Wie herausfinden ob ein Oldtimer jemals zugelassen wurde? (Paykan Hillman Hunter Station)
Hallo zusammen!
mir ist durch glückliche Umstände ein sehr exotisches Auto in die die Hände gefallen und zwar ein "Paykan Station" von 1974 von dem damaligen Autohersteller "Iran National" (Heute Iran Khodro genannt).
Also habe ich sämtliche Papiere für die Überführung sowie natürlich auch alle offizielen Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein usw. - wie in Deutschland) vorbereitet, im Iran dann hier und da nocheinmal ein paar Dinge ausbessern lassen und mich dann darauf gefreut ihn hier als Oldtimer zugelassen zu bekommen.
Aber jetzt stellt sich mir so langsam die Frage, ob dieses Modell denn schon jemals in Deutschland zugelassen wurde und wie die Zulassung abläuft wenn den nicht..
Ich habe in Frankfurt/Darmstadt bereits zwei Paykan fahren gesehen, aber nur das normale Modell aber nicht eben das Kombi aka Station Modell.
Der Paykan ist ein lizenzierter Nachbau des englischen Hillman Hunters und die Kombi Version hieß in England Hillman Hunter Estate.
Daran hätte ich zwar schon früher denken können, aber ich muss zugeben das ist absolut nicht mein Gebiet, ich hatte bis jetzt noch nicht einmal ein eigenes Auto im Leben (Aber ich besitzte natürlich einen Führerschein).
Meine Autopapiere befinden sich derzeit noch beim Übersetzter, allerdings habe ich Zugriff auf jede Information in den Papieren, wie VIN Nummer, Motornummer usw...
Ich schicke im Anhang ein paar Fotos mit und kann auch gerne nach Wunsch jede Art von Infos nachreichen.
Marke: Iran National (Ab 1979 Iran Khodro)
Typ: Paykan Station
Form: Kombi
Alter: 1974
VIN: IRXXXXXXXXXXXXXXX (Ich glaub die sollte ich nicht ins Web stellen)
Motornummer: XXXXXXXXXXX
Gänge: 5 (4+Rückwärtsgang)
Und natürlich Schaltgetriebe, Einfachvergaser und Heckantrieb
Ich habe mich beim TÜV Datenblattservice erkundigt, aber leider meinten sie das es für diesen Fall schwierig sei in ihrer Datenbank etwas zu finden.
Vielleicht könnt ihr mir ja diesbezüglich irgendwie weiterhelfen, oder mir Tipps geben wie ich vorgehen sollte, ich wäre euch sehr dankbar!
Vielen Dank fürs durchlesen!! & Beste Grüße
Neuromancer
[Beitrag auf Wunsch von MT editiert]
45 Antworten
welches Baujahr bzw. Tag der Erstzulasssung ist das Fahrzeug,
die StvZO (Straßenverkehrszulassungordnug) hat Anforderungen an die Technik,
was bestimmt muß - Wanblinkanlage. wenn die Zulassung nach dem 1.7.1969 dann wirst du irgendwie
ein Abgasgutachten beibringen müssen, Hubraum und Leistung, Geräusche kann man messen.
aber dar sprech mal mit TÜV Dekra oder auch KÜS ab, die können alle § 21 StvzO
Gruss Carl
Gibt es schon Fahrzeuge diesen Typs die hier typisiert wurden, muss ja kein Kombi sein, aber Baujahr und Motor der gleiche könnte die Sache eventuell erleichtern, sollte man einen Besitzer ausfindig machen und dessen Papiere als Kopie bekommen. Aber dann müsste auch der TÜV was in der Datenbank haben, theoretisch.
zum Thema Datenblatt:
Hatte einen VW Golf 2 GTI aus Italien.
Problem: War in Frankreich für ausschliesslich Italien gebaut und hatte eine Variantenbezeichnung wie auch ein paar Werte ( Gewicht,... ) die abweichend von deutschen Versionen war.
Der Datenblattservice online hat nichts gebracht.
Nach Telefonieren und zusenden der ital. Papiere per email hab ich dann doch ein Datenblatt bekommen können.
Glaube für rd. 120 Euro. Damit klappte dann auch Zulassung + H.
