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Wie hättet ihr reagiert?

Themenstarteram 9. August 2017 um 18:45

Stellt euch mal folgende Situation vor:

Außerorts 50er Beschränkung in einer Kurve. Ihr seht wie ein Van hinter euch zwischen Gegenfahrbahn und eigener Fahrbahn massiv beschleunigt und euch überholt mit einem so knappen Abstand, dass ihr Angst bekommt, es könnte scheppern. Beim Überholvorgang des andern Fahrzeugs weicht ihr links auf das Bankett aus um einen etwaigen Zusammenprall zu vermeiden. Mit der Beifahrerseite knallt ihr dann in 2 Schlagloecher, das Auto fängt sich aber, vom Verursacher ist das Kennzeichen bekannt. Äußere Schäden nicht sichtbar.

 

Anzeige oder nicht?

LG fly

Beste Antwort im Thema

Warum kann man nicht einfach kurz vom Gas gehen und den anderen überholen lassen?

Ausweichen? Warum hat der TE das getan?

Im Worst Case fährt der Überholende den Spiegel ab und muß dafür zahlen.

Aber ich glaube, daß der TE die Situation einfach zu dramatisch eingeschätzt und dadurch impulsiv falsch reagiert hat.

@jojo1956

Du bist ein gefährlicher Verkehrsteilnehmer ...

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am 27. August 2017 um 8:13

Innerhalb von 4 Wochen nach dem Vorfall Ermittlungsverfahren abgeschlossen und Gerichtstermin stattgefunden ?

Wer soll das denn glauben.

Edit, sehe gerade da war jemand schneller.

Zitat:

@Pfusch3r schrieb am 27. August 2017 um 10:13:07 Uhr:

Innerhalb von 4 Wochen nach dem Vorfall Ermittlungsverfahren abgeschlossen und Gerichtstermin stattgefunden ?

Gibt es vielleicht schon Eilverfahren?

am 27. August 2017 um 8:16

@ Uwe, der Ausgangsbeitrag war formuliert - stellt euch einmal vor - ohne Zeitangabe daher also fiktiv.

Kurz danach schrieb der TE aber, das die Werkstatt Ihm die Spurstange für 100 € richten würde, was für mich aussagt, das es nicht fiktiv war und das die Spurstange noch nicht repariert war - also der Unfall erst vor kurzem passiert ist.

Daher warte ich ebenso gespannt ob jetzt noch eine Aussage vom TE kommt.

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 27. August 2017 um 10:16:44 Uhr:

@ Uwe, der Ausgangsbeitrag war formuliert - stellt euch einmal vor - ohne Zeitangabe daher also fiktiv.

Es geht aber eindeutig hervor, insbesondere wenn man die Folgebeiträge betrachtet, dass es sich um einen tatsächlichen Fall, nämlich den Fall des TE handelt.

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 27. August 2017 um 10:16:44 Uhr:

Kurz danach schrieb der TE aber, das die Werkstatt Ihm die Spurstange für 100 € richten würde, was für mich aussagt, das es nicht fiktiv war und das die Spurstange noch nicht repariert war - also der Unfall erst vor kurzem passiert ist.

Kurz danach, ja was macht man, wenn man einen Unfall hat, man fährt in die Werkstatt und die kann schon kurz danach sagen, was am Auto defekt ist. Es hat ja auch keiner angenommen, dass der Unfall am 9. August war, sondern zeitnah vorher, aber bestimmt nicht vor 1 Jahr und, dass schon mindestens ein Gerichtsprozess war.

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 27. August 2017 um 10:16:44 Uhr:

Daher warte ich ebenso gespannt ob jetzt noch eine Aussage vom TE kommt.

Ja schauen wir mal.

 

Gruß

Uwe

am 27. August 2017 um 8:43

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 9. August 2017 um 22:03:19 Uhr:

...

Du kannst versuchen die Kosten für die Reparatur von der Versicherung des Vans erstattet zu bekommen. Da du die Nummer des Kennzeichens kennst, kannst du über den Zentralruf der Autoversicherer die Versicherung ermitteln.

Die Chancen sind allerdings gering, dass die Versicherung zahlen wird, weil der Van-Fahrer sicherlich deine Sicht des Vorfalls nicht bestätigen wird und du keine Zeugen hast. Dennoch, ein Versuch kostet nichts.

...

...und ähnliche / weitere Beiträge mit solch "tollen" Ratschlägen.

