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Werkstattbindung - Garantieverlust?

Derzeit ist mein Passat B9 (gekauft als Neuwagen, 4.000km bisher gelaufen) bei der HUK Vollkasko versichert und zwar bewusst ohne Werkstattbindung, damit ich den Wagen im Schadenfall auch zum Vertragshändler bringen kann, da ich hier auch alle Services etc. durchführen lasse.
Da die Ersparnis bei Werkstattbindung satte 20% betragen würde, stellt sich mir die Frage, inwieweit dies meine Herstellergarantie beeinflussen würde, wenn ich den Wagen im angenommenen Schadenfall in einer von der HUK genannten Werkstatt reparieren lasse? Ich glaube wohl kaum, dass man hier in einer Vertragswerkstatt mit VW Original Teilen reparieren lassen würde.
Habt ihr hier Erfahrungswerte? Was würdet ihr an meiner Stelle tun?

39 Antworten

Frag mal bei der HUK nach, welcher VW-Betrieb in deiner Nähe zu den Vertragswerkstätten der HUK gehört.

Ich würde das nur machen, wenn die Vertragswerkstätten auch offizielle VW Werkstätten beinhalten. Ansonsten keine Garantie mehr...

In den Bedingungen der HUK Coburg steht dazu folgendes:

• 6 Jahre Garantie auf die Reparatur

• DEKRA geprüftes Werkstattnetz mit hohen Qualitätsstandards

• fachgerechte Reparatur unter Verwendung von Originalersatzteilen

Dass es eine passende Markenwerktatt wird, ist eher unwahrscheinlich. Eine Information über ihre Partnerwerkstätten geben sie sicher nicht. Das variiert sicherlich auch in Abhängigkeit der Art des Schadens.

Unter den Bedingungen der HuK würde ich lieber die 20% sparen. Ich bin mir sicher, dass dort auch VW-Werkstätten unter Vertrag sind.

Die Garantie erlischt ja ggf. nur auf die Teile die ersetzt wurden.

Die Garantie von z.B. Motor und Getriebe bleiben erhalten wenn eine Stoßstange ersetzt wird.

Ich finde da kann man sich das ganze schon überlegen, bei solchen Einsparungen macht es aber durchaus Sinn die 20 % auf ein separates extra Konto zu zahlen. Sollte es dann wirklich mal irgendwo Einbußen geben nimmt man erst mal das Geld von dem Konto, dürfte in den meisten Fällen ausreichen.

Zitat:
@colddev schrieb am 6. Juni 2025 um 19:34:27 Uhr:
Danke für eure Antworten. Dann zahl ich lieber die 20% Rabatt Aufpreis und gehe dafür kein Risiko ein.

Vernünftige Entscheidung.

Nach Ablauf der Garantie und von Kulanzfristen (sofern es das bei VW gibt) kann man ja neu nachdenken.

@colddev du könntest auch mal ein bisschen auf der HP der HUK rumstöbern, dort findest du durchaus Antworten zu deinen Garantiefragen. Man muss nur ein weitgenug runterstcrollen.

"Weil wir von der Qualität unserer Partnerwerkstätten überzeugt sind, geben wir Ihnen 6 Jahre Garantie auf die Reparatur. Und natürlich bleibt die Herstellergarantie Ihres Fahrzeugs vollständig erhalten."

Was die Versicherung behauptet ist aber etwas Anderes als der Hersteller anerkennt. Bei Leasing könnte es da schon Probleme geben, da dort der Leasinggeber entscheidet. Klar, hier handelt es sich um einen Kauf, aber warum im Jahr maximal 200€ sparen und das Risiko eingehen.

Es gilt:

Man darf die Kfz-Herstellergarantie auch nach Arbeiten in einer freien Werkstatt geltend machen. Die Hersteller dürfen die Garantie nicht an die Nutzung einer bestimmten Werkstatt, sei es eine Vertragswerkstatt oder eine freie Werkstatt, binden. Wichtige Bedingungen:

Fachgerechte Durchführung:

Die Reparaturen oder Inspektionen müssen in der freien Werkstatt fachgerecht und nach Herstellervorgaben durchgeführt werden.

Keine Schäden durch Werkstattarbeiten:

Ein späterer Schaden darf nicht auf die Arbeiten der freien Werkstatt zurückzuführen sein.

Ausnahme: Bei Leasingfahrzeugen kann der Leasinggeber die Werkstatt vorgeben, und bei Kaskoschadensfällen kann die Versicherung die Werkstatt festlegen.

Kulanz steht auf einem anderen Blatt.

Du kannst auch mit Werkstattbindung abschließen, und im Schadensfall sehen, welche Werkstatt dir genannt wird. Wenn sie dir nicht paßt, gehst du trotzdem in deine Vertragswerkstatt, bekommst dann aber nur 85% gezahlt.

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