Wie ist die rechtliche Situation bei Handynutzung bzw. Nichtnutzung beim Autofahren?

Wie ist die rechtliche Situation bei Handynutzung bzw. Nichtnutzung beim Autofahren?

Jemand wird angerufen und geht mit seinem Auto zum Parkplatz zurück. Dann steigt er ins Auto ein und steckt seinen Schlüssel ins Zündschloss. Jetzt baut sich sein bluetooth auf und er telefoniert weiter über bluetooth und vergisst aber sein Handy aus der Hand zulegen. Er nutzt sein Handy nicht, sondern telefoniert mit der aufgebauten bluetooth Leitung über seine Autolautsprecher und nutzt auch sonst sein Handy beim Autofahren nicht. Dann startet er sein Fahrzeug und vergisst sein Handy aus der Hand zulegen. Bevor er das Handy weglegt beendet er sein Gespräch mit dem Einstellrad in der Mittelkonsole.

Er hat damit sein Handy beim Autofahren nicht genutzt. Wird er jetzt trotzdem bestraft weil er das Handy in der Hand gehalten hat, obwohl er es nicht genutzt hat? Wie ist die Rechtslage?

Der Wortlaut mit dem Paragraphen lautet im übrigen "Handynutzung" etc. Es heißt nicht, dass das bloße in der Hand halten bei Nichtnutzung strafbar ist. Es heißt wenn man ein elektronisches Gerät etc. aufnimmt oder in der Hand hält und nutzt...

Ist jetzt auch die Nichtnutzung beim in der Hand halten strafbar?

Wenn ja, weshalb macht man keinen Paragraphen der aussagt, dass ein bloßes in der Hand halten oder ein bloßes Aufnehmen eines elektrischen Kommunikationsmittels auch bei "Nichtnutzung" strafbar ist?

Beste Antwort im Thema

Mir war gar nicht klar, dass der § inzwischen derart ausformuliert wurde, aber da steht´s doch drin:

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html

Wenn du "über bluetooth" telefonierst, benutzt du doch trotzdem dein Handy oder wie soll das Signal sonst zum nächsten Funkmast? Also stell dich nicht dumm und verkaufe auch uns nicht für dumm. Erst der Thread mit der Anzeige, dann deine Österreicher-Nummer und jetzt das...

Schau beim Fahren auf die Straße und links und rechts und schon hat´s sich. Fertig.
Alles andere, ob und überhaupt... 😮 🙄 😕

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Zitat:

@trouble01 schrieb am 25. März 2018 um 11:23:17 Uhr:


.... ich sehe keinen Grund während der Fahrerei zu telefonieren. So wichtig kann kein Anruf sein. Wenn mein Handy während der Fahrt klingelt, lass ich es klingeln.

Ja....der eigene kleine Tellerrand....
Schon mal von Vertriebsmitarbeitern im Außendienst gehört? Die sitzen 80% des Tages im Auto, fahren von Kunde A zu Kunde B und erledigen in dieser Zeit ihre restliche Arbeit mit Telefonaten. Für solche Leute gibt es 1000 Gründe "während der Fahrerei zu telefonieren". Das dies nicht für jeden zutrifft ist klar. Aber man sollte seinen Horizont schon mal etwas erweitern und nicht immer nur sein kleines Leben auf andere projezieren und dies dann als der Weisheit letzer Schluss betrachten.

Wenn dein Handy klingelt kannst du es gerne weiter klingeln lassen, denn auch ich bin der Meinung, daß diese Anrufe gar nicht so wichtig sein können.

Zitat:

@Sentenced7 schrieb am 25. März 2018 um 17:48:26 Uhr:


Ja....der eigene kleine Tellerrand....
Schon mal von Vertriebsmitarbeitern im Außendienst gehört? Die sitzen 80% des Tages im Auto, fahren von Kunde A zu Kunde B und erledigen in dieser Zeit ihre restliche Arbeit mit Telefonaten. Für solche Leute gibt es 1000 Gründe "während der Fahrerei zu telefonieren".

Öhm, wenn die tatsächlich 80% des Tages im Auto sitzen, sollten die da nicht eine Freisprecheinrichtung besitzen ? Ich meine, das Gehalt sollte doch sowas gerade noch hergeben. Oder irre ich da ?

