Wie abmelden, wenn kein brief vorhanden?
Hallo
wie sieht das eigentlich aus, kann ich mein wagen abmelden, der blöde händler hat es nicht gemacht 😠, wenn ich garkeine papiere mehr habe, sprich den wagen schon verkauft habe und der in richtung schweden ist?
ich könnte nur fahrzeugschein und kennzeichen vorzeigen?!?!
wie sieht das aus? bitte um schnelle hilfe...
falls ich meine kennzeichen mitgebe, kann ich mich da irgendwie absichern?
22 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MumiMB
für die versicherung! das hilft mir!
dann ließ nochmal genau was er geschrieben hat dann musst du (der threadersteller für die schäden aufkommen
Zitat:
Original geschrieben von 325ci
dann ließ nochmal genau was er geschrieben hat dann musst du (der threadersteller für die schäden aufkommen
ich hab das so verstanden, wenn ich es im vertrag nicht mit reinschreibe dann habe ich zuhaften....
Re: Wie abmelden, wenn kein brief vorhanden?
Zitat:
Original geschrieben von MumiMB
Hallo
wie sieht das eigentlich aus, kann ich mein wagen abmelden, der blöde händler hat es nicht gemacht 😠, wenn ich garkeine papiere mehr habe, sprich den wagen schon verkauft habe und der in richtung schweden ist?
ich könnte nur fahrzeugschein und kennzeichen vorzeigen?!?!
wie sieht das aus? bitte um schnelle hilfe...
falls ich meine kennzeichen mitgebe, kann ich mich da irgendwie absichern?
Grundsätzlich sendet man einen Durchschlag des Kaufvertrages (sog. Veräußerungsanzeige) sowohl an die KFZ-Versicherung, als auch an die Zulassungsstelle.
Ist auch in jedem
Standardkaufvertragmit drin.
Wenn Du dem Käufer deine Kennzeichen & somit deine Versicherung überläßt, geschieht dies auf eigenes Risiko!
Zitat:
Fahrzeugverkauf und Abmeldung
Wichtige Tipps beim Verkauf Ihres Fahrzeuges:
Verkaufen Sie Ihr Fahrzeug im zugelassenen Zustand, sind sie darauf angewiesen, dass der Erwerber das Fahrzeug auch wirklich auf seinen Namen umschreibt oder zumindest abmeldet. Kommt der Erwerber dem nach, wird die Abmeldung (bzw. Tag der Umschreibung) für sie automatisch an das Finanzamt bzw. Ihre Versicherungsgesellschaft weitergegeben. Kommt der Käufer dem jedoch nicht nach, bleibt das Fahrzeug zunächst auf Ihren Namen zugelassen. Sie können auch selbst nicht mehr die Abmeldung veranlassen, da Sie nicht mehr im Besitz des hierfür erforderlichen Fahrzeugbriefes, des Fahrzeugscheines und der Kennzeichenschilder sind.
Damit die Zulassungsstelle evtl. für Sie tätig werden kann ist es notwendig, dass Sie den Verkauf Ihres Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle schriftlich anzeigen.
Diese Verkaufsanzeige muss aber den Anforderungen der StVZO entsprechen und die folgenden Daten beinhalten:
Name und Anschrift des Verkäufers und des Erwerbers
Verkaufsdatum
amtliches Kennzeichen
Bestätigung des Erwerbers über den Erhalt der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein und Kennzeichenschilder) mit Datum und Uhrzeit
Unterschriften Verkäufer und Erwerber
In der Regel erfüllt ein schriftlicher Kaufvertrag aus dem Schreibwarenhandel oder des ADAC diese Anforderungen. Falls Sie einen eigenen Kaufvertrag verwenden, achten Sie bitte darauf, dass die o. g. Daten darin vorhanden sind. Fehlenwichtige Daten, kann die Zulassungsbehörde keine Maßnahmen zur Umschreibung oder Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges einleiten.
Wird der Zulassungsbehörde eine vollständige Verkaufsanzeige/Kaufvertrag vorgelegt, kann diese die Umschreibung bzw. Abmeldung des Fahrzeuges ggf. auch mit Hilfe der Zulassungsstelle des Erwerbs veranlassen.
Verkauf oder Ausfuhr ins Ausland
Bei einem Verkauf oder Ausfuhr eines zugelassenen Fahrzeuges treten oft Probleme mit der Beendigung der deutschen Zulassung auf. Nach deutschen Zulassungsrecht kann die Zulassung nur durch Vorlage und Entstempelung der Kennzeichenschilder, Einziehung des Scheines und Eintrag im Fahrzeugbrief beendet werden.
