Widerruf der Finanzierung wegen Formfehler

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Wird derzeit im Q5 Forum diskutiert.

Sehr interessant. So langsam kann man es sich aussuchen, ob man den Wahen wegen der Diesel-Geschichte, oder wegen dem Formfehler in der VW Finanzierung zurück gibt

http://www.motor-talk.de/.../...der-finanzierung-vw-bank-t6016798.html

Beste Antwort im Thema

Naja, die Banken haben gerechnet, dass sie Summe x am Kredit verdienen möchten. Diese Summe x haben sie "dummerweise" in Bearbeitungsgebühr und Zinsen aufgeteilt. Was dann geschah muss nicht erläutert werden.

Die Banken, die ihre Bearbeitungsgebühr im Zins eingerechnet haben, kamen schadlos davon.

Hinzu kommt, das die Bearbeitungsgebühr in keinsterweise versteckt im Kleingedruckten war. Sie offensichtilich aufgeführt und wurde akzeptiert und mit Unterschrift des Kunden anerkannt.

Moralisch gesehen ist den Banken kein Vorwurf zu machen und es ist eigentlich bedenklich, dass sowas passiert. Vorallem die mittelfristige (10 Jahre) Dauer für die Rückrechnungsansprüche. Bin kein Jurist, aber wenn diese Praxis rechtlich unzulässig war, warum durften die Banken es jahrzehntelang?

Mir fällt zum Beispiel diese bekloppte Überführungsgebühr oder Werksabholungsgebühr beim Autokauf ein. Käme da so etwas könnten etliche Händler wahrscheinlich Insolvenz beantragen.

Es war kein Betrug von den Banken, es war letzlich ein Formfehler in der Deklarierung der Kosten. Jeder Kaufmann kalkuliert seine Produkte, so auch die Banken. Nur das Banken und Versicherungen natürlich im Ansehen ausnahmslos Betrüger sind...

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Zitat:

@Ascender schrieb am 25. Juli 2017 um 13:33:16 Uhr:


Also im BGB (§502) ist es eindeutig geregelt. Da gibt es auch nicht mehrere Arten, wie man das Berechnen kann, sondern nur so wie im Gesetzestext angegeben!

2) 2 könnte allerdings negativ ausgelegt werden, weil die VW-Bank nur sagt "Schau in den Gesetzestext", und dies für den Kunden somit nur unzureichend erklärt wird.

Jetzt sehe ich erst deine Anmerkung. Ging in dem ganzen Paragraphen-Wirr-Warr unter. ;-)

Ja, ich denke, dass könnte ein Problem sein. Vom Verbraucher zu erwarten, dass er bitte in das BGB gucken soll, ob das alles so rechtens ist, ist wahrlich zu viel verlangt. Schließlich möchte er ja "nur" ein Auto kaufen und hierzu einen Kredit haben. - Und genau das könnte eben einer dieser Mängel bei der Widerrufsbelehrung sein. Thema: Nicht ausreichend belehrt.

Soso, beim Autokauf ist es also dem mündigen Bürger nicht zuzumuten bei Interesse nachfragen zu stellen oder sich weitere Gesetze anzuschauen.
Aber wenn er nach Jahren die Chance wittert, sein Geld zurückzubekommen und dadurch eine erhaltene Leistung unentgeltlich zu nutzen, dann wälzt er das BGB, informiert sich im Web und bei Verbrauchervereinen, schaltet Anwälte ein und verbringt lange Zeit mit dem Studium von Gesetzen, Verordnungen und Rechtsprechungen.

Man lernt eben nie aus...

Zitat:

@Bert1956 schrieb am 26. Juli 2017 um 07:56:38 Uhr:


Soso, beim Autokauf ist es also dem mündigen Bürger nicht zuzumuten bei Interesse nachfragen zu stellen oder sich weitere Gesetze anzuschauen.
Aber wenn er nach Jahren die Chance wittert, sein Geld zurückzubekommen und dadurch eine erhaltene Leistung unentgeltlich zu nutzen, dann wälzt er das BGB, informiert sich im Web und bei Verbrauchervereinen, schaltet Anwälte ein und verbringt lange Zeit mit dem Studium von Gesetzen, Verordnungen und Rechtsprechungen.

Man lernt eben nie aus...

