Wie ist die rechtliche Situation bei Handynutzung bzw. Nichtnutzung beim Autofahren?
Wie ist die rechtliche Situation bei Handynutzung bzw. Nichtnutzung beim Autofahren?
Jemand wird angerufen und geht mit seinem Auto zum Parkplatz zurück. Dann steigt er ins Auto ein und steckt seinen Schlüssel ins Zündschloss. Jetzt baut sich sein bluetooth auf und er telefoniert weiter über bluetooth und vergisst aber sein Handy aus der Hand zulegen. Er nutzt sein Handy nicht, sondern telefoniert mit der aufgebauten bluetooth Leitung über seine Autolautsprecher und nutzt auch sonst sein Handy beim Autofahren nicht. Dann startet er sein Fahrzeug und vergisst sein Handy aus der Hand zulegen. Bevor er das Handy weglegt beendet er sein Gespräch mit dem Einstellrad in der Mittelkonsole.
Er hat damit sein Handy beim Autofahren nicht genutzt. Wird er jetzt trotzdem bestraft weil er das Handy in der Hand gehalten hat, obwohl er es nicht genutzt hat? Wie ist die Rechtslage?
Der Wortlaut mit dem Paragraphen lautet im übrigen "Handynutzung" etc. Es heißt nicht, dass das bloße in der Hand halten bei Nichtnutzung strafbar ist. Es heißt wenn man ein elektronisches Gerät etc. aufnimmt oder in der Hand hält und nutzt...
Ist jetzt auch die Nichtnutzung beim in der Hand halten strafbar?
Wenn ja, weshalb macht man keinen Paragraphen der aussagt, dass ein bloßes in der Hand halten oder ein bloßes Aufnehmen eines elektrischen Kommunikationsmittels auch bei "Nichtnutzung" strafbar ist?
Beste Antwort im Thema
Mir war gar nicht klar, dass der § inzwischen derart ausformuliert wurde, aber da steht´s doch drin:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html
Wenn du "über bluetooth" telefonierst, benutzt du doch trotzdem dein Handy oder wie soll das Signal sonst zum nächsten Funkmast? Also stell dich nicht dumm und verkaufe auch uns nicht für dumm. Erst der Thread mit der Anzeige, dann deine Österreicher-Nummer und jetzt das...
Schau beim Fahren auf die Straße und links und rechts und schon hat´s sich. Fertig.
Alles andere, ob und überhaupt... 😮 🙄 😕
182 Antworten
Zitat:
@rambonaut schrieb am 24. März 2018 um 23:50:22 Uhr:
Du darfst dein Handy nur benutzen wenn der Motor "aus" ist.
Wenn du es in die Hand nimmst - gilt dies als "benutzen"Stehst du an der Roten Ampel,mit Start/Stop so kannst du dein Handy nutzen...sagte das Oberlandesgericht Hamm. Was aber meist dazu führt...das Grün verschlafen wird....
Unsere Bußgelder sind zu lasch....
Ich habe das Handy in die Hand genommen als der Motor aus war und dann habe ich gestartet und dann hat sich bluetooth aufgebaut.
Und warum haste nicht zuerst fertig telefoniert und bist DANN ins Auto gestiegen bzw. nach beenden des Gespräches das Auto anmachen und fahren?
Es könnte doch sooo einfach sein.
Zitat:
@lachs4709 schrieb am 26. März 2018 um 17:52:45 Uhr:
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 24. März 2018 um 23:41:39 Uhr:
Mir war gar nicht klar, dass der § inzwischen derart ausformuliert wurde, aber da steht´s doch drin:https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html
Wenn du "über bluetooth" telefonierst, benutzt du doch trotzdem dein Handy oder wie soll das Signal sonst zum nächsten Funkmast? Also stell dich nicht dumm und verkaufe auch uns nicht für dumm. Erst der Thread mit der Anzeige, dann deine Österreicher-Nummer und jetzt das...
Schau beim Fahren auf die Straße und links und rechts und schon hat´s sich. Fertig.
Alles andere, ob und überhaupt... 😮 🙄 😕Nein, ich habe ja das Handy benutzt als ich auf dem Parkplatz war und dann habe ich Zündung angemacht, bluetooth hat sich aufgebaut und dann habe ich den mptor gestartet. Ich habe dann nicht mehr mein Handy benutzt, sondern mein bluetooth, diese funktionieren über meine Lautsprecher. Handy habe ich zum Telefonieren nicht benutzt, funktioniert alles über bluetooth.
