Werkstattbindung wird aufgehoben durch die EU
Hallo zusammen
ab Juni 2010 ändert die EU die Wettbewerbbestimmungen im Autohandel bzw.Werkstätten.Garantiebindungen von Neuwagen müssen wohl in Zukunft neu gestaltet werden und es kommt zu mehr Wettbewerb in den Werkstätten.
Die Garantiebindung der Markenhersteller fällt endlich weg,die bei einem Neu-und Gebrauchtwagen vorschreibt das man sein Fahrzeug in einer Vertragswerkstatt bzw.Niederlassung warten muss.
Endlich muss man dazu sagen entsteht mehr Wettbewerb,was sich auch bei den Preisen in den Vertragswerkstätten niederschlagen dürfte,die müssen sich endlich dem Wettbewerb stellen und können sich nicht mehr auf Ihre Garantiebestimmungen stützen und so den Kunden nicht mehr zwingen in eine Vertragswerkstatt zugehen,wenn Sie denn zu teuer wäre.
Mehr Wettbewerk tut der Branche ganz gut,die überzogenen Stundenlöhne der Vertragswerkstätten haben meiner Meinung nach ab Juni ein Ende....🙂🙂🙂Daumen Hoch für die EU für diese Entscheidung
Gruss Uwe
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen
ab Juni 2010 ändert die EU die Wettbewerbbestimmungen im Autohandel bzw.Werkstätten.Garantiebindungen von Neuwagen müssen wohl in Zukunft neu gestaltet werden und es kommt zu mehr Wettbewerb in den Werkstätten.
Die Garantiebindung der Markenhersteller fällt endlich weg,die bei einem Neu-und Gebrauchtwagen vorschreibt das man sein Fahrzeug in einer Vertragswerkstatt bzw.Niederlassung warten muss.
Endlich muss man dazu sagen entsteht mehr Wettbewerb,was sich auch bei den Preisen in den Vertragswerkstätten niederschlagen dürfte,die müssen sich endlich dem Wettbewerb stellen und können sich nicht mehr auf Ihre Garantiebestimmungen stützen und so den Kunden nicht mehr zwingen in eine Vertragswerkstatt zugehen,wenn Sie denn zu teuer wäre.
Mehr Wettbewerk tut der Branche ganz gut,die überzogenen Stundenlöhne der Vertragswerkstätten haben meiner Meinung nach ab Juni ein Ende....🙂🙂🙂Daumen Hoch für die EU für diese Entscheidung
Gruss Uwe
81 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von alf100
Es ist sicher nicht sachgerecht, es mit ein paar Euro abzutun.Wer regelmäßig eine Mercedes-Werkstätte zum Service aufsucht bezahlt über Jahre hinweg erheblich mehr. Die Summe erhöht sich noch, wenn alle Ersatzteile wie z.B. Bremsen u.a. von Mercedes-Werkstätten bezogen werden.
Meine Freie Werkstätte verlangt für zugelassenes Öl 6,-/Liter. Alleine da kommt viel zusammen.
Natürlich kann jeder selbst wählen zu welcher Werkstätte er geht - aber endlich ist die werkseitige Zwangssubvention weg und jeder entscheidet selbst.
Der EU sei Dank - auch wenn die ihre Fehler hat!
sorry - wir reden hier über den Wegfall der Werkstattbindung zur Erstgarantie, d.h. über die ersten 2 Jahre bei MB in D...und ggf. noch über Kulanz in den beiden Jahren danach...später ist das eh egal (außer ggf. zu Kulanz bei Rost) - und gemessen am Neupreis oder den Preisen für einen so jungen gebrauchten sind die Preisdifferenzen im Service wirklich zu vernachlässigen.
Zitat:
Original geschrieben von alf100
Es ist sicher nicht sachgerecht, es mit ein paar Euro abzutun.Wer regelmäßig eine Mercedes-Werkstätte zum Service aufsucht bezahlt über Jahre hinweg erheblich mehr. Die Summe erhöht sich noch, wenn alle Ersatzteile wie z.B. Bremsen u.a. von Mercedes-Werkstätten bezogen werden.
Meine Freie Werkstätte verlangt für zugelassenes Öl 6,-/Liter. Alleine da kommt viel zusammen.
Natürlich kann jeder selbst wählen zu welcher Werkstätte er geht - aber endlich ist die werkseitige Zwangssubvention weg und jeder entscheidet selbst.
Der EU sei Dank - auch wenn die ihre Fehler hat!
Möchte da auch mal einhaken,
ich weiß nicht, wie es euch geht, aber 6 Jahre MB fahren bisher, haben mir gezeigt, dass die freien Werkstättenketten ( die mit dem A am Anfang zum Beispiel ), bei den Teilen fast immer teurer waren, wie MB selbst.