Örks... jetzt wird's aber lächerlich, findest du nicht? - wir alle haben verstanden, dass du a.) von der Sache nix hältst, b.) diese Leute alles Scharlatane und Bauernfänger sind und c.) du so etwas nie niemals nicht im Leben machen würdest. 😉

Lies' du dann mal schön beim nächsten Autokauf alle notwendigen Gesetzestexte durch (bitte aber auch die, die dir der Händler nicht vorhält, weil er schlicht keinen Platz dafür auf seinem Schreibtisch hat und es nicht zum allgemeinen Geschäftsgebaren gehört) und mach am besten einen 3-5 Stündigen Termin zur Vertragsunterschrift, damit du auch wirklich deine moralischen Vorstellungen komplett befriedigt bekommst.

Sorry für die Polemik, aber das ständige "ich bin aber nicht dafür sondern total dagegen" Geseiere nervt. 🙄

Zitat:

@leuchtal schrieb am 26. Juli 2017 um 08:01:49 Uhr:


Sorry für die Polemik, aber das ständige "ich bin aber nicht dafür sondern total dagegen" Geseiere nervt. 🙄

Ob du nun genervt bist oder nicht, interessiert hier niemanden. Du kannst ja hier fernbleiben.😁
Und überprüfe mal deine Wortwahl.

Fakt ist:
Niemand dachte bei Vertragsabschluß darüber nach den Vertrag später anzufechten, zu widerrufen oder rückabwickeln zu wollen. Man war froh, daß die Finanzierung erfolgte und man war mit den daraus entstehenden Verpflichtungen einverstanden. Es hat niemanden irgendein Passus über den Widerruf im Vertrag interessiert. Man hat unterschrieben und gut war.

Bis...ja bis ein Klugscheißer kam und sagte: ey, du kannst all dein Geld wiederverlangen und hast so all die Jahre das Auto für Nulle gehabt. Ist das nicht irre?

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Zitat:

@Bert1956 schrieb am 26. Juli 2017 um 08:29:20 Uhr:



Zitat:

@leuchtal schrieb am 26. Juli 2017 um 08:01:49 Uhr:


Sorry für die Polemik, aber das ständige "ich bin aber nicht dafür sondern total dagegen" Geseiere nervt. 🙄

Ob du nun genervt bist oder nicht, interessiert hier niemanden. Du kannst ja hier fernbleiben.😁
Und überprüfe mal deine Wortwahl.

Fakt ist:
Niemand dachte bei Vertragsabschluß darüber nach den Vertrag später anzufechten, zu widerrufen oder rückabwickeln zu wollen. Man war froh, daß die Finanzierung erfolgte und man war mit den daraus entstehenden Verpflichtungen einverstanden. Es hat niemanden irgendein Passus über den Widerruf im Vertrag interessiert. Man hat unterschrieben und gut war.

Bis...ja bis ein Klugscheißer kam und sagte: ey, du kannst all dein Geld wiederverlangen und hast so all die Jahre das Auto für Nulle gehabt. Ist das nicht irre?

Japp. Das ist irre! Und für die Leute besondern "Irre", die aufgrund der Abgasmanipulation einen herben Wertverlust ihrer Fahrzeuge erfahren durften und dürfen! Total irre!! - Aber man muss schon Mitleid mit den Unternehmen haben, die seit Jahrzehnten den Wettbewerb geschädigt haben (Stichwort: Preisabsprachen), die Abgasmanipulation zu verantworten haben, die... ach! Hören wir damit auf. - Das ist eh alles total irre! ;-)

Und noch irrer ist es, daß man den Schaden den man durch Betrug erlitten hat, vor einem Gericht einklagen kann.
Irre so ein Rechtsstaat😉
Ist aber hier jetzt offtopic.

Naja irre ist das ich mir letztes Jahr ein neuen Euro6 Audi geleistet habe und mir jetzt Gedanken machen muss ob ich in 2018 damit noch in die Stadt fahren darf. Wenn das der Fall ist werde ich das mit der Rückabwicklung auch versuchen...

Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Was kann die Autofirma dafür, daß sich neuerdings irgendwelche Grünlinge wegen ein paar pikogramm NOx so aufregen?
Richtig, genau nix!

Naja, davon unabhängig ob man das gut oder schlecht findet:

Ich - als Banker - finde schon, dass man sich wenigstens die Mühe machen kann den Gesetzestext in den Vertrag zu kopieren. Auch wenn die Formulierung kaum ein Kunde versteht, und dann die Rückfragen kommen.

