wie lange ist ein kennzeichen gesperrt??
hallo jungs!! ist ja nicht so wirklich eine E36 frage, aber OT würd ich es auch nicht nennen 😁
also!! wenn ich ein KfZ still lege, wie lange ist denn dann das kennzeichen gesperrt bis es wieder von den zulassungsstellen angeboten wird??
gruß klotz
17 Antworten
Moin,
Wird das Kennzeichen wieder aufs GLEICHE Fahrzeug angemeldet, ist das Kennzeichen gar nicht gesperrt. Es ist nur dann gesperrt, wenn der neue Besitzer ein neues Kennzeichen wünscht, oder der Wagen in einem anderen Kreis war. Diese Zeit (offiziell 2 Jahre, weil diese Verwaltungsvorschrift nicht an die Änderung der STVZO angepasst wurde) soll dazu dienen, das ein Auto das nach 12 Monaten wieder angemeldet wird, sein Schild behalten darf. Ergo, solange der Wagen nicht entgültig abgemeldet wurde, den Kreis wechselte oder das Kennzeichen unleserlich ist, darf man das nicht EU Schild weiterbenutzen.
Im Oldieforum ging es um eine andere Problematik in Bezug darauf. Im übrigen sind Kennzeichen von Fahrzeugen die VERSCHROTTET werden, können theoretisch sofort neu vergeben werden.
MFG Kester
Hi, ich denke mal das ist überall unterschiedlich, ich hab meinen Golf mit GER O 307 montags abgemeldet (ging in nen anderen kreis) und meinen BMW Dienstags angemeldet und hab meine alte nummer vom Golf wieder bekommen, erst hies es zwar das wär gesperrt, das wär vom kba noch nicht wieder freiegeben usw.. aber als ich dann noch mal heim mußte weil ich die deckungskarte vergessen hatte kam ich an einen anderen schalter und die hat den chef der zulassungstele gefragt und plötzlich ging es doch sogar komplett umsonst! Liegt also alles im ermessens der zulassungstelle bei uns bekommt man ja auch ein O und bei anderen nicht, habs sogar in engschrift und ohne leer zeichen, also GER O307 sieht aus wie ein Beamtenkennzeichen!
Mfg Frank
Kennzeichen behalten ...
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
...
Im Oldieforum ging es um eine andere Problematik in Bezug darauf. Im übrigen sind Kennzeichen von Fahrzeugen die VERSCHROTTET werden, können theoretisch sofort neu vergeben werden.
Hi,
nicht ganz. Ich wollte damals ein Kennzeichen von meinem (verschrotteten) E21 323i (war übrigens durchgerostet, nicht verunfallt 🙂) auf den Nachfolger übernehmen, da hiess es bei der Zulassungsstelle, "geht nicht, Kennzeichen darf erst 6 Monate nach Kfz-Brief-Entwertung wieder vergeben werden".
Weiss zwar nicht, ob die Info noch aktuell ist, könnte es mir aber durchaus vorstellen.
Zu Stillegungen:
Wird ein Fahrzeug stillgelegt, gilt der Fahrzeugbrief ohne weitere Aktionen (Verlängerung der Stilllegungszeit (max. 2x 6 Monate)) nach Ablauf des 12ten Monats nach Stilllegung als "verfallen" und muss neu beantragt werden. D.h. nach 18 Monaten ab Stilllegung kann das Kennzeichen an einen anderen vergeben werden und man bekommt nach dem "Kfz-Brief-Wiederbelebungsmaraton" 'ne neue Nummer, weil die "alte" weg ist ...