Wie hoch darf man beladen?

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Moin,

ich überlege gerade, wie viele Säcke Rindenmulch ich sicher und im legalen Rahmen auf meinen kleinen Anhänger 201x114x30, 750kg laden darf.

Wenn man über die Bordwand hinaus lädt (wie hoch erlaubt und sinnvoll?) und die Säcke mit Spanngurt sichert und noch ein Netz drüberzieht, ist es doch ausreichend gesichert und auch legal, oder?

PS: Gewicht ist kein Thema. Pro Sack rechne ich mit 25kg, also 25 Säcke wären vom Gewicht her in Ordnung, das passt aber sowieso nicht.

50 Antworten
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 1. Juni 2025 um 09:25:39 Uhr:
Im Kofferraum können ja auch ein paar Säcke noch untergebracht werden. Dann sollte es passen.

Dann sind wir wieder am Anfang. Landung höher als die Bordwand musst du dann sichern.

Schließlich musst du ja die eingewickelte oder mit einer Schrumpfhaube versehene Palette öffnen.

Stimmt. Dann werd eich das mit der umgedrehten Palette obenauf machen.

Das sollte gut verzurrt auch halten.

Zitat:@R-Sch schrieb am 1. Juni 2025 um 09:51:27 Uhr:

Ich mache auch nicht Dir diesen Vorwurf, Sondern diejenigen, die gleich angefangen haben zu rechnen ohne das Auto zu berücksichtigen.

…weil das Auto nie das Thema hier war.

Kleiner Hinweis - ok.

Aber deine (nicht korrekte, da ohne Bezug auf Zugfahrzeug) Rechnerei?

Man muss nicht alles gleich aufblasen.

Wir könnten deiner Logik nach, noch nach seinem Führerschein fragen - nicht, dass er keinen hat… 😉

Gruß Didi

Moin !

Typischer Baumarkt-Einachser 750 kg zGm / 585-595 kg Nutzlast

Palette 20-25 kg (alte ggf etwas mehr)

Also solltest Du maximal von möglichen 550 kg ausgehen, das wären dann 22 Säcke.

Bei mir sinds aber 24 oder 25 Säcke, weil du die Stützlast von 50-75 kg vergessen hast.

Mein Anhänger mit 750 kg hat ein Leergewicht ltl Schein von 140 kg , da rechne ich mal gut 150 kg wg. Stützrad und einem Transportgestell vorne, macht also angeschossene 600 kg Nutzlast + offizielle 75 kg Stützlast , d.h. mit 650 kg Zuladung liege ich auf der sicheren Seite, das entspricht ca. 1 rm Brennholz. 25 E-Paletten habe ich schon problemlos transportiert.

Volker

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Zitat:@harzmazda schrieb am 1. Juni 2025 um 10:06:34 Uhr:

Dann sind wir wieder am Anfang. Landung höher als die Bordwand musst du dann sichern.Schließlich musst du ja die eingewickelte oder mit einer Schrumpfhaube versehene Palette öffnen.

Na ja - die Ladungssicherungspflicht ist nicht von der Bordwandhöhe abhängig…

Gruß Didi

In gewisser Weise ja schon. Wenn man da jetzt nur eine Lage Säcke draufpackt, also bis zur Hälfte der Bordwand, würde ich da nichts sichern.

Das würd eich dann machen, wenn man über die Bordwand hinaus lädt oder knapp darunter, wenn man sichergehen will.

Falsche annahme…

Die Ladung darf sich auch nicht verschieben (Schwerpunktwechsel), herunterfallen etc…

Es reicht manchmal auch eine Bodenwelle, Schlagloch usw. und dir hüpft das zeug von der Ladefläche - was glaubst, warum so manches Zeug auf/an der Strasseliegt…

Ein Netz würde ich wenigstens drüber machen (welches aber auch befestigt ist und nicht wie eine Bettdecke drüber geschmissen wurde…

Gruß Didi

Klar, wenn eine Lage Säcke über die ganze Fläche liegt, können die ja nicht verrutschen.

Netz sowieso, das mach ich eigentlich immer drauf, aber das ist ja ein anderes Kaliber als richtig verzurren.

Mein Gott!- in der Diskussionszeit wäre ich schon zweimal zum Baumarkt und zurück!- Bischen mehr Mut und Selbsvertrauen!-

Heut ist Sonntag, der hat zu. Kann also weitergehen.

Ich würde die Säcke an nageln . Nein Quatsch, wenn formschlüssig und nichts verrutschen kann, musst bis Bordwandhöhe nichts gemacht werden. Ein Netz tut der Optik gut.

Wie weit ist denn der Laden, wo du die Ware beziehst?

Ich hole das Zeug vom Sonderpostenmarkt, da ist es nächste Woche im Angebot. Danach liefer eich es zu meiner Mutter. So 25km sinds mit Ladung etwa.

Ja gut dann würd ich vielleicht kurze Latten ca 1m lang innen an die Seitenwände stecken ( 3 Stück je Seite ) und dann ein- zweimal rum mit Spanngurt oder Netz arbeiten…

Man muss ja nicht 100 fahren-60-80 reicht ja auch

Zitat:
@SirDeedee schrieb am 1. Juni 2025 um 13:22:02 Uhr:
Zitat:@R-Sch schrieb am 1. Juni 2025 um 09:51:27 Uhr:
…weil das Auto nie das Thema hier war.
Kleiner Hinweis - ok.
Aber deine (nicht korrekte, da ohne Bezug auf Zugfahrzeug) Rechnerei?
Man muss nicht alles gleich aufblasen.
Wir könnten deiner Logik nach, noch nach seinem Führerschein fragen - nicht, dass er keinen hat… 😉
Gruß Didi

@SirDeedee Die Ursprungfrage war "... wie viele Säcke Rindenmulch ich sicher und im legalen Rahmen auf meinen kleinen Anhänger 201x114x30, 750kg laden darf...."

Da spielt die Anhängerlast das Zugfahrzeugs auch eine wichtige Rolle.

Natürlich muß er auch einen passenden Führerschein haben und darf nicht angetrunken sein oder unter Drogeneinfluß stehen. Weiterhin ist zu beachten, daß der TüV noch gültig ist, und Anhänger und Auto eine Straßenzulassung haben.

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