Wie ist das mit dem Reparatur Vorrecht?
Hallo,
ich habe meinen A6 bei einem VW Händler gekauft, der in etwa 52,1 Kilometer von meinem Wohnort entfernt ist.
Nun muss ich eine teure Überprüfung machen lassen (bis 200 Euro), bei einem Defekt würde das die Garantie übernehmen.
Aber wie ist das mit dem Reparatur Vorrecht des Händlers?
Im Perfect Car Heft habe ich keine Entfernungsbegrenzung gefunden.
Muss der Händler die Überprüfung bzw. Reparatur erst frei geben?
Wer muss dieses Vorrecht abklären, ich oder mein Händler hier im Ort?
Beim Kauf des Audi hatte der Verkäufer mir gesagt, die Garantie wäre für ganz Europa. Aber das scheint nicht ganz richtig gewesen zu sein, denn von diesem Vorrecht hat er mir natürlich nichts gesagt.
Grüße
Michi
10 Antworten
garantie gilt europaweit aber gewährleistung bis 100km entfernung musst zum händler wo du ihn gekauft hast. ab 100km ist der erfüllungsort dein wohnort, also händler muss die reperatur bei dir zuhause ausführen. da dies im normalfall nicht möglich ist, wird er der ausführung in einer werkstatt vor ort meist zustimmen.
Danke für die schnelle Antwort!
Gewährleistung ... nun, ich habe ihn 11 Monate. Ist er dann raus aus der Gewähr und die Garantie übernimmt den Job?
Gewährleistung ... Garantie, kenn mich da nicht aus.
Edit
(Eigenberatung^^)
http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.htmlDas erklärt einiges ...
Der Defekt wird bereits beim Kauf vorhanden gewesen sein, da es länger als 6 Monate her ist, müsste ich das beweisen und das werde ich nicht können, also wird die 12 Monats Frist nicht gelten und die Garantie an deren Stelle einspringen müssen.
Ist doch so richtig, oder?
QuelleZitat:
Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder Vereinbarung zwischen beiden Parteien auf 12 Monate verkürzt werden. Zu Gunsten eines Verbrauchers gegenüber dem uNTERNEHMER wird beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Bemerkt der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.
oder siehe Link oben!
Ja, die Garantie springt bis 12 Monate nach Auslieferung ein.
So oder so, also generell empfielt es sich immer, mit dem ausliefernden Händler vor Garantie-Reparaturen Kontakt auf zu nehmen!
Wenn du geschickt argumentierst und vielleicht etwas bluffst dann kann ja auch der Verkäufer nicht sicher sein das du nicht doch Beweisen kannst das der Fehler schon bei Lieferung bestand. 😉
Und um sicher zu gehen lies die Versicherungbedingungen 3x. Nicht was dir der Verkäufer erzählt ist bei der Abwicklung über die Versicherung bindend sondern einzig der Text dort.
Alle Absprachen mit wem auch immer solltest du schriftlich bestätigen lassen.
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Leider kenn ich den Fehler noch nicht, das ist ja mein Problem.
Ich weiß nur, das etwas nicht stimmt. Die Fehlerdiagnose soll erst den Defekt finden, die kann aber bis 200 Euro kosten und würde bei einem Defekt über die Lohnberechnung von der Garantie übernommen.
Ich hatte aber kurz nach dem Kauf bereits ein Problem mit der Klimaanlage. Den Fehlerspeicher hatte ich hier vor Ort auslesen lassen, in der Annahme, das die Garantie das übernimmt. Pustekuchen, ich durfte 40 Euro für das Auslesen des Speichers bezahlen, weil der Händler die Reparatur selber machen wollte. Dazu kamen noch die Benzin Kosten und die Zeit, da ich auf die Reparatur gewartet hatte. Sonst hätte ich immer hin- und herfahren müssen.
Da nun 200 Euro im Raum stehen, möchte ich natürlich nicht auf den Kosten sitzen bleiben, wenn sich der Händler wieder auf sein Vorrecht beruft.
