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Werkstattbindung - ja oder nein ?

Servus !

Die allgemeine Wechselwelle geht ja grade wieder um und ich hätte mal eine Frage zur Werkstattbindung (der HUK24 im speziellen).

Also eigentlich schreckt mich das eher ab, da ich mit meinem S6 nicht mal gerne zu Audi fahre, weil selbst die häufig überfordert sind. Aber ich könnte halt mit einem Select-Tarif fast 300 Euro im Jahr sparen und deshalb wollte ich hier mal lauschen, ob irgendjemand bereits Erfahrungen mit den Partner-Werkstätten gemacht hat. Weiß zufällig jemand, welche das sind (freie Werkstätten, Ketten wie ATU, Vertragshändler) ?

Wie ist es bei fiktiven Abrechnungen ? Da werden doch sicherlich dann auch die (günstigeren) Kostenvoranschläge herangezogen, oder ?

Bin für alle Erfahrungsberichte dankbar !

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@lemonshark schrieb am 28. September 2016 um 11:25:54 Uhr:

Wenn der Laden so schlimm wäre, dass jeder Kunde unzufrieden ist (so wird das hier ja ständig dargestellt), wären wohl kaum 10,7 Mio. Fahrzeuge dort versichert

Ob das wirklich ein brauchbares Kriterium ist?

Bei der letzten Bundestagswahl haben mehr als 15 Mio. Frau Dr. Merkel gewählt.

Und auch das war nach häufiger Meinung ein Griff ins Klo...:D

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Zitat:

Original geschrieben von joschi67

So sollte es wenigstens sein.Habe da leider andere Erfahrungen mit einem großen unabhängigem Wirtschaftsdienst gemacht.

aber das kann dir bei jeder Gesellschaft passieren. Die schwarzen Schafe sind für jeden Namen unterwegs.

Hi,

gutachter - du gehst am Thema vorbei.

Aber mal zum fachlich falschen --> die freie Marktwirtschaft gibts in Deutschland schon lange nicht mehr.

Wir haben die soziale Marktwirtschaft - ein kleiner, aber sehr feiner Unterschied. Insofern geht das vermeintliche Argument da leider ins Leere.

Grüße

Schreddi

Eigentlich merkwürdig aber nicht wunderlich, dass man den gewerbetreibenden G.o. im Jahr 2006 explizit darauf hinweisen kann/muss, dass die Vertragsfreiheit wesentlicher Bestandteil der Marktwirtschaft ist, unabhängig davon, ob sie mit den Adjektiven - freie od. soziale - besteht.

@MdN

Die Werkstätten sind verpflichtet nur mit Originalteilen zu reparieren und das die Herstellergarantie erlöschen soll, ist ein Ammenmärchen.

Du musst schon mal richtig lesen und dann antworten. Ich habe hier mitgeteilt, dass die Herstellergarantie dann erlöschen (kann) wenn das Fahrzeug nicht in einer Markengebundenen Werkstatt repariert. wird. Logischerweise ist das nicht der Fall, wenn die Partnerwerkstatt ein Vertragshändler ist. Auch habe ich mitgeteilt, dass die Versicherung nur eine Garantie für die Reparatur geben kann, nicht aber für das gesamte Fahrzeug. Und das ist keinen Ammemärchen sondern Fakt. Wenn du mir das schon nicht glauben willst schaue einfach in die Garantiebedingungen der Hersteller oder ruf dort an. Da erfährst du es dann aus erster Hand.

Dellenzähler ist zu 100 Prozent zuzustimmen.

Das sollte auch jeder so einsehen und erkennen.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Dellenzähler ist zu 100 Prozent zuzustimmen.

Das sollte auch jeder so einsehen und erkennen.

Es tut mir ja leid wieder widersprechen zu müssen, aber wenn eine freie Werkstatt mit Originalteilen nach den Vorgaben des Herstellers repariert, dann erlischt nie die Herstellergarantie. Und selbst wenn ein Hersteller das schreiben sollte, dann ist das rechtlich nicht haltbar.