 

...wenn einer versuchen würde mit irgendwelchen abstrusen Geschichten von meiner Versicherung irgendwelche Rechnungen erstattet zu bekommen dann würde ich diese Geschichten nicht nur nicht bestätigen, sondern alle Hebel in Bewegung setzen, dass derjenige sich am Ende mit einer Strafanzeige wegen § 263 Betrug StGB auseinanderzusetzen hat.

Es einfach mal zu versuchen (ohne irgendwelche Beweise, Nachweise, etc.) läuft mindestens, wenn man Glück hat und die Versicherung nicht zahlt auf einen versuchten Versicherungsbetrug § 263 Absatz 2 StGB hinaus.

@gast356

Sorry, ich kann dir nicht folgen.

Was willst du uns mit deinem Beitrag sagen? Es wurde nie empfohlen, dass der TE mit abstrusen Geschichten bei der Versicherung ankommen soll.

Abgesehen davon, brauchen wir uns mit was wäre wenn nicht mehr zu beschäftigen, denn der Fall ist ja abgeschlossen.

 

Gruß

Uwe

am 27. August 2017 um 8:56

@ Uwe, den ersten Teil des Zitates hättest Du Die sparen können, da ich ja genau Deine Ausführungen im zweiten Teil des Zitates ja teile.

Wenn Du beide Teile des von Dir zitierten in einem Zitat geschrieben hättest wäre das klar gewesen.

Wenn jemand ohne Zeit und Personenangabe schreibst * stellt euch einmal vor * dann ist das fiktiv.

Das es nicht fiktiv war, wie auch den vermutlichen Zeitraum, sieht man erst aus den Folgebeiträgen.

@gast356 einen Versicherungsbetrug anzunehmen, nur weil jemand *seine* Sichtweise eines Unfalls der Versicherung mitteilt ist schon etwas verwegen ....

Abgesehen davon zahlen Versicherungen Kleinbeträge sogar ohne den eigenen Versicherungsnehmer anzuhören, da der Verwaltungsaufwand grösser ist als der Schaden.

Natürlich wird man dann auch nicht hochgestuft.

am 27. August 2017 um 9:07

...das was der TE im Eröffnungsbeitrag dieses Threads schildert ist ohne irgendwelche Beweise, Nachweise nichts anderes als eine abstruse Geschichte. Warum soll der Überholende bzw. dessen Versicherung irgendwelche Spurstangen zahlen nur weil der TE offensichtlich sein Fahrzeug nicht beherrscht und in irgendwelchen Banketten rumfährt.

Mit dieser Geschichte versucht der TE von der Versicherung Geld zu sehen und sich damit zu bereichern... damit ist der Tatbestand des Betruges erfüllt, mindestens des versuchten Betruges.

Wie das Ganze dann zu bewerten ist hängt davon ab, wie nachdrücklich das Ganze von jemandem wie dem TE bei der Versicherung betrieben wurde... das ist dann Sache eines Staatsanwaltes oder Richters dies zu bewerten und entsprechend zu ahnden.

am 27. August 2017 um 9:12

Zitat:

@gast356 schrieb am 27. August 2017 um 11:07:55 Uhr:

 

Mit dieser Geschichte versucht der TE von der Versicherung Geld zu sehen und sich damit zu bereichern... damit ist der Tatbestand des Betruges erfüllt.

Das ist Deine Sichtweise des Geschehens.

 

Dann wäre jeder Anspruch gegen eine Versicherung der nicht 100 %ig beweisbar wäre, ja ein Betrug.

Bei einem Betrugsvorwurf ist die Beweislast auf der Seite der Versicherung und hätte damit keine Aussicht auf Erfolg.

@gast356 Mit solchen Äußerungen sollte man sparsam umgehen.

am 27. August 2017 um 9:20

...der angebliche Vorfall wurde nicht einmal bei der Polizei, etc. aktendundig gemacht bzw. angezeigt... damit ists nichts anderes als eine abstruse Geschichte.

@gast356

Versicherungsbetrug wegen einer Spurstange?

Ja ne, is klar! :D

am 28. August 2017 um 8:05

Blöde Geschichte, aber ohne Beweis bzw. Zeugen unnötig darüber nachzudenken, ob eine Anzeige was bringt bzw. die Versicherung was zahlt.

Ohne Beweis und ohne Zeugen hat man dann noch eine Anzeige wegen Körperverletzung am Hals, wenn der Sachbearbeiter der Versicherung sich krank gelacht hat. Was hier in letzter Zeit für Beiträge auftauchen ist schon bemerkenswert.

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