ForumGolf 1, 2
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 1, 2
  7. wichtige frage, brauche antwort !

wichtige frage, brauche antwort !

VW Golf
Themenstarteram 31. Juli 2011 um 18:13

jetzt mal angenommen ich trenne mich von meiner freundin , ,

ich habe ihr einen 2er gekauft, habe den bezahlt, und kaufvertrag auf meinen namen , , , ,

der golf ist auf ihren namen angemeldet,

jetzt ist sie der meinung wenn wir uns trennen hat sie anspruch auf den golf ? ?

 

was meint ihr so dazu ? ?

Beste Antwort im Thema
am 31. Juli 2011 um 18:56

Wozu Faust geben??:confused:

Mit Geothe kommt man da selten weiter.

Eher Shakespear, "sein oder nicht sein" bzw. "mein oder nicht mein".:D:D

29 weitere Antworten
Ähnliche Themen
29 Antworten

Wer den Brief hat, dem gehört der Golf....

Themenstarteram 31. Juli 2011 um 18:19

ja, aber was ist mit kaufvertrag???

Zitat:

Original geschrieben von DigiM

Wer den Brief hat dem gehört der Golf....

Ganz genau. Wer die versicherung und steuer bezahlt ist völlig egal. Derjenige, der im Fahrzeugbrief steht, ist der Fahrzeughalter und ist somit Eigentümer des Fahrzeugs.

am 31. Juli 2011 um 18:30

Keine angst, die Frauen mögen den Golf2 nicht. Deine freundin wird ihn also garantiert nicht wollen.

Plannst du eine trennung schon?

Zitat:

Original geschrieben von vip hans

Keine angst, die Frauen mögen den Golf2 nicht.

Das trifft aber nicht auf alle zu...und scheinbar gehört seine Freundin auch zu denen die den mögen...;)

am 31. Juli 2011 um 18:35

am besten er fragt seine freundin einfach mal:

"Schatz wenn wir uns trennen, willst du dann den golf behalten?"

Und die Antwort dann hier her posten. Dann Spekulieren wir weiter.

Themenstarteram 31. Juli 2011 um 18:37

na is doch ma voll kacke,,, ich kaufe den bock, bezahle von meinem geld alles, tüv neu, neue bremsen und dann gehört der ihr ! !

der kaufvertrag ist wohl garnix wert ? ?

am 31. Juli 2011 um 18:38

Zitat:

ja, aber was ist mit kaufvertrag???

Denn kannst dir einrahmen und an die Wand hängen.:D

Als Besitzurkunde 100% wertlos.

Also Freundin nicht von dannen ziehen lassen.

am 31. Juli 2011 um 18:53

Gib ihr faust und hol dir den brief:D

am 31. Juli 2011 um 18:56

Wozu Faust geben??:confused:

Mit Geothe kommt man da selten weiter.

Eher Shakespear, "sein oder nicht sein" bzw. "mein oder nicht mein".:D:D

am 31. Juli 2011 um 19:00

Zitat:

Original geschrieben von Knecht ruprecht 3434

Wozu Faust geben??:confused:

Mit Geothe kommt man da selten weiter.

:D:D genial.

am 31. Juli 2011 um 19:04

Ok aber was wenn seine freundin keine Bücher mag?

Dann würde ich den Roundhousekick machen und in der Zeit als die Freundin K.O. auf dem Boden liegt, ihr den Fahrzeugbrief abnehmen

Zitat:

Original geschrieben von Bora88m

jetzt mal angenommen ich trenne mich von meiner freundin , ,

ich habe ihr einen 2er gekauft, habe den bezahlt, und kaufvertrag auf meinen namen , , , ,

der golf ist auf ihren namen angemeldet,

jetzt ist sie der meinung wenn wir uns trennen hat sie anspruch auf den golf ? ?

was meint ihr so dazu ? ?

Wozu meinen wir was ?

Dazu, dass du dich von deiner Freundin trennen willst oder dazu dass Sie die Rechtsauffassung hat, Sie sei die Eigentümerin des Golf?

Zitat:

Original geschrieben von vip hans

Ok aber was wenn seine freundin keine Bücher mag?

Dann würde ich den Roundhousekick machen und in der Zeit als die Freundin K.O. auf dem Boden liegt, ihr den Fahrzeugbrief abnehmen

Brief nur einfach wegnehmen allein reicht nicht . . . .

. . . muss auch zügig zur Zulassungsstelle laufen & das Ding (auf sich) ummelden :D

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 1, 2
  7. wichtige frage, brauche antwort !