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wichtige frage, brauche antwort !

VW Golf
Themenstarteram 31. Juli 2011 um 18:13

jetzt mal angenommen ich trenne mich von meiner freundin , ,

ich habe ihr einen 2er gekauft, habe den bezahlt, und kaufvertrag auf meinen namen , , , ,

der golf ist auf ihren namen angemeldet,

jetzt ist sie der meinung wenn wir uns trennen hat sie anspruch auf den golf ? ?

 

was meint ihr so dazu ? ?

Beste Antwort im Thema
am 31. Juli 2011 um 18:56

Wozu Faust geben??:confused:

Mit Geothe kommt man da selten weiter.

Eher Shakespear, "sein oder nicht sein" bzw. "mein oder nicht mein".:D:D

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Hast du keine Spezialfotos von ihr, welche sie gern gegen eine einvernehmliche Ummeldung tauschen würde ?

Natürlich nur ein Scherz ;)

@bora88m: Ganz dumm gelaufen für Dich. Überschreibe deine Besitztümer nie einer Frau, erst recht nicht deinen Golf. Studien haben bewiesen das der Großteil der Männer in Deutschland ihr Auto mehr lieben als ihre Frau .. also was ist bei Dir schiefgelaufen :D ?

am 31. Juli 2011 um 19:40

Ich glaub du solltest doch mal schauen ob du

Spezialfotos von der ex liebsten hast.:D

am 31. Juli 2011 um 20:37

es ist rein rechtlich ihr auto wenn sie im brief steht da hättest du dich eintragen lassen sollen. vorallem wen ihr nicht verheiratet seid selber schuld. kannst du bei der steuer leider nicht als lehrgeld absetzen

am 31. Juli 2011 um 21:04

:) Hallo,deine "Ex"Freundin ist zwar laut KFZ-Brief Halter und Besitzerin,aber laut Kaufvertrag,bist du auf den der Kaufvertrag abgeschlossen wurde EIGENTÜMER!!.Das gleiche wird dir auch ein "Mittelmässiger"Anwalt so sagen!.Also kein Bange wird schon werden!!.

Anders sähe es aus,wenn der Brief als "Sicherheit des Autokredietes"bei

der Bank liegen würde,und du die Raten nicht mehr zahlst,dann darf die Bank als Gläubiger dir das Auto wegnehmen und versteigern lassen!!.So

bist und bleibst du,da als Käufer im Kaufvertrag durch deine Unterschrift

EIGENTÜMER des Autos,und es spielt eine untergeordnete Rolle,auf wen das Auto zugelassen und versichert ist.Aber befrage dazu nen RA.

Gruß:

Edelschrauber 01 :)

Zitat:

Original geschrieben von Edelschrauber01

Also kein Bange wird schon werden!!.

Wäre toll

Wikipedia sieht das ungünstiger

Wiki:"... Allerdings gilt die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung als Anscheinsbeweis für die Haltereigenschaft ebenso wie für die Eigentümereigenschaft."

http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeughalter

Wäre ja schön wenn der Brief nur Anscheinsbeweis und der Kaufvertrag, so lange keine schriftliche Schenkung vorliegt, Beweis wäre. Daumen drück

Zitat:

Original geschrieben von Edelschrauber01

:) Hallo,deine "Ex"Freundin ist zwar laut KFZ-Brief Halter und Besitzerin,aber laut Kaufvertrag,bist du auf den der Kaufvertrag abgeschlossen wurde EIGENTÜMER!!.

So bist und bleibst du,da als Käufer im Kaufvertrag durch deine Unterschrift

EIGENTÜMER des Autos,und es spielt eine untergeordnete Rolle,auf wen das Auto zugelassen und versichert ist.Aber befrage dazu nen RA.

Merkwürdige Rechtsauffassung und wie schon vom Vorredner erwähnt vollkommen unzutreffend....

Zitat:

Original geschrieben von Heizölgaser

Zitat:

Original geschrieben von Edelschrauber01

:) Hallo,deine "Ex"Freundin ist zwar laut KFZ-Brief Halter und Besitzerin,aber laut Kaufvertrag,bist du auf den der Kaufvertrag abgeschlossen wurde EIGENTÜMER!!.

So bist und bleibst du,da als Käufer im Kaufvertrag durch deine Unterschrift

EIGENTÜMER des Autos,und es spielt eine untergeordnete Rolle,auf wen das Auto zugelassen und versichert ist.Aber befrage dazu nen RA.

Merkwürdige Rechtsauffassung und wie schon vom Vorredner erwähnt vollkommen unzutreffend....

überdies längst fallabschließend geklärt...

Ich versteh da was nicht: Du kaufst der Trulla ein Auto, jetzt willst Du dich trennen und das Auto zurück?

Hast Du ihr das geschenkt oder geliehen oder nur gekauft, weil sie keinen Schotter hatte?

Ich meine, das geht mich ja alles nicht an, aber wenn ich was verschenkt habe, hole ich mir das nachher nicht wieder zurück.

Und wenn Du ihr das Teil gekauft hast, weil sie knapp bei Kasse war, sollte man das doch irgendwie in einem normalen Gespräch klären können, oder seh ich das als Einziger so?

So ein Wind um einen Golf 2.....!:p

am 1. August 2011 um 19:45

Ja echt ey! Was anders ist wenn es ein 3er wäre:D

Themenstarteram 1. August 2011 um 19:48

wobei ich den 2er loben muss,,,, keine rost,,,,, nagut , ne minimale stelle hinten links im radlauf,, ansonsten alles top , , , unterbodentop, schweller,, alles tip top in ordnung,,,,,

anders als der 3er variant den ich habe,,,,

am 1. August 2011 um 19:49

ah? erzähl was ist mit dem variant?

Themenstarteram 1. August 2011 um 19:54

na ich sag mal, hätte der vorbesitze mal besser behandelt wäre es bestimmt nich so schlimm alles,,,

naja unterboden halt, , , schweller beider umgeknickt und den rest kannste dir ja denken,, dann diese abtropstepsel,,, alle durchgefault,,,, bei nem kumpel das selber der nen normalen dreiser , der hat das selbe, , , , beide bj. 96

am 1. August 2011 um 20:00

hmm wenn das so schlimm ist dann werde ich meinen 3er GT Spezial verticken und vom kumpel dem seinen 2er Madison NZ ende des jahres abkaufen.

Themenstarteram 1. August 2011 um 20:13

naja ist halt von 3er zu 3er unterschiedlich,,,

die typischen 3er stellen sind halt meisten kotflügel, heckklappe,, unterboden,,, , einstiege, , ,, und türen,,#

kommt halt immer auf die pflege und behandlung an , , , ,, , ,

aber wie gesagt, als ich mir den 2er damals vorm kauf angeguckt hatte, war ich echt begeistert . . .

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