Wie ist die rechtliche Situation bei Handynutzung bzw. Nichtnutzung beim Autofahren?
Wie ist die rechtliche Situation bei Handynutzung bzw. Nichtnutzung beim Autofahren?
Jemand wird angerufen und geht mit seinem Auto zum Parkplatz zurück. Dann steigt er ins Auto ein und steckt seinen Schlüssel ins Zündschloss. Jetzt baut sich sein bluetooth auf und er telefoniert weiter über bluetooth und vergisst aber sein Handy aus der Hand zulegen. Er nutzt sein Handy nicht, sondern telefoniert mit der aufgebauten bluetooth Leitung über seine Autolautsprecher und nutzt auch sonst sein Handy beim Autofahren nicht. Dann startet er sein Fahrzeug und vergisst sein Handy aus der Hand zulegen. Bevor er das Handy weglegt beendet er sein Gespräch mit dem Einstellrad in der Mittelkonsole.
Er hat damit sein Handy beim Autofahren nicht genutzt. Wird er jetzt trotzdem bestraft weil er das Handy in der Hand gehalten hat, obwohl er es nicht genutzt hat? Wie ist die Rechtslage?
Der Wortlaut mit dem Paragraphen lautet im übrigen "Handynutzung" etc. Es heißt nicht, dass das bloße in der Hand halten bei Nichtnutzung strafbar ist. Es heißt wenn man ein elektronisches Gerät etc. aufnimmt oder in der Hand hält und nutzt...
Ist jetzt auch die Nichtnutzung beim in der Hand halten strafbar?
Wenn ja, weshalb macht man keinen Paragraphen der aussagt, dass ein bloßes in der Hand halten oder ein bloßes Aufnehmen eines elektrischen Kommunikationsmittels auch bei "Nichtnutzung" strafbar ist?
Beste Antwort im Thema
Mir war gar nicht klar, dass der § inzwischen derart ausformuliert wurde, aber da steht´s doch drin:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html
Wenn du "über bluetooth" telefonierst, benutzt du doch trotzdem dein Handy oder wie soll das Signal sonst zum nächsten Funkmast? Also stell dich nicht dumm und verkaufe auch uns nicht für dumm. Erst der Thread mit der Anzeige, dann deine Österreicher-Nummer und jetzt das...
Schau beim Fahren auf die Straße und links und rechts und schon hat´s sich. Fertig.
Alles andere, ob und überhaupt... 😮 🙄 😕
182 Antworten
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 6. April 2018 um 19:31:24 Uhr:
Technisch sollte es doch möglich sein, das Fahrzeug so zu konzipieren, daß bei Motor-an eine Handynutzung ohne Freisprecheinrichtung gar nicht möglich ist?
Wie soll denn das gehen? Bei ausgeschaltetem Motor einen Störsender aktivieren?
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 6. April 2018 um 19:58:20 Uhr:
Und es ist rechtlich auch nicht notwendig.
Um den rechtlichen Aspekt geht es mir hier nicht, sondern um den technischen. Denn demjenigen, der plattgefahren wird, weil ein anderer als Fahrer am Steuer eines fahrenden Fahrzeuges aktive Handynutzung betrieb und dadurch in seiner Aufmerksamkeit eingeschränkt war, nützt nix, daß er Recht hatte.
Es gibt doch aber eine rechtliche Lösung. Sollen Kraftfahrzeuge auch nicht losfahren, wenn man nicht angeschnallt ist? Soll es nicht möglich sein, nach links zu lenken, wenn ein Überholverbot besteht? Soll das Auto die Geschwindigkeit selbst auf maximal 30km/h beschränken, wenn Tempo 30 beschildert ist? Gehen die Türen nicht auf, solange ich im Haltverbot stehe? Bremst mein Auto automatisch vor gelben Ampeln? Wo willst du da die Grenze ziehen?
Die Aufmerksamkeitseinschränkung hast du je nach Fahrer und Inhalt des Telefongespräches auch mit Freisprecheinrichtung. Das sagt auch die amtliche Begründung zum Handyverbot bzw, die hierfür durchgeführten Studien. Wenn es danach geht, muss man Telefonieren im Auto ganz verbieten bzw. technisch unterbinden.
Technisch geht das aber ohnehin nicht, zumindest -im Falle des Störsenders- wenn z.B. der Beifahrer auch noch telefonieren können soll.
Nehmen wir mal das Beispiel Bluetooth:
Zunächst setzt eine technische Lösung voraus, dass das Handy und das Fahrzeug über Bluetooth verfügen. Schon damit siebt man zahlreiche Fahrzeuge aus, Handys teilweise auch. Dann muss beim Handy natürlich Blootooth aktiviert sein. Oder das Fahrzeug muss erkennen, dass sich ein Handy im Fahrzeuginneren befindet und die Verbindung automatisch aufbauen. Da sind wir auch schnell bei Datenschutz und Co.
Wenn man das alles irgendwie technisch bewerkstelligt hat und eine "Zwangsverbindung" zwischen Auto und Handy besteht, müsste das Fahrzeug erkennen, mit welchem Handy der Fahrzeugführer illegalerweise telefoniert. Das ginge natürlich bei reinen Privatfahrzeugen auch irgendwie, indem sich das Fahrzeug merkt, welches Handy üblicherweise an Bord ist, wenn das Fahrzeug gefahren wird. Dann kann aber z.B. der Beifahrer mit diesem Handy nicht telefonieren, der Fahrer mit dem Handy des Beifahrers aber schon.
Eine solche technische Beschränkung brauch man nicht. Auch deshalb, weil das heutige "Handyverbot" ja deutlich weiter geht. Das Fahrzeug müsste nämlich auch in der Lage sein, die z.B. Nutzung eines portablen BlueRay-Players -nur für den Fahrer- zu unterbinden.