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Wie ist die rechtliche Situation bei Handynutzung bzw. Nichtnutzung beim Autofahren?

Themenstarteram 24. März 2018 um 22:33

Wie ist die rechtliche Situation bei Handynutzung bzw. Nichtnutzung beim Autofahren?

Jemand wird angerufen und geht mit seinem Auto zum Parkplatz zurück. Dann steigt er ins Auto ein und steckt seinen Schlüssel ins Zündschloss. Jetzt baut sich sein bluetooth auf und er telefoniert weiter über bluetooth und vergisst aber sein Handy aus der Hand zulegen. Er nutzt sein Handy nicht, sondern telefoniert mit der aufgebauten bluetooth Leitung über seine Autolautsprecher und nutzt auch sonst sein Handy beim Autofahren nicht. Dann startet er sein Fahrzeug und vergisst sein Handy aus der Hand zulegen. Bevor er das Handy weglegt beendet er sein Gespräch mit dem Einstellrad in der Mittelkonsole.

Er hat damit sein Handy beim Autofahren nicht genutzt. Wird er jetzt trotzdem bestraft weil er das Handy in der Hand gehalten hat, obwohl er es nicht genutzt hat? Wie ist die Rechtslage?

Der Wortlaut mit dem Paragraphen lautet im übrigen "Handynutzung" etc. Es heißt nicht, dass das bloße in der Hand halten bei Nichtnutzung strafbar ist. Es heißt wenn man ein elektronisches Gerät etc. aufnimmt oder in der Hand hält und nutzt...

Ist jetzt auch die Nichtnutzung beim in der Hand halten strafbar?

Wenn ja, weshalb macht man keinen Paragraphen der aussagt, dass ein bloßes in der Hand halten oder ein bloßes Aufnehmen eines elektrischen Kommunikationsmittels auch bei "Nichtnutzung" strafbar ist?

 

Beste Antwort im Thema

Mir war gar nicht klar, dass der § inzwischen derart ausformuliert wurde, aber da steht´s doch drin:

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html

Wenn du "über bluetooth" telefonierst, benutzt du doch trotzdem dein Handy oder wie soll das Signal sonst zum nächsten Funkmast? Also stell dich nicht dumm und verkaufe auch uns nicht für dumm. Erst der Thread mit der Anzeige, dann deine Österreicher-Nummer und jetzt das...

Schau beim Fahren auf die Straße und links und rechts und schon hat´s sich. Fertig.

Alles andere, ob und überhaupt... :o :rolleyes: :confused:

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am 25. März 2018 um 9:58

Ich versuche es mal ganz ohne Polemik. Der Gesetzgeber hat den § 23 StVO mit Wirkung zum 06.10.2017 umfassend geändert. Rechtsprechung, die zur alten Rechtslage - als bis zum 05.10.2017 - ergangen ist, sollte nicht mehr als Argumentation in dem Maße herangezogen werden.

Auch würde ich mich niemals auf erstinstanzliche Urteile (Amtsgericht) beziehen, da hier die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass man bei zwei Amtsgerichten auf drei Meinungen stößt. Bei Entscheidungen des OLG (Rechtsbeschwerde) sieht die Sache schon brauchbarer aus.

Zu dem hier genannten Einzelfall: Gemäß § 23 Abs. 1a Nr. 1 StVO ist bereits das in der Hand-halten des Mobiltelefons tatbestandsmäßig. Zuwiderhandlungen werden nach dem Bußgeldkatalog geahndet. Dieser geht von Fahrlässigkeit aus, so dass eine weitere Reduktion eines Verwarn- oder Bußgeldes aus meiner Sicht nicht in Betracht kommt. Denn der Bußgeldkatalog geht gerade von solchen Versehen, wie im Eingangssachverhalt geschildert, aus!

Wenn der Thread schon mit Hintergrund"wissen" gestartet wird, man einen Sachverhalt, der bereits vor Gericht verhandelt wurde, zu dem es ein (noch der alten Gesetzeslage entsprechendes) Urteil gibt, 1:1 abschreibt und in die Runde wirft, das passende Urteil dazu jedoch nicht verlinkt und zu faul ist, den verlinkten Paragraphen der StVO zu lesen (ihn zu verstehen ist wohl wirklich etwas ganz anderes und zu viel verlangt), dann kann schon einmal etwas Polemik durchrutschen.