Hierzu darf ich mal den ADAC zitieren:

Zitat:

Viele Garantiebedingungen sehen vor, dass sämtliche Reparatur- und Wartungsarbeiten in einer Vertragswerkstatt durchgeführt werden müssen. Durch die neue Gruppenfreistellungsverordnung (GVO), die den Automobilvertrieb neu regelt, wird jedoch festgelegt, dass eine solche Bedingung nicht mehr zulässig ist, damit auch die freien Werkstätten bei diesen Arbeiten mit den Vertragswerkstätten in Wettbewerb treten können.

Quelle: ADAC

Hallo MdN,

dann zitiere ich mich eben selber :-)

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Jetzt nehmen wir mal ein Extrembeispiel das so wahrscheinlich alle 200 Jahre passiert, aber laut Murphy......

Frontunfall, und der Kühler ist hin und muß getauscht werden.6 Monate und 10000 km später stirbt mein Motor den Hitzetod.

Die WS die den Kühler eingebaut hat schickt mich zu meinem Freundlichen und der schickt mich Retour und ich habe die @rschkarte.

Wie siehts nun aus mit Herstellergarantie auf meinen Motor????

Ich denke das riecht nach einem Rechtsstreit den nur der Kunde verlieren kann.

@ ma3b

also, Du fährst ein wertvolles Auto , und legst höchste Ansprüche auf Service und Reparaturqualität.

Gleichzeitig würdest Du in Kauf nehmen, daß Dein S6 im (Kasko)Schadensfall in einer Black-Box verschwindet, in der NUR die regulierungsplfichitge Versicherung bestimmt was gemacht wird,

und vor allem wie es gemacht wird.

Das alles nur für 300 ´€ Beitragsersparnis?

Die Ausführungen des Dellenzählers kann ich aus meiner Praxis als

SV uneingeschränkt bestätigen.

Du mußt damit rechnen, daß Du die Herstellergarantie,( bei Audi

12 Jahre gegen Korrosion) verlierst und eine Werkstattgarantie über max. 3 Jahre erhältst.

In dem Moment, in dem irgendeine Werkstätte an der Karroserie herumzerrt, wirst Du doch nicht im Ernst glauben, daß Audi dafür 12 Jahre Garantie übernimmt?

Der größere Knackpunkt ist: wie willst Du den Garantieanspruch nachweisen. Du hast kein Gutachten, in vielen Fällen nicht einmal

eine Rechnung.

Weiter gehts bei einem Verkauf des Fahrzeug. Wenn nichts dokumertiert ist, mußt Du mit einer deutlich höheren Wertminderung rechnen.

Wenn Du die 12 Jahre Garantie in Anspruch nehmen willst, musst Du 12 Jahre lang in eine Audi Vertragswerkstatt.

Durch freie Werkstätten (oder selber machen) kann man in dieser Zeit sehr viel Geld sparen.

Wenn ein Hersteller Garantie auf etwas gibt (z.B. Korrosion) kann man davon ausgehen, dass der Garantiefall nicht eintreten wird.

Das mit der Herstellergarantie ist nur ein Trick, die Kunden an eine Vertragswerkstatt zu binden.

Zitat:

Original geschrieben von Chrippler

Wenn ein Hersteller Garantie auf etwas gibt (z.B. Korrosion) kann man davon ausgehen, dass der Garantiefall nicht eintreten wird.

Ich sage nur : Ford Mondeo und Türkantenrost.

Zitat:

Original geschrieben von Chrippler

Das mit der Herstellergarantie ist nur ein Trick, die Kunden an eine Vertragswerkstatt zu binden.

Der Trick ist so neu, das er bei Ford erst seit 2002 oder 03 bekannt ist.Davor hattest du null Verpflichtung und volle Garantie.

Ab Bj 02 oder 03 wurde dann die jährliche Kontrollpflicht eingeführt.

@MdN

Zu den Ausführungen von runabout noch mal zur Verdeutlichung ein Beispiel.

Gerade „dein“ Hersteller, die Audi AG schreibt bei Karosserie-Instandsetzungsmaßnahmen sehr hohe Standarts vor.

Für gewisse Fahrzeugtypen ist sogar ein externer Arbeitsplatz und ein eigener Werkzeugsatz nebst dem gesamten „Brimborium“ vorschrieben.

(ob man das nun alles braucht sei mal dahingestellt, aber der Hersteller schreibt es halt vor).

Glaubst du ernsthaft, dass eine freie Werkstatt diese Standarts erfüllt und z.b. einen Arbeitsplatz respektive einen Werkzeugsatz für Audi- Fahrzeuge reserviert wenn hier nicht ein regelmäßiger Durchlauf stattfindet?