Je mehr der benötigten Daten Du vorlegen kannst umso einfacher und günstiger wird die Zulassung.
Wenn "gemessen" werden muss kann es teuer werden.
Danke für die ausführlichen Antworten!
Ich habe alle notwendigen Unterlagen an meinen Prüfer (Tüv Süd) weitergegegeben und warte jetzt mal welche Unterlagen die noch benötigen. Ich hätte wie gesagt ja auch noch ein ausführliches Datenblatt direkt vom iranischen Hersteller anzubieten, deshalb denke ich das es damit schon machbar ist.
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viel Erfolg!
noch eine Anmerkung zum Datenblatt... für "meinen" Golf bekam ich das weder von VW in D noch in Italien.
Das zu "Premium" ;-)
Zitat:
@ToledoDriver82 schrieb am 4. August 2021 um 17:19:12 Uhr:
Die EZ in D ist auch nicht das entscheidende, wenn du nachweisen kannst, dass er eine EZ hat die 30 Jahre oder älter ist, seh ich fürs H kein Problem...ist bei anderen Autos aus dem nicht europäischen Ausland auch nicht anders. Du musst halt zur Vollabnahme, Papiere erstellen lassen...die fürs H eh nötig sind und dann zulassen.
... wichtig ist nur die EZ des Fahrzeugs in den Straßenverkehr. Egal ob D oder Iran oder Sulawesi.
Damals gab es unter ECE weltweit einheitliche Regularien zur Zulassung, mit ein paar Länderspezifika, die aber hauptsächlich die USA betrafen.
Wenn aus den Papieren hervorgeht, dass das Fahrzeug irgendwann im Iran mal zugelassen wurde und es die deutschen Behörden anerkennen, brauchst du "nur" noch eine Vollabnahme.
Sonst .... rote 07er und Arsch geleckt.
RapidOo.
Alles klar! Dann sollte es bzgl der EZ absolut keine Probleme geben.
Ich hätte noch eine Frage bzgl der H-Abnahme: Und zwar das Auto fuhr bis jezt mit Gas (Iraner bauen gerne auf Gas um, lohnt sich dort) Natürlich musste ich die Anlage ausbauen weil wurde 10 Jahre nach der EZ erst eingebaut.
Jetzt ist aber auf dieser Stelle der Karroserie aber ein kleines Loch, was sich zwar einfach schließen lässt aber schwirig mit der Orginal Farbe, also es ist durchaus erkennbar. Könnte das problematisch werden bei der Abnahme?
Außerdem ist der Kühler nicht mehr orginal, der Rest der Technik natürlich schon. Wie sieht es hier aus?
Grüße!
Wo steht denn immer bloß, daß alles original wie ab Werk sein muss? Alles was bis 10 Jahre nach EZ gemacht wurde bzw hätte gemacht werden können (im Rahmen Zeit typischer umbauten) ist zulässig. Auch Reparaturen sind natürlich nötig über die Jahre, geht ja nicht anders.
Mein Tipp und das sag ich immer wieder, VORHER mit dem Prüfer sprechen. Jeder Prüfer ist anders und legt auf andere Dinge mehr oder eben weniger Wert...sollen sie nicht, sind aber auch nur Menschen.
Farbunterschiede durch Nachlackierungen sind laut Katalog ein Ausschlusskriterium...
Mal pragmatisch gedacht: die Stelle ist doch bestimmt klein genug für einen zeitgenössischen Aufkleber oder sowas? 😉
Was den Kühler angeht: wenn er optisch wie ein Fremdkörper in dem Auto aussieht oder die Halterungen und Verbindungen ganz offensichtlich "gebastelt" aussehen, wird es auch ein Problem werden. Sonst wohl eher nicht.
Moin Moin !
Zitat:
Damals gab es unter ECE weltweit einheitliche Regularien zur Zulassung, mit ein paar Länderspezifika, die aber hauptsächlich die USA betrafen.