Deshalb bin ich eigentlich gar nicht so sehr daran interessiert, das ich den Defekt beweisen kann, auch wenn ich so 40% des Materials bezahlen muss. Natürlich muss ich erst einmal wissen, was überhaupt kaputt ist und wieviel das kostet, wenn das in die 100ter geht, dann suche ich schon nach Beweise. Nur werde ich dann vermutlich die 200 Euro nicht wieder bekommen.
Entweder 40% des Materials oder 200 Euro + Benzin + Zeit und wenn es ganz dicke kommt, auch noch 40% des Materials (war so bei der Klimaanlage, obwohl es eigentlich Gewährleistung war, aber wegen 20 Euro wollte keinen Streß machen). Da bin ich hier vor Ort also besser bedient.
Stellt sich jetzt noch die Frage, wer organisiert das alles? Überläßt Audi/VW das dem Kunden oder machen das die Werkstätten unter sich aus? Aber ich will gar keine Gewährleistung, ich möchte Garantie, also stellt sich die Frage eigentlich doch nicht. Ach Gottchen, ist das kompliziert.
Naja, zur Not habe ich eine Verkehrsrechtsschutz, über den Tisch ziehen, wie bei der Klimaanlage, lasse ich mich diesesmal jedenfalls nicht. Deshalb gibt es diesen Thread.
Wie ich dir schon in deinem anderen Thread schrieb muss man da auf der Hut sein 😰
Natürlich kommt es einzig und allein in deinem Fall nun auch darauf an was genau defekt ist.
Du kannst auch online mal deine Garantieversicherung (eventuell Googlen und nach Erfahrungsberichten schauen) abchecken.
Was mir damals sehr geholfen hat (sehr ernüchternd und augenöffnend, da gerade die gesetzliche Sachmängelhaftung der größte Beschiss an den Kunden ist) war das KnowHow des ADAC .
Wenn du dich dort mal durchließt kommst du schnell zu dem endschluß das das eine sehr verzwickte Geschichte ist und es fast nur darauf ankommt wie man Pokert, dort kannst du ebenfalls verschiedene Gerichtsurteile zu Defekten einsehen.
Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen das selbst eine defekte bzw. inkontinente Wasserpumpe (ca 5 Tage nach Kauf festgestellt) kein Fall von gesetzlicher Gewährleistung seien muss!!!😠
Auch nicht mit Anwalt...
Dort wird dann ganz hart endschieden zwischen 2 Arten von Defekten.
1.) Ist es ein normales Verschleißbild an dem Bauteil, sprich Welle eingelaufen, Dichtung über die Jahre kaputt gegangen, dann ist es Verschleiß und man kann/muss es selbst bezahlen!!!
2.) Liegt ein Bruch oder Defekt vor der auf Materialfehler und/oder unsachgemäßen einbau zurückzuführen ist, dann ist es ein Fall von gesetzlicher Gewährleistung.
In meinem Fall hätte das Bauteil von einem Sachverständigen überprüft werden müssen der dann einen ausführlichen Bericht dazu schreibt.
Anders kann sich die Werkstatt auch alleine vor Gericht damit rausreden das sie eine Übergabeinspektion gemacht hat und dabei nichts auffälliges gefunden habe, das allein hat vor Gericht schon mächtig Gewicht.
Eigentlich sind es fast alles Verbrecher die die Kosten ja auch nicht übernehmen wollen...
Wichtig ist in dem Fall, gerade wenn man nicht weiß was es ist, das man eventuell doch erstmal mit dem Verkaufhaus ein ruhiges Gespräch führt und nicht gleich auf die Kacke haut und auf sein Recht pocht.
