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Widerrufsrecht bei einem finanziertem Neuwagengeschäft

Themenstarteram 31. März 2012 um 17:47

Hallo Zusammen,

ich habe gestern den Kaufvertrag für einen neuen Opel Astra unterschrieben, welcher in ca. 8-10 Wochen geliefert werden soll.

Nun erfahre ich soeben das mein Lebenspartner seine zukünftige Lebensplanung ohne mich stattfinden lassen will und aus der gemeinsamen Wohnung auszieht. Somit sieht meine Finanzlage sofort ganz anders aus.

Nun möchte ich natürlich sofort am Montag meinen Kaufvertrag rückgängig machen und möchte wissen ob ich von meinem 14-tägigen Widerufsrecht Gebrauch machen kann ? Ich habe eine Finanzierung bei GMAC unterschrieben.

Danke.

Beste Antwort im Thema
am 1. April 2012 um 5:19

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

 

Und ganau dieser Umstand ist auch der Grund, weshalb Gebrauchtwagenhändler den Wagen bei Finanzierung immer erst noch zwei Wochen lang 'kleinere Reparaturen' oder 'Service' machen müssen und den Wagen (obwohl 1a und fahrbereit) nicht sofort rausgeben ;)

...mich wundert dies nicht :rolleyes:

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Normalerweise gilt ein Rücktrittsrecht. Darüber müßtest du auch belehrt worden sein bzw. sogar etwas Schriftliches bekommen haben.

Themenstarteram 31. März 2012 um 18:16

Ich habe soeben meinen Finanzierungsvertrag durchgelesen und dort wird mir ein 14-tägiges Widerrufsrecht eingeräumt. Aber was wird dann aus dem Kaufvertrag des Neuwagen ? Da ich das Fahrzeug ja ohne Finanzierung nicht bezahlen kann, wird der Kaufvertrag dann automatisch hinfällig?

am 31. März 2012 um 18:19

Was steht im Kaufvertrag? Ansonsten zum Händler und mit ihm das problem erzählen, wenn er sich kulant zeigt hoffe ich das du den Namen dann hier veröffentlichst damit nicht immer über Vertragshändler geschimpft wird.

Kaufvertrag über eine Finanzierung, müßte auch ein entsprechendes Wiedrufrecht haben.

MfG aus Bremen

am 31. März 2012 um 18:52

Zitat:

Original geschrieben von Seni8166

Ich habe soeben meinen Finanzierungsvertrag durchgelesen und dort wird mir ein 14-tägiges Widerrufsrecht eingeräumt. Aber was wird dann aus dem Kaufvertrag des Neuwagen ? Da ich das Fahrzeug ja ohne Finanzierung nicht bezahlen kann, wird der Kaufvertrag dann automatisch hinfällig?

War hier schonmal vor Jahren Thema.

 

http://www.motor-talk.de/forum/widerruf-neuwagenkauf-t1127637.html

Ja, bei einem Finanzierungsgeschäft gilt die Kündigungsfrist bei Kündigung automatisch auch für den Kaufvertrag, da es sich rechtlich gesehen um eine wirtschaftliche Einheit (Koppelgeschäft) handelt. Aber auf jeden Fall schriftlich kündigen.

Das beste wird sein, den Vertrag über die Finanzierung zu kündigen (dort besitzt Du ein zweiwöchiges Kündigungsrecht) und dadurch wird dann auch in einem Zug der Kaufvertrag des Wagens anuliert.

Und ganau dieser Umstand ist auch der Grund, weshalb Gebrauchtwagenhändler den Wagen bei Finanzierung immer erst noch zwei Wochen lang 'kleinere Reparaturen' oder 'Service' machen müssen und den Wagen (obwohl 1a und fahrbereit) nicht sofort rausgeben ;)

am 1. April 2012 um 5:19

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

 

Und ganau dieser Umstand ist auch der Grund, weshalb Gebrauchtwagenhändler den Wagen bei Finanzierung immer erst noch zwei Wochen lang 'kleinere Reparaturen' oder 'Service' machen müssen und den Wagen (obwohl 1a und fahrbereit) nicht sofort rausgeben ;)

...mich wundert dies nicht :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Seni8166

Hallo Zusammen,

ich habe gestern den Kaufvertrag für einen neuen Opel Astra unterschrieben, welcher in ca. 8-10 Wochen geliefert werden soll.

Nun erfahre ich soeben das mein Lebenspartner seine zukünftige Lebensplanung ohne mich stattfinden lassen will und aus der gemeinsamen Wohnung auszieht. Somit sieht meine Finanzlage sofort ganz anders aus.

