Wie ist die rechtliche Situation bei Handynutzung bzw. Nichtnutzung beim Autofahren?
Wie ist die rechtliche Situation bei Handynutzung bzw. Nichtnutzung beim Autofahren?
Jemand wird angerufen und geht mit seinem Auto zum Parkplatz zurück. Dann steigt er ins Auto ein und steckt seinen Schlüssel ins Zündschloss. Jetzt baut sich sein bluetooth auf und er telefoniert weiter über bluetooth und vergisst aber sein Handy aus der Hand zulegen. Er nutzt sein Handy nicht, sondern telefoniert mit der aufgebauten bluetooth Leitung über seine Autolautsprecher und nutzt auch sonst sein Handy beim Autofahren nicht. Dann startet er sein Fahrzeug und vergisst sein Handy aus der Hand zulegen. Bevor er das Handy weglegt beendet er sein Gespräch mit dem Einstellrad in der Mittelkonsole.
Er hat damit sein Handy beim Autofahren nicht genutzt. Wird er jetzt trotzdem bestraft weil er das Handy in der Hand gehalten hat, obwohl er es nicht genutzt hat? Wie ist die Rechtslage?
Der Wortlaut mit dem Paragraphen lautet im übrigen "Handynutzung" etc. Es heißt nicht, dass das bloße in der Hand halten bei Nichtnutzung strafbar ist. Es heißt wenn man ein elektronisches Gerät etc. aufnimmt oder in der Hand hält und nutzt...
Ist jetzt auch die Nichtnutzung beim in der Hand halten strafbar?
Wenn ja, weshalb macht man keinen Paragraphen der aussagt, dass ein bloßes in der Hand halten oder ein bloßes Aufnehmen eines elektrischen Kommunikationsmittels auch bei "Nichtnutzung" strafbar ist?
Beste Antwort im Thema
Mir war gar nicht klar, dass der § inzwischen derart ausformuliert wurde, aber da steht´s doch drin:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html
Wenn du "über bluetooth" telefonierst, benutzt du doch trotzdem dein Handy oder wie soll das Signal sonst zum nächsten Funkmast? Also stell dich nicht dumm und verkaufe auch uns nicht für dumm. Erst der Thread mit der Anzeige, dann deine Österreicher-Nummer und jetzt das...
Schau beim Fahren auf die Straße und links und rechts und schon hat´s sich. Fertig.
Alles andere, ob und überhaupt... 😮 🙄 😕
182 Antworten
Zitat:
@Opelowski schrieb am 30. März 2018 um 22:20:12 Uhr:
Zitat:
@cocker schrieb am 25. März 2018 um 13:29:29 Uhr:
Es gibt ja auch kein Gesetz dagegen, dass man während der Autofahrt am Steuer keine Kuh melken darf ...
wenn das so weiter geht klappt es ohne Führerbefehl nicht mal mehr mit ein- und ausatmen.
Stichwort Führer: in Österreich ist der Fahrzeugführer schon abgeschafft worden,
..... der wird jetzt Fahrzeuglenker genannt.
In Deutschland auch. Aber nicht, weil "der Führer" unpassend erscheint, sondern weil im Sinne der sprachlichen Gleichbehandlung auch "Führerrinnen" angesprochen werden müssen.
Folglich ist es im Sinne der StVO nicht mehr "der Fahrzeugführer", sondern "wer ein Fahrzeug führt", oder "Fahrzeugführende". Auch "der Verkehrsteilnehmer" ist jetzt "wer am Verkehr teilnimmt" und Fußgänger bzw. Radfahrer sind "zu Fuß Gehende" bzw. "Rad Fahrende".
Das hat man zwar nicht konsequent durchgezogen, da es z.B. immer noch Fußgängerüberwege (korrekt "Überweg für zu Fuß Gehende"😉 oder die Weisungen der Polizeibeamten (und nicht Polizeibeamtinnen) gibt, aber der Versuch war dar. 😁
Und diesem Gender-Wahnsinn ist auch das "Er hält das Mobiltelefon" zum Opfer gefallen. Jetzt steht da nicht mehr, dass "ER, der Fahrzeugführer" das Mobiltelefon hält, sonder dass "Wer ein Fahrzeug führt" ein Mobiltelefon nur benutzen darf, wenn es nicht "gehalten wird".
Zitat:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird...
...und was macht gleich nochmal so eine Handyhalterung mit dem Handy? 😛
ist es nicht vollkommen wurscht, wie der Mensch hinterm Steuer bezeichet wird ...?
