Werkstattunfall

Hallo Gemeinde,

bitte lest euch folgenden Sachverhalt durch und sagt mir was Ihr machen würdet.

Ein Auto ist in der Vertragswerkstatt zum Kundendienst. Die Werkstatt passt nicht auf und baut damit einen Unfall. Sie stellt einen Leihwagen und repariert den Unfallschaden und denkt das damit die Sache erledigt ist.

Meines Wissen hängt da aber noch mehr dran denn der Wagen ist nun ein Unfallwagen und verliert an Wert. Der müsste doch geltend gemacht werden können. Die Werkstatt vertritt die Meinung das der Wagen ja an Wert gewinnt da er Neuteile erhält.

Es handelt sich hierbei um einen Opel Astra G mit gutem Zustand ( vor dem Unfall )

Was würdet ihr machen?

Beste Antwort im Thema

Die Begründung ist hier ganz einfach:

Die Unfallreparatur war nicht Bestandteil des Werkvertrag.

Bestandteil des Werkvertrag war der Kundendienst.

Und wenn der Mechaniker da etwas falsch gemacht hätte, dann hätte die Werkstatt ein Nachbesserungsrecht.

Das hier ist ein Schaden der in der Obhut der Werkstatt passiert ist.

Das ist somit etwas völlig anderes. Und auch der Wertverlust ist kein anderes Thema sondern ganz einfach ein Schadensersatzanspruch.

Und wenn du schon den § 249 des BGB hier zitierst dann aber auch richtig und vollständig und nicht das was du glaubst was richtig ist.

(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

Der TE hätte sich hier auf überhaupt rein gar nichts einlassen müssen.

So ist das und nicht anders.

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Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf
Und solange hier einige Mitposter weiterhin nicht die Anspruchsgrundlagen nennen, aufgrund dessen Schadenersatz gefordert werden kann, gibt es kein Schadenersatz vom Händler, wenn er nicht will, und auch nicht über ein Gericht. Denn dem müssen schon die Paragraphen genannt werden, aufgrund derer Ersatz gefordert wird.
 

etwas später:

Zitat:

Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Offensichtlich war es gestern etwas spät.
Sicher dem Gericht ist es egal, ob Anspruchsgrundlagen benannt werden, aber nicht dem Kläger.
Er muss vortragen, was er will und warum ihm das Geforderte zusteht (Anspruchsgrundlagen). 

Das Gericht sagt dem Kläger aus eigenem Antrieb nicht, was ihm zusteht.

Nicht spät genug, um festzustellen, dass ich mit Dir wohl meine Zeit verschwende.

Weißt Du, bislang hatte ich immer den Eindruck, Du hast zumindest rechtliches Basiswissen. Inzwischen scheint sich das aber als Irrtum zu manifestieren.
Du schnappst irgendwo etwas auf, baust es hier ein und wenn man Dir sagt, dass es nicht stimmt, versuchst Du, Deine eigenen Aussagen so zu verdrehen, dass es irgendwie doch passt.

Leider klappt das aber nicht.

Jetzt fängst Du schon wieder damit an, Haupt- und Nebenpflichten zu verwechseln.

Vielleicht wird es plausibler, wenn Du Dir ein anderes Beispiel vorstellst:

Du beauftragst einen Autoglaser, einen Riss in der Frontscheibe zu beheben. Er tauscht die Scheibe aus und alles ist bestens. Der Wagen steht in der Halle und wartet darauf, von Dir abgeholt zu werden.

Zwischen Fertigstellung der Scheibenreparatur und Abnahme stolpert der Geselle mit der Werkzeugkiste in der Hand und schlägt diese in die Tür des Wagens.

Soll jetzt allen Ernstes der Autoglaser die Tür lackieren dürfen, weil Du einen Werkvertrag mit ihm geschlossen hast?

Wenn Du es jetzt immer noch akzeptierst, kann ich es auch nicht ändern.

Ich habe wirklich keine Lust, das alles noch ein drittes Mal zu erklären.

Glaub es, lass es bleiben oder es platz ein Sack Reis.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Zitat:

Soll jetzt allen Ernstes der Autoglaser die Tür lackieren dürfen, weil Du einen Werkvertrag mit ihm geschlossen hast?

1. Wiederum keine Argumente, aus welchem Grund meine Auffasung unzutreffend oder Deine zutreffend ist. Wiederum keine konstruktiven Beiträge. Wiederum Anfeindungen wegen Äußerungen, die ich nicht gemacht habe. So habe ich insbesondere nicht behauptet, dass der Schuldner den Wagen selbst reparieren muss. Aber lassen wir es.

