Wie herausfinden ob ein Oldtimer jemals zugelassen wurde? (Paykan Hillman Hunter Station)

Hallo zusammen!

mir ist durch glückliche Umstände ein sehr exotisches Auto in die die Hände gefallen und zwar ein "Paykan Station" von 1974 von dem damaligen Autohersteller "Iran National" (Heute Iran Khodro genannt).

Also habe ich sämtliche Papiere für die Überführung sowie natürlich auch alle offizielen Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein usw. - wie in Deutschland) vorbereitet, im Iran dann hier und da nocheinmal ein paar Dinge ausbessern lassen und mich dann darauf gefreut ihn hier als Oldtimer zugelassen zu bekommen.

Aber jetzt stellt sich mir so langsam die Frage, ob dieses Modell denn schon jemals in Deutschland zugelassen wurde und wie die Zulassung abläuft wenn den nicht..
Ich habe in Frankfurt/Darmstadt bereits zwei Paykan fahren gesehen, aber nur das normale Modell aber nicht eben das Kombi aka Station Modell.
Der Paykan ist ein lizenzierter Nachbau des englischen Hillman Hunters und die Kombi Version hieß in England Hillman Hunter Estate.

Daran hätte ich zwar schon früher denken können, aber ich muss zugeben das ist absolut nicht mein Gebiet, ich hatte bis jetzt noch nicht einmal ein eigenes Auto im Leben (Aber ich besitzte natürlich einen Führerschein).
Meine Autopapiere befinden sich derzeit noch beim Übersetzter, allerdings habe ich Zugriff auf jede Information in den Papieren, wie VIN Nummer, Motornummer usw...

Ich schicke im Anhang ein paar Fotos mit und kann auch gerne nach Wunsch jede Art von Infos nachreichen.

Marke: Iran National (Ab 1979 Iran Khodro)
Typ: Paykan Station
Form: Kombi
Alter: 1974
VIN: IRXXXXXXXXXXXXXXX (Ich glaub die sollte ich nicht ins Web stellen)
Motornummer: XXXXXXXXXXX
Gänge: 5 (4+Rückwärtsgang)

Und natürlich Schaltgetriebe, Einfachvergaser und Heckantrieb

Ich habe mich beim TÜV Datenblattservice erkundigt, aber leider meinten sie das es für diesen Fall schwierig sei in ihrer Datenbank etwas zu finden.
Vielleicht könnt ihr mir ja diesbezüglich irgendwie weiterhelfen, oder mir Tipps geben wie ich vorgehen sollte, ich wäre euch sehr dankbar!

Vielen Dank fürs durchlesen!! & Beste Grüße

Neuromancer

[Beitrag auf Wunsch von MT editiert]

45 Antworten

Zitat:

Dafür gibt es das Konstrukt der in-etwa-Wirkung. Außer für die Scheinwerfer. Wenn es für die kein Gutachten gibt (und kein Tausch gegen bauartgenehmigte Teile möglich ist): Lichttechnisches Gutachten gibt es für rund 2.500 Euro. Netto. Ergebnisoffen.

Jein, soweit mir bekannt ist gibt es eine Bauartgenehmigungspflicht und ausländische Bauartgenehmigungen, z.B. DOT (Department of Transportation) werden als "in etwa" anerkannt. Aber eine Bauartgenehmigung muss trotzdem vorhanden sein, also im Zweifelsfalle aus dem Iran. Wenn die Iraner die Lampen geprüft haben und die Scheiben geprüft haben und damit sichergestellt ist, dass es z.B. Sicherheitsglas ist, dann gilt dass unter die "in etwa" Regelung, "in etwa wie bei uns".

Scheinwerfer Einsätze wird man tauschen können, bei der Verglasung könnte dass aufwändiger werden, bis hin zu quasi unmöglich.

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 9. August 2021 um 09:09:43 Uhr:


Moin Moin !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 9. August 2021 um 09:09:43 Uhr:



Zitat:

Sonst .... rote 07er und Arsch geleckt

Quatsch

MfG Volker

Richtig, dafür müsste er nämlich ebenfalls erstmal die H Abnahme machen

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 9. August 2021 um 10:00:36 Uhr:


Jein, soweit mir bekannt ist gibt es eine Bauartgenehmigungspflicht und ausländische Bauartgenehmigungen, z.B. DOT (Department of Transportation) werden als "in etwa" anerkannt. Aber eine Bauartgenehmigung muss trotzdem vorhanden sein, also im Zweifelsfalle aus dem Iran.

jein.

Die Regelung lautet:

Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf
1. (...)
2. Einrichtungen – ausgenommen lichttechnische Einrichtungen für Fahrräder und Lichtquellen für Scheinwerfer –, die in den Geltungsbereich dieser Verordnung verbracht worden sind, an Fahrzeugen verwendet werden, die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung gebaut worden sind, und in ihrer Wirkung etwa den nach Absatz 1 geprüften Einrichtungen gleicher Art entsprechen und als solche erkennbar sind,

Grundsätzlich wird also erstmal nur die in-etwa-Wirkung gefordert.

Natürlich hat "normales" Glas nicht in etwa die Wirkung von Sicherheitsglas. Ein Fahrzeug mit Verglasung(steilen) ohne Sicherheitsglas wäre also schlichtweg nicht zulassungsfähig.
Genau so wie rote Blinker und gelbes Standlicht eben nicht "in etwa" gelben Blinkern und weißem Standlicht entsprechen, auch nicht wenn ein DOT-Prüfzeichen drauf ist.

