Widerrechtliches Abschleppen
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe am Wochenende auf dem Parkplatz der Firma geparkt in der ich arbeite. Wir haben hierzu von unserem Geschäftsführer extra Parkausweise von einem Abschleppunternehmen ausgehändigt kommen, die mit unserem Unternehmen einen Abschleppvertrag haben. Diesen hatte ich natürlich schön unter meiner Windschutzscheibe ausgelegt. Nicht mal eine dreiviertel Stunde später war mein Auto abgeschleppt. Dies natürlich widerrechtlich, da ich die Berechtigung habe hier zu parken. Um 1:00 Nachts wollte ich eigentlich gehen und musste dann einen Freund anrufen der einen 30 km Anfahrtsweg hatte um mich abzuholen und zu dem Abschleppunternehmen zu bringen.
Der Angestellte der mich abschleppte entschuldigte sich direkt und meinte er hätte auf den Ausweis nicht geachtet. Er wollte mir mein auto direkt mitgeben. Jedoch der Chef dieses Abschleppunternehmen zitierte mich in sein Büro und forderte mich trotzdem auf einen Betrag von 249,90.- zu zahlen. Er wölle erst am Montag meinen Geschäftsführer fragen ob ich überhaupt die Berechtigung habe auf diesen Parkausweis, denn er selbst hätte diesen nicht mir sondern meinem Geschäftsführer ausgehändigt. (Man hat offensichtlich gemerkt, dass er seinen Fehler nicht eingestehen wollte.) Er sagte dann ich müsse den Betrag jetzt zahlen sonst bekomme ich mein Auto nicht zurück. Leider bin ich vor lauter Aufregung nicht darauf gekommen die Polizei einzuschalten...
Nun bin ich heute direkt zu meinen Geschäftsführer gegangen und habe Ihm den Sachverhalt geschildert. Dieser ist natürlich auf meiner Seite und nimmt sich dem Fall an, dies mit dem Abschleppunternehmen zu klären damit ich mein Geld erstattet bekomme.
Nun meine Frage.. da ich nun 3 1/2 Stunden in den Sand setzen musste da ich statt um 1:30 um 4:00 zuhause war und einen Fahrer kommen lassen musste der mich zu dem Unternehmen fährt frage ich mich in wie fern ich hier noch zusätzlich Schadensersatz fordern kann. Gibt es hier irgendwie einen KM Satz oder Stunden Satz den man in solchen Fällen fordern kann?
Hoffe mir kann hier schnell jemand weiter helfen..
Vielen Dank vorab an alle helfenden Antworten!! :-)
Beste Antwort im Thema
Schade, somit nichts mehr zu diskutieren ;-)
83 Antworten
Zitat:
@AlinaMathers schrieb am 14. Oktober 2019 um 13:43:35 Uhr:
Zitat:
@Goify schrieb am 14. Oktober 2019 um 13:31:20 Uhr:
Alina, doch, dein Chef hat dich aus Versehen abschleppen lassen und an den wendest du dich.Nein mein Chef hat mich nicht abschleppen lassen. Ihm gehören zwar diese Parkplätze aber die Verantwortung was das abschleppen angeht trägt das Abschlepp Unternehmen.
...
Das ist doch nonsense und das meine ich nicht unbedingt de jure sondern de facto. Als Eigentümer eines Grundstückes bin ich letztendlich nach gesundem Menschenverstand immer dafür verantwortlich, was dort geschieht. Wenn ich z.B. das Schneeräumen delegiert habe und jemand rutscht trotzdem aus, kann ich auch nicht sagen "Wenden Sie sich bitte an den Hausmeisterservice XYZ". Der Geschädigte würde mir was husten.
Was ist denn das bitte für ein Chef ? Wenn ich der wäre, gäbe es eine Fristsetzung an den Abschlepper, Dir Deine Auslagen zu ersetzen oder der hat sich ausgeschleppt. Kann er sich ja überlegen. Aber nicht so lange.
Unglaublich.
Zitat:
@Goify schrieb am 14. Oktober 2019 um 14:19:50 Uhr:
Polizei? Was soll die machen? Den Chef vom Abschleppunternehmen belehren?
Nein ich werde eine Anzeige erstatten.
Na das wird lustig, wenn dir die Polizei rät, deinen Chef anzuzeigen.
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Zitat:
@Goify schrieb am 14. Oktober 2019 um 14:22:32 Uhr:
Na das wird lustig, wenn dir die Polizei rät, deinen Chef anzuzeigen.
Wer redet hier denn von meinem Chef???? Den Abschlepper!
Goify ist der Meinung, dass dein Chef für dich der Ansprechpartner ist. Ich kann es mir auch nicht vorstellen, aber auch nicht wiederlegen. Ich bin der Meinung, dass man beim Befahren des Parkplatzes einen Vertrag mit dem Abschleppunternehmer eingeht, wäre aber interessant zu wissen, wer tatsächlich der Ansprechpartner ist.
Mit Schneeräumung ist das meiner Meinung nach überhaupt nicht zu vergleichen. Da muss der Besitzer dafür sorgen, dass sich niemand die Beine bricht. Wenn jemand auf einem Flohmarkt Schrott verkauft und die Käufer damit betrügt, ist dann auch der Veranstalter dafür haftbar?
