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Widerruf Neuwagenkauf

Themenstarteram 3. Juli 2006 um 8:32

Hallo,

bei einer Autofinanzierung hat man ja bekanntlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das habe ich aufgrund von Schwierigkeiten mit meinem VW Händler wahrgenommen. Die schriftliche Bestätigung des fristgerechten Widerrufs ist mir von der VW-Bank auch schon zugegangen.

Damit habe ich gedacht, wäre die Sache vom Tisch. Jetzt behauptet aber das Autohaus, ich hätte den Kaufvertrag separat gegenüber dem Autohaus kündigen müssen, ich hätte nur den Darlehensvertrag widerrufen und sie würden auf Vertragserfüllung pochen.

Ist es nicht so, daß hier ein Verbundgeschäft vorliegt und somit der Kauf- und Darlehensvertrag eine Einheit bilden? D.h., wenn ich den Dahrlehensvertrag rechtzeitig widerrufe, bin ich automatisch auch nicht mehr an den Kaufvertrag gebunden, ohne separaten Widerruf?

Vielen dank schon mal für die Hilfe!

Gruß

Alf

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46 Antworten
Themenstarteram 3. Juli 2006 um 10:33

Hallo,

gerade beim ADAC gefunden:

Kauf auf Kredit oder Leasing

 

Beim Kauf eines Privatwagens, der über eine Finanzierung läuft, können Sie den Kredit- oder Leasingantrag innerhalb von zwei Wochen schriftlich ohne Nennung von Gründen widerrufen.

Durch den Widerruf wird auch die Neuwagenbestellung hinfällig, wenn auch der Kredit-/ Leasingvertrag beim Händler abgeschlossen oder durch ihn vermittelt wurde. Die Frist beginnt erst nach Unterzeichnung und Aushändigung einer ausdrücklichen schriftlichen Belehrung über das Widerrufsrecht.

Es genügt, wenn Sie das Widerrufsschreiben innerhalb der Zwei-Wochenfrist - per Einschreiben mit Rückschein - absenden.

 

Hat sich also offenbar geklärt.

Gruß

Alf

am 3. Juli 2006 um 19:12

Zitat:

Original geschrieben von Alf320i

Hat sich also offenbar geklärt.

Gruß

Alf

Nachdem, was der ADAC schreibt ja. Ich weiß aber, dass ein Bekannter mir erzählt hat, dass er bei Finanzierung doppelt verdient, wenn er einen Wagen verkauft- einmal von der Bank und von VW ne Provision- müssten also 2 verschiedene Verträge sein, so meine Vermutung.

Des Weiteren wäre es interessant zu wissen, ob das nur bei einer Vollfinanzierung gilt, mit dem vom ADAC beschriebenen automatischen Verfall der Neuwagenbestellung, oder ob das auch bei Teilfinanzierungen über die Autobank gilt.

Hast Du vollfinanziert?

Schreib doch bitte das endgültige Ergebnis- interessiert mich nämlich ;)

Grüße und viel Glück

probigmac

am 3. Juli 2006 um 19:56

Laut dem ADAC Urteil dürfen es auch zwei verschiedene Verträge sein. Sie müssen nur von einem Händler vermittelt worden sein.

Themenstarteram 4. Juli 2006 um 8:47

Hallo,

es handelt sich um eine 3 Wege Finanzierung. Auf dem Kaufvertrag ist die Finanzierung auch erwähnt.

Ich meld mich wieder, wenn die Reaktion des Autohauses kommt (bin gespannt...).

Gruß

Alf

das ganze besteht aus 2 verträgen. soweit richtig. ich war in einer ähnlichen situtation und habe dann meinen onkel gefragt, der bei mir in der firma in der rechtsabteilung sitzt und der hat mir gesagt, dass die ganze sache etwas komplizierter ist. zumindest in meinem fall

Themenstarteram 4. Juli 2006 um 13:42

Bin da inzwischen recht zuversichtlich, daß ich da keine großen Probleme mehr zu erwarten habe.

Wie gesagt, ich werd weiter berichten.

Gruß

Alf

am 5. Juli 2006 um 7:18

Vertrag...

 

Hallo,

Also mit der Kündigung des Kreditvertrage (oder besser mit dem Wiederruf) wird auch gleichzeitig der damit verbundene Kaufvertrag (bzw. verbindliche Bestellung) hinfällig.

Allerdings kann dich der Händler für den Schaden der Ihm duch deinen Rücktritt entsteht in die Pflicht nehmen. Ich denke das sollte bei einem Neuwagen nicht ausser Acht gelasen werden. Da kann bestimmt einiges zusammen kommen. Ich denke nur an den Wertverlust durch die erste Zulassung (Wagen kann ja nur noch als Tageszulassung und mit einem Vorbesitzer verkauft werden).....Tüv ...Überführung...das könnte dich locker einige tausend Euro kosten.

Ich weiß nicht was da noch alles kommen kann...Was wäre wenn du dir eine so abgefahrene Austattungs- bzw. Farbkombination ausgesucht hast und der Wagen nun schwer oder gar unverkäuflich ist?

Wenn der Wagen nur noch mit einem erheblichen Abschlag zu verkaufen ist, könnte dir die Differenz als Schadensersatz auferlegt werden.

