Wie hättet ihr reagiert?
Stellt euch mal folgende Situation vor:
Außerorts 50er Beschränkung in einer Kurve. Ihr seht wie ein Van hinter euch zwischen Gegenfahrbahn und eigener Fahrbahn massiv beschleunigt und euch überholt mit einem so knappen Abstand, dass ihr Angst bekommt, es könnte scheppern. Beim Überholvorgang des andern Fahrzeugs weicht ihr links auf das Bankett aus um einen etwaigen Zusammenprall zu vermeiden. Mit der Beifahrerseite knallt ihr dann in 2 Schlagloecher, das Auto fängt sich aber, vom Verursacher ist das Kennzeichen bekannt. Äußere Schäden nicht sichtbar.
Anzeige oder nicht?
LG fly
Beste Antwort im Thema
Warum kann man nicht einfach kurz vom Gas gehen und den anderen überholen lassen?
Ausweichen? Warum hat der TE das getan?
Im Worst Case fährt der Überholende den Spiegel ab und muß dafür zahlen.
Aber ich glaube, daß der TE die Situation einfach zu dramatisch eingeschätzt und dadurch impulsiv falsch reagiert hat.
@jojo1956
Du bist ein gefährlicher Verkehrsteilnehmer ...
103 Antworten
Ich möchte mal zwischendurch den Zeigefinger heben. Solltet Ihr ernsthaft Interesse am Ausgang der Geschichte habe, verzichtet doch bitte auf weiteres Zanken 😉
Ich bin zwar nicht religiös, aber ich Danke Gott dafür das der Anteil der Idioten im Strassenverkehr geringer ist als im Internet.
Zum Autofahren braucht es zumindest einen Führerschein - ins Internet darf eben jeder.
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 12. August 2017 um 20:56:30 Uhr:
Ich bin zwar nicht religiös, aber ich Danke Gott dafür das der Anteil der Idioten im Strassenverkehr geringer ist als im Internet.
Zum Autofahren braucht es zumindest einen Führerschein - ins Internet darf eben jeder.
Einen derartigen Beitrag direkt nach meinem Hinweis hat es jetzt ernsthaft gebraucht, ne 🙄 ???
Ich würde Dir jetzt dringendst raten, einen Gang zurück zu schalten!
Zitat:
@twindance schrieb am 12. August 2017 um 20:59:02 Uhr:
Zitat:
Einen derartigen Beitrag direkt nach meinem Hinweis hat es jetzt ernsthaft gebraucht, ne 🙄 ???
Ich würde Dir jetzt dringendst raten, einen Gang zurück zu schalten!
Sorry, hatte Deinen Beitrag natürlich nicht gelesen weil ich grade geschrieben hatte.
Am besten wäre wenn man eine Funktion hätte bei der man nach 20 geschriebenen Beiträgen die Benachrichtigung ausschalten könnte. Ab dann kommt meist eh nichts wertvolles mehr zum Thema.
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Nö, warum sollten die Beiträge auf zwanzig beschränkt werden, nur weil deiner ein solcher ist und du somit das letzte Wort hier hättest ? Außerdem bist du ab dem zwanzigsten erst (so richtig) eingestiegen, insofern könntest du es besonders auf dich selber beziehen! 😁
Es wird bestimmt im Laufe des Thread noch sehr interessant werden, wie die Sache für den TE weiter geht.
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 12. August 2017 um 19:26:11 Uhr:
Zitat:
@cocker schrieb am 12. August 2017 um 18:53:48 Uhr:
überholt werden ist einfach scheisse ...Evolutionsmässig fühlt man sich als Beute .... darf sich aber manchmal am Sound eines Maserati oder Ferrari erfreuen.
wenn man von einem AMG C63 überholt wird, der dann noch 50 m vor einem beschleunigt, zaubert das sowohl ein wohliges Grinsen ins Gesicht, als auch eine ehrfürchtige Gänsehaut auf die Arme 😁
Da fühle ich mich nicht als Beute (mit 140 km/h sowieso nicht), sondern als privilegierter "Zuhörer" 😉
Zitat:
@Monstrabidur schrieb am 9. August 2017 um 21:17:05 Uhr:
Um auf die Titelfrage zurückzukommen:
Ich hätte beschleunigt, wenn er mit seiner Front etwa in Höhe meiner Fahrertür wäre.
Wenn es aber ziemlich dumm läuft, ein Kandidat für den Straßengraben ... 😎
wenn der Überholende Dich dann abdrängt / auf die rechte Seite der Strasse rüberzieht
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 12. August 2017 um 19:26:11 Uhr:
Evolutionsmässig fühlt man sich als Beute .... darf sich aber manchmal am Sound eines Maserati oder Ferrari erfreuen.
Nun zitiere ich mich ein Mal selbst. Vielleicht hätte ich das Wort Evolutionsmässig doch fett schreiben sollen. Natürlich ist das kein Quatsch sondern mehr oder weniger tief im Unterbewusstsein verankert.
Evolution läuft eben um einiges langsamer ab als der technische Fortschritt.
