Wie erreiche ich eine Wandlung
Hallo!
Ich habe bei meinem Passat bis jetzt (19tkm 5 Monate) 5 Mängel gehabt, die behoben wurden, der 6. ist wohl nicht in den Griff zu bekommen (Brummen bei Gaswegnahme).
Ich muss sagen dass ich jetzt langsam genug habe, und mir eine Wandlung überlege. Wie muss ich vorgehen?
Den 6. Fehler hatten sie schon mal versucht zu reparieren, aber eben ohne Erfolg.
Jetzt muss ich ja noch 2 weitere Versuche gestatten oder? Die sagen aber dass sie keine Versuche machen können, da das Teil nicht lieferbar ist. Immerhin müsste es schon seit 3 Wochen da sein. Muss ich jetzt bis zum Ende meine Leasingvertrags zu warten um???
Geht das so einfach? Kann keine Versuche machen => keine Möglichkeit zur Wandlung.
Danke für die Antworten.
22 Antworten
Re: Wie erreiche ich eine Wandlung
Zitat:
Original geschrieben von matthias1234
Hallo!
Ich habe bei meinem Passat bis jetzt (19tkm 5 Monate) 5 Mängel gehabt, die behoben wurden, der 6. ist wohl nicht in den Griff zu bekommen (Brummen bei Gaswegnahme).
Ich muss sagen dass ich jetzt langsam genug habe, und mir eine Wandlung überlege. Wie muss ich vorgehen?
Den 6. Fehler hatten sie schon mal versucht zu reparieren, aber eben ohne Erfolg.
Jetzt muss ich ja noch 2 weitere Versuche gestatten oder? Die sagen aber dass sie keine Versuche machen können, da das Teil nicht lieferbar ist. Immerhin müsste es schon seit 3 Wochen da sein. Muss ich jetzt bis zum Ende meine Leasingvertrags zu warten um???
Geht das so einfach? Kann keine Versuche machen => keine Möglichkeit zur Wandlung.Danke für die Antworten.
hallo matthias1234,
kann dir da leider nicht weiterhelfen...
ich überlege mir das selbe wie du! was meinst du damit? welches teil ist nicht lieferbar?
ich hab meinen passat variant 2,0 tdi dpf highline (bj 8/05, 18500km) vor 3 wochen gekauft (vorführwagen), hab ich da eine chance den vertrag rückgängig zu machen?
bis jetzt in den 3 wochen 3 mängel (xenon sw undicht, sitzbezug abgeschunden, das übliche problem mit den bremsen,
und das 4 problem "brummen" beim gaswegnehmen
Ventil am Turbolader.
Wäre der Hammer wenn man nicht wandeln kann weil der Händler die Reperaturversuche abblockt.
Zitat:
Original geschrieben von matthias1234
Ventil am Turbolader.
Wäre der Hammer wenn man nicht wandeln kann weil der Händler die Reperaturversuche abblockt.
ich bin mir aber nicht mehr sicher ob das ventil schuld ist! du hast den anderen beiträge sicher gelesen, dass bei einigen der kompl. turbolader getauscht wurde!!! ohne erfolg!?
HI!
Egal was die tauschen wollen. Sie tun es nicht! Und wenn bringt es nichts!
Ich will ein funktionierendes Auto!
Gruß
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Zitat:
Original geschrieben von matthias1234
HI!
Egal was die tauschen wollen. Sie tun es nicht! Und wenn bringt es nichts!
Ich will ein funktionierendes Auto!
Gruß
ich verstehe dich sehr gut! mir geht es auch so.
will auch ein funktionierendes auto.
lg
Hi
Solche Geschichten sind ja schon ziemlich nervig, kenne es aus einem früheren Auto das ich hatte...!
Eines weiss ich, Leasen tu ich meine Autos nicht mehr, es wird nur noch Cash bezahlt und wenn ich es mir nicht leisten kann lass ich es sein 😉
Bei Cash oder Barzahlung hat man mehr Spielraum und kann viel besser verhandeln 😉
Sorry, kann dir auch nicht wircklich helfen, wichtig ist es sicherlich auch noch ein gutes Verhältnis zum Freundlichen zu haben der einem da gut unterstützt !
LG
netfly
Also ich glaube nicht, dass da ein Unerschied besteht beim
Leasen. Also normalerweise geht man in so einem Fall zu seinem
Rechtsanwalt und läßt den ein Schreiben aufsetzen, welches die
Beseitigung des Mängels innerhalb einer angemessenen Frist
fordert. Kommt der Händler dem nicht nach kan der RA dann
weitere Schritte einleiten, da dann das vom Gesetzgeber eingeräumte
Recht nicht in Anspruch genommen wurde. Das ist nicht Dein Problem,
sondern daß des Verkäufers...
@Miah: Danke.
@netflyangel: Voreilige Aussage!
