Werkstattbesuch MB
So leute,
hatte bis gestern folgendes kleines Problem, mein Kupplungspedal hat gequietscht beim treten und das war etwas störend.
Jetzt hab ich dort n Termin vereinbart an dem sie gucken sollten was denn los sei und ob man dass reparieren kann und was dass Kostet.
(Davor hab ich extra gesagt, bevor irgendwelche kosten auf mich zu kommen möchte ich informiert werden)
3 Std. später die Antwort für ein quietschendes Pedal werden 700 (!) € fällig wenn ich das machen lassen möchte da es nicht über die Gebrauchtwagengarantie läuft.
Jetzt zur fragen, am ende des Gespräches sagte die Dame mir, dass mich das nachschauen natürlich was kosten würde, sie mir aber ein fairen preis machen möchte.
1. hätte ich es nett gefunden wenn sie mir gesagt hätten dass mich die Untersuchung TROTZ Garantie etwas kostet !
2. Was denkt Ihr wird es mich kosten ? es wurde nichts ausgetauscht, auto war 3 Std dort habe jedoch keine Ahnung wie lange es gedauert hat.
Dürfen Sie dass ? Wenn ich davor extra bitte ob sie mir BEVOR die kosten entstehen sagen ob es auf Garantie läuft oder nicht? Und mir dann am ende sagen, also läuft nicht auf garantie aber die Untersuchung kostet ?
MfG
20 Antworten
Aber jetzt eine Frage, ist dieses Teil an der Kupplung das quietscht ein Verschleißteil, also die Teile wie z.B. Nehmer- und Geberzylinder und sowas sind das verschleißteile?
Das sind keine Verschleißteile. Und ob das von der GW-Garantie abgedeckt ist, muss Dich nicht interessieren. Du hast beim Händler gekauft, bei dem bekommst Du 12 Monate gesetzliche Gewährleistung, wobei der Händler in den ersten 6 Monaten beweisen darf, dass der Schaden beim Kauf noch nicht vorlag. Wie die Kollegen auf Seite 1 schon schrieben
Der Kauf ist noch keine 6 Monate her, also lass Dich nicht abspeisen!
Danke für die tollen und direkten Antworten ohne irgendwie um den heißen brei rum zu reden!!!! Finde dass super wenn man hilfe braucht bekommt man sie hier schnell und direkt! Super Forum "daumen Hoch"!
*ups, war unbeabsichtigt, bitte löschen*
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Zitat:
Original geschrieben von MB-C200SC
Vielen dank für die Super Antwort !!! Nur eine frage habe ich dann noch, wie sieht es aus mit Rücktritt, kann ich mit dem Rücktritt drohen ? Würde dass funktionieren dass ich vom KV zurück trete, falls sie sich weigern ?
Zum Thema Rücktritt:
Autokauf ist grundsätzlich kein Haustürgeschäft und auch kein Online- oder Telefon-Einkauf mit 14-tägigem Widerrufsrecht. Du kannst also nicht ohne weiteres von dem Vertrag zurücktreten.
Zuerst musst Du dem gewerblichen Verkäufer die Möglichkeit einer Nachbessereung der Mängel einräumen. Am besten schriftlich und mit angemessener Fristsetzung. Ich meine, erst wenn eine oder mehrere Nachbesserungen fehlschlagen oder sich der Verkäufer weigert einen berechtigten Sachmangel nachzubessern, kannst Du mit Rücktritt vom Kaufvertrag drohen.
Dies ist keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Laien-Einschätzung. Details kann Dir im Bedarfsfall ein Rechtsanwalt vermitteln.