2. Nun zum Beispiel, das werbewirksam und beifallheischend dargestellt wurde (Glaser soll lackieren !).
Der Geselle ist Erfüllungsgehilfe des Meisters/Geschäftsführung oder was auch immer. Hängt von der Gesellschaftsform ab. Damit haftet Meister/Geschäftsführung für den Schaden.
Er muss den Schaden  nicht selbst reparieren, er ist nur zur sach- und fachgerechten Reparatur verpflichtet. Dabei kann er sich der Hilfe Dritter bedienen. Er kann dem Kunden auch Geld anbieten, mit dem alles abgegolten ist und mit dem der Kunde woanders reparieren lassen kann. Ob damit der Kunde besser steht, bezweifele ich.
Hat der Geselle vor Schreck den Werkzeugkoffer auf Deine Füsse fallen gelassen und Dich verletzt, dann ist der Geselle haftbar (schuldhaftes Handeln, da er Deine körperliche Unversehrtheit verletzt hat). Diese Haftung wird ggfs. von Meister/Werkstatt übernommen. Hängt von innerbetrieblichen Regelungen ab.
Im ungünstigen Fall musst Du den Schaden beim Gesellen einklagen. Da wirst Du froh sein, wenn die Beschädigung eine Vertragsverletzung ist.

3. Positive Vertragsverletzungen gibt es seit 2002 nicht mehr. An deren Stelle ist die Schutzpflicht getreten. Sie ist eine vertragliche Nebenpflicht. d.h. auch wenn es nicht im Vertrag steht, gilt diese als vereinbart. Eine andere Nebenpflicht ist z.B. die Aufklärungspflicht, die die Werkstatt verpflichtet, bei Bearbeitung des Auftrages erkannte Sicherheitsmängel dem Kunden mitzuteilen. Verletzung der Schutzpflicht ist eine Vertragspflichtverletzung genauso wie eine mangelhafte Ausführung der beauftragten Arbeiten.
Verletzung der Schutzpflicht zieht Schadenersatz gemäß § 280 nach sich. Haftung besteht, wie ich immer behauptet hatte, solange der Vertrag gilt, ja sie gilt sogar für vorvertragliche Verhandlungen ( z. B. bei Einholung eines Kostenvoranschlages), was mir auch neu war. Werkvertrag endet mit Abnahme, also mit der Erklärung, dass die Leistungen des Vertrages erbracht wurden.
Wenn eine Beschädigung vorliegt, ist somit die Leistung nicht erbracht und damit muss nachgearbeitet werden.
Nachzulesen ab S. 119, insbesondere S. 130, bb) und cc) in der von mir gezielt ergoogelten Quelle, die ich nicht als Buch besitze

http://books.google.de/books?...

Die Kompetenz dieser Quelle wird wohl nicht angezweifelt.

Wenn eine Leistungspflicht verletzt wurde, muss zunächst dem Schädiger Gelegenheit zur Erfüllung des Vertrages durch Nachbesserung gegeben werden, was ja auch vehement abgestritten wird.
Wären Reparatur und Beschädigung des Fahrzeuges zwei gesondert zu betrachtende Ereignisse, könnte, um in Deinem Beispiel zu bleiben, die Bezahlung der Scheibenreparatur wegen der Beschädigung des Fahrzeuges nicht zurückgehalten werden. Denn nach sach- und fachgerechtem Einbau der Scheibe hat der Glaser die explizit im Auftrag genannten Arbeiten vollumfänglich erfüllt.
Ich glaube, jeder User hier würde es als ungerecht empfinden, die Rechnung in vollem Umfang begleichen zu müssen, obwohl das Fahrzeug beschädigt wurde. Er würde trotz mängelfreien Einbaus die Rechnungssumme je nach Höhe des von der Werkstattes verursachten Schadens kürzen.

User sollten hier ihre Erfahrungen mit der Abwicklung von Werstattbeschädigungen mitteilen. Ich bin sicher, keinem wurde gleich Geld als Schadenersatz angeboten ausser in den Fällen, in denen eine Nachbesserung nicht möglich oder unwirtschaftlich war.

4. Hier zeigt sich wieder:
Mit dem Geist ist es wie mit dem Magen:
Man kann ihm nur Dinge zumuten, die er auch verdauen kann.

Hafi 545,
ich war bisher der Ansicht, dass Du einen robusten Magen hast.

O.

Auch einem robuster Magen wird es mal zu viel........

go-4 golf, beim Lesen deiner Beiträge bekommt man Durchfall.