Fahrer, Führer (ok, aus deutscher sicht nicht so doll 😉 ), Lenker, ...
Im Grunde ja. Aber man sollte die Vorgaben sinnvollerweise so formulieren, dass auch unmissverständlich klar ist, das DER MENSCH, der hinter dem Lenkrad, sitzt das Handy nicht benutzen darf, wenn DIESER MENSCH es dazu hält.
Gemäß der jetzigen Formulierung dürfte ich als Fahrer/Führer/Lenker nicht mal via Freisprechen "telefonieren", wenn mein Beifahrer das Handy hält. Denn es wird ja "gehalten." 🙂
Was tatsächlich gemeint ist, sollte klar sein. Das war aber auch bei dem bisherigen "gehalten werden muss" der Fall. Doch schwups kommt ein Anwalt und erklärt, dass das Handy zwar gehalten werden kann aber nicht zwingend gehalten werden muss. Und schon geht die StVO-Fotmulierung den Bach runter. Nur deshalb wurde das "muss" gestrichen.
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Zitat:
@cocker schrieb am 30. März 2018 um 14:48:07 Uhr:
Zitat:
@Linksfahrer64 schrieb am 30. März 2018 um 01:27:39 Uhr:
Also kann ich das Telefon ganz bequem in der rechten Hand halten, und dabei mit Freisprecheinrichtung telefonieren.
kannst du - darfst du aber nicht.
Warum - wenn ich es doch nicht benutzt habe?
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 31. März 2018 um 01:01:37 Uhr:
In Deutschland auch. Aber nicht, weil "der Führer" unpassend erscheint, sondern weil im Sinne der sprachlichen Gleichbehandlung auch "Führerrinnen" angesprochen werden müssen.Folglich ist es im Sinne der StVO nicht mehr "der Fahrzeugführer", sondern "wer ein Fahrzeug führt", oder "Fahrzeugführende". Auch "der Verkehrsteilnehmer" ist jetzt "wer am Verkehr teilnimmt" und Fußgänger bzw. Radfahrer sind "zu Fuß Gehende" bzw. "Rad Fahrende".
Das hat man zwar nicht konsequent durchgezogen, da es z.B. immer noch Fußgängerüberwege (korrekt "Überweg für zu Fuß Gehende"😉 oder die Weisungen der Polizeibeamten (und nicht Polizeibeamtinnen) gibt, aber der Versuch war dar. 😁
Und diesem Gender-Wahnsinn ist auch das "Er hält das Mobiltelefon" zum Opfer gefallen. Jetzt steht da nicht mehr, dass "ER, der Fahrzeugführer" das Mobiltelefon hält, sonder dass "Wer ein Fahrzeug führt" ein Mobiltelefon nur benutzen darf, wenn es nicht "gehalten wird".
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 31. März 2018 um 01:01:37 Uhr:
Zitat:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird......und was macht gleich nochmal so eine Handyhalterung mit dem Handy? 😛
Mein Handy war aber zu dem Zeitpunkt auch nicht zum dienen bestimmt.
Zitat:
@cocker schrieb am 30. März 2018 um 14:48:07 Uhr:
Zitat:
@Linksfahrer64 schrieb am 30. März 2018 um 01:27:39 Uhr:
Also kann ich das Telefon ganz bequem in der rechten Hand halten, und dabei mit Freisprecheinrichtung telefonieren.
kannst du - darfst du aber nicht.
Du darfst sogar sex während der Autofahrt machen
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 31. März 2018 um 01:01:37 Uhr:
In Deutschland auch. Aber nicht, weil "der Führer" unpassend erscheint, sondern weil im Sinne der sprachlichen Gleichbehandlung auch "Führerrinnen" angesprochen werden müssen.Folglich ist es im Sinne der StVO nicht mehr "der Fahrzeugführer", sondern "wer ein Fahrzeug führt", oder "Fahrzeugführende". Auch "der Verkehrsteilnehmer" ist jetzt "wer am Verkehr teilnimmt" und Fußgänger bzw. Radfahrer sind "zu Fuß Gehende" bzw. "Rad Fahrende".
Das hat man zwar nicht konsequent durchgezogen, da es z.B. immer noch Fußgängerüberwege (korrekt "Überweg für zu Fuß Gehende"😉 oder die Weisungen der Polizeibeamten (und nicht Polizeibeamtinnen) gibt, aber der Versuch war dar. 😁
Und diesem Gender-Wahnsinn ist auch das "Er hält das Mobiltelefon" zum Opfer gefallen. Jetzt steht da nicht mehr, dass "ER, der Fahrzeugführer" das Mobiltelefon hält, sonder dass "Wer ein Fahrzeug führt" ein Mobiltelefon nur benutzen darf, wenn es nicht "gehalten wird".