Selbst wenn das Fahrzeug im Ausland zugelassen worden ist, ist es nach deutschem Zulassungsrecht nicht automatisch abgemeldet. Ein Nachweis über die Entstempelung der Kennzeichenschilder, die Einziehung des Fahrzeugscheines und in Falle der Ausfuhr auch das Entwerten des Fahrzeugbriefes kann meistens nicht erbracht werden. Die ausländischen Zulassungsbehörden sind nicht verpflichtet, die deutsche Zulassung dort zu beenden und die Einziehung der Papiere zu bestätigen. Häufig werden die Papiere und die Kennzeichen dort auch gar nicht eingezogen, so dass ein Missbrach Ihrer Fahrzeugzulassung durch Unbefugte nicht ausgeschlossen werden kann. Die hiesigen Zulassungsstellen haben auch keinerlei Einfluss auf die Maßnahmen ausländischer Zulassungsbehörden. Auch die deutschen Auslandsvertretungen sind häufig nicht in der Lage, im Falle eines Verkaufes die Fahrzeugpapiere dort einzuziehen. Nur mit wenigen Staaten gibst es inzwischen internationale Abkommen, wodurch dort eine Abmeldung vorgenommen wird und über das Kraftfahrt-Bundesamt an die bisherige Zulassungsstelle weitergeleitet wird.
Um diese Probleme zu vermeiden empfehlen wir dringend, im Falle des Verkaufs oder auch der eigenen Ausfuhr (z. B. wegen Umzug ins Ausland) das Fahrzeug vorher bei einer Zulassungsstelle im Inland durch Vorlage der Kennzeichen, des Briefes und des Scheines stillzulegen/abzumelden. Für das abgemeldete Fahrzeug kann bei Bedarf ein Ausfuhrkennzeichen ausgestellt werden. Diese Art der Zulassung ist für solche Zwecke vorgesehen.
Quelle: Zualssungstelle unseres Landkreises
poste doch mal im versicherungs- forum , da sitzen einige spezialisten.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von MumiMB
ich hab das so verstanden, wenn ich es im vertrag nicht mit reinschreibe dann habe ich zuhaften....
Richtig 😉
Gruss,
Mfg MICHA
Hallo,
dann versuche ich auchmal, hier etwas Licht ins Dunkel zu bringen.
Ich hatte mal nen ähnlichen Fall (Verkauf nach Frankreich).
Zur Versicherung: Wenn du deiner Versicherung ne Kopie vom Kaufvertrag schickst, dann nehmen die dich raus und der Käufer haftet ab sofort für die Schäden.
Zur Abmeldung: Mein Käufer hat mir nur die Schilder zurückgeschickt, den Brief und Schein jedoch behalten. Jetzt hat er das Auto erstmal nicht abgemeldet bekommen (ohne Schilder), ich auch nicht (ohne Schein).
Der Käufer hat wohl ein paar Tage später das Problem (wie auch immer) gelöst bekommen.
Ich habe dann die Schilder entstempeln lassen und mir ne Bestätigung von der Zulassung ausstellen lassen, daß das Auto abgemeldet wurde. (War ein riesiger Act, keiner kannte sich aus, F ist auch nicht in irgendsoeinem Abkommen, welches die Abwicklung solcher Fälle erleichtern würde.)
Die Kake, die dann jedoch hinterher kam: Nach nem knappen Jahr kam die Kfz-Steuerforderung.... Da ging das Gerenne dann von neuem los. Aber am Ende konnte doch noch alles aufgelöst werden. Vom Käufer hatte ich zwar ne Reisepass- und Führerscheinkopie, aber ansonsten nur ne E-Mail-Adresse, bei der ich jedoch keine Antwort zurückbekam...
Fazit: Möglich wird es ohne Papiere schon sein, allerdings mit Mehraufwand und Kooperationsbereitschaft der Zulassung/Finanzbehörde verbunden...
Gruß
Jan
Zitat:
Original geschrieben von jan.th
Hallo,
dann versuche ich auchmal, hier etwas Licht ins Dunkel zu bringen.
Ich hatte mal nen ähnlichen Fall (Verkauf nach Frankreich).Zur Versicherung: Wenn du deiner Versicherung ne Kopie vom Kaufvertrag schickst, dann nehmen die dich raus und der Käufer haftet ab sofort für die Schäden.
Gruß
Jan
Der Käufer haftet für Schäden, aber DU zahlt die Prämie. So lange, bis der Wagen abgemeldet wird. Das habe ich grade vor 1 Woche mit meinem Versicherungsheini durchgekaut, wegen dem Verkauf meines BMW. Der hat gesagt: Immer vorhar abmelden, es sei denn, der Käufer ist ein Bekannter oder kommt aus der näheren Umgebung, so dass man noch "Zugriff" auf ihn hat ...
Man kann jedes Fahrzeug auch ohne Fahrzeugbrief abmelden/stilllegen, dazu ist eine Eidesstattliche Erklärung des letzten Halters ( in diesem Fall Du selbst) nötig.
Das musste ich mal machen als ich bei einem meiner Fahrzeuge den Brief dem Verkäufer mitgegeben hatte, der ihn aber nicht abgemeldet hat.
Wenn man diese Erkläung abgibt ohne der tatsächliche Halter zu sein, wird es allerdings sehr ungemüdlich...
Grüsse