Widerruf der Finanzierung wegen Formfehler
Wird derzeit im Q5 Forum diskutiert.
Sehr interessant. So langsam kann man es sich aussuchen, ob man den Wahen wegen der Diesel-Geschichte, oder wegen dem Formfehler in der VW Finanzierung zurück gibt
http://www.motor-talk.de/.../...der-finanzierung-vw-bank-t6016798.html
Beste Antwort im Thema
Naja, die Banken haben gerechnet, dass sie Summe x am Kredit verdienen möchten. Diese Summe x haben sie "dummerweise" in Bearbeitungsgebühr und Zinsen aufgeteilt. Was dann geschah muss nicht erläutert werden.
Die Banken, die ihre Bearbeitungsgebühr im Zins eingerechnet haben, kamen schadlos davon.
Hinzu kommt, das die Bearbeitungsgebühr in keinsterweise versteckt im Kleingedruckten war. Sie offensichtilich aufgeführt und wurde akzeptiert und mit Unterschrift des Kunden anerkannt.
Moralisch gesehen ist den Banken kein Vorwurf zu machen und es ist eigentlich bedenklich, dass sowas passiert. Vorallem die mittelfristige (10 Jahre) Dauer für die Rückrechnungsansprüche. Bin kein Jurist, aber wenn diese Praxis rechtlich unzulässig war, warum durften die Banken es jahrzehntelang?
Mir fällt zum Beispiel diese bekloppte Überführungsgebühr oder Werksabholungsgebühr beim Autokauf ein. Käme da so etwas könnten etliche Händler wahrscheinlich Insolvenz beantragen.
Es war kein Betrug von den Banken, es war letzlich ein Formfehler in der Deklarierung der Kosten. Jeder Kaufmann kalkuliert seine Produkte, so auch die Banken. Nur das Banken und Versicherungen natürlich im Ansehen ausnahmslos Betrüger sind...
70 Antworten
Zitat:
@miweber schrieb am 26. Juli 2017 um 09:11:35 Uhr:
Naja irre ist das ich mir letztes Jahr ein neuen Euro6 Audi geleistet habe und mir jetzt Gedanken machen muss ob ich in 2018 damit noch in die Stadt fahren darf. Wenn das der Fall ist werde ich das mit der Rückabwicklung auch versuchen...
Das ist auch nachvollziehbar, einfach weil das eine zum anderen passt.
Unser anderer Kandidat will aber einfach nur Wandeln, auf welcher Basis das funktioniert, ist ihm vollkommen egal. Das passt eben nicht zusammen.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 26. Juli 2017 um 13:57:12 Uhr:
Zitat:
@miweber schrieb am 26. Juli 2017 um 09:11:35 Uhr:
Naja irre ist das ich mir letztes Jahr ein neuen Euro6 Audi geleistet habe und mir jetzt Gedanken machen muss ob ich in 2018 damit noch in die Stadt fahren darf. Wenn das der Fall ist werde ich das mit der Rückabwicklung auch versuchen...Das ist auch nachvollziehbar, einfach weil das eine zum anderen passt.
Unser anderer Kandidat will aber einfach nur Wandeln, auf welcher Basis das funktioniert, ist ihm vollkommen egal. Das passt eben nicht zusammen.
Wer ist bitte der "andere Kandidat"?
Das verwirrende ist ja das der a3 cuna als einer der besten getestet worden ist und nun steht der, trotz der guten Werte zur Disposition. Das ganze nur wegen der Schummelei bei vw. Hätte vw nicht betrogen würde sich die ganze Diskussion nicht stellen. Daher sehe ich VW hier als Ursache des Problems und denke das dann die Rückabwicklung opportun ist.
Will jetzt hier jeder seine Diesel-Geschichte posten? 🙄 Ich bin raus.
Ähnliche Themen
Naja es ging ja um den Grund warum man sich dazu entscheidet. Hätte VW halt nicht betrogen wäre die ganze Thematik nicht so hochgekocht. Dann wäre Euro 6 für Jahre sicher, jetzt halt nicht und wenn die Bankster hallt so eine Flanke bieten warum nicht...
Sehr zäher Prozess, die Banken scheinen nämlich aktuell auf Klagen hinzuarbeiten. Zwingend notwendig: Guter Anwalt, Rechtsschutz und viel Geduld
Zitat:
@Khalifa schrieb am 10. Oktober 2017 um 07:58:43 Uhr:
Sehr zäher Prozess, die Banken scheinen nämlich aktuell auf Klagen hinzuarbeiten. Zwingend notwendig: Guter Anwalt, Rechtsschutz und viel Geduld
Musstest du dein Auto bereits abgeben, oder fährst du deine Kiste noch?
Solange keine gerichtliche Entscheidung vorliegt oder die Bank einen Vergleich vorschlägt, bleibt alles wie gehabt.
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 29. April 2017 um 13:58:17 Uhr:
Weiß nun jemand der Protagonisten, was es mit dem Formfehler der Widerrufsbelehrung konkret auf sich hat?Mich würde dies wirklich interessieren.
Grüße
Der Chaosmanager
Das ist relativ simpel. Der europäische Gesetzgeber hat für den Widerruf von Darlehensverträgen geregelt, dass dem Verbraucher alle Pflichtangaben, welche das Gesetz vorsieht, enthalten muss. Denn in der Widerrufsbelehrung steht eindeutig, dass die Frist von 14 Tagen nur beginnt, wenn der Verbraucher alle Pflichtangaben erhalten hat. So hat es mir mein Anwalt erklärt.
Und in vielen Verträgen von Autoherstellerbanken fehlen einzelne Pflichtangaben, weshalb man heute noch seinen Darlehensvertrag widerrufen und so das Auto zurückgeben kann. Im Gegenzug erhält man dann, im Idealfall, seine gesamte gezahlte Kohle zurück. So ist es zumindest von einzelnen Gerichten entschieden worden.