Das hier schon verlinkte Merkblatt für Importfahrzeuge definiert für bestimmte Teile näher, wie die In-etwa-Wirkung festzustellen ist. Im Fall von Sicherheitsglas z.B. tatsächlich "ausländische Prüfzeichen werden (...) als gleichwertig akzeptiert". Bei den meisten lichttechnischen Einrichtungen reicht es, die in-etwa-Wirkung durch Augenschein festzustellen, z.B. für Bremsleuchten: "sie leuchten rot, sie sind deutlich heller als die Schlussleuchten -> passt so". Anders sieht es aber für Abblendlichtscheinwerfer aus, da braucht es auch für den Nachweis der in-etwa-Wirkung ein lichttechnisches Gutachten.

Und deswegen ist ein Gespräch mit dem Prüfer ganz wichtig, der wird einem sagen was er haben will und was die wichtigen Punkte sind...so hat man zumindestens schon mal ein Überblick bevor es richtig los geht.

Ähnliche Themen

Ich würde mir erstmal das Merkblatt in Ruhe durchlesen und das Auto in Ruhe angucken und dann mal vorab schauen, wie es aussieht. Dann würde ich mal ein Gespräch mit dem Prüfer anstreben...

Nicht so das Problem. Wenn du den Motor mit seiner Leistung belegen kannst ist das schon die halbe Miete.Wenn du auch noch was hast um denHersteller und den Herstellungszeitraum zu belegengeht das..Aber du solltest dem TÜV Sachverständigen gleich versichern das das Auto nicht in Hessen zuerst zugelassen wird !!! .

Die halbe Miete wären Scheinwerfer und Abgas.

Für die Motorleistung reicht doch die Herstellerangabe, das Import-Merkblatt wurde ja bereits verlinkt...

Moin,
was für Scheinwerfer hat der Hillman,
ist der Hillman eine Kopie eines englischen Fahrzeuges - die Briten haben sehr of 7 und 5 Zoll Scheinwerfer benutzt,
bei vielen Herstellern, diese Scheinwerfer bekommt man mit E Zeichen in der Bucht,
Gruss Carl

Brititsche Scheinwerfer kann man hier nicht gebrauchen, aber die meisten Fahrzeuge aus GB wurden auch in kontinentaleuropäische Länder exportiert. Bei Hillmann müsste man da aber wohl etwas länger suchen. Andere Modelle wie z.B. Vauxhall hat man in den 70ern öfter mal mit dänischen oder holländischen Kennzeichen gesehen, was jetzt nicht heißen soll, dass es da noch in Massen Rechtsverkehrs-Scheinwerfer für diese Modelle gibt, die sind ja immerhin über 40 Jahre alt und waren da auch nicht gerade marktbeherrschend, aber an Hillmann kann ich mich gar nicht erinnern, außer die späten Modelle, die z.T. auch über Chrysler bei uns vertrieben wurden, ähh, angeboten. Vertrieben hört sich immer so an, als ob die auch einer gekauft hätte.

jeden 5 und 7 Zoll Scheinwerfer bekommste auch für Rechtsverkehr,
bei 7 Zoll z.B. Golf 1, und auch jeder original Mini hat 7 Zoll Scheinwerfer.
hier https://www.ebay.de/itm/164827512561?...

Und was haben bei dem Baujahr Abgas und Scheinwerfer mi t einer Vollabnahme zu tun ?Macht euch nicht so viele Gedanken ,damit verkompliziert ihr nur die ganze Aktion! Frage an Experten,wasmusste ich machen um einen Scheunen fund aus Argentinien in D zuzulassen.Es ist ein Italiener aus den späten 20ern.

Für die Vollabnahme des hier diskutierten Fahrzeugs muss die Einhaltung der Abgasvorschriften von 1974 nachgewiesen werden. Und das ist mehr als die 3,5 Prozent CO im Leerlauf, die bei der AU geprüft werden.

Und die Scheinwerfer brauchen auch für die in-etwa-Wirkung ein lichttechnisches Gutachten.

Wenn man sowohl für Abgas als auch für die Scheinwerfer die Gutachten erst machen lässt kostet das möglicherweise mehr als das Auto überhaupt wert ist. Mit offenem Ergebnis, wohlgemerkt. Da iwäre eine Umrüstmöglichkeit auf handelsübliche Scheinwerfer mit Bauartgenehmigung schon ein. großer Vorteil.

Der Paykan Hilman war ja Mitte der 70er ein typisches Taxi in Tehran. Sollte ein Prüfer Fragen zur Verbreitung haben als Tipp die Arte Videothek. Dort hat es einige Historische Filme mit Strassenszenen aus der Zeit. Ein Paykan Taxi ist so gut wie immer drauf.
Waren das Fahrten. Vorne zu viert, hinten zu fünft - alles gut. Und dann die steile Pahlevi Ave. runter vom Deutschen Club zur Uni. Vom blauen Himmel rein in den braunen Dunst.

Was sollen dem Prüfer Informationen zur Verbreitung nützen?

Gegenstand der Einzelabnahme ist der Nachweis, dass das Fahrzeug den deutschen Vorschriften entspricht. (die beziehen sich im wesentlichen auf die Erstzulassung, hier also 1974).

Dazu gibt es für Importfahrzeuge gewisse Erleichterungen wie sie im hier schon verlinkten Merkblatt beschrieben werden. Der Verbreitungsgrad eines Fahrzeugtyps irgendwo auf der Welt ist dabei aber kein Kriterium.

Nix, es sei denn er hat persönliche Freude/Interesse.
Und in dem Fall schafft es vielleicht ein offenes freundliches Gespräch wenn man ein bisschen mehr als die nackten technischen Daten hat.

Deine Antwort
Ähnliche Themen