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Wie gehts weiter? Tür verzogen nach Unfall?!

Themenstarteram 5. Januar 2009 um 12:14

Hallo BMW-Freunde, :)

Es ist noch gar nicht so lange her da habe ich hier gepostet, weil mir ein Betrunkener ins Auto gefahren ist. Die Stoßstange + Seitenteil war kaputt. Ca. 3000,00 € Kosten für die Versicherung.

 

Da bei mir meistens nicht mehr als 1 Person mit fährt habe ich dies nun erst Wochen nach dem Unfall (durch Zufall)gemerkt. Die hintere rechte Tür(also Unfallseite) schließt nicht richtig. Sieht ganz so aus als wäre der Rahmen der Karosserie leicht verzogen.

Morgen mittag hab ich nochmal einen Termin beim Anwalt den ich auch beauftragt hatte als mir der Betrunkene vor einigen Wochen reingerasselt war.

Hab einige Frage bzw. suche nach Erfahrungen:

1. besteht die Chance der Regulierung auch nach Wochen eines Unfalls? Das die rechte Seite verzogen ist wo auch der Betrunkene reingefahren war klingt jedenfalls als plausibler Grund für den Zustand der Tür. Optisch sieht man so aber nichts.

2. Wie wird so etwas reguliert? Kann man das wieder richten oder ist es ein Totalschaden?

3. Sollte es ein Totalschaden sein wie sieht es eigentlich mit Dingen aus wie seperat eigebautes Audiosystem usw. da habe ich einige Tausend investiert, bekommt man dies reguliert?

4. im Falle eines Totalschadens wie sieht es da aus mit der Schadenssumme? Der Wagen ist finanziert und nur zum Teil ab bezahlt. Allerdings beträgt der aktuelle Wert aufgrund der Wirtschaft und Autoindustrie sicherlich nicht mehr knapp 30.000,00 €. Im Falle eines Totalschadens gilt der Zeitwert richtig? Auch wenn man z.B. ein Wertgutachten hat?

Ehrlich gesagt bin ich gerade mega schlecht drauf da es meinen "baby" so mies geht. Immer gepflegt die Kiste und viel Geld rein gesteckt und nun sowas. :(

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12 Antworten
am 5. Januar 2009 um 12:25

Obwohl dein erster Beitrag zu dem Thema vom 16.11. ist, nehme ich mal an, dass du den Schaden bisher noch nicht beheben hast lassen, sonst hätte man das in der Werkstatt mit der Tür entdecken müssen. Daher sollte auch die nachträgliche Anerkennung des Schadens kein Problem sein, da die beschädigten Stellen nicht verändert wurden.

Wenn ma von außen nichts erkennen kann, wird der Schaden wohl nicht allzu groß sein, vielleicht genügt es sogar nur den Schließkeil für die betreffende Tür neu einzustellen. Ich würde das ganze aber auf jeden Fall schnellstens beim :) klären lassen.

am 5. Januar 2009 um 13:19

Zitat:

Original geschrieben von JanBHV

1. besteht die Chance der Regulierung auch nach Wochen eines Unfalls? Das die rechte Seite verzogen ist wo auch der Betrunkene reingefahren war klingt jedenfalls als plausibler Grund für den Zustand der Tür. Optisch sieht man so aber nichts.

2. Wie wird so etwas reguliert? Kann man das wieder richten oder ist es ein Totalschaden?

3. Sollte es ein Totalschaden sein wie sieht es eigentlich mit Dingen aus wie seperat eigebautes Audiosystem usw. da habe ich einige Tausend investiert, bekommt man dies reguliert?

4. im Falle eines Totalschadens wie sieht es da aus mit der Schadenssumme? Der Wagen ist finanziert und nur zum Teil ab bezahlt. Allerdings beträgt der aktuelle Wert aufgrund der Wirtschaft und Autoindustrie sicherlich nicht mehr knapp 30.000,00 €. Im Falle eines Totalschadens gilt der Zeitwert richtig? Auch wenn man z.B. ein Wertgutachten hat?

1. Das hängt von der gegnerischen Versicherung ab. Normalerweise nein, denn Grundlage der Regulierung ist ein Gutachten und wenn der Gutachter den Schaden nicht vermerkt hat, dann wird die Versicherung das zu 90% mit der Begründung das kein ursächlicher Zusammenhang nachweisbar ist ablehnen. Wieso ist der Schaden im Gutachten nicht erwähnt worden?

2. Kann man allgemein nicht sagen, da wird der Karosseriemeister was zu sagen müssen.

3. Nein, s.o. ein Gutachten im Nachhinein anzufechten wird schwer.

4. Wahrscheinlich bleibst Du in dem Fall auf allen Kosten sitzen.

Themenstarteram 5. Januar 2009 um 15:03

Hi es wurde kein Gutachten erstellt, da die "Meister" Werkstatt sagte das wäre nicht nötig und da wäre wohl nichts verzogen - was sich nun allerdings als Reinfall bemerkbar gemacht hat...