Der Chef stellt einen Parkplatz zur Verfügung und da er selbst kein Abschleppfahrzeug hat, um für Ordnung zu sorgen, holt er sich Hilfe. Jetzt macht die Hilfe Blödsinn und schleppt das falsche Fahrzeug ab. Also ist natürlich der Chef verantwortlich, die Sache wieder gerade zu biegen. Den finanziellen Schaden lässt er sich dann vom beauftragten Abschleppunternehmen ersetzen. Nicht der Geschädigte muss zum Abschleppunternehmen gehen oder es anzeigen.
Etwas anders sieht es bei privat bewirtschafteten Supermarktparkplätzen aus.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 14. Oktober 2019 um 14:28:35 Uhr:
Goify ist der Meinung, dass dein Chef für dich der Ansprechpartner ist. Ich kann es mir auch nicht vorstellen, aber auch nicht wiederlegen. Ich bin der Meinung, dass man beim Befahren des Parkplatzes einen Vertrag mit dem Abschleppunternehmer eingeht, wäre aber interessant zu wissen, wer tatsächlich der Ansprechpartner ist.Mit Schneeräumung ist das meiner Meinung nach überhaupt nicht zu vergleichen. Da muss der Besitzer dafür sorgen, dass sich niemand die Beine bricht. Wenn jemand auf einem Flohmarkt Schrott verkauft und die Käufer damit betrügt, ist dann auch der Veranstalter dafür haftbar?
Ich weis es ehrlich gesagt nicht. Aber wie gesagt, da wir ja EXTRA PARKAUSWEISE VOM ABSCHLEPPUNTERNEHMEN ausgehändigt bekommen haben, an denen die erkennen können dass wir hier parken dürfen ist des in deren Verantwortung. Meiner Meinung nach ist mein Chef nur in der Verantwortung mir diese Information weiter zu geben..
Naja sei es so wird sich bestimmt irgendwie klären. Ich möchte nur diese 250.- zurück haben weil das ist nicht gerade wenig Geld. Und eine Anzeige bekommt der Abschlepper auch nur aus Prinzip wie er mit mir umgegangen ist, den Beleidigungen, Vorwürfen und nicht rechtmäßigen Aufzeichnungen unseres Telefongesprächs. Solche dubiose Unternehmen dürfen in meinen Augen nicht verschont werden..
Zitat:
@AlinaMathers schrieb am 14. Oktober 2019 um 14:21:19 Uhr:
Zitat:
@Goify schrieb am 14. Oktober 2019 um 14:19:50 Uhr:
Polizei? Was soll die machen? Den Chef vom Abschleppunternehmen belehren?Nein ich werde eine Anzeige erstatten.
Darf man frage was du anzeigen willst? Das ist im Prinzip eine zivilrechtliche Geschichte. Oder welche Straftat siehst du hier?
Edit
Sorry. Deinen letzten Post zu spät gelesen. Beleidigung u.s.w. kann man natürlich anzeigen.
Zitat:
@AlinaMathers schrieb am 14. Oktober 2019 um 14:33:47 Uhr:
Solche dubiose Unternehmen dürfen in meinen Augen nicht verschont werden.
Eben -> Anwalt.
Zitat:
@Goify schrieb am 14. Oktober 2019 um 10:56:35 Uhr:
Du stellst aber bitte die Rechnung deinem Chef und nicht dem Abschleppunternehmen, denn der Abschlepper handelte im Auftrag deines Chefs und wenn sein Auftragnehmer Mist baut, ist dein Chef dein erster Ansprechpartner.
Man muss aber auch immer das Abhängigkeitsverhältnis zum Chef sehen. Stelle ich dem Chef die Rechnung, kann es vielleicht sein, dass ich die 46,xx Euro bekomme, dafür aber mir dienstliche Nachteile einhandle. Sinnvoll wäre höchstens, wenn der Chef die Rechnung an den Abschlepper mit Firmenstempel weiter reicht.
Wenn das Auto verschwunden ist würde ich an eine Anzeige wegen Diebstahl oder Unterschlagung denken. Nötigung käme mir auch in den Sinn, denn der Wagen wurde ja, obwohl die Beweisführung den TE ja schon nachts vor Ort entlastet hat, nur gegen Zahlung wieder rausgerückt.
—- Sehen se da? der Parkausweis für das Gelände ist dort im Auto zu sehen —
Die Anzeige wird wohl aus Mangel am öffentlichen Interesse eingestellt, aber wird im Abschleppunternehmen bestimmt etwas Ärger erzeugen.
Als „Schadensersatz“ würde ich ortsübliche Taxikosten für die Strecke ansetzen, alles andere dürfte unter persönliches Pech laufen.
Mal ne Frage: Ich parke mein Auto und stelle beim Zurückkommen fest, dass es nicht mehr da ist. Als tugendhafter Staatsbürger gehe ich von Diebstahl aus und lasse es durch die Polizei suchen. Wer kommt für deren Kosten auf, wenn raus kommt, dass es, egal ob rechtmäßig oder nicht, abgeschleppt wurde?
Abschleppunternehmen informieren die Polizei/Ordnungsamt.
Die Polzei fährt sowieso nicht durch die Gegend um dein Fahrzeug zu suchen, wird nur als gestohlen registriert.