Werkstattbindung wird aufgehoben durch die EU

Mercedes E-Klasse W211

Hallo zusammen
ab Juni 2010 ändert die EU die Wettbewerbbestimmungen im Autohandel bzw.Werkstätten.Garantiebindungen von Neuwagen müssen wohl in Zukunft neu gestaltet werden und es kommt zu mehr Wettbewerb in den Werkstätten.
Die Garantiebindung der Markenhersteller fällt endlich weg,die bei einem Neu-und Gebrauchtwagen vorschreibt das man sein Fahrzeug in einer Vertragswerkstatt bzw.Niederlassung warten muss.
Endlich muss man dazu sagen entsteht mehr Wettbewerb,was sich auch bei den Preisen in den Vertragswerkstätten niederschlagen dürfte,die müssen sich endlich dem Wettbewerb stellen und können sich nicht mehr auf Ihre Garantiebestimmungen stützen und so den Kunden nicht mehr zwingen in eine Vertragswerkstatt zugehen,wenn Sie denn zu teuer wäre.
Mehr Wettbewerk tut der Branche ganz gut,die überzogenen Stundenlöhne der Vertragswerkstätten haben meiner Meinung nach ab Juni ein Ende....🙂🙂🙂Daumen Hoch für die EU für diese Entscheidung

Gruss Uwe

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen
ab Juni 2010 ändert die EU die Wettbewerbbestimmungen im Autohandel bzw.Werkstätten.Garantiebindungen von Neuwagen müssen wohl in Zukunft neu gestaltet werden und es kommt zu mehr Wettbewerb in den Werkstätten.
Die Garantiebindung der Markenhersteller fällt endlich weg,die bei einem Neu-und Gebrauchtwagen vorschreibt das man sein Fahrzeug in einer Vertragswerkstatt bzw.Niederlassung warten muss.
Endlich muss man dazu sagen entsteht mehr Wettbewerb,was sich auch bei den Preisen in den Vertragswerkstätten niederschlagen dürfte,die müssen sich endlich dem Wettbewerb stellen und können sich nicht mehr auf Ihre Garantiebestimmungen stützen und so den Kunden nicht mehr zwingen in eine Vertragswerkstatt zugehen,wenn Sie denn zu teuer wäre.
Mehr Wettbewerk tut der Branche ganz gut,die überzogenen Stundenlöhne der Vertragswerkstätten haben meiner Meinung nach ab Juni ein Ende....🙂🙂🙂Daumen Hoch für die EU für diese Entscheidung

Gruss Uwe

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Hi Folks,

na hoffentlich tut sich da was - bin mal gespannt wie MB reagiert, bei einem Garantiefall, wenn man vorher beim Freien war. Denen fällt bestimmt ein Schlupfloch ein...😕

Das ist zwar eine gute Nachricht, die Frage ist ob die freien Werkstätte auch mit Software Update's versorgt werden? Das wird nicht der Fall sein, somit bleibt einem nichts anderes übrig doch zur NL zu gehen auch unter anderem wegen Kulanz etc. 

Gruß
Ex-Diesel

Das gibt es doch schon seit Jahren!

Die Garantie erlischt nicht, wenn man seinen Wagen in einer freien Werstatt warten läßt.
Allerdings sind die Vorgaben des Herstellers zu beachten und einzuhalten.
Dann ist das auch heute schon kein Problem.

Was Software anbelangt:
Ich denke, da werden die freien Werkstätten auch investieren müssen. Um bspw. Diagnosegeräte anzuschaffen.

Was Garantieleistungen betrifft:
Ich kann nur hoffen, dass die freien Werkstätten bei der Leistung von Garantien an Stelle der Herstellers sauber arbeiten und keinen Unfug machen. Wenn eine freie Werkstatt ein leeres Auftragsbuch hat könnten die ja versuchen Autos komplett zu zerlegen und zu restaurieren ... aber ich denke, dass die EU da schon ordentliche Vorgaben macht.
Benutzung aller Unterlagen vom Hersteller, Einhaltung der Vorgaben, Schulungen, ...