Wenn aus den Papieren hervorgeht, dass das Fahrzeug irgendwann im Iran mal zugelassen wurde und es die deutschen Behörden anerkennen
Unfug. Weder gab es das damals (nur in wenigen Ländern in wenigen Teilbereichen , erst seit Mitte der 90er ausgeweitet in etlichen Ländern) noch gehört bis heute der Iran zu den Vertragsparteien. Anerkannt werden muss nur eine EG - Betriebserlaubnis, die das Fzg gar nicht haben kann.
MfG Volker
Also ein Erstzulassungsdatum (1974) im Iran, bzw. einen Tag des ersten In Verkehr Bringens musst du nachweisen können. Wie auch immer.
Daten sehe ich nicht so kritisch, die wirds ausm Iran geben (Leistung, Hubraum, etc.) und Länge, Breite, Höhe, Gewicht, etc. kann man messen.
Die Frage ist, wie die Ausrüstung des Fahrzeuges so ist, die muss dem Stand der STVZO 1974 entsprechen. Bremsleistung kann man auf der Straße messen, Abgas darf der max. 3,5% CO haben, im Leerlauf, dass wird nicht dass Problem sein, aber es gibt ne Bauartgenehmigungspflicht für Verglasung, Beleuchtung, etc. Auch sind seit 1967 2 Kreis Bremsanlagen vorgeschriegen, etc.
Hier gibt es ein Merkblatt zum Download:
https://www.tankstelle-brandshof.de/.../rote-blinker.html?...
Wobei es da drauf ankommt, von wann die Modellreihe ist, auch bei uns hatten ja Modelle eine gewisse Übergangsfrist wenn es neue Bestimmungen gab.
Zitat:
@Mark-86 schrieb am 8. August 2021 um 18:11:51 Uhr:
Also ein Erstzulassungsdatum (1974) im Iran, bzw. einen Tag des ersten In Verkehr Bringens musst du nachweisen können. Wie auch immer.
ein zwingender Nachweis wird nicht unbedingt notwendig sein, es dürfte reichen das erstmalige in den Verkehr bringen glaubhaft zu machen. Da braucht es auch kein genaues Datum.
Zitat:
Daten sehe ich nicht so kritisch, die wirds ausm Iran geben (Leistung, Hubraum, etc.) und Länge, Breite, Höhe, Gewicht, etc. kann man messen.
Das Wichtigste an einem Datenblatt sind eigentlich nicht die Daten, stimmt. Insofern ist die Bezeichnung etwas irreführend.
Zitat:
Die Frage ist, wie die Ausrüstung des Fahrzeuges so ist, die muss dem Stand der STVZO 1974 entsprechen. Bremsleistung kann man auf der Straße messen,
Ich kenne die damaligen Vorschriften nicht auswendig, aber das wird auf jeden Fall schonmal deutlich aufwändiger als eine normale HU...
Zitat:
Abgas darf der max. 3,5% CO haben, im Leerlauf, dass wird nicht dass Problem sein,
nein, das ist nur der Wert für die Abgasuntersuchung.
Die eigentlichen Abgasvorschriften sind schon etwas komplexer, auch die für die damalige Zeit. Auch das macht man also nicht mit dem einfachen AU-Gerät, sondern man braucht ein Abgaslabor. So ein Gutachten könnte aber noch für einen dreistelligen Preis zu haben sein, also nicht zu vergleichen mit aktuellen Abgasnormen...
Zitat:
aber es gibt ne Bauartgenehmigungspflicht für Verglasung, Beleuchtung, etc.
Dafür gibt es das Konstrukt der in-etwa-Wirkung. Außer für die Scheinwerfer. Wenn es für die kein Gutachten gibt (und kein Tausch gegen bauartgenehmigte Teile möglich ist): Lichttechnisches Gutachten gibt es für rund 2.500 Euro. Netto. Ergebnisoffen.
Zitat:
@ToledoDriver82 schrieb am 8. August 2021 um 18:18:29 Uhr:
Wobei es da drauf ankommt, von wann die Modellreihe ist, auch bei uns hatten ja Modelle eine gewisse Übergangsfrist wenn es neue Bestimmungen gab.
Da es hier um eine Einzelgenehmigung geht, spielen dir Stichtage für Typgenehmigungen keine Rolle.
Moin Moin !
Zitat:
Sonst .... rote 07er und Arsch geleckt
Quatsch
MfG Volker