Widerrechtliches Abschleppen
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe am Wochenende auf dem Parkplatz der Firma geparkt in der ich arbeite. Wir haben hierzu von unserem Geschäftsführer extra Parkausweise von einem Abschleppunternehmen ausgehändigt kommen, die mit unserem Unternehmen einen Abschleppvertrag haben. Diesen hatte ich natürlich schön unter meiner Windschutzscheibe ausgelegt. Nicht mal eine dreiviertel Stunde später war mein Auto abgeschleppt. Dies natürlich widerrechtlich, da ich die Berechtigung habe hier zu parken. Um 1:00 Nachts wollte ich eigentlich gehen und musste dann einen Freund anrufen der einen 30 km Anfahrtsweg hatte um mich abzuholen und zu dem Abschleppunternehmen zu bringen.
Der Angestellte der mich abschleppte entschuldigte sich direkt und meinte er hätte auf den Ausweis nicht geachtet. Er wollte mir mein auto direkt mitgeben. Jedoch der Chef dieses Abschleppunternehmen zitierte mich in sein Büro und forderte mich trotzdem auf einen Betrag von 249,90.- zu zahlen. Er wölle erst am Montag meinen Geschäftsführer fragen ob ich überhaupt die Berechtigung habe auf diesen Parkausweis, denn er selbst hätte diesen nicht mir sondern meinem Geschäftsführer ausgehändigt. (Man hat offensichtlich gemerkt, dass er seinen Fehler nicht eingestehen wollte.) Er sagte dann ich müsse den Betrag jetzt zahlen sonst bekomme ich mein Auto nicht zurück. Leider bin ich vor lauter Aufregung nicht darauf gekommen die Polizei einzuschalten...
Nun bin ich heute direkt zu meinen Geschäftsführer gegangen und habe Ihm den Sachverhalt geschildert. Dieser ist natürlich auf meiner Seite und nimmt sich dem Fall an, dies mit dem Abschleppunternehmen zu klären damit ich mein Geld erstattet bekomme.
Nun meine Frage.. da ich nun 3 1/2 Stunden in den Sand setzen musste da ich statt um 1:30 um 4:00 zuhause war und einen Fahrer kommen lassen musste der mich zu dem Unternehmen fährt frage ich mich in wie fern ich hier noch zusätzlich Schadensersatz fordern kann. Gibt es hier irgendwie einen KM Satz oder Stunden Satz den man in solchen Fällen fordern kann?
Hoffe mir kann hier schnell jemand weiter helfen..
Vielen Dank vorab an alle helfenden Antworten!! :-)
Beste Antwort im Thema
Schade, somit nichts mehr zu diskutieren ;-)
83 Antworten
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 15. Oktober 2019 um 11:14:35 Uhr:
Zitat:
@AlinaMathers schrieb am 15. Oktober 2019 um 11:09:52 Uhr:
Aber ja geht wohl leider nicht.
Geht wohl, ein Polizist kann es nicht ablehnen eine Anzeige aufzunehmen.
Ist allerdings schon zu erwarten daß die umgehende eingestellt wird, also macht das vermutlich keinen Sinn das zu forcieren.PS. Laß uns bitte wissen wie es aus geht.
Gruß Metalhead
Klar werde dann eine Meldung geben. Nachdem mein Geschäftsführer gestern dem Abschlepper mitgeteilt hat mir umgehend den Betrag zurück zu überweisen, habe ich mit meiner geschäftlichen Mail dem Abschlepper alles zukommen lassen mit Bitte um sofortige Rückzahlung. Wenn diese bis Mittwoch 12 Uhr nicht eingegangen ist, werde ich das alles über den Anwalt klären lassen zzgl. Aufwandsentschädigung.
Mal sehen ob ich damit durchkomme dann, Polizei meinte jedoch ich würde Recht bekommen.. :-)
Zitat:
@trouble01 schrieb am 15. Oktober 2019 um 11:19:45 Uhr:
Hat denn der Chef schon Kontakt mit der Abschleppfirma aufgenommen? Das wäre doch das einfachste.
Ja gestern morgen direkt. Er hat ihn ja wie ich zuvor geschrieben habe aufgefordert mir den Betrag sofort zu erstatten.
Zitat:
@AlinaMathers schrieb am 15. Oktober 2019 um 11:21:12 Uhr:
Zitat:
@trouble01 schrieb am 15. Oktober 2019 um 11:19:45 Uhr:
Hat denn der Chef schon Kontakt mit der Abschleppfirma aufgenommen? Das wäre doch das einfachste.Ja gestern morgen direkt. Er hat ihn ja wie ich zuvor geschrieben habe aufgefordert mir den Betrag sofort zu erstatten.
Und die Abschleppfirma erstattet den Betrag, trotz der Bitte des Chefs, nicht ?
Ähnliche Themen
Zitat:
@AS60 schrieb am 15. Oktober 2019 um 10:46:51 Uhr:
Wenn ich hiervon Diebstahl und Unterschlagung lese frage ich mich teilweise, warum einige Leute hier eigentlich posten und solche Tips geben, obwohl sie von dieser Materie nicht den Hauch einer Ahnung zu haben scheinen.