Was dann aber mit der Kulanz passiert ... naja, das ist eh eine freiwillige Leistung. Die kann man dann ja bei den Fremdgehern streichen. 🙂
(Würde ich jedenfalls so handhaben)

Gruß
H.

Zitat:

Original geschrieben von Diesel-TR


Das ist zwar eine gute Nachricht, die Frage ist ob die freien Werkstätte auch mit Software Update's versorgt werden? Das wird nicht der Fall sein, somit bleibt einem nichts anderes übrig doch zur NL zu gehen auch unter anderem wegen Kulanz etc. 

Gruß
Ex-Diesel

Da wirds MB bald genauso gehen wie MICROSOFT mit den eingebauten elektronischen Hürden für andere Software-Anbieter. Die Millionenstrafen werden schon ein Wenig helfen. 😁

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Hallo,

soll diese Regelung nur für NEUWAGEN gelten?

Beste Grüße

H.

Zitat:

Original geschrieben von achtklässler



Zitat:

Original geschrieben von Diesel-TR


Das ist zwar eine gute Nachricht, die Frage ist ob die freien Werkstätte auch mit Software Update's versorgt werden? Das wird nicht der Fall sein, somit bleibt einem nichts anderes übrig doch zur NL zu gehen auch unter anderem wegen Kulanz etc. 

Gruß
Ex-Diesel

Da wirds MB bald genauso gehen wie MICROSOFT mit den eingebauten elektronischen Hürden für andere Software-Anbieter. Die Millionenstrafen werden schon ein Wenig helfen. 😁

Mein Gott, wie Hyperbel schon sagt, das gibt es schon seit Jahren. Rechtlich gesehen kann MB aus Sicherheitsgründen darauf bestehen, die Softwareoptimierung für sich zu behalten. Das kann man mit Microsoft überhaupt nicht vergleichen. Schliesslich kauft man ein Auto mit dem aktuellen IST-Zustand und kein Hersteller sichert vertraglich eine ständige Softwareoptimierung zu. Dieses ist ein freiwilliger Service der Fahrzeughersteller ( ausgenommen, Fehler, die sich NUR durch Softwareoptimierung beheben lassen ).

Denkt aber mal an euere Anschlussgarantie. Dieses ist nichts anderes als eine Versicherung durch den Fahrzeughersteller und wenn in den Bedingungen steht, dass diese nur greift, wenn man sein fahrzeug bei MB in den Service bringt, dann kann die EU noch so viel TamTam machen, da hast du keine Chance. Man muss diese Versicherung ja nicht abschliessen 🙂

Also, eigentlich bleibt alles beim Status Quo.

Grüße von Level

Zitat:

Original geschrieben von xtc3


Hallo,

soll diese Regelung nur für NEUWAGEN gelten?

Beste Grüße

H.

Das gibt es im Prinzip schon seit 2003. Guckst Du :

http://www.teamwerk-bergedorf.de/cms/website.php?...

Nur Kulanz kann man sich dann wohl abschminken 😕

Hallo.

Gilt die neue Regelung auch für Zweiradbetriebe?
Bei Harley-Davidson ist das gleiche Problem bislang. Wer eine neue Harley Kauft muss wären der 2 Jahre Garantie zu einem offiziellen Harley-Händler um seinen Service machen zu lassen.

Gruss
Tom

Zitat:

Original geschrieben von BMG Germany


Hallo.

Gilt die neue Regelung auch für Zweiradbetriebe?
Bei Harley-Davidson ist das gleiche Problem bislang. Wer eine neue Harley Kauft muss wären der 2 Jahre Garantie zu einem offiziellen Harley-Händler um seinen Service machen zu lassen.

Gruss
Tom

Das ist grundsätzlich das Gleiche !

@ Level

Worauf Mercedes bestehen kann, wird die EU schon bei Bedarf mitteilen. Auch Microsoft hat geglaubt, sich durchsetzen zu können. Die backen jetzt ganz kleine Brötchen.