Wenn man etwas möchte muss man eben sehr freundlich bleiben, es sein denn man hat was in der Hand 😁
Nun @ Sweetdeath1981, Du hast dem TE Nobel Hobel damit aber auch nicht gerade weitergebracht... Oder?!? Irgendwie macht er einen verunsicherten Eindruck. 😉
Wenn ich Dich Nobel Hobel richtig verstehe, hast Du "Schiss", Deinen ausliefernden Händler anzurufen, da die dort dann zu Dir sagen "Komm zu uns, wir schauen erst mal nach, kostet so und soviel und Ihr Eigenanteil (40 %) nur für's nachschauen beträgt ..."
Ich schreibe es nochmal ganz deutlich:
Du kannst hier rumlamentieren wie Du willst. Willst Du die Chance haben, die 200 EUR Lohnkosten für's überprüfen, welcher Fehler es ist, nicht zu zahlen, mußt Du zu Deinem Dir ungeliebten ausliefernden Händler.
Du hast zudem Rechtschutz und außerdem geht es um Lohnkosten, die IMMER (m.W.) von der Garantieversicherung übernommen werden!
SO WHAT...
Oder sind wir noch nicht auf des Pudel's Kern getroffen? In diesem Fall müßtest Du das noch mehr konkretisieren, dann ist es mir vielleicht doch zu hoch... 😁
Zitat:
Original geschrieben von mik222
Ich schreibe es nochmal ganz deutlich:
Du kannst hier rumlamentieren wie Du willst. Willst Du die Chance haben, die 200 EUR Lohnkosten für's überprüfen, welcher Fehler es ist, nicht zu zahlen, mußt Du zu Deinem Dir ungeliebten ausliefernden Händler.Du hast zudem Rechtschutz und außerdem geht es um Lohnkosten, die IMMER (m.W.) von der Garantieversicherung übernommen werden!
SO WHAT...
Oder sind wir noch nicht auf des Pudel's Kern getroffen? In diesem Fall müßtest Du das noch mehr konkretisieren, dann ist es mir vielleicht doch zu hoch... 😁
Naja, die Lohnkosten werden nur übernommen wenn es sich um ein defektes Teil handelt das auch von der Garantie abgedeckt ist!!!
Aber wie mik222 schon sagte, musst du wohl oder übel zu dem Autohaus das dir den Wagen verkauft hast, solange es um Reparaturvorrecht geht und es so verankert ist!
Da wir den Fehler nicht kennen und aus der Ferne nur im Kaffeesatz stochern können wirst du um den Weg nicht rumkommen.
Verwirren wollte ich dich nicht, ist nur eben mit Gesetzen nicht immer so einfach, sollte man sich schon einwenig auskennen bevor es teuer wird...
Zur Not schießt du 200 Euro wech... bei Glück ist es dann aber ein von der Garantie abgedecktes Teil und die Lohnkosten werden dann übernommen.
Zitat:
Original geschrieben von Sweetdeath1981
Naja, die Lohnkosten werden nur übernommen wenn es sich um ein defektes Teil handelt das auch von der Garantie abgedeckt ist!!!
Und davon würde ich eigentlich immer - wie selbstverständlich - ausgehen!
Der Verbraucherschutz ist auch in diesem Kfz-Bereich schon relativ gut gediehen!
Zur Not gibt's ja auch noch Anwälte, Rechtsschutz ist ja sowieso beim TE vorhanden.
Ich war jetzt bei Schmidt und Koch, das ist der Händler hier im Ort.
Dort wurde mir gesagt, das sie, bevor sie etwas am Fahrzeug machen, erst beim Händler anfragen, ob sie das im Rahmen der Garantie machen dürfen.
Dann war ich noch im Audi Centrum, dort wurde mir gesagt, das ich auf jeden Fall vorher selbst beim Händler anfragen muss.
Also habe ich heute dort angerufen und die haben gesagt, das die Fehlerfeststellung S+K machen kann und der/die Umfang/Höhe dann darüber entscheidet, ob S+K oder der Händler die Reparatur macht. Sollte also eine gewisse Grenze überschritten werden, dann muss ich mir den weiten Weg machen.
Jedenfalls weiß der Händler jetzt bescheidt.