Deine Arroganz gepaart mit absoluten Unvermögen ist echt nicht mehr zu toppen.....🙁

Du maßt dir an anderen Usern hier einen schwachen Geist zu unterstellen, was glaubt du eigentlich, wer du bist, du Naseweis..........😠

Diesen Bullschit den du hier schreibt, darf man einfach nicht mehr Ernst nehmen............

Doppelpost.... aber eigentlich kann man das nicht oft genug schreiben....🙁

...gibt es eigentlich so etwas wie "Schreibdurchfall"? Ich glaube zumindest eben einen gesehen zu haben, echt übelriech...

Typische Reaktion!

Wenn man eine von anderen als unzutreffend eingestufte Auffasung vertritt und diese auch versucht zu begründen, wird nicht dargelegt, warum die Auffassuung irrig ist, sondern es werden wilde Beschimpfungen ausgestossen. 
Wird auf diese Beschimpfungen auf gleichem Niveau geantwortet, wird sich entrüstet.
Liegt wohl daran, dass es einigen schwer fällt zu erkennen, dass im Vertragsrecht kein prinzipieller Unterschied zwischen einem beschädigten Fahrzeug und einem beschädigten Stuhl gemacht wird.

Ich sehe die Sache sehr leidenschaftslos. 

Im Forum "Sicherheit" wurde ein Thread aufgemacht, in dem der TE Hilfe sucht, weil sein Fahrzeug durch unsachgemäße Behandlung beschädigt wurde ("Werkstatt hat Wagenheber falsch angesetzt"😉. Legt ihm dar, dass er einen begründeten Anspruch auf  Durchführung der notwendigen Schweißarbeiten in einem Betrieb seiner Wahl hat und er daher Geld fordern kann.
Ich werde mich der Sache enthalten.

BTW:  Vorsorglich teile ich schon mit, dass dieser Thread, der ein Testfall für einige der hier kontrovers diskutierten Themen sein kann, von mir weder aufgemacht noch veranlasst wurde - wie sicherlich einige hier schon vermuten.

O.

was für ein geiler Thread 😁😁😁

ich weiss schon gar nicht mehr, wer welche Meinung(en) vertritt.....

oder wie meine Oma schon wusste: getroffene Hunde bellen

Zitat:

Original geschrieben von HamburgDino


oder wie meine Oma schon wusste: getroffene Hunde bellen

Wer hat dann zuerst ganz gebellt?

Habe noch eine schönen Spruch, ist glaube ich von Einstein:
"Wenn alle dasselbe denken, denkt keiner viel"

oder
"Besser einander beschimpfen als einander bescheißen"

O.

Zitat:

Original geschrieben von Mimro


was für ein geiler Thread 😁😁😁

ich weiss schon gar nicht mehr, wer welche Meinung(en) vertritt.....

Ist doch ganz einfach: Fast alle hier haben eine Meinung (und dann noch die richtige!) und einer (O.) hat seine Meinung und kämpft bis zum Tode für seine Meinung!

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



Wer hat dann zuerst ganz gebellt?

Das große Bellen fing an, als du deine FALSCHE Meinung geäußert hast! Dann aber von vielen, die die richtigen Meinung zum Thema haben!

Zitat:

Habe noch eine schönen Spruch, ist glaube ich von Einstein:
"Wenn alle dasselbe denken, denkt keiner viel"

Dann fang doch auch du mal an UMzudenken!

Hallo Gemeinde,

.....runterkühlen alle Mann 😉

Also - nun lasst mal die Diskussion Diskussion sein und hängt Euch nicht daran auf, vielen Dank.

Grüße
Schreddi

ich finde 0. Klasse. Er gibt nicht klein bei nur weil andere auf ihn eindreschen. Es gibt eben Dinge die versteht (sieht) man aus welchem Grunde auch immer anders. Man sieht den Wald vor Bäumen nicht. Durch 0. haben alle wieder ihre grauen Zellen anstrengen müsse und mir fällt dazu ein, es gibt keine dumme Fragen, sondern nur dumme Antworten. Desweiteren konnte durch die Fragerei und alles in Frage stellen von 0. mal wirklich von dem einen oder anderen User sein "Wissensgebiet" abgeklopft werden. Ich möchte nicht wssen, wieviel hier an der Frage zu kauen gehabt haben. Ich finde es ist schön, dass es solche User gibt.
Delle Du bist schon sehr stark in dieser Materie bewandert. Ein Profi, wenn nicht sogar ein ASS. Respekt! Deine Reaktionen sind dafür typisch. Damit muss man leben wenn man dafür so einen Fernlehrgang bekommt. Aber mit der Zeit kann dadurch auch ein Forum vor die Hunde gehen. Nicht jeder hat so ein dickes Fell und Selbstbewusstsein wie 0. Viele werden kreischend beim Anblick Deines Avatars den PC verlassen. Ach ja, durch den 0. konntest Du beweisen was Du drauf hast und ich weis jetzt wo ich im Zweifelsfall einen Profi finde bei schwierigen Sachverhalten.
Ich wünsche Euch allen noch ein schwitziges aber verdammt gutes Wochenende. Ach ja, wenn einer von euch im Schwimmbad ist und und die leckeren Bräute betrachtet, dann denkt an mich armes Sackgesicht. Ich habe keine Zeit. Kenne eine Frau nur noch vom Kalender an der Wand. Ja so schlimm kann das Leben sein.🙁