Das sollte man durchdenken. Hinter so einem Rüchtritt stecken einige Gefahren. Aber ich will dir keine Angst machen. Vielleicht ist das Autohaus ja nett oder vielleicht habe ich auch unrecht, bin ja nur ein Laie.

 

Ich habe das gleiche schon mal durchgezogen, allerdings mit einem sehr minderwertigen Gebrauchtwagen....ich musste zum Glück nur den Tüv bezahlen.

Ich wunsche dir viel Glück.

Gruß.

Axl.

am 5. Juli 2006 um 12:07

Es geht hier ja um die ersten 14 Tage. Da ist das Auto ja noch nicht produziert, lackiert oder gar zugelassen. Wahrscheinlich ist es nur irgendwo auf einer Liste, die abgearbeitet wird und wäre ein ein paar Monaten dann in der Montagehalle.

am 5. Juli 2006 um 12:29

Das ist die Frage...

 

Wenn noch nichts passiert ist, ist alles ok und man kann in der regel ja eh zurücktreten.

War mir jedenfalls so....

Ich habe noch nie einen Neuwagen finanziert, und weiß somit auch nicht wann die Finanzierung abgeschlossen wird.

Wenn das Auto eh noch nicht wirklich ausgeliefert wurde und der Bestellung erst 10 Tage (oder so) her ist, sollte doch eine Stornierung auch beim Händler ohne Probleme möglich sein. Warum dann die Aufregung?

 

Gruß.

Axl.

Themenstarteram 5. Juli 2006 um 12:43

Hallo,

es handelte sich um eine Neuwagenbestellung, Liefertermin Oktober 06. Ist also noch nicht mal produziert. Das da irgendwelche Kosten auf mich zukommen, glaub ich nicht. Wäre der Wagen schon zugelassen usw., dann sähe das sicher anders aus, da habt ihr recht.

Das Rücktrittsrecht hat man übrigens nur aufgrund der Finanzierung! Hätte ich bar gekauft, hätte ich keine Chance gehabt, da wieder rauszukommen. Rücktritt innerhalb von 14 Tagen ist nur bei Finanzierungen, Onlinekäufen und Haustürgeschäften möglich, sonst gilt der Vertrag (Ausnahme: Lieferverzug usw.)!

Bis jetzt leideer noch keine Reaktion des Autohauses. Ich bleibe dran...

Gruß

Alf

am 5. Juli 2006 um 14:31

Naja...

 

Ok.

Klingt doch gut für dich.

Ich war wohl auf dem Holzweg.

Der Verkaufer kann natürlich nur solche Kosten auf dich abwälzen die auch wirklich anfallen.

Wenn keine Anfallen....umso besser. Aber geschmähte Verkäufer denken sich manchmal etwas aus. :-)

Man kan von so einer Bestellung nicht zurücktreten? Das ist Mist, wo man so lange Zeit hat drüber nachzudenken...bis Oktober....

Also viel Glück und entschuldige Fehlinterpretation...

Gruß.

Axl

Rücktritt innerhalb der 14-Tages-Frist kann ohne Angabe von Gründen erfolgen und zieht bei einem verbundenen Geschäft natürlich auch den automatischen Rücktritt vom Kaufvertrag nach sich. Wer aber nur die Finanzierung oder das Leasing kündigen, das Auto aber kaufen möchte, sollte dann einen neuen Vertrag aufsetzen. Sonst kann z.B. bei einem Unikat der Händler das Auto anderweitig veräußern und weg isser. Am besten immer eindeutig formulieren!

Gruß, Wolf.

Themenstarteram 5. Juli 2006 um 18:28

Hallo,

ja denke auch, das Autohaus wollte es einfach nochmal versuchen, vielleicht weiss der Kunde ja nicht so recht Bescheid.

Das werte ich dann mal als eindeutigen Vertrauensbruch, irgendein Kauf dort hat sich für mich jetzt für immer erledigt. Könnte natürlich sein, daß die von mir ähnlich denken ;)

Naja was solls, ein Unikat wars ja schliesslich nicht...

Gruß

Alf

Also in deinem Fall brauchst du dir keine Sorgen machen. Es ist so wie bei dem ADAC-Bericht. Dein Kaufvertrag ist an die Finanzierung gebunden. Wenn die Finanzierung platzt - und das kann ja sein, dass die Bank dir keine Finanzierung gewährt – ist die Bestellung des Fahrzeugs hinfällig. Zumal der Händler in der Regel auch wartet bis er ein OK von der Bank hat. Dann kommt der nächste Schritt – der Händler bestellt das Fahrzeug und muss dir dies in Form einer schriftlichen Auftragsbestätigung bestätigen. In dieser muss ja hervorgehen was du da bestellt hast… Modell, Motor, Farbe, Ausstattung usw. Hier wird oft aus Kostengründen dieses Schreiben nicht per Einschreiben geschickt. Damit geht der Händler eigentlich ein Risiko ein. Weil wenn ich sage, dass ich solch eine Bestätigung nie bekommen habe sieht es für mich besser aus als wie für den Händler.

Also keine Sorge – dein Fall ist so was von Klar und ohne „Wenn“ und „Aber“. Keine Finanzierung somit auch keine Neuwagenbestellung. Für mich klingt das nach reiner Willkür des Händlers.

Gruß Urbel

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