie hat mit dem Kaufvertrag nichts zu tun....

Themenstarteram 2. September 2018 um 8:46

In der ersten Frage geht es mir um den Kaufvertrag des Erstbesitzers mit dem Händler.

Hat dieser Kaufvertrag eine Relevanz für den Zweitbesitzer?

Ist es üblich, dass dieser Kaufvertrag an den Zweitbesitzer über geht?

Normalerweise wird der Kaufvertrag vom Erstbesitzer bzw. Vorbesitzer nicht mitgegeben. Ausnahmefälle können sein, wenn aus diesem Vertrag noch irgendwelche Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüche abzuleiten sind. Wenn ein Auto innerhalb kurzer Frist erneut den Besitzer wechselt, könnte das dann für den Erwerber sicher von Vorteil sein. Für die Werksgarantie ist der Vorkaufvertrag jedenfalls nicht relevant. Die erforderlichen Daten können von den markengebundenen Werkstätten in der Regel online abgerufen werden.

ein bisschen ist das dem Datenschutz geschuldet. Dem Zweitbesitzer gehen die Daten des Kaufvertrages des Neuwagen in der Regel nichts an. Meistens sind alle relevanten Daten und Ansprüche zwischen dem VK und dem Zweitbesitzer in dem KV geregelt, die diese beiden Parteien schliessen. Ein Ausnahme kann es sein, wenn mit dem Erst-Kaufvertrag eine bestimmte Historie des Fahrzeuges belegt werden kann oder belegt werden soll. Einigen Leuten ist es wichtig, möglichst viele Daten zu dem erworbenen Fahrzeug zu sammeln.

Einen Anspruch darauf gibt es m.W. nicht.

Das hängt lediglich vom guten Willen des Verkäufers ab.

Herstellergarantien sind normalerweise über die FIN hinterlegt, da braucht es keinen Vertrag.

Einzig bei damaligen zusätzlichen Vereinbarungen könnte der damalige vertrag wichtig ein - sofern diese Vereinbarungen beim Weiterverkauf überhaupt an den neuen Käufer übergehen.

am 3. Oktober 2018 um 0:27

ich bin nicht sicher aber ich bin der meinung dass , du immer den Original-Kaufvertrag hast sollen .

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