Werkstattbindung wird aufgehoben durch die EU

Mercedes E-Klasse W211

Hallo zusammen
ab Juni 2010 ändert die EU die Wettbewerbbestimmungen im Autohandel bzw.Werkstätten.Garantiebindungen von Neuwagen müssen wohl in Zukunft neu gestaltet werden und es kommt zu mehr Wettbewerb in den Werkstätten.
Die Garantiebindung der Markenhersteller fällt endlich weg,die bei einem Neu-und Gebrauchtwagen vorschreibt das man sein Fahrzeug in einer Vertragswerkstatt bzw.Niederlassung warten muss.
Endlich muss man dazu sagen entsteht mehr Wettbewerb,was sich auch bei den Preisen in den Vertragswerkstätten niederschlagen dürfte,die müssen sich endlich dem Wettbewerb stellen und können sich nicht mehr auf Ihre Garantiebestimmungen stützen und so den Kunden nicht mehr zwingen in eine Vertragswerkstatt zugehen,wenn Sie denn zu teuer wäre.
Mehr Wettbewerk tut der Branche ganz gut,die überzogenen Stundenlöhne der Vertragswerkstätten haben meiner Meinung nach ab Juni ein Ende....🙂🙂🙂Daumen Hoch für die EU für diese Entscheidung

Gruss Uwe

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen
ab Juni 2010 ändert die EU die Wettbewerbbestimmungen im Autohandel bzw.Werkstätten.Garantiebindungen von Neuwagen müssen wohl in Zukunft neu gestaltet werden und es kommt zu mehr Wettbewerb in den Werkstätten.
Die Garantiebindung der Markenhersteller fällt endlich weg,die bei einem Neu-und Gebrauchtwagen vorschreibt das man sein Fahrzeug in einer Vertragswerkstatt bzw.Niederlassung warten muss.
Endlich muss man dazu sagen entsteht mehr Wettbewerb,was sich auch bei den Preisen in den Vertragswerkstätten niederschlagen dürfte,die müssen sich endlich dem Wettbewerb stellen und können sich nicht mehr auf Ihre Garantiebestimmungen stützen und so den Kunden nicht mehr zwingen in eine Vertragswerkstatt zugehen,wenn Sie denn zu teuer wäre.
Mehr Wettbewerk tut der Branche ganz gut,die überzogenen Stundenlöhne der Vertragswerkstätten haben meiner Meinung nach ab Juni ein Ende....🙂🙂🙂Daumen Hoch für die EU für diese Entscheidung

Gruss Uwe

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Zitat:

@level

Nicht dass ich mich einmischen wollte in Euren kleinen Disput.

Kennst Du die Verordnung der EU?

 

Ich frage nicht ob Du einen Bericht im TV gesehen hast. Ich frage auch nicht, ob Du auf irgendeiner Homepage etwas nachgelesen hast.

Hast Du die originale & offizielle Verordnung mit allem drum und dran gelesen?

 

Vermutlich nein.

@hyperbel:

Vermuten ist nicht wissen. JA, ich kenne die offizielle Regelung ( EU 330/2010 ), JA, ich habe sie gelesen, JA, ich habe sie verstanden.

Und bevor man weiter VERMUTET, ich kann sie, beruflich bedingt, interpretieren und weiss, wie man neue Formulierungen in Verträge einbindet, um sie, na ja, nicht zu umgehen, sondern eine neue Grauzone zu schaffen.
Übrigens, nur für dich ( und andere ) die Interesse haben, sich das Original Dokument anzutun:

O.k., wollte hier den Link einfügen, hat aber nicht funktioniert. Am besten bei google eingeben: EU 330/2010 als Suchbegriff. Ihr kommt dann direkt auf die Seite der EU-Komission zum Download der Originaldokumente.

Viel Spass beim Lesen ( sind nur 7 Seiten, also halb so schlimm )

Level

Zitat:

Original geschrieben von www.wastl


Hallo,

wie ist das eigentlich mit der Jungen Sterne Garantie?