Das die verzogene Tür mit dem Unfall zusammen hängt sollte wie gesagt erkennbar sein da genau die betroffene Unfallseite und da die Hintertür betroffen ist. Defekt am Wagen war damals die M-Stoßstange + rechte Leuchte + rechtes hinteres Seitenteil.

Ich hab mich da leider viel zu sehr auf die beruhigenden Worte der Werkstatt verlassen. :(

am 5. Januar 2009 um 15:08

Zitat:

Original geschrieben von JanBHV

Hi es wurde kein Gutachten erstellt, da die "Meister" Werkstatt sagte das wäre nicht nötig und da wäre wohl nichts verzogen - was sich nun allerdings als Reinfall bemerkbar gemacht hat...

 

Das die verzogene Tür mit dem Unfall zusammen hängt sollte wie gesagt erkennbar sein da genau die betroffene Unfallseite und da die Hintertür betroffen ist. Defekt am Wagen war damals die M-Stoßstange + rechte Leuchte + rechtes hinteres Seitenteil.

 

Ich hab mich da leider viel zu sehr auf die beruhigenden Worte der Werkstatt verlassen. :(

Ist der Schaden schon behoben worden?

Themenstarteram 5. Januar 2009 um 15:09

Hi der Schaden an Stoßstange, Rückleuchte und Seitenteile ja - der Schaden der Tür natürlich noch nicht.

am 5. Januar 2009 um 17:27

Haftpflichtschaden regulieren ohne Gutachten ist sträflicher Leichtsinn und Dummheit ... sorry, aber das musste jetzt sein. Deine Chancen auf so eine nachträgliche Regulierung sind realistisch betrachtet nahe Null Prozent

am 5. Januar 2009 um 18:01

Zitat:

Original geschrieben von pellegoran

Haftpflichtschaden regulieren ohne Gutachten ist sträflicher Leichtsinn und Dummheit ... sorry, aber das musste jetzt sein. Deine Chancen auf so eine nachträgliche Regulierung sind realistisch betrachtet nahe Null Prozent

Nachdem der Schaden (also Stoßstange, Seitenteile usw.) bereits repariert wurde, sehe ich das leider auch so. Ich würde aber auf jeden Fall die Werkstatt in die Mangel nehmen. Die hätten den Schaden an der Tür bemerken müssen.

Themenstarteram 5. Januar 2009 um 18:59

Hi also ne Einigung mit der Werkstatt versuchen raus zu handeln? Bzw. diese sogar per Anwalt angehen richtig?

LG,

Jan

am 5. Januar 2009 um 19:52

Zitat:

Original geschrieben von JanBHV

Hi also ne Einigung mit der Werkstatt versuchen raus zu handeln? Bzw. diese sogar per Anwalt angehen richtig?

 

LG,

Jan

Du hast ohnehin morgen Termin beim Anwalt, bei der Gelegenheit würde ich ihn darauf ansprechen ob du dich eventuell an der Werkstatt schadlos halten kannst. Immerhin hast du die beauftragt den Schaden zu begutachten und zu reparieren und imho hätten die den Schaden an der Tür bemerken müssen.

Themenstarteram 5. Januar 2009 um 20:12

Danke :)

Werd morgen berichten was Sache ist.

Euch allen noch einen schönen Abend.

LG,

Jan

am 11. Februar 2009 um 9:14

Wie ist es nun ausgegangen?:)

am 16. Februar 2009 um 13:06

Zitat:

Original geschrieben von pellegoran

Haftpflichtschaden regulieren ohne Gutachten ist sträflicher Leichtsinn und Dummheit ... sorry, aber das musste jetzt sein. Deine Chancen auf so eine nachträgliche Regulierung sind realistisch betrachtet nahe Null Prozent

Richtig, Du hättest dieses Gutachten nicht nur machen müssen sondern darauf bestehen müssen und bezahlt wird so etwas immer von der eigenen Vollkaskoversicherung die Du mit Sicherheit hast erstaunlch finde ich es das Deine Versicherung bei dieser Schadenssumme nicht von sich aus ein Gutachten in Auftrag gegeben hat. Da ich selbst in solch einen Schadensfall verwickelt war und ich dabei meinen E39 eingebüsst hab hat meine Versicherung das Gutachten selbst in Auftrag gegeben.Deine Versicherung wird sich die Hände gerieben haben das Du auf die Worte des "Meisters" gehöhrt hast frag den mal wo er Versichert ist ;-)

Bei Schäden die die 1000 € Marke überschreiten hast Du das Recht auf Kosten der gegnerischen Versicherung ein Gutachten in Auftrag zugeben und das muss die Versicherung bezahlen ohne wenn und aber, selbst den Gutachter kannst Du Dir aussuchen .Nichts für ungut aber das heute noch so etwas Versicherungstechnisch mit diesem teurem BMW passiert ..................

Ich hoffe Dein Schmuckstück ist wieder komplett ;-)

 

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