Wie kann ich das Gurtwarnergepiepse beim Picanto TA abstellen?
Ich hab regelmäßig eine Tasche auf dem Beifahrersitz stehen und keine Lust, diese anzuschnallen, nur damit das nicht dauernd piepst.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Rostklopfer
Ich hab das Problem schon mal mit nem Seitenschneider gelöst .
Gruß Rostklopfer
Hallo Rostklopfer,
und was wird Dein BeifahrerIn sagen, wenn beim nächsten Bums der Airbag (model- und ausstattungsabhängig) mangels Sitzerkennung nicht auf geht?
...Richtig, dem hat es nämlich die Sprache verschlagen!
Bis dänne, Günter!
... solange das Auto dann nicht noch an unwissende verkauft wird ...
48 Antworten
Warum ich das möchte, ist doch für die Antwort völlig egal. Mein Frage war nur, wie ich das tun kann. Wenn es nicht selbst machbar ist (beim Toyota konnte ich das und bei anderen Marken geht das auch), muss ich halt zum Händler. Mehr war nicht gefragt.
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Warum ich das möchte, ist doch für die Antwort völlig egal. Mein Frage war nur, wie ich das tun kann. Wenn es nicht selbst machbar ist (beim Toyota konnte ich das und bei anderen Marken geht das auch), muss ich halt zum Händler. Mehr war nicht gefragt.
Gibs auf, ist wie in den anderen Foren hier...stell ne Frage und du bekommst eine Belehrung.
Gruß....Andi
Ich habe ihm alle Möglichkeiten zu beginn des Themas genannt ohne irgendwelche Fragen zu stellen !...kannst ja mal nachlesen wie der TE sich so allgemein dafür bedankt hat ! 😉
Na, eine Möglichkeit gibt´s noch: das Kabel zum Schalter im Gurtschloss kappen und kurzschließen oder offen lassen (je nachdem, ob der Schalter beim Einstecken des Gurtes schließt oder öffnet)
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Hallo zusammen,
eine weitere Möglichkeit:
eine Apfelkiste (ca. 7 cm hoch) mit dem Boden nach oben auf den Sitz stellen. Die dann den Sitz berührenden 4 Stück Eckholzklötzchen liegen ausserhalb der Sitzkontaktfläche. Die Aktentasche, Laptop, Frühstücksdose - oder was auch immer - kann jetzt auf dem Sitz plaziert werden, ohne den Piepser auszulösen, allerdings 7 cm höher!
Bis dänne, Günter!
... die Apfelkiste kann beim Verkauf des Fahrzeuges auch relativ leicht ohne Rückstände entfernt werden, lästige Kabelwiederanschlussarbeiten (bei befolgen des letzten Vorschlages) entfallen!
Zitat:
Original geschrieben von salzberg
Hallo zusammen,eine weitere Möglichkeit:
eine Apfelkiste (ca. 7 cm hoch) mit dem Boden nach oben auf den Sitz stellen. Die dann den Sitz berührenden 4 Stück Eckholzklötzchen liegen ausserhalb der Sitzkontaktfläche. Die Aktentasche, Laptop, Frühstücksdose - oder was auch immer - kann jetzt auf dem Sitz plaziert werden, ohne den Piepser auszulösen, allerdings 7 cm höher!Bis dänne, Günter!
... die Apfelkiste kann beim Verkauf des Fahrzeuges auch relativ leicht ohne Rückstände entfernt werden, lästige Kabelwiederanschlussarbeiten (bei befolgen des letzten Vorschlages) entfallen!
Leider geil! 😎 😁
Zitat:
Original geschrieben von Boxershort
Ich habe ihm alle Möglichkeiten zu beginn des Themas genannt ohne irgendwelche Fragen zu stellen !...kannst ja mal nachlesen wie der TE sich so allgemein dafür bedankt hat ! 😉
Du hast völlig falsche Aussagen getroffen, die überhaupt nicht weiterhelfen: "
Vom Gesetz nicht zulässig!", falls du das schon wieder vergessen hast. Muss man sich jetzt schon für falsche Aussgen bedanken?
Dir leuchtet also immer noch nicht ein damit du eine Sicherheitsrelevante Baugruppe
ausser Kraft setzen willst?!- Und ausgerechnet der deutsche Staat/TÜV/Autoversicherung soll dir dafür noch ein OK geben ?!
