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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung von der KFZ Innung Oberfranken

Themenstarteram 24. Februar 2009 um 18:52

hi

dies möchte ich mal an die leidensgenossen loswerden die es auch von den säcken erwischt hat.

gerade bekam ich ein PN von einem den es auch erwischt hat, für mich schon der 4 kolege der so ein ding bekommen hat, das bezieht sich nicht nur auf US Cars sondern auf eingestellt Annoncen in Autoscout24 egal welcher Marke.

ich habe die meinung das die bei autosc.... ein Fishing am laufen haben über diejenigen die mehr als 3 annoncen in einem kurzen zeitraum eingestellt haben, ich persönlich hatte 5 annoncen in dem Jahr07-08, davon waren 3 die gleichen nur anders aufgebaut un 2 andere, die fzg habe ich noch bis auf einen. daraufhin wurde ich als Händler beschuldigt der privat verkauft(kann man alles nachlesen) mich hat der schei... 490 euro gekostet, klar könnte ich die kosten wieder einklagen, aber ich alleine gegen eine KFZ Innung!!!!!!!

Vielleicht gibt es ja noch mehr geprellte und mann könnte überlegen sich zusammen zu schliessen und einen gemeinsamen Anwalt beauftragen und eine Sammelklage anstreben, nur mal so ein Gedanke

gruß Klaus

Beste Antwort im Thema

Das einfachste Mittel gegen solche Abzocke:

Nicht zahlen !! Die Beweisslast liegt nicht beim

Beschuldigten, und wenn man nur privat im normalen

Rahmen verkauft hat lässt sich wohl kaum das Gegenteil

beweisen.

In aller Regel verschicken Abzocker hunderte von

Abmahnungen ohne genau zu prüfen. Wer sich einfach

einschüchern lässt und bezahlt, ist genau die Klientel

auf die man es abgesehen hat.

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Zitat:

Original geschrieben von elhomer

hi

an die ganz Frischen, wäre schön wenn ihr uns mitteilt was ihr dagegen gemacht habt, weil diese Abmahnungsflut ja offentsichtlich weitergeht, aber komischerweise nur über autoscout...,

gruß Klaus

… hoffentlich sind die "Neuen" etwas cleverer, zahlen keine € 490,- und nutzen die Tipps, die ihnen kostenlos von anderen Usern zur Verfügung gestellt werden. Man hilft ja gerne, vor allem, wenn die Hilfsangebote nicht ignoriert werden.

Zitat:

Original geschrieben von mommel

...diese moderne Form der Wegelagerei ist einfach nur zum Kotzen,aber in diesem Land wundert mich garnichts mehr.Schon mal jemand überlegt,dem abmahnenden Anwalt mal nen Besuch abzustatten ? Manches klärt sich auch so...

Auch ne grossartige Idee! Aber warum nicht den wesentlich effektiveren und, vor allem legalen Weg der negativen Feststellungsklage gehen. Die Gerichts- und Anwaltskosten dafür können wunderbar dem Abmahnenden aufgebrummt werden und den Streitwert bestimmt man auch noch selber…

Ich denke, besser geht's echt nicht, zumal der grösste Schmerz immer noch in der eigenen Brieftasche entsteht.

Grüsse

Norske

Dieses Posting stellt eine Meinungsäusserung gemäß Artikel 5 GG dar und ist keine Rechtsberatung.

am 19. Juli 2009 um 8:58

...hmmm...was soll daran illegal sein,wenn ich dem gegnerischen RA die Dokumente zur Beweisführung vorlege,welche eben belegen,dass ich nicht gewerblich handel und er u.U. seinem Auftraggeber dieses mitteilt ?Ich z.B. hätte keinen Bock auf Feststellungsklage,Rechtsanwälte,Rennerei und was da noch so dran hängt.

 

 

also ich hebe vorerst mal widerspruch eingelegt dass ich kein Händler bin und warte mal ab.

dann kommt es raus ob sie es individuell verfolgen oder einfach auf gut Glueck kassieren wollen. Kann aber nur so sein- denn die Argumentation ist mager und basiert auf Spekulationen mit nur 5 scout -Drucken und der abgeleiteten Adresse.

das heißt wer falsche tarnangaben macht ist davon- super Beweisführung aus dem Sessel!!!!

jedenfalls werde ich keinem Anwalt kampflos die abendessen mit den Sekretärinnen finanzieren

Zitat:

Original geschrieben von Mommel

...hmmm...was soll daran illegal sein,wenn ich dem gegnerischen RA die Dokumente zur Beweisführung vorlege,welche eben belegen,dass ich nicht gewerblich handel und er u.U. seinem Auftraggeber dieses mitteilt ?Ich z.B. hätte keinen Bock auf Feststellungsklage,Rechtsanwälte,Rennerei und was da noch so dran hängt.