Zitat:
Eines weiss ich, Leasen tu ich meine Autos nicht mehr, es wird nur noch Cash bezahlt und wenn ich es mir nicht leisten kann lass ich es sein
War Steuerlich interesanter (hohe Anzahlung). Daher auch Leasing und keine Finanzierung.
---
Ich hätte noch 2 Fragen:
1. Wer trägt eigentlich den Finanzellen nachteil? Der Händler oder VW?
2. Muss man mit einem Nutzungsanteil rechnen? Wie hoch?
Danke!
Im Normalfall muss der Käufer zwei Reparaturen dulden, bevor er vom Kaufvertrag zurücktreten kann (früher: wandeln kann).
Das hier ist aber kein Normalfall, weil:
1. kein Kaufvertrag, sondern Leasingvertrag
2. verschiedene Mängel
3. Reparatur wird (mangels Ersatzzeil) verweigert
4. hochwertiges Kaufgut (kein 100 € Rasierapparat).
Deswegen würde ich hier einen Rechtsanwalt einschalten. Als Rechtslaie kann man in diesem Stadium Fehler begehen, die sich später nicht mehr beheben lassen.
Als nicht-rechts-experte:
Was die Reparatur angeht, kannst Du auch eine angemessene (!) Frist setzen. Üblicherweise 10 Tage oder so. Nun ist ein störendes Geräusch bei einem Auto nicht unbedingt ein Mangel, der die Funktion allzusehr einschränkt, daher könnte auch eine längere Frist angemessen sein.
Verstreicht die Frist, kannst Du erneut eine setzten, diesmal kürzer und mit Androhung der Wandlung. Alles schriftlich natürlich. Übrigens ist auch ein Preisnachlass verhandelbar. Oder vielleicht noch ein Zubehörteil? *g*
Aber der beste Tipp bisher: Rechtsanwalt fragen.
cu - Arndt
Hallo, ich bin auch kein Rechtsexperte, aber eine Wandlung kann nur vom Eigentümer des Gutes durchgeführt werden, im Falle eines Leasingfahrzeuges ist das die Leasinggesellschaft. Du müsstest dich mit dieser in Verbindung setzen, RA einschalten, und das weitere Vorgehen mit denen besprechen.
mfg
Chris
Zitat:
Original geschrieben von chbaldauf
Hallo, ich bin auch kein Rechtsexperte, aber eine Wandlung kann nur vom Eigentümer des Gutes durchgeführt werden, im Falle eines Leasingfahrzeuges ist das die Leasinggesellschaft. Du müsstest dich mit dieser in Verbindung setzen, RA einschalten, und das weitere Vorgehen mit denen besprechen.
Das ist zwar grundsätzlich richtig, aber in den mir bekannten Leasingverträgen steht drin, daß der Leasinggeber sämtliche Ansprüche aus Sachmängelhaftung an den Leasingnehmer abtritt.
Mithin kann und muß der Leasingnehmer die Wandlung selbst betreiben.
Insoweit unterscheidet sich das Leasing nicht vom Kauf.
Und weil es noch keiner beantwortet hat: Ja, man muß eine Nutzungsentschädigung zahlen. Richtwert sind hier 0,67 % des Fahrzeugwertes pro gefahrene 1.000 km. Dieser Satz ist aber verhandelbar.
Auf der anderen Seite hat man aber Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Leasingraten nebst Zinsen, wenn ich mich nicht sehr vertue.
Anders gesagt, man wird so gestellt, als hätte man nie einen Leasingvertrag abgeschlossen. Allerdings muß man dafür bezahlen, daß man trotzdem für eine Zeit X ein Auto hatte.
Grüße
Jan
Hi,
danke für die Antwort.
Der Wert von 0,67% / tkm ist ja ein absoluter Witz!!
Ich habe mein Fzg für 145tkm geleast.
Neupreis: 30.000
0,67% => 201,00 E
145tkm * 201,00 E = 29.145 E
Wenn ich meine Raten und die Anzahlung nehme komme ich auf ca. 130,00 E / tkm ( => 0,43 %).
Was anderes wäre eine Riesige Unverschämtheit da ich somit bei einer Wandlung VOLL draufzahlen würde. Nach dem Motto: wenn Sie das Auto zurückgeben woll müssen sie noch was draufzahlen!! Dann wäre es ja billiger, das Auto zu behaltne und nicht zu benutzen!!
Da ja auch noch der ganze Ärger war müsste es ja wohl eher billliger werden als Entschädigung!
Nix als Ärger!!
Gruß
Nicht durcheinanderbringen!
Du mußt die 0,67 % nicht für die vereinbarten km zahlen, sondern für die tatsächlich gefahrenen.
Beispiel: Du bis bisher 10.000 km gefahren.
10 x (0,67 % von 30.000 = 201,- €) = 2.010,- €.
Oder in Deinem Fall:
19 x 201,- = 3.819,- €
Dafür bekommst Du die bisher gezahlten Leasingraten zurück.
Grüße
Jan