Widerrechtliches Abschleppen

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe am Wochenende auf dem Parkplatz der Firma geparkt in der ich arbeite. Wir haben hierzu von unserem Geschäftsführer extra Parkausweise von einem Abschleppunternehmen ausgehändigt kommen, die mit unserem Unternehmen einen Abschleppvertrag haben. Diesen hatte ich natürlich schön unter meiner Windschutzscheibe ausgelegt. Nicht mal eine dreiviertel Stunde später war mein Auto abgeschleppt. Dies natürlich widerrechtlich, da ich die Berechtigung habe hier zu parken. Um 1:00 Nachts wollte ich eigentlich gehen und musste dann einen Freund anrufen der einen 30 km Anfahrtsweg hatte um mich abzuholen und zu dem Abschleppunternehmen zu bringen.

Der Angestellte der mich abschleppte entschuldigte sich direkt und meinte er hätte auf den Ausweis nicht geachtet. Er wollte mir mein auto direkt mitgeben. Jedoch der Chef dieses Abschleppunternehmen zitierte mich in sein Büro und forderte mich trotzdem auf einen Betrag von 249,90.- zu zahlen. Er wölle erst am Montag meinen Geschäftsführer fragen ob ich überhaupt die Berechtigung habe auf diesen Parkausweis, denn er selbst hätte diesen nicht mir sondern meinem Geschäftsführer ausgehändigt. (Man hat offensichtlich gemerkt, dass er seinen Fehler nicht eingestehen wollte.) Er sagte dann ich müsse den Betrag jetzt zahlen sonst bekomme ich mein Auto nicht zurück. Leider bin ich vor lauter Aufregung nicht darauf gekommen die Polizei einzuschalten...

Nun bin ich heute direkt zu meinen Geschäftsführer gegangen und habe Ihm den Sachverhalt geschildert. Dieser ist natürlich auf meiner Seite und nimmt sich dem Fall an, dies mit dem Abschleppunternehmen zu klären damit ich mein Geld erstattet bekomme.

Nun meine Frage.. da ich nun 3 1/2 Stunden in den Sand setzen musste da ich statt um 1:30 um 4:00 zuhause war und einen Fahrer kommen lassen musste der mich zu dem Unternehmen fährt frage ich mich in wie fern ich hier noch zusätzlich Schadensersatz fordern kann. Gibt es hier irgendwie einen KM Satz oder Stunden Satz den man in solchen Fällen fordern kann?

Hoffe mir kann hier schnell jemand weiter helfen..

Vielen Dank vorab an alle helfenden Antworten!! :-)

Beste Antwort im Thema

Schade, somit nichts mehr zu diskutieren ;-)

83 weitere Antworten
83 Antworten

Zitat:

@Geisslein schrieb am 16. Oktober 2019 um 09:12:27 Uhr:



Zitat:

@AlinaMathers schrieb am 16. Oktober 2019 um 07:29:45 Uhr:


Gibt es irgend eine Frist wie lange sich der Abschlepper Zeit lassen darf zum zurück erstatten?
Am Montag wurde er von meinem Chef aufgefordert den Betrag sofort zurück zu erstatten..
Wenn er es am Montag direkt angewiesen hat, hätte der Betrag gestern bzw sollte der Betrag spätestens heute im Laufe des Tages eingehen.

Somit kümmert sich Dein Chef nun doch um die Angelegenheit ?

Ja wenn das Geld morgen früh nicht auf meinem Konto ist soll sich mein Chef dem nochmal annehmen...
Im schlimmsten Fall eben leider Gottes über den Anwalt.

Zitat:

@AlinaMathers schrieb am 16. Oktober 2019 um 09:21:49 Uhr:


Ja wenn das Geld morgen früh nicht auf meinem Konto ist soll sich mein Chef dem nochmal annehmen...
Im schlimmsten Fall eben leider Gottes über den Anwalt.

Glaub nicht, daß da ein Anwalt weiter nötig ist.
Ich würde einfach, solange das Geld nicht auf dem Konto ist, den Chef darum bitten jeden Tag beim Abschleppunternehmen anzurufen und zu nerven.
Vielleicht hilft auch der Hinweis vom Chef "wenn das Geld bis da und da nicht bei meiner Mitarbeiterin auf dem Konto ist, entziehe ich euch den Auftrag"

Zitat:

@Geisslein schrieb am 16. Oktober 2019 um 10:05:12 Uhr:


Vielleicht hilft auch der Hinweis vom Chef "wenn das Geld bis da und da nicht bei meiner Arbeiterin auf dem Konto ist, entziehe ich euch den Auftrag"

Das ist genau der Ansatz der funktionieren wird und mehr würde ich gar nicht machen.

Gruß Metalhead

Auch wenn die Frist vielleicht etwas kurz gewählt ist, - wurde der konkrete Tag mitgeteilt? - kommt der Schuldner (das Abschleppunternehmen) in Verzug. Damit kannst du dann Verzugszinsen geltend machen.
Zumindest androhen sollte man dies! bzw. dem Unternehmen umgehend eine konkrete Frist für die Rückzahlung setzen.

Ähnliche Themen

Wenn Du das auf Nacht bar bezahlt hast, (war es so ?), dann soll er es auch gefälligst wieder bar zurückgeben.
Aber wahrscheinlich hast Du mit Karte bezahlt?
Siehste, ich bin altmodisch.
Nutze prinzipiell fast niemals EC Karte und hab die auch nicht ständig bei mir.
Mangels ausreichend Bargeld hätte ich dann dem Wunsch des Abschleppers gar nicht nachkommen können.
Tschuldigung, für OT. Hilft Die nichts.....
Also ich Denke 1 Woche wäre mehr als genug an Wartezeit.

Zahlt man mit Karte, dann hat man einen Zahlungsnachweis. Ob solche Leute immer eine Quittung ausstellen und der Geschädigte daran denkt?

So Leute, habe gerade meinen Kontostand geprüft. Geld kam zurück.

Schade, somit nichts mehr zu diskutieren ;-)

Ich sag lieber: Gottseidank, sonst geht’s noch bis vor den Eugh.
Außerdem ist der TE damit viel mehr gedient und Sie kann wieder ruhiger schlafen!

Deine Antwort
Ähnliche Themen