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 25. März 2018 um 18:02:43 Uhr:



Zitat:

@Sentenced7 schrieb am 25. März 2018 um 17:48:26 Uhr:


Ja....der eigene kleine Tellerrand....
Schon mal von Vertriebsmitarbeitern im Außendienst gehört? Die sitzen 80% des Tages im Auto, fahren von Kunde A zu Kunde B und erledigen in dieser Zeit ihre restliche Arbeit mit Telefonaten. Für solche Leute gibt es 1000 Gründe "während der Fahrerei zu telefonieren".

Öhm, wenn die tatsächlich 80% des Tages im Auto sitzen, sollten die da nicht eine Freisprecheinrichtung besitzen ? Ich meine, das Gehalt sollte doch sowas gerade noch hergeben. Oder irre ich da ?

Natürlich haben die eine Freisprecheinrichtung. In dem von mir zitierten Zitat wird auch pauschal nur vom Telefonieren im Auto gesprochen.

Spannende Diskussion. Für mich steht jedenfalls fest: sobald der Motor läuft, gehört das Handy nicht mehr in die Hand. Ohne jegliche Ausnahme. Jeder Versuch -egal für was- führt zur unerwünschten Ablenkung, die andere Verkehrsteilnehmer in höchstem Maße gefährdet.

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Zitat:

@servicetool schrieb am 25. März 2018 um 07:13:53 Uhr:


"vergisst sein Handy aus der Hand zulegen"
Ein untrügliches Anzeichen für Demenz, eine MPU ist dringend angeraten.
Demnächst vergisst man vielleicht an einer roten Ampel anzuhalten.

So ist es.

Deswegen sollte niemand in einem Verfahren so argumentieren, wenn er seine Fahrerlaubnis auf längere Sicht behalten möchte.

Was für Handys gilt sollte aber auch für Zigaretten gelten.

Zitat:

@eddiotos schrieb am 26. März 2018 um 09:23:57 Uhr:


Was für Handys gilt sollte aber auch für Zigaretten gelten.

wie jetzt, dass man die nur benutzen darf, wenn man sie dafür nicht in der Hand halten muss? :-)
Frage mich gerade, wie man eine E-Zigarette mit der FSE verbindet - vielleicht per USB?

...da steht nichts von "in der Hand halten" da steht nur "halten". Man darf also weder das Handy, noch die Fluppe im Mund "halten"

Und wo wir gerade dabei sind: Dank Gender ist es auch egal, ob der Fahrzeugführer, die Handyhalterung oder der Beifahrer das Handy hält - die Benutzung ist in allen drei Fällen verboten (zumindest nach StVO-Wortlaut)

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 24. März 2018 um 23:41:39 Uhr:


Mir war gar nicht klar, dass der § inzwischen derart ausformuliert wurde, aber da steht´s doch drin:

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html

Wenn du "über bluetooth" telefonierst, benutzt du doch trotzdem dein Handy oder wie soll das Signal sonst zum nächsten Funkmast? Also stell dich nicht dumm und verkaufe auch uns nicht für dumm. Erst der Thread mit der Anzeige, dann deine Österreicher-Nummer und jetzt das...

Schau beim Fahren auf die Straße und links und rechts und schon hat´s sich. Fertig.
Alles andere, ob und überhaupt... 😮 🙄 😕

Nein, ich habe ja das Handy benutzt als ich auf dem Parkplatz war und dann habe ich Zündung angemacht, bluetooth hat sich aufgebaut und dann habe ich den mptor gestartet. Ich habe dann nicht mehr mein Handy benutzt, sondern mein bluetooth, diese funktionieren über meine Lautsprecher. Handy habe ich zum Telefonieren nicht benutzt, funktioniert alles über bluetooth.

Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 26. März 2018 um 15:39:09 Uhr:



Zitat:

@eddiotos schrieb am 26. März 2018 um 09:23:57 Uhr:


Was für Handys gilt sollte aber auch für Zigaretten gelten.

wie jetzt, dass man die nur benutzen darf, wenn man sie dafür nicht in der Hand halten muss? :-)
Frage mich gerade, wie man eine E-Zigarette mit der FSE verbindet - vielleicht per USB?

Ich habe mein Handy verbunden als ich auf dem Parkplatz stand und der Motor aus war. Erst als ich die Zündung anmachte hat sich bluetooth aufgebaut und dann habe ich Motor gestartet und beendet habe ich das Gespräch über das Einstellrad in der Mittelkonsole.