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 31. März 2018 um 01:01:37 Uhr:
Zitat:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird......und was macht gleich nochmal so eine Handyhalterung mit dem Handy? 😛
hier steht aber nur benutzen... benutzt und aufgenommen während der Fahrt habe ich es ja nicht, ergo war das Halten erlaubt.
Du (TE) schreibst:
Zitat:
Jetzt baut sich sein bluetooth auf und er telefoniert weiter über bluetooth und vergisst aber sein Handy aus der Hand zulegen. Er nutzt sein Handy nicht, sondern telefoniert mit der aufgebauten bluetooth Leitung über seine Autolautsprecher und nutzt auch sonst sein Handy beim Autofahren nicht. Dann startet er sein Fahrzeug und vergisst sein Handy aus der Hand zulegen.
Genau das ist "benutzen". Benutzen ist z.B. auch "Siri, rufe die Auskunft an".
Liegt das Handy dabei auf dem Beifahrersitz, ist das ein Benutzen - aber ein zulässiges Benutzen.
Wird das Handy jedoch dabei gehalten, ist das ein unzulässiges Benutzen.
Und auch das Telefonieren via Bluetooth ist ein Benutzen des Handys. Das das Handy in diesem Fall wie eine fest eingebaute Freisprecheinrichtung funktioniert ist unerheblich, solange das Handy bei diesem Vorgang gehalten wird.
Zitat:
hier steht aber nur benutzen... benutzt und aufgenommen während der Fahrt habe ich es ja nicht, ergo war das Halten erlaubt.
Nein das steht nicht benutzt UND aufgenommen. Da steht das es weder aufgenommen, noch gehalten wird.
Wer mit dem Handy in der Hand ins Auto steigt, der hält es. Kommt jetzt ein Anruf und geht man dran, ist es ein Benutzen. Steigt man telefonierend ins Auto ein, ist es ein Benutzen. Dann darf man erst den Motor starten, wenn man das Handy aus der Hand gelegt hat. Dann ist es weiterhin ein Benutzen, aber ein zulässiges.
Zitat:
@lachs4709 schrieb am 31. März 2018 um 12:32:07 Uhr:
... ergo war das Halten erlaubt.
Auch wenn du den Unsinn noch 1.000 mal wiederholst, es bleibt bei „Nein“.
Die ganze Diskussion ähnelt leider dem Versuch, einen "Reichsbürger" von der Existenz der BRD zu überzeugen.
Dann lasst ihn das Ganze vor Gericht bringen. Der Richter kann es ihm dann auch nochmal erklären.
Uns hier glaubt er ja doch nicht.
Zitat:
@lachs4709 schrieb am 31. März 2018 um 12:29:22 Uhr:
Zitat:
@cocker schrieb am 30. März 2018 um 14:48:07 Uhr:
kannst du - darfst du aber nicht.Du darfst sogar sex während der Autofahrt machen
nein darfst du in Deutschland nicht.
Nur wenn das Auto steht und sich niemand dadurch belästigt fühlt, siehe §183 StGB.
Mal schlaumachen, bevor du hier dein (im Übrigen themenfremdes!) Unwissen öffentlich verbreitest - was zwar tatsächlich nicht verboten, aber hochgradig lächerlich ist...
also ich seh benutzen schon mit halten des handys egal ob das über BT geht oder net.
benutzen tuste das ja auch per BT.
den lautsprecher des handys einschalten seh ich ich net als freisprech einrichtung.
halten und benutzen tuste das ja dann auch und meist musste bei lautsprecher das handy in die nähe des mundes halten um ordentlich verstanden zu werden.
aber wie immer teures auto und kein geld für ne ordentliche freisprecheinrichtung und handy halterung.
wenn man das handy in der hand vergisst sollte man sich schon sorgen machen.
deine aufmerksamkeit ist auf den verkehr zu richten und net auf das handy und mal soll sicher fahren und das auto beherschen!
dazu sind nunmal 2 hände notwendig.
und wegen solcher idioten die meinen handy halten und damit telefonieren ist toll hab ich fast ein auto in meiner tür gehabt weil der idiot das machte und einfach über tiefrot fuhr