Als ich vor 4 Jahren bei meiner C-Klasse die vorderen Bremsscheiben erneuern musste, lag der Kostenvoranschlag bei ATU bei 350 Euronen und bei MB habe ich 220 Euronen all inklusive bezahlt.
Level
Da beglückwünsche ich dich zu deiner Werkstätte - ich kenn das von Niederlassungen ganz anders.
Bleib deiner treu!
Also, ich bin mit meiner Niederlassung außerordentlich zufrieden und
hatte bisher nicht das Gefühl abgezockt worden zu sein. Ich bin von Audi anderes gewöhnt.
Niemand kann einen Hersteller zwingen kostenlos Wissen preiszugeben. Also werden freie Werkstätten deutlich höhere Kosten
bekommen wenn sie die gleiche Qualität wie die Vertragswerkstätten bieten wollen. Und das gleich für mehrere Hersteller.
Ich habe es hier irgendwo im Forum gelesen; unsere 211 sind fahrende
Computer. Den Anspruch an Luxus und Bequemlichkeit haben wir.
Wenn aber was kaputt geht, dann gehts in die freie Werkstatt.
Wenn ich meinen 211 abgebe und abhole, dann ist der Werkstattmeister mein Ansprechpartner. Und mir wurde bisher jede
Frage zu meiner Zufriedenheit beantwortet.
Ich kann nur all diejenigen bedauern, die keine vernünftige Werkstatt
in Ihrer Nähe haben.
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Zitat:
Original geschrieben von Vulcanb
Also, ich bin mit meiner Niederlassung außerordentlich zufrieden und
hatte bisher nicht das Gefühl abgezockt worden zu sein. Ich bin von Audi anderes gewöhnt.Dem kann ich vollständig zustimmen.
ich bin mit beiden Autos in der Niederlassung bisher immer als Kunde bedient worden,
hatte nie das Gefühl, dass ich in irgendeiner Art und Weise betrogen würde, und war
mit sämtlichen rechnungen , die mir auch imemr erklärt wurden sehr zufrieden.Meistens war die Rechnung sogar noch geringer als erwartet.
Bei einem 4,5 Jahre alten Auto 2 Reparaturen
auf Kulanz zu bekommen ist wohl ein eindeutiger Grund gegen freie WerkstättenEinen W211 Diesel würde ich allenfalls noch in einer Taxiwerkstatt reparieren lassen,
da diese über massives Wissen beim W211 verfügen.
Schaut mal, wieviele E-Klasse-Taxen so rumfahren.ich bin ehrlich gesagt sehr frhg, daß ich eine professionell arbeitende und kundenorientierte Werksniederlassung gefunden habe.
C3PO2003
hallo ,kann mir jemand sagen ob darunter auch die junge sterne garantie von mb fällt hab emeinen service b nun in freier werkstatt machen lassen.....kann mb nun ein garantiefall über die junge sterne gearantie verweigern?????
Zitat:
Original geschrieben von xoctronkl
hallo ,kann mir jemand sagen ob darunter auch die junge sterne garantie von mb fällt hab emeinen service b nun in freier werkstatt machen lassen.....kann mb nun ein garantiefall über die junge sterne gearantie verweigern?????
Ja, weil die Junge Sterne Garantie eine Versicherung von MB ist und in den Versicherungsbedingunen drin steht, dass anstehende Wartungen, Reperaturen während der Laufzeit bei MB ausgeführt werden müssen.
Level
danke,habe mich aber wohl falsch ausgedrückt.....wollte wissen ob bei der mb junge sterne auch die neue regelung greift.....und ich nicht mit dem service an mb gebunden bin .....sondern wenn ich in freier werkstatt service machen lasse ob ich dann laut neuer eu regelung auch anspruch auf garantie mit junge sterne habe.....und mercedes den garantiefall übernehmen muss wie bei der werksgarantie laut neuer eu regelung
Zitat:
Original geschrieben von xoctronkl
danke,habe mich aber wohl falsch ausgedrückt.....wollte wissen ob bei der mb junge sterne auch die neue regelung greift.....und ich nicht mit dem service an mb gebunden bin .....sondern wenn ich in freier werkstatt service machen lasse ob ich dann laut neuer eu regelung auch anspruch auf garantie mit junge sterne habe.....und mercedes den garantiefall übernehmen muss wie bei der werksgarantie laut neuer eu regelung
Und ich habe gedacht, meine Antwort war eindeutig.
Nochmals, NEIN.