Schönen Sonntag noch 😉
Der akustische Gurtwarner ist keine sicherheitsrelevante Baugruppe, auch wenn du das nicht einsehen willst. Es gibt keinerlei Vorschriften, dass ein Fahrzeug einen Gurtpiepser haben muss und der TÜV interessiert sich auch nicht dafür, weil es eben keine Gurtwarnerpflicht gibt.
Das hat nichts zu sagen: entscheidend ist die Änderung am Fahrzeug. Wenn das Fahrzeug sowieso nicht mit Warnsignal ausgerüstet ist kann man das ja auch schlecht beanstanden. Anders sieht es aus wenn das Fahrzeug eine Warnvorrichtung hat und diese nachträglich ausser Betrieb gesetzt wird. Dies ist eine Änderung die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt. Ein Fahrzeug ohne ABS kommt ja auch durch den TÜV, aber ein Fahrzeug mit ABS das nicht funktioniert eben nicht.
Meine Güte, du willst es nicht kapieren, oder? Woher nimmst du denn die Weisheit, dass das zum Erlöschen den Betriebserlaubnis führt?
Sodala, ich hab noch mal ein wenig in alten E-Mails gekramt …
Sehr geehrter Herr abc,
Grundsätzlich ist der Gurtwarner nicht vorgeschrieben. Ist das Fahrzeug vor 1.4.2006 erstmals zugelassen, ist der (teilweise) nicht funktionierende Gurtwarner nicht zu bemängeln. Liegt die Erstzulassung danach kann der Gurtwarner in den sog. Fahrzeugsystemdaten / Vorgaben aufgeführt sein. Ist dies der Fall, dann liegt bei entsprechender Fehlfunktion ein erheblicher Mangel vor. (Die Vorgaben werden über die Typverschlüsselung und die Fahrgestellnr. des Fahrzeugs gesteuert; um hier eine genaue Aussage machen zu können, bräuchte ich den Fahrzeugschein)
Mit freundlichen Grüßen
Dipl. Ing. XYZ
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DEKRA Automobil GmbH
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Vorsitzender des Aufsichtsrates: Stefan Kölbl
Geschäftsführer: Clemens Klinke (Vorsitzender),
Wolfgang Linsenmaier, Dr. Gerd Neumann
So weit die Dekra zum Gurtwarner. Da eine optische und eine akustische Warnung erfolgt, und nur eine der beiden ohne Funktion sein soll, hat der Gurtwarner keine Fehlfunktion, die Warnung wird ja immer noch angezeigt.
Ich bin jetzt raus, außer Belehrungen, Halbwahrheiten und falschen Aussagen kam leider nix Brauchbares. Schade.
Was hast du erwartet. Ich habe eben mal im Opelforum gesucht und da ist es zum Thema nicht viel anders. Halbwahrheiten ...blabla, Belehrungen...blabla und dumme Kommentare. Ich habe meine Meinung zu dem Thema und dazu stehe ich. Das Gepiepse hätte man lieber für die Beleuchtung nutzen sollen, da macht es wenigstens Sinn.
Gruß....Andi
Beim auscodieren des Gurtwarners gibt es kein optisches oder akustisches warnzeichen mehr!-entweder ganz oder gar nicht!
Die Email beweißt nichts da kein offizielles Dokument...Man nehme irgendein Dokument aus dem Netz von Dekra mit Kopf und Fußzeile und setze ein Text ein!
ICH jedenfalls würde das Risiko nicht eingehen.Beispiel:
Bekannter fährt unangeschnallt mit ...es kommt zu einen Unfall mit Personenschaden des
bekannten...der Bekannte oder jemand anderes sagt der Gurtwarner war aus ... die Versicherung lässt das prüfen...
Die Versicherung wird alles daran setzen nicht zu zahlen bzw.Das Geld vom Fahrer/Halter zievilrechtlich zurück zu holen!
Jeder soll machen was er für richtig hält...Der TE hat seine Antworten bzw.Vorschläge was seine
Frage betrifft und alle sind glücklich!
MfG Shorty
Zitat:
Original geschrieben von Boxershort
Beim auscodieren des Gurtwarners gibt es kein optisches oder akustisches warnzeichen mehr!-entweder ganz oder gar nicht! …
Du willst es nicht begreifen … schade. Meine frage war "Wie bekomme ich das Piepsen weg" und nicht "Wie kann ich den Gurtwarner auscodieren". Ist das wirklich so schwer zu verstehen? Meine Güte …