Zitat:

@Sentenced7 schrieb am 25. März 2018 um 17:48:26 Uhr:



Zitat:

@trouble01 schrieb am 25. März 2018 um 11:23:17 Uhr:


.... ich sehe keinen Grund während der Fahrerei zu telefonieren. So wichtig kann kein Anruf sein. Wenn mein Handy während der Fahrt klingelt, lass ich es klingeln.

Ja....der eigene kleine Tellerrand....
Schon mal von Vertriebsmitarbeitern im Außendienst gehört? Die sitzen 80% des Tages im Auto, fahren von Kunde A zu Kunde B und erledigen in dieser Zeit ihre restliche Arbeit mit Telefonaten. Für solche Leute gibt es 1000 Gründe "während der Fahrerei zu telefonieren". Das dies nicht für jeden zutrifft ist klar. Aber man sollte seinen Horizont schon mal etwas erweitern und nicht immer nur sein kleines Leben auf andere projezieren und dies dann als der Weisheit letzer Schluss betrachten.

Wenn dein Handy klingelt kannst du es gerne weiter klingeln lassen, denn auch ich bin der Meinung, daß diese Anrufe gar nicht so wichtig sein können.

.... ich sehe keinen Grund während der Fahrerei zu telefonieren. So wichtig kann kein Anruf sein. Wenn mein Handy während der Fahrt klingelt, lass ich es klingeln.

Mein Handy hat nicht während der Fahrt geklingelt, sondern auf dem Parkplatz. Als ich den Schlüssel reinsteckte hat sich das bluetooth aufgebaut.

Worum ging es in dem Gespräch?

Was tut das zur Sache worum es in dem Gespräch ging?
Ich wurde angerufen.

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 25. März 2018 um 00:56:50 Uhr:


Herrje, lass doch die Leute nicht in die "Falle" laufen, sondern schreibe, worauf du hinaus willst:

https://www.stuttgarter-zeitung.de/...6cbd-4538-86a6-f8a9cb8b148b.html

Und jetzt lies den Text der AKTUELLEN StVO. Das "MUSS" wurde GESTRICHEN. Gibt es nicht mehr. Aus, Ende, keine Diskussion mehr. Oder irre ich? Dann möge jemand schlaueres meinen Beitrag widerlegen und ich gestehe meinen Fehler ein.

Wurde auch das Benutzen gestrichen?
Wenn du mir das beweisen kannst, gestehe ich meinen Fehler ein.
Es wurde nur das "gehalten werden muss" gestrichen, nicht aber das benutzen, oder irre ich mich?

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 25. März 2018 um 00:42:21 Uhr:


Hast du den Gesetzestext gelesen?

Schalte doch das Handy aus oder entnimm die Batterie, nachdem du es über bluetooth mit dem Wagen verbunden hast und schaue, ob das Telefonat weiterhin aufrechterhalten bleibt.

Das sollte deine Frage nach der Benutzung schnell beantworten.

Wenn du zum Zwecke des Telefonierens das Gerät in der Hand hältst bzw. vergisst es wegzulegen, ist das doch deine eigene Nachlässigkeit und genau das ist nunmal verboten - zumindest lese ich das dort. Dass du das Gerät nicht halten musst, ist klar, du könntest es auch einfach neben dich in den Getränkehalter legen. Von einem "muss" steht aber auch nichts im Gesetzestext oder etwa doch?

Für meine Begriffe ist das eindeutig. Man könnte sich über das "hierfür" streiten, aber es steht dort nun einmal nicht "wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten werden muss". Schau mal genau was dort steht.

Mmmmhhh... wer sagt dass ich das benutzt habe wenn ich es in der Hand halte?
Ich habe über bluetooth telefoniert, über Lautsprecheer wenn dir das was sagt. Brauchst übrigens auch nicht auf Knöpfchen tippen wie bei der Freisprecheinrichtung, geht alles über das Einstellrad, bei meinem BMW zumindest. Auch beim beenden des Gesprächs brauchst keine Knöpfchen drücken, geht auch über Einstellrad.
Seit wann ist das bloße in der Hand halten ein benutzen?

Da bringts auch nichts wenn man das in der Hand halten werden muss streicht.

Sonst müsste der Paragraph heissen. "Sämtliches in der Hand halten jeglicher technischen Kommunikationsmittel sind während der Fahrt verboten, unabhängig ob sie benutzt werden oder nicht."
Heisst es so?
Ich kenne den Paragrahen so nicht. Und warum schreibt man den nicht so, dann wüsste jeder was gemeint ist und nicht durch die Hintertür.

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