Wohl eher nicht.

Und wenn es dann nach einer durchgeführten Reparatur zu Unstimmigkeiten und Meinungsverschiedenheiten kommt, möchte ich mal die freie Werkstatt sehen, welche gegen den Hersteller anstinken kann und nachweist, dass Sie (ich betone) alle Herstellervorgaben bei der Instandsetzung strikt eingehalten hat.

Das wird ihr im Leben nicht gelingen. Da wird dir im Fall der Fälle auch die GVO und der ADAC nicht weiterhelfen können.

das dumme bei dem urteil ist aber, das du gegenüber dem hersteller nachweisen mußt, daß lt herstellervorgaben rep. wurde.

und das kannst du nie. dann steht man zwischen den parteien(eine seite hersteller, andere seite die rep. ausführende werkstatt), und kannst dir einen anwalt nehmen, und anfangen mit klagen, oder was auch immer.

das schreibt der gute adac nämlich nicht mit dazu.

Zitat MdN:

".. Die Werkstätten sind verpflichtet nur mit Originalteilen zu reparieren .."

Aber müssen die auch neu sein?

Ich habe noch keine AKB gelesen, die das explizit vorschreibt .

@MdN

Und noch etwas aus der Praxis hierzu:

Am Montag war ich in einem mittelgroßen und qualifizierten freien Karosseriebau-Fachbetrieb. Das ist mein Kunde. Ich hatte dort den Auftrag einen Unfallschaden zu begutachten. Am Arbeitsplatz neben mit wurde ein Golf V instand gesetzt. Der Mitarbeiter war gerade mit Korrosionsschutzmaßnahmen an den vorderen Kotflügeln beschäftigt (das Auto hatte einen Frontschaden) Er war gerade im Begriff die Kotflügel mit spritzbaren Unterbodenschutz zu behandeln. Auf meine Nachfrage warum er das tut bekam ich zur Antwort, dass dies ja wohl eine selbstverständliche Maßnahme und ein unbedingt erforderlicher Arbeitschritt sei.

Ich habe dem Mitarbeiter daraufhin erklärt, dass er gerade im Begriff ist eine der

Herstellergarantien zum erlöschen zu bringen.

Und welche?

Nun, in diesem Fall die Rücknahmegarantie nach der Altautoverordnung. Volkswagen verwendet keinen Unterbodenschutz an den Karosseriebauteilen (ist auch nicht mehr notwendig, aber anderes Thema)

Somit wäre hier vorliegend das Auto mit Sondermüll behaftet und Volkswagen bräuchte es nicht mehr kostenlos zu Entsorgung zurückzunehmen.

Die Antwort vom Mitarbeiter der Werkstatt: daran habe ich gar nicht gedacht…

Und bevor jetzt wieder eingewendet wird z.b. „was interessiert mich das Auto in 15 Jahren, der wird ja nie verschrottet usw.“

Ich möchte hiermit aufzeigen, dass die freien Fachbetriebe sehr oft über nicht ausreichende Informationen (nicht Fachwissen, damit das nicht falsch verstanden wird!) verfügen. Das ist unter anderem von den Herstellern bewusst auch so gewollt, um einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den freien Betrieben zu erhalten.

Und nun Münze diesen Vorgang mal auf einen wichtigen Reparaturvorgang um. Sicherlich relativiert sich einiges im laufe der Zeit und die freien Werkstätten bekommen hier die Infos die Sie benötigen. Aber ganz so selbstverständlich wie du das hier zu darstellen vermagst, ist das mit Sicherheit nicht. Meine Berufskollegen und Ich könnte die hier noch so einige Beispiele aus der Reparaturtechnik vorstellen, das würde hier wohl den Rahmen sprengen.

Irgendwie finde ich es schon lustig. Es gibt eine klare, gesetzliche Regelung, und hier wird versucht an Einzelbeispielen diese zu widerlegen. Aber wenn man auf dieser Ebene argumentiert, dann schaut doch einfach mal in das nächste ATU-Prospekt. Die werben sogar damit, dass keine Herstellergarantie erlischt. :) Und mir ist das egal, wie ihr Euch Eure Welt malt. ;)

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