Die schließe ich ja nicht selbst ab, sondern werde mit dieser zum Kauf "gelockt".

Ist bei dieser die Werkstattbindung relevant?

Viele Grüße
Wastl

Hallo,

nein, bei dieser ist die Werkstattbindung nicht relevant. Der Unterschied liegt, wie bereits erwähnt, darin, dass ich diese ab Kauf inklusive habe. Im Gegensatz zur Anschlussgarantie, die ich freiwillig, auf eigenen Wunsch abschliesse.

Level

Ah danke.

Das ist ja sehr schön. Dann kann ich also den KD bei meiner bisherigen freien Werkstatt machen lassen, ohne die Garantieansprüche zu verlieren.

Zitat:

Original geschrieben von www.wastl


Ah danke.

Das ist ja sehr schön. Dann kann ich also den KD bei meiner bisherigen freien Werkstatt machen lassen, ohne die Garantieansprüche zu verlieren.

Hi,

das ist korrekt. Aber beachten: Die Herstellervorgaben müssen auch von der freien Werkstatt eingehalten werden.

Viel Erfolg und hoffentlich technisch problemloses Fahren wünscht

Level

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Aktuelles Beispiel, wie es geht:

Die Firma Automobiltechnik Friedrichs, Oskar Jäger-Straße 147, 50825 Köln, Tel. 0221-469 55 16, hat am 01.06.2010 bei meinem E 270 CDI Kombi den Assyst D, "120 000er-Wartung" mit allem Pipapo gemacht - mit neuem Ölfilter, Luftfilter, Innenraumfilter, Wischerblätter hi. und vo., zurückgestelltem Service-Menü, komplett ausgefülltem Wartungsbericht...

Kostenpunkt 339,- €

Herr Friedrichs ist Kfz-Meister und hat jahrelang in einer Benz-Taxi-Werkstatt gearbeitet.

Ich habe nochmals in den Bedingungen der Junge Sterne Garantie nachgesehen.

Da steht:

"Voraussetzung für Garantieansprüche
Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass
der Garantienehmer:
a) an dem Kraftfahrzeug während der Laufzeit dieser
Garantie die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenenWartungs-,
Inspektions- und Pflegearbeiten beim
Garantiegeber oder in einer vom Hersteller anerkannten
Vertragswerkstatt durchführen lässt. Eine Überschreitung
von bis zu 1.000 km (Hersteller-Kilometervorgabe)
bzw. einem Monat (Hersteller-Zeitvorgabe) ist unschädlich,
wobei bereits die Überschreitung einer der genannten
Vorgaben einem Garantieanspruch entgegensteht;"

Ist der Passus denn dann nun ungültig?

Viele Grüße
Wastl

Zitat:

Original geschrieben von Botafogo11


Aktuelles Beispiel, wie es geht:

Die Firma Automobiltechnik Friedrichs, Oskar Jäger-Straße 147, 50825 Köln, Tel. 0221-469 55 16, hat am 01.06.2010 bei meinem E 270 CDI Kombi den Assyst D, "120 000er-Wartung" mit allem Pipapo gemacht - mit neuem Ölfilter, Luftfilter, Innenraumfilter, Wischerblätter hi. und vo., zurückgestelltem Service-Menü, komplett ausgefülltem Wartungsbericht...

Kostenpunkt 339,- €

Herr Friedrichs ist Kfz-Meister und hat jahrelang in einer Benz-Taxi-Werkstatt gearbeitet.

Besonders bei neu FZ weiß der Besitzer manchmal nicht ob ein Software update eingespielt wird, so eine Möglichkeit haben die freien Werkstätte nicht weil sie nicht im Besitz sind, trotzdem ist so ein EU-Recht zu begrüßen.