Entschuldige, da habe ich wohl etwas in Deinen Beitrag hineininterpretiert.

Du würdest also tatsächlich aus dem Kreis Lippe, oder wie elhomer aus dem Rhein-Sieg Kreis bis nach Oberfranken (Bayern) fahren, um den Anwälten der dortigen Kfz-Innung mitzuteilen das Du kein Händler bist und die Autos nur privat verkaufst. Du würdest tatsächlich die Kosten für ca. 1000 km Hin- und Rückfahrt für das zweifelhafte Vergnügen auf Dich nehmen, Anwälten Deine Unschuld darzulegen, was sich per Post mit € 0,55, oder für € 0,20 per Telefon erledigen liesse? Und das wohlwissend, das diese Reise höchst wahrscheinlich für die Katz ist?

Nein, Mommel, das würdest Du nicht tun, kein Mensch würde das tun, nicht einmal wenn er lediglich 10 km Wegstrecke hätte.

Abschliessend noch die kurze Frage an Dich: Hast Du Dir den Link zur "Negativen Feststellungsklage" durchgelesen? Ausser der Klageeinreichung entstehen hier keine Mühen, und entstehende Kosten trägt, sofern Du tatsächlich ungerechtfertigt abgemahnt wurdest, der Abmahner.

Zitat:

Die negative Feststellungsklage hat mehrere Vorteile:

1. Ein sogenanntes Feststellungsinteresse ist auf jeden Fall gegeben, wenn ein Abmahner behauptet, gegenüber dem Abgemahnten einen Unterlassungsanspruch zu haben (BGH GRUR 1985, 571, 573). An der Zulässigkeit der Klage herrscht daher in der Rechtsprechung kein Zweifel.

2. Einer außergerichtlichen Klärung bzw. einer Gegenabmahnung bedarf es bis auf wenige Ausnahmefälle nicht.

Der Abgemahnte kann daher unverzüglich ohne sich weiter mit dem abmahnenden Anwalt herumzustreiten die negative Feststellungsklage einreichen.

3. Im Rahmen einer negativen Feststellungsklage kann sich der Abgemahnte aussuchen, bei welchem Gericht er klagt.

Zuständig für die negative Feststellungsklage ist jedes Gericht, bei dem auch der Abmahner seine Unterlassungsansprüche geltend machen kann. Da bei Wettbewerbsverstößen im Internet vor jedem deutschen Landgericht geklagt werden kann, das Wettbewerbssachen behandelt, hat auch der Abgemahnte diese freie Auswahl. Der Kläger einer negativen Feststellungsklage ist zudem relativ frei, einen Gegenstandswert zu bestimmen, nachdem sich Anwalts- und Gerichtskosten richten.

4. Die Beweislast dafür, dass die Abmahnung berechtigt ist, schließt ausschließlich den Abmahnenden. Der Kläger einer negativen Feststellungsklage kann sich daher erst einmal beruhigt zurücklehnen und abwarten, was der Abmahner zu seinen vermeindlichen Ansprüchen vorträgt.

Gerade der letzte Punkt ist wichtig, wenn deutlich wird, dass ein Unterlassungsanspruch des Abmahners wohl nicht besteht.

Nicht zuletzt soll darauf hingewiesen werden, dass der Verlierer eines derartigen Verfahrens die Anwalts- und Gerichtskosten zahlt.

Die Möglichkeit der negativen Feststellungsklage verdeutlicht, dass der Abgemahnte nicht immer das hilflose Opfer sein muss. Er kann durchaus aktiv werden und die Rechtslage klären. Ein positives Praxisbeispiel finden Sie in diesem Beitrag von Heise vom 17.11.2005 über eine Nickname-Abmahnung.