Nunja, wenn Ich rechtmäßig mein Auto auf dem Firmenparkplatz abstelle und den Parkausweis des Abschleppunternehmens auch noch auslege, zum Feierabend aber mein Auto weg ist, dann gehe Ich von Diebstahl aus.
Damit rechne Ich nicht, daß ein mit Parkausweis des Abschleppunternehmens gekennzeichnetes Fahrzeug abgeschleppt wird.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 15. Oktober 2019 um 11:47:28 Uhr:
Zitat:
@AS60 schrieb am 15. Oktober 2019 um 10:46:51 Uhr:
Wenn ich hiervon Diebstahl und Unterschlagung lese frage ich mich teilweise, warum einige Leute hier eigentlich posten und solche Tips geben, obwohl sie von dieser Materie nicht den Hauch einer Ahnung zu haben scheinen.Nunja, wenn Ich rechtmäßig mein Auto auf dem Firmenparkplatz abstelle und den Parkausweis des Abschleppunternehmens auch noch auslege, zum Feierabend aber mein Auto weg ist, dann gehe Ich von Diebstahl aus.
Damit rechne Ich nicht, daß ein mit Parkausweis des Abschleppunternehmens gekennzeichnetes Fahrzeug abgeschleppt wird.
Da gebe ich dir recht.
Die Hintergründe waren hier aber bekannt. Und wir reden ja von diesem Fall.
Und wenn zu Recht in einem anderen Fall vom Fahrzeugbesitzer Diebstahl angenommen wird, relativiert sich das spätestens, wenn die Polizei beim Abschlepper nachfragt, was zumindest bei uns Standard ist.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 15. Oktober 2019 um 11:40:04 Uhr:
Zitat:
@AlinaMathers schrieb am 15. Oktober 2019 um 11:21:12 Uhr:
Ja gestern morgen direkt. Er hat ihn ja wie ich zuvor geschrieben habe aufgefordert mir den Betrag sofort zu erstatten.
Und die Abschleppfirma erstattet den Betrag, trotz der Bitte des Chefs, nicht ?
der Abschleppchef hat ja erst noch versucht vor meinem Chef zu behaupten, dass ich keinen Ausweis
ausliegend hatte. Als mein Chef Ihm dann sagte dass wenn ich beteuere ihn drinnen liegend gehabt zu haben glaube er mir das und er solle den Betrag schnellst möglichst zurück erstatten. darauf hat der Abschlepper kleinlaut zugestimmt..
Aber bisher kam nichts auf dem Konto an deswegen warte ich bis Mittwoch ab.
Ich würde diese Woche die Kohle abwarten und dann das Thema begraben ...
Alles andere kostet doch nur Zeit und Nerven.
Gruss
Zitat:
@It is Naoanto schrieb am 15. Oktober 2019 um 13:44:33 Uhr:
Ich würde diese Woche die Kohle abwarten und dann das Thema begraben ...Alles andere kostet doch nur Zeit und Nerven.
Gruss
Deinen Kontostand hätte ich gerne, unabhängig vom Jucken in den Hirnwindungen wegen der unrechtmässig entwendeten 250€ würde mir der Betrag auch ein wenig weh tun.
Ich glaube eher, dass It is Naoanto gemeint hat, dass er nach der Rückerstattung der Abschleppkosten da nichts mehr in einen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang investieren würde...
Gibt es irgend eine Frist wie lange sich der Abschlepper Zeit lassen darf zum zurück erstatten?
Am Montag wurde er von meinem Chef aufgefordert den Betrag sofort zurück zu erstatten..
Wenn er es am Montag direkt angewiesen hat, hätte der Betrag gestern bzw sollte der Betrag spätestens heute im Laufe des Tages eingehen.
Zitat:
@VStromtrooper schrieb am 15. Oktober 2019 um 20:34:13 Uhr:
Ich glaube eher, dass It is Naoanto gemeint hat, dass er nach der Rückerstattung der Abschleppkosten da nichts mehr in einen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang investieren würde...
Genau das !
Gruss
Zitat:
@AlinaMathers schrieb am 16. Oktober 2019 um 07:29:45 Uhr:
Gibt es irgend eine Frist wie lange sich der Abschlepper Zeit lassen darf zum zurück erstatten?
Am Montag wurde er von meinem Chef aufgefordert den Betrag sofort zurück zu erstatten..
Wenn er es am Montag direkt angewiesen hat, hätte der Betrag gestern bzw sollte der Betrag spätestens heute im Laufe des Tages eingehen.
Somit kümmert sich Dein Chef nun doch um die Angelegenheit ?
Zitat:
@It is Naoanto schrieb am 16. Oktober 2019 um 09:04:57 Uhr:
Zitat:
@VStromtrooper schrieb am 15. Oktober 2019 um 20:34:13 Uhr:
Ich glaube eher, dass It is Naoanto gemeint hat, dass er nach der Rückerstattung der Abschleppkosten da nichts mehr in einen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang investieren würde...Genau das !
Gruss
Nen Rechtsstreit würde Ich da auch nicht anzetteln, wenn die 250 Euro überwiesen werden.
Wenn Ich aber Chef wäre, würde Ich dem Abschleppunternehmen den Auftrag (wieder) entziehen.