Dass sich fast niemand auch nur 5 Minuten Zeit nimmt, den aktuellen Gesetzestext zu lesen, ist traurig.

Du hast´s nun schön zusammengefasst, vielen Dank.

Einen Aufziehwecker während der Fahrt aufzuziehen, ist wohl erlaubt, eine Quarzuhr darf man jedoch nicht in der Hand halten? Wobei man noch unterscheiden muss, ob sie vollelektronisch oder elektromechanisch funktioniert? Gibt´s denn da noch immer Lücken im Gesetz, die man ausnutzen kann und darf? Es werden sich sicherlich Spezialisten finden, die den Gesetzgeber herausfordern.

das wird wohl u.a. den Grund haben, dass kaum jemand oder gar niemand einen Aufziehwecker im Auto nutzt (im Gegensatz zum weiter verbreiteten Smartphone / Handy) und man eine Quarzuhr nicht in der Hand hält, sondern gewöhnlich am Handgelenk trägt ;)

Es gibt ja auch kein Gesetz dagegen, dass man während der Autofahrt am Steuer keine Kuh melken darf ...

Wo will man die Kuh auch platzieren, dass ein tierfreundlicher Melkvorgang möglich ist?

gibt sicher Leute, die das hinkriegen würden ... oder halt aus Platzgründen eine Ziege nehmen würden ;)

am 25. März 2018 um 12:21

Der Einzige, der im Straßenverkehr gemolken wird, ist der Kraftfahrzeugführer - und zwar vom Finanzminister ;)

Zitat:

@J.M.G. schrieb am 25. März 2018 um 14:21:33 Uhr:

Der Einzige, der im Straßenverkehr gemolken wird, ist der Kraftfahrzeugführer - und zwar vom Finanzminister ;)

Haha. Lustig!

Und nun ab in den c63!

am 25. März 2018 um 12:32

@der_Nordmann An Deinem 560er verdient der Scholz mehr :D

Zitat:

@J.M.G. schrieb am 25. März 2018 um 14:32:29 Uhr:

@der_Nordmann An Deinem 560er verdient der Scholz mehr :D

Ab diesem Jahr nicht mehr.

H ist der goldene Buchstabe!

und an meinem Opa-Toyota verdient fast niemand fast ganix ... oder so :D

am 25. März 2018 um 13:05

Wir sind ja hier im Recht-Forum. KFZ-Steuer geht ins Landessäckel. Mineralölsteuer ins Bundessäckel. Der Scholz verdient also an unserem Verbrauch :)

(deshalb setzen die Länder auch so vehement auf Dieselfahrzeuge in ihrem Bestand).

Zitat:

@J.M.G. schrieb am 25. März 2018 um 15:05:04 Uhr:

Wir sind ja hier im Recht-Forum. KFZ-Steuer geht ins Landessäckel. Mineralölsteuer ins Bundessäckel. Der Scholz verdient also an unserem Verbrauch :)

(deshalb setzen die Länder auch so vehement auf Dieselfahrzeuge in ihrem Bestand).

Fslsch!

KFZ Steuer ist seit 2009 eine Bundessteuer.

Gruß,

der_Nordmann

am 25. März 2018 um 13:43

Vielen Dank für die Korrektur! Du hast völlig recht - das ist an mir vorbei gegangen!

Und wie genau ist das relevant bei der Handybenutzung am Steuer ?

Nur nochmal zum Festhalten: ich wollte keine Gesetzeslücke suchen, sondern lediglich die aktuelle Vorgabe klar definiert haben. Ich habe mein Smartphone auch meistens in der Hosentasche und sowohl Musik als auch Anrufe und SMS laufen über's Auto, aber manchmal spielt z.B. die Musik nicht gleich, weil die entsprechende App nicht startet. Da holt man an der Ampel (Start-Stop aktiv) also doch mal das Smartphone raus.

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