Quelle: Internetrecht Rostock

Grüsse

Norske

Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäusserung gemäß Artikel 5 GG dar und ist keine Rechtsberatung.

am 21. Juli 2009 um 7:05

Probleme lassen sich am besten dadurch bekämpfen in dem man Sie garnicht entstehen lässt

Vielleicht sollte man sich bei der Angabe der Adresse bei Autoscout einfach mal "vertun", PLZ falsch, Nachbarort oder so.

Schon kommt die Post nicht an. Auch Schreibfehler im Namen sind menschlich.

Emailadressen gibt es ebenso zu Hauf im Ausland kostenfrei und für 15 Euro gibt es beim freundlichen Türken eine AyYildiz-Telefonkarte ohne das man seine Adresse angeben muss.....

Und schon kann man Zig Autos über Autoscout verkaufen ohne das die einem an die Karre fahren können. Und wenn´s Telefon nervt schmeisst man die KArte weg und holt sich ne neue Nummer und die Email ruft man einfach nicht mehr ab.

Den eins hassen diese Abmahner wie die Pest: Arbeit...

Was wohl wichtig ist: Nicht allem muß man widersprechen!

Wenn man nichts getan hat, wenn man sich nichts zu schulden kommen lies, dann sollte man einfach garnichts machen! Sobald man reagiert, argumentiert und weiteres, dann gibt man leider auch Infos raus, die der Gegenstelle nutzen könnten. Die Abzocker bauen Druck auf, achten aber auch auf Ihre Kosten! Sobald Fremdkosten entstehen (Gerichtskosten, Mahnbescheide etc.) wird es interessant und ernst.

Wenn die Polizei oder ein Gericht eingeschalten wird, dann laufen Fristen, denen man evtl. wirklich widersprechen sollte bzw. muß.

so..

so bei mir ist die antwort auf den widerspruch gekommen:

es wird witziger

diesmal sollen es nur noch ca. 500 euro AWkotsen sein :)

achja.. auch für bekannte kann man "gewerblich als vermittler" handeln u. dadurch ja auch was erzielen

auch wenn man aus privaten gründen es von den leuten vielleicht nicht kassiert aber eine absicht wird unterstellet :) blaablaaa

die krönung : kein einschreiben mehr - 90c für schweren brief nur :)

 

also danke an alle die sich unserer ignorier-meinung angeschlossen hatten- es war richtig

abzokce bestätigt...!!!

diesem werde ich erst gar nicht mehr antworten

Moin,

Tja ... Wenns denn mal SOOO Einfach wäre ...

Bei einem berechtigten Interesse ... rückt mobile.de deine IP Daten raus ... und schon haben sie dich am Allerwertesten ...

Bei tatsächlich gewerblichen Absichten auch völlig zu recht!

Wer übrigens auf No. sicher gehen will ... meldet ein Gewerbe an ... Als "Hobbygewerbe" fallen bei den zu erwartenden Umsätzen eh keine Steuern an ... und dann können die Jungs und Mädels soviele Abmahnungen schicken wie sie wollen ... sind ja nicht berechtigt :D

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von nemengezeuch

Probleme lassen sich am besten dadurch bekämpfen in dem man Sie garnicht entstehen lässt

Vielleicht sollte man sich bei der Angabe der Adresse bei Autoscout einfach mal "vertun", PLZ falsch, Nachbarort oder so.

Schon kommt die Post nicht an. Auch Schreibfehler im Namen sind menschlich.

Emailadressen gibt es ebenso zu Hauf im Ausland kostenfrei und für 15 Euro gibt es beim freundlichen Türken eine AyYildiz-Telefonkarte ohne das man seine Adresse angeben muss.....

Und schon kann man Zig Autos über Autoscout verkaufen ohne das die einem an die Karre fahren können. Und wenn´s Telefon nervt schmeisst man die KArte weg und holt sich ne neue Nummer und die Email ruft man einfach nicht mehr ab.

Den eins hassen diese Abmahner wie die Pest: Arbeit...

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Moin,

Tja ... Wenns denn mal SOOO Einfach wäre ...

Bei einem berechtigten Interesse ... rückt mobile.de deine IP Daten raus ... und schon haben sie dich am Allerwertesten ...

Bei tatsächlich gewerblichen Absichten auch völlig zu recht!