Mir ist auch klar das der hinter mir Herfahrende nicht mein Feind ist.
Unterbewusst wird der jedoch als Agressor eingestuft bis das Bewusstsein und die eigene Erfahrung dies temporär korrigiert. Auch das geht ganz automatisch und wird gar nicht so wahrgenommen.
Das Unterbewusstsein mit den angeborenen Instinkten ist immer da - auch wenn dies von einigen so vehement bestritten wird.
Nicht mehr und auch nicht weniger wollte ich damit schreiben - Ihr hab Euch wieder einmal ganz umsonst aufgeregt.
Also das bedeutet, die Überholenden und die, die ganz entspannt vom Gas gehen, wenn sie überholt werden, stammen eher von jagenden Höhlenmenschen ab, während die, die beim Überholt-Werden Gas geben eher von sammelnden Höhlenmenschen abstammen😕
Kommt drauf an wovon der Höhlenmensch generell abstammt.
Und jetzt lasst uns mal beim Thema bleiben bzw abwarten, wie es beim TE weiter geht
Update:
Es wurde in allen Punkten vom Gericht stattgegeben ohne eine Möglichkeit der Berufung:
Überholen im Überholverbot
Überschreiten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit
Nötigung
Abdrängen von der Fahrbahn
Verkehrsunfall mit Unfallflucht
3 Monate Fahrverbot plus Schadensersatz🙂
Da hat der Verursacher aber einen Richter Gnadenlos gefunden ....
Vielleicht hatte der aber auch schon verschiedene vergangene Delikte und das Karma Konto war voll.
Herzlichen Glückwunsch zu dem Urteil
Am 27. August dieses Jahres (also heute):Zitat:
@fly85 schrieb am 9. August 2017 um 20:45:55 Uhr:
Stellt euch mal folgende Situation vor:
Außerorts 50er Beschränkung in einer Kurve. Ihr seht wie ein Van hinter euch zwischen Gegenfahrbahn und eigener Fahrbahn massiv beschleunigt und euch überholt mit einem so knappen Abstand, dass ihr Angst bekommt, es könnte scheppern. Beim Überholvorgang des andern Fahrzeugs weicht ihr links auf das Bankett aus um einen etwaigen Zusammenprall zu vermeiden. Mit der Beifahrerseite knallt ihr dann in 2 Schlagloecher, das Auto fängt sich aber, vom Verursacher ist das Kennzeichen bekannt. Äußere Schäden nicht sichtbar.Anzeige oder nicht?
Zitat:
@fly85 schrieb am 27. August 2017 um 02:20:03 Uhr:
Update:
Es wurde in allen Punkten vom Gericht stattgegeben ohne eine Möglichkeit der Berufung:Überholen im Überholverbot
Überschreiten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit
Nötigung
Abdrängen von der Fahrbahn
Verkehrsunfall mit Unfallflucht3 Monate Fahrverbot plus Schadensersatz🙂
Wie kann das sein, wenn der Vorfall nicht einmal einen Monat her ist, dass jetzt schon ein Urteil vorliegt, sogar von einem Berufungsverfahren.
…oder ist das Missverständnis und der Vorfall liegt schon länger zurück?
Dann muss ich dir aber ein ganz grimmiges 🙁 geben!
Du hast deinen Ausgangsbeitrag so formuliert, dass man davon ausgehen musste, dass der Vorfall aktuell war. Spätestens als aber zu erkennen war, dass alle davon ausgegangen sind, dass es sich um einen aktuellen Vorfall handelt, hättest du klarstellen müssen, dass der Vorfall schon länger zurück liegt.
Stattdessen lässt du absichtlich die Leute im Unklaren, formulierst sogar absichtlich die weiteren Beiträge so, dass man davon ausgehen muss, dass der Vorfall mit dem Van aktuell war. Die Leute hier schreiben Beiträge, wie du dich am besten verhalten kannst usw. Die Leute hier geben sich Mühe dir weiterzuhelfen und investieren ihre Zeit und alles für die Tonnen, nur weil du sie zu deinem Vorteil nicht aufklärst.
Also bitte kläre uns jetzt endlich auf, Vorfall und Urteil innerhalb einen Monats oder Vorfall schon länger her und du hast hier alle an der Nase rumgeführt.
Falls der zweite Fall zutrifft (was ich nicht hoffe), kann ich nur sagen, dass ich es dann auch für möglich halte, dass du auch alle anderen zu deinem Vorteil an der Nase rumgeführt hast, die Versicherungen, die Gerichte und den Van-Fahrer und sich der Vorfall etwas anders abgespielt hat, als du hier geschildert hast.
Genau das ist nämlich einem ehemaligen Kollegen mal passiert. Er hat ein Fahrzeug überholt, der aber meinte beschleunigen zu müssen. Auch der musste dann auf den Seitenstreifen ausweichen. Das hat er natürlich nicht zugegeben, auch in den Gerichtsverhandlungen nicht. Daher hat mein ehemaliger Kollege eine Strafe, Fahrverbot bekommen und musste den Schaden des anderen bezahlen.
Gruß
Uwe