Käse. Wenn das alles über bluetooth funktioniert, dann kannst du das Handy während des Gesprächs ausschalten (oder den Akku rausnehmen, weil das im Gegensatz zum Ausschalter nicht gezielt das Gespräch beendet). Kannst du das?
Ich sage: Nein!
Deshalb hast du es benutzt. Außerdem halte ich deine Geschichte(n) für unausgegorenen Käse, den du dir mal hier mal da zusammenreimst (oder gezielt aus Urteilen raussuchst), weil dir langweilig ist und setze dich jetzt auf meine Ignorierliste. Ständig dein Quark. Äh... Käse...
Zitat:
@forfourfahrer schrieb am 26. März 2018 um 18:45:03 Uhr:
Und warum haste nicht zuerst fertig telefoniert und bist DANN ins Auto gestiegen bzw. nach beenden des Gespräches das Auto anmachen und fahren?
Diese Frage habe ich mir auch schon am Anfang des Threads gestellt.
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Zitat:
@einsdreivier schrieb am 24. März 2018 um 23:41:39 Uhr:
Mir war gar nicht klar, dass der § inzwischen derart ausformuliert wurde, aber da steht´s doch drin:https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html
Wenn du "über bluetooth" telefonierst, benutzt du doch trotzdem dein Handy oder wie soll das Signal sonst zum nächsten Funkmast? Also stell dich nicht dumm und verkaufe auch uns nicht für dumm. Erst der Thread mit der Anzeige, dann deine Österreicher-Nummer und jetzt das...
Schau beim Fahren auf die Straße und links und rechts und schon hat´s sich. Fertig.
Alles andere, ob und überhaupt... 😮 🙄 😕
Mit benutzen ist gemeint, das Handy am Ohr zu halten oder drauf zu schauen, Z.B. Uhrzeit ablesen, zu tippen etc. alles andere ist mit benutzen nicht gemeint.
Ansonsten könnte man auch argumentieren, dass jemand bluetooth benutzt es nicht in der Hand hält aber nach deiner Argumentation wäre es trotzdem eine Nutzung. Also würde man generell mit bluetooth und Freisprecheinrichtung bestraft. Oder willst du mir ernsthaft sagen, dass du das Handý mit Freisprecheinrichtung, auch wenn du es nicht in der Hand hälst nicht benutzt? Das ist deine Argumentation.
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 25. März 2018 um 00:56:50 Uhr:
Herrje, lass doch die Leute nicht in die "Falle" laufen, sondern schreibe, worauf du hinaus willst:https://www.stuttgarter-zeitung.de/...6cbd-4538-86a6-f8a9cb8b148b.html
Und jetzt lies den Text der AKTUELLEN StVO. Das "MUSS" wurde GESTRICHEN. Gibt es nicht mehr. Aus, Ende, keine Diskussion mehr. Oder irre ich? Dann möge jemand schlaueres meinen Beitrag widerlegen und ich gestehe meinen Fehler ein.
Das benutzen wurde aber nicht gestrichen, d.h. wenn ein benutzen strafbar ist, ist im Umkehrschluss ein nicht benutzen nicht strafbar - oder irre ich mich jetzt.
Dann möge jemand schlaueres meinen Beitrag widerlegen und ich gestehe meinen Fehler ein.
Zitat:
@forfourfahrer schrieb am 26. März 2018 um 18:45:03 Uhr:
Und warum haste nicht zuerst fertig telefoniert und bist DANN ins Auto gestiegen bzw. nach beenden des Gespräches das Auto anmachen und fahren?
Es könnte doch sooo einfach sein.
weil ich noch Termin hatte
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 25. März 2018 um 00:42:21 Uhr:
Hast du den Gesetzestext gelesen?Schalte doch das Handy aus oder entnimm die Batterie, nachdem du es über bluetooth mit dem Wagen verbunden hast und schaue, ob das Telefonat weiterhin aufrechterhalten bleibt.
Das sollte deine Frage nach der Benutzung schnell beantworten.