Wer übrigens auf No. sicher gehen will ... meldet ein Gewerbe an ... Als "Hobbygewerbe" fallen bei den zu erwartenden Umsätzen eh keine Steuern an ... und dann können die Jungs und Mädels soviele Abmahnungen schicken wie sie wollen ... sind ja nicht berechtigt :D

MFG Kester

Hallo Kester,

wenn ich mich jetzt nicht allzu sehr täusche, dann unterliegst Du aber auch mit einem "Hobbygewerbe" gewissen Verpflichtungen wie z.B. der Gewährleistungspflicht.

Diese kannst Du als gewerblicher Verkäufer auch nicht ausschliessen, es sei denn, Du verkaufst an einen Vollkaufmann.

Grüsse

Norske

Moin,

Tja ... DAS ist wohl so ... wobei du der Gewährleistung auch unterliegst, wenn du "Schein-Privat" bist und dir der Käufer eine gewerbliche Tätigkeit nachweisen kann.

Da beißt sich die Schlange dann in den Schwanz.

Wo das Gewerbe anfängt ... das entscheide ich aber nicht ... das überlasse ich Gerichten.

MFG Kester

Man sollte hier wohl unterscheiden ob jemand wirklich Händler ist (ob Hobby-, Gelegenheits- oder sonst wie) oder ob jemand Privatverkäufer ist und abgemahnt wird.

Ist man evtl. Händler, dann ist ja die Abmahnung auch berechtigt, was dazu führt, dass ein Hinauszögern zu höheren eigenen Kosten führt. Wenn ich kein Händler bin, dann würde ich darauf auch nichts geben!

Themenstarteram 24. Juli 2009 um 13:14

hi, schönen dank für die Statements, mich würde noch interressieren ob ihr nur bei autoscout annonciert habt, ich glaube das es nur bei denen ist, bei mobile hatte ich noch nie probleme, die haben aber auch ihre AGBs überarbeitet,

gruß Klaus

Moin,

Da brauchen wir gar nicht drüber zu diskutieren ... GENAU das ist der springende Punkt in der Angelegenheit.

5 Inserate ... hinter denen jedesmal das gleiche Auto steht ... ist wohl eher PECH beim Verkauf ...

5 Inserate ... 5 unterschiedliche Autos ... da könnte tatsächlich ein Scheinprivater Gewerbetreibender hinter stecken.

Wie gesagt ... KÖNNTE ... kann ja auch immer mal ein paar Spezialfälle geben.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von wodkaa

Man sollte hier wohl unterscheiden ob jemand wirklich Händler ist (ob Hobby-, Gelegenheits- oder sonst wie) oder ob jemand Privatverkäufer ist und abgemahnt wird.

Ist man evtl. Händler, dann ist ja die Abmahnung auch berechtigt, was dazu führt, dass ein Hinauszögern zu höheren eigenen Kosten führt. Wenn ich kein Händler bin, dann würde ich darauf auch nichts geben!

Vielleicht sollte man die Gesetzte hier

wie folgt ändern:

Verlangt der Abmahner z.B. 500 Euro Gebühren

bekommt er sie bei einer berechtigten Abmahnung

wie gehabt. Stellt sich jedoch herraus, das die

Abmahnung ungerechtfertigt ist, sollte der falsch

Abgemahnte den selben Betrag vom Abmahner

für seine Auslagen + Lauferei ebenfalls verlangen

können.

Dies würde auf jeden Fall dazu führen, das Abmahnungen

nicht mehr nach dem "Gießkannenprinzip" verschickt

werden.

 

 

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Stevie

Vielleicht sollte man die Gesetzte hier

wie folgt ändern:

Verlangt der Abmahner z.B. 500 Euro Gebühren

bekommt er sie bei einer berechtigten Abmahnung

wie gehabt. Stellt sich jedoch herraus, das die

Abmahnung ungerechtfertigt ist, sollte der falsch

Abgemahnte den selben Betrag vom Abmahner

für seine Auslagen + Lauferei ebenfalls verlangen

können.

Dies würde auf jeden Fall dazu führen, das Abmahnungen

nicht mehr nach dem "Gießkannenprinzip" verschickt

werden.

Falsch, das muss mit dem Faktor 10 multipliziert werden!

 

Statt 500 muss der Geschädigte 5000 Euro erhalten. Bei Wiederholung 50000.

Nur so bekommt man solch ein Gesockse klein. Es lebe die USA, da verklage ich wen ich will auf eine Höhe, die mir angemessen erscheint. Ob ichs bekomme...na schau mer mal...

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