Nun möchte ich natürlich sofort am Montag meinen Kaufvertrag rückgängig machen und möchte wissen ob ich von meinem 14-tägigen Widerufsrecht Gebrauch machen kann ? Ich habe eine Finanzierung bei GMAC unterschrieben.

Danke.

Hat der verkaufende Händler auch den Finanzierungsvertrag vermittelt, handelt es sich um ein verbundenes Geschäft. Verbraucher (also keine Selbständige - die Ausnahmen lasse ich mal außen vor) haben mit dem Datum der Unterschrift auf der Annahmeerklärung des Darlehensvertrages 14 Tage Widerrufsfrist ohne Angabe von Gründen. Durch den verbundenen Vertrag ist dann auch die Bestellung des zu finanzierenden Gegenstandes (ob Auto, Flugzeug oder Flachbildschirm ist wuppe) obsolet.

Gruß, Wolf.

PS: Bitte so fair sein und dem Händler schnellstmöglich Bescheid sagen. So kann er das Fahrzeug noch auf seinen Lagerbestand passend abändern, solange das vor Produktion des Autos noch möglich ist.

Zitat:

Original geschrieben von AutoMensch

PS: Bitte so fair sein und dem Händler schnellstmöglich Bescheid sagen. So kann er das Fahrzeug noch auf seinen Lagerbestand passend abändern, solange das vor Produktion des Autos noch möglich ist.

Ob wirklich alle Händler sofort nach der Vertragsunterschrift bei einer Neuwagenbestellung mit Finanzierung unverzüglich beim Hersteller die Bestellung ins System einpflegen? Ich kann es mir nicht vorstellen. Ich denke mal, dass viele/einige die zwei Wochen Widerrufsfrist abwarten.

Gruß Christof

Nur wenn es ein nichtgängiges Fahrzeug/Motor/Getriebe/Austattung oder Farbe ist.

Themenstarteram 3. April 2012 um 17:54

Hallo Zusammen,

ich muss mich erstmal bei allen hier bedanken für die super Ratschläge. Ich habe gestern sofort meinem Händler per Email meine Situation erklärt und von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und was soll ich sagen.

O-Ton "...das ist überhaupt kein Problem, ich gebe sofort in der Dispo Bescheid und wenn Ich helfen kann dann rufen Sie mich an..."

Toll und nochmals vielen Dank an alle und natürlich an meinen Super Opel Händler in München.

Danke Seni

am 5. Mai 2016 um 15:32

Hallo zusammen...nach langer Zeit auch mal wieder hier :-) Ich habe nämlich gerade so das gleiche Problem. Von mir wurde ein Neuwagenkauf getätigt mit verbundener Finanzierung. Das Fahrzeug ist erst in Lieferung im Oktober 2016. Auf dem Finanzierungsvertrag steht auch der Text das wenn der Vertrag widerrufen wird, der DN an den Kaufgegenstand nicht mehr gebunden ist.

 

Ich bin mir nun etwas unsicher wie hier die Rechtslage ist :-) Ich möchte den Vertrag bei der Renaultbank widerrufen weil ich mir so ziemlich sicher bin, dass ich bei der Finanzierungsanfrage einen Zins von 2,99 Prozent gesagt bekommen habe vom Händler. Nun vertraute ich Ihm (schaute nicht mehr finden Finanzierungsvertrag) und bei der Vertragsdurchsicht zu Hause stand 4,99 Prozent. Jetzt möchte ich aber dem Händler nicht unbedingt auf die Füsse treten und Ihn als Schlecht hinstellen. Ich will unkompliziert aus dem Vertrag raus und gut ist. Es steht ja zukünftig jetzt nix im Wege erneut eine Finanzierung zu tätigen. Aber wie am besten vorgehen? Bank einen Widerruf zusenden und dem Händler oder wird die Bank den Händler darüber Informieren? Klar kann ich jetzt mit dem Händler über sein evtl. Fehler sprechen aber habe da keine Nerven zu weil ich denke es artet in Diskussionen aus....

am 5. Mai 2016 um 17:25

Zitat:

@stiloschlumpf schrieb am 5. Mai 2016 um 17:32:38 Uhr:

Aber wie am besten vorgehen? Bank einen Widerruf zusenden und dem Händler oder wird die Bank den Händler darüber Informieren? Klar kann ich jetzt mit dem Händler über sein evtl. Fehler sprechen aber habe da keine Nerven zu weil ich denke es artet in Diskussionen aus....

Die Widerrufsklausel in Deinem Vertrag enthält üblicherweise den Hinweis, wie der Widerruf rechtswirksam zu erfolgen hat. Normalerweise durch eingeschriebenen Brief innerhalb der Widerspruchsfrist an den Finanzierungsgeber.

Gruß

Der Chaosmanager

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