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Wertminderung bei Nachlackierung

Audi A4 B9/8W
Themenstarteram 21. April 2019 um 21:10

Guten Tag allerseits,

ich durfte leider vor ein paar Tagen feststellen, dass mein A4, damals mit 20.000 km gekauft, nachlackiert wurde. Der TÜV-Prüfer hat mir zwar lediglich ein Gutachten über die Schichtdicken ausgestellt, da es nur eine er schnelle Prüfung war, konnte mir aber sagen dass die Fahrertür mit 900nm, die rechte hintere Tür mit 700nm und die Motorhaube mit ca 500nm, Beulen hatten die angeblich ausgebessert wurden.

Ich habe nun vor, den Händler erst persönlich und zur Not mit Anwalt zu konfrontieren.

So viel zur Vorgeschichte;

Meine Frage an euch wäre nun, ob mir jemand eine ungefähre Einschätzung geben könnte, wie sich derartige Veränderungen auf den Wert des Autos auswirken, da ich auf eine Schadenszahlung aus bin und leider nichts zur Berechnung dessen finde.

Ich habe hier nur grob mein Problem geschildert, und brauche diese Angabe wenn auch nur sehr ungenau nur als Richtwert, da ich nicht die Zeit habe mich mit einem richtigen Gutachter zu verständigen.

Wenn ihr mir auch keinen Wert nennen könnt, bin ich auch sehr froh über grobe "Berechnungsformeln" oder Hinweise dafür.

Danke schonmal im Vorraus und Grüße aus Berlin !

14 Antworten

Des is meiner Meinung gehüpft wie gehascht. Dellen und Steinschläge wirken sich genauso wetmindernt aus wie eine Nachlackierung, wobei das ein großer Unterschied ist, ob nur Nachlackiert wurde oder ob ein Unfallschaden dahintersteckt.

Wenn's zu 100% herstellerkonform instandgesetzt wurde, sind pro Teil selten mehr als 200€ Wertverlust drin.

 

Das hängt auch von der Vorgeschichte ab, ob Teile getauscht oder nur repariert wurden, etc.

 

Wenn Verkehrsrechtschutz vorhanden, ruhig einen Anwalt nehmen. Das kann sonst ungemütlich werden...

Ich kenne einen ähnlichen Fall.

Verschaffe Dir bei Deinem Händler einen Einblick, in die Histologie Deines Fahrzeuges.

Ist ein Unfall und dessen Reparatur verzeichnet, müsste Dich der Verkäufer darüber informieren und eine Wertminderung berechnen.

Hat es Dir einen Vorschaden verschwiegen, hat er unter Vorsatz gehandelt.

Sollte das Auto "schadensfrei" sein, also kein Unfall oder Reparatur verzeichnet sein, ist es fast unmöglich dem Verkäufer nachzuweisen, dass er davon wusste.

Hypothetisch hätte der Schaden auch von Dir verursacht sein können.

Oft ist es auch so, das Vorbesitzer dem Händler Schäden am Fahrzeug verschweigen.

Ich hatte vor Jahren einen A4 B7, mit professionell reparierten Unfallschaden.

Der Verkäufer wies mich darauf hin und wir verhandelten einen Nachlass, mit dem ich gut leben konnte.

Ich hatte auf jeden Fall die Chance auch ein "Nein" zu sagen. Aber ich wollte das Auto.

Wie gesagt, schau in die Historie der Autos oder kontaktiere den Vorbesitzer (wenn Du ihn recherchieren kannst) ob er einen Schaden beim Verkauf angegeben hat.

Ich wünsche Dir alles Gute :)

Achso, die Wertminderung richtet sich nach dem Umfang des Schadens. Das heißt, was war defekt und wie tief ist dadurch in das Fahzeug eigegriffen wurden.

Themenstarteram 22. April 2019 um 16:09

Vielen vielen Dank für die schnellen und konkreten Antworten !

Das "Gute" in meinem Fall ist, dass der Händler auf den Vertrag "Der Wagen ist unfallfrei." geschrieben hat und nicht "laut Vorbesitzer bla bla bla" und mir somit persönlich abgesichert hat dass mit dem Auto alles in Ordnung sei.

Ich habe bereits bei Audi einen kleinen Einblick in die Historie geworfen und dort steht selbstverständlich nichts.

Mein großes Problem und Ärgernis bei der Geschichte ist, dass es eben nicht professionell ausgetauscht oder in Stand gesetzt wurde, da ich überhaut erstmal zum TÜV & Lackdoktor zur Einschätzung gefahren bin, weil ich nach einem Waschgang kleine Blasen unter dem Lack an der rechten hinteren Tür entdeckt habe. Des Weiteren habe ich kleine Unreinheiten im Lack an der Fahrertür und die Motorhaube sieht bei längerem anschauen sehr schlecht poliert aus.

Wären diese Fehler nicht gewesen hätte ich garnicht so ein Drama draus gemacht.

MfG Andreas !

Ich verstehe Dich da schon.

Ich hoffe und wünsche mir für Dich, das alles zu Deinen Gunsten läuft und ausgeht.