Wenn du zum Zwecke des Telefonierens das Gerät in der Hand hältst bzw. vergisst es wegzulegen, ist das doch deine eigene Nachlässigkeit und genau das ist nunmal verboten - zumindest lese ich das dort. Dass du das Gerät nicht halten musst, ist klar, du könntest es auch einfach neben dich in den Getränkehalter legen. Von einem "muss" steht aber auch nichts im Gesetzestext oder etwa doch?
Für meine Begriffe ist das eindeutig. Man könnte sich über das "hierfür" streiten, aber es steht dort nun einmal nicht "wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten werden muss". Schau mal genau was dort steht.
Ich habs gelesen. Hier steht benutzen und unter benutzen verstehe ich, wenn ich es am Ohr halte, aufs Handy schaue z.b. Uhrzeit ablesen oder drauf tippen, alles andere ist nicht benutzen.
Wenn du jetzt sagst weil das gerät verbunden wurde sei ein benutzen so irrst du, weil dann generell jedes Gespräch mit bluetooth eine Benutzung darstellen würde, auch wenn es im Kofferraum liegt.
Zitat:
@servicetool schrieb am 25. März 2018 um 07:13:53 Uhr:
"vergisst sein Handy aus der Hand zulegen"
Ein untrügliches Anzeichen für Demenz, eine MPU ist dringend angeraten.
Demnächst vergisst man vielleicht an einer roten Ampel anzuhalten.
es spielt auch keine Rolle, selbst wenn man das Handy in der Hand hält und nicht nutzt dann nutzt man es eben nicht und eine Nichtnutzung ist nicht strafbar auch wenn man über bluetooth spricht, weil ich dann über Autolautsprecher spreche und nicht über Lautsprecher vom Handy. Das ist der Unterschied.
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 26. März 2018 um 18:54:59 Uhr:
Käse. Wenn das alles über bluetooth funktioniert, dann kannst du das Handy während des Gesprächs ausschalten (oder den Akku rausnehmen, weil das im Gegensatz zum Ausschalter nicht gezielt das Gespräch beendet). Kannst du das?Zitat:
@lachs4709 schrieb am 26. März 2018 um 17:52:45 Uhr:
Nein, ich habe ja das Handy benutzt als ich auf dem Parkplatz war und dann habe ich Zündung angemacht, bluetooth hat sich aufgebaut und dann habe ich den mptor gestartet. Ich habe dann nicht mehr mein Handy benutzt, sondern mein bluetooth, diese funktionieren über meine Lautsprecher. Handy habe ich zum Telefonieren nicht benutzt, funktioniert alles über bluetooth.
Ich sage: Nein!
Deshalb hast du es benutzt. Außerdem halte ich deine Geschichte(n) für unausgegorenen Käse, den du dir mal hier mal da zusammenreimst (oder gezielt aus Urteilen raussuchst), weil dir langweilig ist und setze dich jetzt auf meine Ignorierliste. Ständig dein Quark. Äh... Käse...
Deine Argumentation ist auch Käse. Benutzen ist, wenn man das handy am Ohr hält, drauf schaut um z.b. Uhrzeit abzulesen, tippen. Alles andere ist nicht benutzen. Das muss dir doch klar sein.
Wenn du behauptest das sobald bluetooth an ist das Handy benutzt wird darfst du dann auch überhaupt kein bluetooth benutzen. Also müsste jede Nutztung mit bluetooth und Freisprecheinrichtung bestraft werden.
Bestraft werden müsste so manches.
Wenn das Handy eine Fernsprechverbindung aufrecht erhält, über die Du ein Gespräch führst, dann benutzt Du dieses Handy. Wenn Du es dabei in der Hand hältst, dann ist das eine Owi und wird - falls entdeckt - geahndet. Ob das Handy dabei über den Blauzahn mit einer Freispreche verbunden ist, das ist insoweit egal.
Wenn Du das nicht verstehst, dann wäre es furchtbar nett von Dir, wenn Du einfach das Autofahren sein lässt, damit Du unterbrechungsfrei telefonieren darfst und dann dabei jedenfalls nicht am Steuer sitzt. Das wäre für alle das Beste.
Ich weiß jetzt nicht, wo das Problem ist?
Ich selber bin so ein kleiner viel_Fahrer mit ungefähr 50.000 km pro Jahr, manchmal ein bisschen mehr manchmal ein bisschen weniger, und ich telefoniere viel beim Autofahren, da habe ich meine Ruhe.