Zitat:

Original geschrieben von Makler Nr. 1


Delle Du bist schon sehr stark in dieser Materie bewandert. Ein Profi, wenn nicht sogar ein ASS. Respekt! Deine Reaktionen sind dafür typisch. Damit muss man leben wenn man dafür so einen Fernlehrgang bekommt. Aber mit der Zeit kann dadurch auch ein Forum vor die Hunde gehen. Nicht jeder hat so ein dickes Fell und Selbstbewusstsein wie 0.

Auch an einem Diamanten kann man feilen.. immerhin und gluecklicherweise haben wir hier einige kompetente user, die ihre freizeit dafuer in teilen opfern!

Delle koennte zeitweise auch mal weniger GOD-like rueberkommen (lass mich bitte nicht suchen, wo du auch schonmal (und sei es aufgrund eines missverstaendnisses) was korrigieren musstest 😉 )

Du klingst schon gerne nach Ludwig XIV 😉

etwas in frage zu stellen, ist doch OK.

die art und weise von einigen, allerdings nicht zwingend...

irgendein gedankengang/urteil/luecke/ wird sich immer finden lassen und bis auf eine einzelfallentscheidung, die von anderen uebernommen wird/ oder auch nicht, ist doch rel. viel freiraum innerhalb der rechtsprechung?

*dass ein guter anwald trotzdem schon in einzelfaellen erfolg hat, OK*

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


 

Zitat:

Habe noch eine schönen Spruch, ist glaube ich von Einstein:
"Wenn alle dasselbe denken, denkt keiner viel"
Dann fang doch auch du mal an UMzudenken!

Dann verlassen wir mal das Schlachtfeld und kehren zum Thema zurück.

Die ganze Zeit versuche ich schon UMzudenken, aber mir fehlt der Einstieg dafür. Allein aufgrund der Behauptung, ich liege ganz falsch mit meiner Meinung, kann ich nicht umdenken. Würde ich das machen, wäre ich das Fähnchen im Wind. Für das Umdenken benötige ich wenigstens den Ansatz einer Begründung, sodass man sehen kann, wo der Hebel von der Gegenseite angesetzt wird. Leider bisher nichts in diese Richtung.

Hier noch einmal kurz, aus welchem Grund ich keinen Anlass sehe, jetzt umzudenken.

- TE hat sein Fahrzeug zum Kundendienst gegeben. Zwischen Auftragserteilung und Abholung ist ein Unfall passiert. Näheres ist nicht bekannt.
- Ich wies darauf hin, dass m.W. die Regelung der Unfallfolgen nicht losgelöst von dem erteilten Auftrag gesehen werden kann.
- Als Reaktion darauf wurde vehement und einstimmig meine Meinung  verworfen:  Unfall und Inspektion sind als getrennte Ereignisse zu bewerten, wer anders behauptet hat überhaupt "keine Ahnung", "produziet nur heisse Luft" und dgl.
- Ich belegte meine Auffassung durch  "Staudinger", dem wohl unbestritten bedeutendsten  Standardwerk für die Kommentierung des BGB.
Hier wird u.a. ausgeführt, dass die vertragliche Obhutspflicht des Werkstattinhabers von der Auftragsannahme, ja sogar schon bei vorvertraglicher Verhandlung, bis zur Abnahme ( = gegenseitige Erklärung der Vertragsparteien, dass die Pflichen wechselseitig erfüllt wurden)  gilt.

Wem soll ich dann mehr glauben: Staudinger oder denen, die nur einfach sagen, ich läge falsch?.

Alles andere, was ich gesagt habe, muss nicht weiter erläutert werden. Es folgt weitgehend aus dem Kommentar von Staudinger. Ist dieser falsch, ist auch alles daraus von mir Gefolgerte falsch.
" Garbage in - Garbage out "

O.

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