Liebe Grüße, Olaf

Themenstarteram 22. April 2019 um 16:39

Ja ich denke das sollte alles soweit passen, im besten Fall kann ich mich ja sowieso mit dem Händler direkt einigen aber ich glaube nicht dass das so einfach geht.

Glaubt ihr dass ich erstmal mit einem Betrag von ca 2000 Euro rechnen könnte ?

Dieser Betrag setzt sich aus den ungefähren Reperaturkosten für eine gute Instandsetzung (entweder neue Teile oder sehr gute bearbeitung) von den jeweiligen Teilen zusammen.

Grüße, Andreas.

Zitat:

@Smoerrebroedl schrieb am 22. April 2019 um 18:39:22 Uhr:

Ja ich denke das sollte alles soweit passen, im besten Fall kann ich mich ja sowieso mit dem Händler direkt einigen aber ich glaube nicht dass das so einfach geht.

Glaubt ihr dass ich erstmal mit einem Betrag von ca 2000 Euro rechnen könnte ?

Dieser Betrag setzt sich aus den ungefähren Reperaturkosten für eine gute Instandsetzung (entweder neue Teile oder sehr gute bearbeitung) von den jeweiligen Teilen zusammen.

Grüße, Andreas.

Klar! Wenn nicht, bringste halt noch das Wort "Wandlung" ins Spiel.

Man kann auch Mal bei diversen Versicherungen anfragen und die FIN durchgeben. Wenn das Auto einen Unfall hatte und das per Versicherung bezahlt wurde, steht das dort auch.

Kann ja sein dass er das Geld von den kassiert hat und selber lackiert hat. Ist ja grundsätzlich nicht verboten je nach Schadensart.

Und das würde dann aber auch nie in der Historie bei Audi auftauchen. Bei irgendeiner Versicherung aber schon...

Ich vermute, dass hier der Datenschutz einer Info durch die Versicherung im Weg steht. Ohne Beziehungen wird man da nicht weiter kommen.

Ich denke nicht, dass Du Geld zurück bekommen wirst. Der Händler hat das Recht zur Nachbesserung.. In wie weit sich das im Wert mindert oder von vornherein mit einkalkuliert wurde, ist am besten mit Anwalt zu klären..

Auch wäre dann zu prüfen, in wie weit arglistige Täuschung vorliegt.. Aussage gegen Aussage.. In dem Fall bist Du in der Beweispflicht..

Man könnte sich ja auch blöd stellen und mal ne Lackbeanstandung tätigen, die auf Kosten von Audi erfolgen würde... Und dann hoppla, die Lackdicken passen ja nicht... Wie kann das bloß sein? ;)

 

BTW, hast Du den Wagen schon länger als 6 Monate (Beweislastumkehr)?

@Smoerrebroedl Ich verstehe ehrlich gesagt deine Argumentation nicht ganz. Habe ich es richtig verstanden, daß dein Fahrzeug an einigen Stellen nachlackiert wurde, du darüber informiert wurdest (Sogar mit den jeweiligen Schichtdicken) und jetzt nachträglich einen Wertverlust geltend machen willst? Auf welcher Basis? Eine Nachlackierung oder konkreter eine Aufarbeitung Fahrzeugs ist gemäß gängiger Rechtssprechung kein Unfallwagen. Schau dir dazu mal an, was im Rahmen der Audi Werksdienstwagen Aufbereitung alles erlaubt ist und ebenfalls als unfallfrei gilt :)

Screenshot_20190306-204426__01__01.jpg
Themenstarteram 22. April 2019 um 22:16

Nein, du hast das komplett falsch verstanden, der Wagen kommt nicht von Audi sondern von einem ganz normalen Händler.

Bei Kauf hat der mir zugesichert dass der Wagen keine Schäden hat und komplett unfallfrei ist (wie gesagt auch im Vertrag bedingungslos festlegt mit "der Wagen ist unfallfrei").

Die ganzen Schichtdicken habe ich vor ein paar Tagen prüfen lassen und dabei haben sich die ausgebesserten Beulen ergeben.

Dabei wurde ich wie gesagt auf 3 große ehemalige Beulen und das Auto Aufmerksam gemacht von denen ich absolut nichts wusste (bei 20000 km gehe ich wie gesagt nicht von solchen Schäden aus, Kratzer wären mir bedingt egal gewesen).

Das heißt aber nicht das er nicht dennoch aus dem Audi Pool stammt. Wobei die guten Fahrzeuge direkt oder an Audi Vertragshändler gehen.

 

Wenn ein Fahrzeug aus einer anderen Quelle kommt, dann ist die Sache relativ einfach :) Beschädigungen Blech auch wenn repariert, sollte man definitiv hinterfragen da das Eis bzgl. der Definition unfallfrei sehr sehr dünn wird. Wurde nur etwas lackiert, dann ist das durchaus legitim. :)

 

Vielleicht hilft dir bei der Klassifizierung deiner reparieren Schäden dieser Artikel weiter:

https://autokaufrecht.info/.../

 

PS: Hast du eigentlich schon einmal deine Fahrzeughistorie gecheckt?

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