Die EU-Regelung greift nur bei der Neuwagengarantie bzw. Gewährleistung. Wenn du dir nen gebrauchten Wagen anschaffst, dann bietet man dir eine Gebrauchtwagengarantie an, nichts anderes ist die Junge Sterne Garantie ( mein "junger" Stern war 3 jahre alt ). Und diese Gebrauchtwagengarantie ist eine Versicherung, bei der der Versicherungsgeber die Bedingungen vorgibt, zu denen sie gilt. Und wenn du diese Garantie annimmst, dann bist du auch daran gebunden. Du kannst natürlich woanders hingehen, hast aber dann bei MB schlechte Karten.
es gab diesbezüglich vor einigen Monaten schon mal ne ausgiebige Diskussion, musst mal suchen, dort wurde eigentlich alles gesagt.
level
Zitat:
Original geschrieben von tza
Es gibt freiwillige Dinge, die kann die EU-Komission nicht regeln und gesetzliche Vorgaben in deren Rahmen sich die EU so ihre gedanken machen kann um die dann in Richtlinien und Gesetzen zu formulieren. Ein Recht auf ein Softwareupdate wird da schwer durchzusetzen sein sofern es kein Feature ist das Sicherheitsrelevant ist oder ohne das das Fahrzeug nicht dem zugesicherten Zustand entspricht. Kulanz ist eine Sache die der Hersteller regelt und bei der er entscheidet auf welcher Grundlage er sie gibt.
genau so siehts aus
12 monate garantie rest gewährleistung......
Die "Gretchenfrage" ist, m. E., wie finde ich "eine vom Hersteller anerkannte Vetragswerkstatt"?
Finden sich diese Werkstätten auf der homepage von mercedes.de ? Ich habe keine Liste für die BRD gefunden.
Auf der homepage von mercedes.fr findet man diese Adressen, allerdings fast ausschliesslich für Nutzfahrzeuge.
Habe auch die "Junge Sterne" Garantie und bin an einer Alternative für, z. Bsp., Service/Ölwechsel, interessiert.
Insbesondere deshalb da MB willkürlich die Intervalle auf 1 Jahr 25.000km für die die W211 MOPF reduziert hat. 😠
VorMopf mit gleichem Motor 2 Jahre 25.00km. 😎
Gruss
Karl
Wovon träumt Ihr denn? Von einer durch MB zugelassenen Werkstatt, die willkürlich Wartungintervalle verändern darf?
Kauft das Öl selbst und liefert es an, dann ist eine eine Mercedes-Werkstatt erschwinglich. Alles andere ist Wahnsinn, denn ein Mercedes ist ein vierrädriger Computer und eine 0815-Werkstatt a la ATU oder PitStop oder Müller oder Meyer hat niemals die Ausbildung und Ausrüstung, um einen solchen vierrädrigen Computer fachgerecht zu warten. Insofern ist diese EU-Regelung wieder einmal Mumpitz am grünen Tisch von völlig praxisfremden Politikern beschlossen.
Zitat:
Original geschrieben von klappohr
Wovon träumt Ihr denn? Von einer durch MB zugelassenen Werkstatt, die willkürlich Wartungintervalle verändern darf?
Wer will denn das? 😕
Lies' nochmal meinen Beitrag mit etwas mehr Sorgfalt, dann wirst Du vielleicht feststellen, dass Du M... geschrieben hast.😁
Habe Deine Beitrag noch einmal mit sehr großer Sorgfalt gelesen und komme zu keinem anderen Ergebnis. Bei den W211-MOPF-Modellen ist nun einmal von MB das Wartungsintervall auf max. 1 Jahr und mit dem besten Öl max. 25000km festgelegt. Insofern ist es illusorisch, dass eine freie von MB autorisierte Werkstatt, sofern es die überhaupt aus den o.g. Gründen gibt, ein anderes Wartungsintervall einstellen darf.
Dass diese Reduzierung der Zeiten und km-Leistungen eine nicht bedarfsgerechte Sauerei ist, darüber gibt es keine zwei Meinungen, aber mit einer MB-Garantie, egal ob Neuwagen-Garantie oder Junge-Sterne oder MB-Garantieverlängerung, hast Du nun mal keine andere Wahl als Dich daran zu halten.
Wir hatten diese Diskussion gerade mit Mercedes bei unserem Elch: seit dem letzten Ölwechsel waren genau 1700km und leider aber ein Jahr vergangen (vom Vorbesitzer gefahren - ich würde bei der km-Leistung eher Taxi fahren). Mercedes bestand mit dem Hinweis auf Erlöschen sämtlicher Garantieleistungen auf dem völlig überflüssigen und nur Umwelt-belastenden Ölwechsel.