Wertminderung/Nutzungsausfall
Hallo zusammen,
als ich jetzt im Urlaub war ist mein Golf leider angefahren worden 🙁
War ein Paketdienst und die Abwicklung lief super professionell. Die haben alles organisiert und das Auto abgholt und pico bello greinigt aussen und innen wieder gebracht. Super geschafft haben die auch von dacher hielt sich der Ärger in Grenzen....
Nun müchte ich noch die 5 Tage Nutzungsausfall geltend machen.
Eine Wertminderung kommt wohl nicht in Betracht, da der Kotfllügel etwas gerichtet wurde und die ganze Schürze erneuert wurde.
Könnt ihr mir mal helfen, was ich bei der Schadensstelle jetzt beantragen muss.
Verschenken möcht ich die paar Euro dann doch auch nicht....
Danke!!
24 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von kamikaze schumi
Wieso eine Stufe geringer motorisiert? Du hast Anspruch auf einen Wagen gleicher Klasse, wenn du nen Polo hast kannst du keine E-Klasse erwarten, fährst du nen Touareg können die dich zwar versuchen mit nem Fabia abzufertigen, stoßen dann aber verständlicherweise auf Gegenwehr. Und von dem Wagen bekommst du dann auch das Ausfallgeld. Würde mich also nicht mit etwas weniger wertigem zufrieden geben, warum hast du nicht darauf bestanden?
Hmm gute Frage. Die gegn. versicherung sagte mir dies so, und ich glaubte es einfach mal (Bescheuert im nachhinein). War auch ein Firmenwagen ein Spinter Pritsche weswegen ich nichts an geld verloren habe hehe
Gibts dafür eigentlich ne gesetzliche Regelung?
Ich bin der Meinung das da jede Versicherung anders abrechnet.
Auf mein Derby ist mir vor Jahren mal einer drauf gefahren und ich hab dann einen Golf 3 mit 90 Ps bekommen, der Derby hat aber nur 39 Ps.
Das wurde anstandslos bezahlt und den Leihwagen hatte ich 16 Tage.
Für mein Golf hab ich 29 €Nutzungsausfall bekommen, für ein Leihwagen hätten sie bis zu 65 € bezahlt.
@ Quadfan
Kein Problem😁
Du bekommst Nutzungsausfall und nicht die fiktiven Mietwagenkosten.
Dabei geht man von deiner Wagenklasse aus, stuft eine Klasse runter und den Nutzungsausfall bekommst du dann.
Sag einfach bei der Versicherung, du möchtest Nutzungsausfall - das wars.
Zitat:
Original geschrieben von zonki101
Gibts dafür eigentlich ne gesetzliche Regelung?
Zu dem Thema gibt es sicher schon Grundsatzurteile. Vieles steht nicht im Gesetz, sondern entwickelt sich aus den Gesetzen erst.
meingott trifft es ziemlich genau. Ist normal gängige Praxis, daß man eine Stufe runter gesetzt wird, also statt einem Kompakten einen Economy (Polo etc.) bezahlt bekommt, wobei sich das preislich bei den Verleihern aber mitlerweile eh nicht mehr viel gibt.
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In der Klasse Polo/Golf tut sich kaum was, zumindest bei uns lokal. Wir beziehen die Autos von der Avis, da gibts eigentlich nur groß und klein. Habs schon ein paar mal gehabt das mich als Sachbearbeiter eines Unfalls die Versicherung angerufen hat und wissen wollte was für einen Wagen der Kunde bekommen hat, und wie teuer der war.
Aus aktuellem Anlass, hab ich noch ne Frage.
Wie lang hat man eigentlich Zeit einen solchen Anspruch auf Nutzungsausfall geltend zu machen?
Gibts da Fristen oder so?
Hm, ich denke ein wenig Zeit wirst du haben. letzte Woche habe ich einen zwei Jahre alten Schaden (!) problemlos mit einer großen Versicherung abgerechnet. Der Jungen Frau war damals ein Telekom-Servicewagen in ihr parkendes Auto gefahren, knapp 1300 Euro Schaden, war alles problemlos. Fristen sind mir nicht bekannt, vielleicht kann uns ja jemand aufklären.
Zitat:
Original geschrieben von kamikaze schumi
Wieso eine Stufe geringer motorisiert? Du hast Anspruch auf einen Wagen gleicher Klasse, wenn du nen Polo hast kannst du keine E-Klasse erwarten, fährst du nen Touareg können die dich zwar versuchen mit nem Fabia abzufertigen, stoßen dann aber verständlicherweise auf Gegenwehr. Und von dem Wagen bekommst du dann auch das Ausfallgeld. Würde mich also nicht mit etwas weniger wertigem zufrieden geben, warum hast du nicht darauf bestanden?
Bei Fremdverschulden JA, bei Eigenverschulden --> siehe Versicherungs-AGBs 😉
MfG
wing
Zitat:
Original geschrieben von wing2579
AGBs
Wuah, welch grauenhafte Vergewaltigung 😁 Allgemeine Geschäftsbedingungen
s? 😁
Sorry, seitdem ich das in der Schule ein mal so geschrieben habe und mich mein Lehrer dafür beinahe ausgelacht hab fällt mir das immer auf 😁
Zitat:
Original geschrieben von kamikaze schumi
Wuah, welch grauenhafte Vergewaltigung 😁 Allgemeine Geschäftsbedingungens? 😁Zitat:
Original geschrieben von wing2579
AGBsSorry, seitdem ich das in der Schule ein mal so geschrieben habe und mich mein Lehrer dafür beinahe ausgelacht hab fällt mir das immer auf 😁
Allgemeine Geschlechtsbedingungen oder so 😁.
Oder wie ich sie nennen würde, "da wo sie finden, warum ihre Versicherung so günstig"...