Sich einfach nur auf das BGB zu beziehen (wahrscheinlich noch nichtmal mit Angabe des entsprechenden §), finde ich schon etwas dürftig.

Zitat:

@Bert1956 schrieb am 26. Juli 2017 um 09:58:03 Uhr:


Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Was kann die Autofirma dafür, daß sich neuerdings irgendwelche Grünlinge wegen ein paar pikogramm NOx so aufregen?
Richtig, genau nix!

Falsch!
Man hat bewusst an den Abgaswerten manipuliert. Das ist leider Fakt. Und folglich auch die Schuld der Fahrzeughersteller.

Was du meinst ist die Folge des Ganzen! Letztendlich hätte es aber die Diskussion (Fahrverbote, Dieselabschaffung, etc.) vermutlich nie gegeben, wenn man von Anfang an mit offenen Karten gespielt hätte. So aber war es nur Wasser auf die Mühlen der Umweltschützer, die nun penetrant versuchen, den Diesel langfristig abzuschaffen.

Verliert euch hier bitte nicht in einem anderen Thema. Zum Diesel gibt es wohl genug andere Threads. 😉

Nochmal: wenn die Politik irgendwelche Restriktionen beim Befahren von bestimmten Gebieten verhängt, kann der Autohersteller nix dafür.
Wer ein altes Auto mit einem ungeregelten Kat hat, kann deshalb auch nicht sein Fahrzeug zurückgeben, weil er nun keine grüne Plakette hat und die Berliner Innenstadt nicht befahren kann.

Und wenn die Hersteller nun die Schummelei beseitigen, hat das Fahrzeug seine zugesicherten Eigenschaften.

Zitat:

@Bert1956 schrieb am 26. Juli 2017 um 10:10:27 Uhr:


Nochmal: wenn die Politik irgendwelche Restriktionen beim Befahren von bestimmten Gebieten verhängt, kann der Autohersteller nix dafür.
Wer ein altes Auto mit einem ungeregelten Kat hat, kann deshalb auch nicht sein Fahrzeug zurückgeben, weil er nun keine grüne Plakette hat und die Berliner Innenstadt nicht befahren kann.

Und wenn die Hersteller nun die Schummelei beseitigen, hat das Fahrzeug seine zugesicherten Eigenschaften.

Ich unterstelle aber, dass die Politik das eben genau deswegen tut oder tun muss, weil eben Dinge ans Tageslicht gekommen sind, welche es so hätte niemals geben dürfen (-> Manipulation). Das die politischen Vorgaben (vorwiegend aus Brüssel) aber teils gar nicht "ehrlich" zu erreichen sind, ist ein anderes Thema.

Die Manipulationen waren nichts weiter als Benzin ins Feuer in der Diskussion um Dieselfahrverbote, etc etc.

Zitat:

Verliert euch hier bitte nicht in einem anderen Thema. Zum Diesel gibt es wohl genug andere Threads. 😉

Naja... es gehört schon ein Stück weit zur Diskussion, denn viele Dieselgeschädigte, welche keine Chance haben (zumindest aktuell) ihr Auto zu wandeln (so wie in Amerika möglich), versuchen es eben auf diesem Wege. Erfolgsversprechender ist es allemal. Daher gehört es meiner Meinung nach schon auch am Rande zu dieser Diskussion.

Auch, weil selbst die "sauberen" Diesel seit Beginn der Diskussion an Wert verlieren bzw. bereits deutlich verloren haben.

So sehr ich das auch verstehen kann, es sind aber trotzdem zwei verschiedene Dinge. Wenn jemand künftig nach einem Thread sucht, der sich mit dem Formfehler in der Widerrufsbelehrung befasst, aber nur Diskussionen zum Diesel-Skandal findet, dem wird auch nicht wirklich geholfen. Meinst du nicht?

Zitat:

@Ascender schrieb am 26. Juli 2017 um 10:26:13 Uhr:


So sehr ich das auch verstehen kann, es sind aber trotzdem zwei verschiedene Dinge. Wenn jemand künftig nach einem Thread sucht, der sich mit dem Formfehler in der Widerrufsbelehrung befasst, aber nur Diskussionen zum Diesel-Skandal findet, dem wird auch nicht wirklich geholfen. Meinst du nicht?

In dem Fall natürlich richtig. 😉

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