Jedes Cellphone hat eine Freisprecheinrichtung, die ich nutzen kann, so dass ich auch nicht das Cellphone anzulegen muss ans Ohr, was sowieso über kurz oder lang Kopfschmerzen geben würde.
Also kann ich das Telefon ganz bequem in der rechten Hand halten, und dabei mit Freisprecheinrichtung telefonieren.
Wenn ich die Straße im Blick habe, und aufmerksam fahre, auch ab und zu mal in die Spiegel schaue, dann sehe ich doch, wenn dort Polizei in der Nähe ist, d.h. vor mir oder hinter mir oder rechts oder links. Da ist doch das Risiko sehr überschaubar, nämlich in dem Falle fast null.
Von daher verstehe ich diese ganze Debatte hier nicht, beziehungsweise will das nicht verstehen.
Solange ich nicht unter Stress stehe beim Autofahren, und irgendwie was suchen muss, wobei ich mich nun wirklich konzentrieren muss, sondern mein Ziel weiß, und auch weiß wie ich dahin komme, kann ich doch ganz gemütlich Autofahren und dabei telefonieren. Natürlich muss ich dabei genau so aufmerksam fahren, als würde ich nicht telefonieren
Das Risiko ist doch dann nur Zivilpolizei, die man nicht sofort erkennt, oder abends, wenn das Telefon klingelt, und das Licht angeht im Telefon, und dadurch ein in der Seitenstraße stehender Polizei wagen das dann gerade in diesem Moment sieht, dass man gerade in diesem Moment das Telefon bedient.
Also, ich werde höchst selten angehalten, vielleicht ungefähr alle zwei oder drei Jahre wegen dieses Verstoßes.
Ist halten bisschen nervig, wenn man dann angehalten wird. Die richtige Ausrede ist mir bislang auch noch nicht eingefallen, aber anscheinend soll es ja wirklich eine solche geben. Irgendwo war mal was im Internet nachzulesen.
Zitat:
@lachs4709 schrieb am 30. März 2018 um 01:05:45 Uhr:
...
Willst oder kannst du den Text in der StVO nicht verstehen? Da steht doch drin, dass man das Gerät benutzen darf, also natürlich auch über bluetooth telefonieren, sogar darauf tippen, die Uhrzeit ablesen, was auch immer, nur darf man eben u. a. genau zwei Dinge mit dem Gerät nicht machen und die genannten nur unter Einschränkung.
Du kommst noch drauf. 🙂
PS:
Das kommt davon, wenn man unangemeldet im Forum liest... 🙄
Zitat:
@Linksfahrer64 schrieb am 30. März 2018 um 01:27:39 Uhr:
Also kann ich das Telefon ganz bequem in der rechten Hand halten, und dabei mit Freisprecheinrichtung telefonieren.
kannst du - darfst du aber nicht.
Zitat:
@cocker schrieb am 25. März 2018 um 13:29:29 Uhr:
Es gibt ja auch kein Gesetz dagegen, dass man während der Autofahrt am Steuer keine Kuh melken darf ...
Na ja man sucht sich eben partiell etwas aus, an Gefahren oder Problemen die man sieht,
erwarte da keine Regeln wie aus einem Guss.
Könnten sich das herauspicken von paar Gefahren auch sparen, also an sich,
ich verstehe natürlich die Arbeitsbeschaffungslogik für Sinnlosarbeitsplätze
und basteln von Gründen für Geldwegnahme...
und auf die Vorfahrtgewährung pochen, ohne zu sagen wie das einer schafft,
ob mit Smartphone im Rektum oder während Handstand, alles nicht deren Bier.
Natürlich stets mit der Einschränkung der Machbarkeit,
jemanden Autos mit 200 km/h an der 3m weit einsehbaren Ausfahrt
vorbeiführen und verlangen dass er brav die Vorfahrt gewährt, das geht natürlich nicht.
Aber sonst sehe selbst ohne Fernsteuerung (vorgeben jeder Zuckung) zu wie du nicht rein krachst.
Ginge so aber scheint an kulturelle oder sonstige Grenzen zu stoßen,
wenn das so weiter geht klappt es ohne Führerbefehl nicht mal mehr mit ein- und ausatmen.