Hier einmal zur Aufklärung :

Bei MB gibt es offiziell die Bezeichnung Anschlußgarantie nicht. Es heißt dort Service-Vertrag Garantie und bedeutet, dass mit Abschluß dieses Service Vertrages im Anschluß an die gesetzliche Gewährleistung, bei Einhaltung der im Service-Vertrag gestellten Bedingungen eine Garantie in gewissem Umfang geleistet wird. Dieser Service-Vertrag läßt sich jährlich, insgesamt bis zu 10 Jahre ,verlängern,

Es bedarf doch keiner Erwähnung, dass sämtliche Garantieleistungen nur erfolgen, wenn diese dort gestellten Bedingungen eingehalten werden, da man keine Garantie kauft, sondern einen Service-Vertrag. Dieser führt zur Gewährung der Garantie.

Siehe anh. PDF und achte besonders auf § 6 :

OK, das ist jetzt aber nicht für die Junge Sterne Garantie gültig, oder?

Wer kann das denn verbindlich sagen, wie es bei den JS aussieht?
Bei mir kommt demnächst der Service....

Danke Wastl

Zitat:

Original geschrieben von www.wastl


OK, das ist jetzt aber nicht für die Junge Sterne Garantie gültig, oder?

Wer kann das denn verbindlich sagen, wie es bei den JS aussieht?
Bei mir kommt demnächst der Service....

Danke Wastl

In den Bedingungen unter § 3 ist eine Fremdwartung nicht als Ausschlußgrund aufgeführt.

Siehe PDF :

Jupp, aber unter § 4 steht ja:

§ 4 Voraussetzung für Garantieansprüche
Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass
der Garantienehmer:
a) an dem Kraftfahrzeug während der Laufzeit dieser
Garantie die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenenWartungs-,
Inspektions- und Pflegearbeiten beim
Garantiegeber oder in einer vom Hersteller anerkannten
Vertragswerkstatt durchführen lässt. Eine

Wie ist das eigentlich, ich habe von der NDL weder diese AGBs ausgehändigt bekommen, noch habe ich hierzu irgendwas unterschrieben?

Ist das normal?

Möchte ich mal eben offiziell beim achtklässler entschuldigen. Er hat natürlich Recht:
Es gibt keine Anschlussgarantie, sondern eine Service-Vertrags-Garantie.
Die meinte ich auf jeden Fall, wenn ich bisher von Anschlussgarantie sprach.

level

Zitat:

Original geschrieben von www.wastl


Jupp, aber unter § 4 steht ja:

§ 4 Voraussetzung für Garantieansprüche
Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass
der Garantienehmer:
a) an dem Kraftfahrzeug während der Laufzeit dieser
Garantie die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenenWartungs-,
Inspektions- und Pflegearbeiten beim
Garantiegeber oder in einer vom Hersteller anerkannten
Vertragswerkstatt durchführen lässt. Eine

Wie ist das eigentlich, ich habe von der NDL weder diese AGBs ausgehändigt bekommen, noch habe ich hierzu irgendwas unterschrieben?

Ist das normal?

Genau das ist der Punkt. "..eine vom Hersteller anerkannte Vertragswerkstatt..." Was das ist, entscheidet jetzt nicht mehr der Garantiegeber, sondern wird durch die EU-Vorgabe definiert. Das heißt im Klartext, es muß nicht unbedingt ein Stern vor der Tür stehen. Ein von der Innung anerkannter Meisterbetrieb, im Idealfall auch noch Mitglied im ZdK tut´s auch.

@ level
Schon okay, Schwamm drüber !

1. in der gesamten GVO wie in den Leitlinien der GVO taucht das Wort Garantie nicht auf - hier ist von gesetzliche oder erweiterte Gewährleistungspflicht des Herstellers die Rede, d.h. es betrifft die gesetzliche Sachmängelhaftung oder ein weitergehendes Garantieversprechen, sofern dieses als ein Besseres die gesetzliche Sachmängelhaftung ersetzen soll - also gilt das für die "Kerngarantie" beim Neuwagenkauf sowie bei einer Gebrauchtwagen/Junge Sterne Garantie für den Gebrauchtwagenkauf beim Händler. Der Servive Vertrag Garantie, der eine reine freiwillige Geschichte ist und keinerlei gesetzlichen Ansprüche ersetzt oder erweitert, fällt mE nicht darunter.

