Wie lange kann man sein Auto umbestellen?
Habe mein Auto am 11.07.2005 bestellt. Habe es mir gestern überlegt und mich doch für den 140 PS Diesel entschieden. Die Verkäuferin sagt, wenn das Auto schon einen festen Produktionstermin hat, kann man das nicht mehr umbestellen.
Das wäre dann sehr ärgerlich.
Ich habe ja auch erst vor ein paar Tagen bestellt. Hätte also noch das Rücktrittsrecht für neubestellungen. Das sind glaube ich 2 Wochen.
Was könnt Ihr dazu sagen?
Danke
19 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von 1001Musik
Hatte den 4 V Diesel noch einmal für 2 Stunden probe gefahren. Ich bin begeisetert. Sehr laufruhig. Hatte vorher einen Benziner Polo. Man merkt nur ein Leistungsloch gleich beim anfahren, das sich dann bei ca. 1200 - 14000 Umdehungen in nichts auflöst.
gegen einen polo 1.0 ist der diesel natrürlich sehr leise 😁 😁 😁
Zitat:
Original geschrieben von 1001Musik
Hatte den 4 V Diesel noch einmal für 2 Stunden probe gefahren. Ich bin begeisetert. Sehr laufruhig. Hatte vorher einen Benziner Polo. Man merkt nur ein Leistungsloch gleich beim anfahren, das sich dann bei ca. 1200 - 14000 Umdehungen in nichts auflöst.
stimmt das ist mir auch schon aufgefallen, vor allem aber das der Passat beim Anfahren viel Gas braucht!
Weil ich die Suche benutzt hab und weil es zum Thema passt hole ich den alten Thread nochmal hoch 😎
Habe meinen am 21.08.09 bestellt. Hatte bisher Dynaudiosound in meinem alten Passat. Nun habe ich ohne bestellt, da es mir den Aufpreis nicht wert war und ich eh nie voll aufgedreht hab.
Nun hab ich allerdings die Originalanlage gehört - nicht berauschend.
Würde gerne auf VW-Sound umbestellen, finde ich geht noch für € 320,- mehr, aber wenn ich das jetzt mache, hatt das dann auswirkungen auf die Lieferzeit?
Will auf keinen Fall, dass es nur wegen so einer Kleinigkeit länger dauert, da ich meinen letzten Termingerecht zurückgeben muss.
Hat jemand Erfahrungen?
Ähnliche Themen
Ich kann dir nur eines raten: sollte deine ggf. Längere Wartezeit kein KO kriterium sein, solltest du diese in Kauf nehmen. Sich wegen 2 wochen Verzug 3 Jahre ärgern ist ein schlechtes Geschäft.