Den Vergleich wird die EU-Kommission schon herstellen, denn es wäre ja ein Unterlaufen der Regelung, wenn absichtlich eingebaute technische Hürden eine Fremdreparatur verhindern würden.

Es gibt freiwillige Dinge, die kann die EU-Komission nicht regeln und gesetzliche Vorgaben in deren Rahmen sich die EU so ihre gedanken machen kann um die dann in Richtlinien und Gesetzen zu formulieren. Ein Recht auf ein Softwareupdate wird da schwer durchzusetzen sein sofern es kein Feature ist das Sicherheitsrelevant ist oder ohne das das Fahrzeug nicht dem zugesicherten Zustand entspricht. Kulanz ist eine Sache die der Hersteller regelt und bei der er entscheidet auf welcher Grundlage er sie gibt.

Hi,

das vom Themenstarter beschriebene Szenario ist in groben Zügen tatsächlich schon seit einiger Zeit möglich, der EU-Erlass geht aber weiter:

So werden die Hersteller verpflichtet, bisher freien Werkstätten vorenthaltene technische Informationen und Ersatzteile nun zukommen zu lassen - die ist für mich die innovative Variante des Ganzen.

Zweitens gibt es eine weitere Neufassung, es ist nun Ersatzteilherstellern gestattet , bisher geschütze Ersatteile nachzufertigen, somit wäre man nicht mehr gezwungen unbedingt auf Originalersatzteile zurückzugreifen.
Das sehe ich mit gemischten Gefühlen, da sicherlich einerseits die Preise sinken könnten, aber andererseits den Plagiatfertigern mit ihren teilweise katastrophalen Qualitätsverständinis Tür und Tor geöffnet wird.

Wie so oft bei der EU - gut gemeint aber nicht bis in alle Konsequenz zu Ende gedacht.

Schönes Wochenende an alle

Wie auch immer, Konkurrenz belebt das Geschäft. Aus Sicht des Kunden werden die Preise der MB-Werkstätte sicher runter gehen müssen und dass freut halt die jenigen Kunden (wie z.B. mich), die Ihr Fahrzeug doch lieber gerne zu einer MB-Werkstatt zur Inspektion/Reparatur bringen wollen/müssen.

Nichts gegen freie Werkstätte, gibt mit Sicherheit saugute drunter. Die muss man über die Jahre aber erstmal durch Selbstversuche herausfinden, oder jemand gibt einem eine Empfehlung. Wir hier in der "kleinen" CH haben halt nicht die gleichen Möglichkeiten wie Ihr in D, da bleibt eigentlich nur der Gang zu MB 🙁

Appropos Werkstatt Empfehlung: Suche in Umgebung PLZ 79618 (Rheinfelden/Baden) oder PLZ 79639 (Grenzach Wyhlen)...

Zitat:

Original geschrieben von tza


Es gibt freiwillige Dinge, die kann die EU-Komission nicht regeln und gesetzliche Vorgaben in deren Rahmen sich die EU so ihre gedanken machen kann um die dann in Richtlinien und Gesetzen zu formulieren. Ein Recht auf ein Softwareupdate wird da schwer durchzusetzen sein sofern es kein Feature ist das Sicherheitsrelevant ist oder ohne das das Fahrzeug nicht dem zugesicherten Zustand entspricht. Kulanz ist eine Sache die der Hersteller regelt und bei der er entscheidet auf welcher Grundlage er sie gibt.

Hier geht es weniger um Kulanz, als um technische Wartung, deren Durchführung evtl. eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Gewährleistungs-, oder Garantiemaßnahmen sein kann.

MB wird zukünftig keine elektronischen Hürden aufbauen können, die der Inanspruchnahme von Grundrechten des Kunden entgegenstehen. Die EU-Kommission ist da mit Strafen nicht so kleinlich. Auch der Image-Verlust wäre immens !

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