2. Bereits heute hat jede freie Werkstatt die Zugangsmöglichkieten zu allen Herstellerinformationen, Ersatzteilen, Spezialwerkzeugen, Schulungen und auch Softwareupdates für die Diagnosesysteme, aber auch für die Steuergeräte im Fahrzeug(diese sind ausdrücklich auch in den Leitlinien der neuen GVO erwähnt!) - natürlich gegen entsprechendes Entgelt...ob jede Werkstatt dies nun aber auch nutzt und wirklich entsprechend informiert und ausgestattet ist, bleibt dann im Einzelfall zu prüfen - ich bezweifel, dass selbst eine große, markenoffene Kette dies laufend für alle als mögliche Kundenfahrzeuge in Frage kommenden Marken macht - bei Vertragswerkstätten kann und darf ich davon ausgehen, dass der Alles hat, weil er sich dazu vertraglich dem Hersteller gegenüber verpflichtet hat...also bleibt die Situation, dass nach einer Wartung nach Herstellerrichtlinien doch nicht alle systemrelevanten Infos und Kenntnisse ins Fahrzeug geflossen sind. Wer will sich bei einem Gewährleistungsanspruch der Disskussion aussetzen, dass der liebe Freie leider nicht aktuell ins System geschaut hat und damit eben nicht nach Herstellerrichtlinie gewartet wurde und der Gewährleistungsanspruch damit abgelehnt wird...Schadensersatzklage gegen den Schrauber an der Ecke?

3. Kulanz als freiwillige Leistung kann weiterhin natürlich auch vom "Wartungsheft" abhängig gemacht werden - da MB ja heute noch öfter kulant ist, möchte ich mir wegen ein paar gesparter Euros beim Service das nicht kaputt machen (da nutzt es auch wenig, mit dem EuGH wegen Ungleichbehandlung zu drohen)

4. Etwaige Gewährleistungs- / Garantiereparaturen können auch nach der neuen GVO an Vertragswerkstätten gebunden werden - also gehe ich zum Ölwechsel zum Freien, das Klappern an der Hinterachse beseitigt kostenfrei aber nur der Freundliche...also zwei Termine - na, wer so viel Zeit und Lust drauf hat!? Auch beim Softwareupdate muss man sich fragen, ob das nicht eine Gewährleistungsgeschichte ist, d.h. der Freie muss dafür zahlen, was er von mir haben will, der Freundliche machts für lau mit.

Meines Erachtens wird diese neue, etwas verfeinerte Regelung höchstens dazu führen, dass der Freundliche demnächst das Öl ein wenig günstiger anbietet, um den Gesamtpreis etwas an die Freien anzupassen (er bietet Pauschalpreis an, dann geht der Ölpreis unter, ohne damit einräumen zu müssen, dass er früher beim Öl kräftig zugelangt hat).

Wenn man mal davon ausgeht, dass die meisten hier 1 mal jährlich zur Wartung müssen, dann kann das Sparen von 50,- Euro wohl kein Argument sein, den Freundlichen zu meiden (und die machen heute schon günstigere Angebote als früher und die als Festpreis) - wer darauf achten muss, hat schlichtweg das falsche Fahrzeug gekauft.

Es ist sicher nicht sachgerecht, es mit ein paar Euro abzutun.

Wer regelmäßig eine Mercedes-Werkstätte zum Service aufsucht bezahlt über Jahre hinweg erheblich mehr. Die Summe erhöht sich noch, wenn alle Ersatzteile wie z.B. Bremsen u.a. von Mercedes-Werkstätten bezogen werden.

Meine Freie Werkstätte verlangt für zugelassenes Öl 6,-/Liter. Alleine da kommt viel zusammen.

Natürlich kann jeder selbst wählen zu welcher Werkstätte er geht - aber endlich ist die werkseitige Zwangssubvention weg und jeder entscheidet selbst.

Der EU sei Dank - auch wenn die ihre Fehler hat!

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