Werkstatt wollte mein Fahrzeug behalten

Guten Tag,

ich war gestern bei einer freien Werkstatt, um mein Fahrzeug durchchecken zu lassen, weil ich es in nächster Zeit verkaufen möchte. Der Werkstattmeister sagte mir, dass die Durchsicht kostenlos sei, so weit so gut ...

... er hat natürlich ein paar Dinge festgestellt, die ausgetauscht werden müssen, die da wären ...

1- Außenspiegel rechts lässt sich nicht mehr verstellen - MUSS NEU (ist mir auch schon aufgefallen)
2- Fahrwerksfeder hinten rechts gebrochen - BEIDE NEU AUFGRUND GLEICHMÄßIGER VERSCHLEIß
3- Spurstange rechts hat Spiel - BEIDE SEITEN NEU INKL. SPURSTANGENKÖPFE AUFGRUND GLEICHMÄß.VERSCHLEIß
4- Ölwanne ist undicht - ÖLWANNENDICHTUNG INKL. ÖL und ÖLFILTER NEU

Natürlich war mein Ziel möglichst viele Werkstätten anzusteuern, um verschiedene Kostenvoranschläge zu erhalten. Ich gab ihn meinen Fzg.schein und er gab es mir zurück und gab mir auch den Kostenvoranschlag.

Das komische daran ist, er sagte mir, es ist dazu verpflichtet, das Fahrzeug in der Werkstatt zu behalten, weil es unsicher ist. Er darf mich mit dem Fahrzeug nicht weiterfahren lassen, weil er sonst Ärger bekommen würde, was ich schon mal richtig komisch fand. Ich sagte ihm natürlich, das dürfen Sie nicht und bin einfach weggefahren und habe ihn den KV auf den Boden geworfen. Er sagte mir, er muss das der KFZ-Zulassungsstelle mitteilen, die würden dann das weitere Vorgehen entscheiden.

Natürlich hatte ich auch ein mulmiges Gefühl, so dass ich nicht in weitere Werkstätten gefahren bin, weil ich die Sorge habe, es könnte genau so passieren. Das war auch die erste angesteuerte Werkstatt gestern.

Ich meine, er hat durch den Fzg.schein mein Kennzeichen und die Adressdaten, was mache ich jetzt ???

Was ist zu tun ? Wer hat denn nun Recht ?

Beste Antwort im Thema

Das eine Werkstatt ein Kfz mit gebrochener Feder nicht mehr vom Hof lassen will kann ich durchaus nachvollziehen.
In solchen Fällen offensichtlicher Sicherheitsmängel bekommt die Werkstatt ungewollt eine Verantwortung aufgedrückt die kaum Einer tragen will. Oder wer Hier würde jemanden mit einer gebrochenen Fahrwerksfeder wegfahren lassen?

Und was die HU angeht, wenn dem Fahrer/Halter gravierende Sicherheitsmängel bekannt werden ist es sch...egal ob und wie lange die Karre noch bis zur nächsten HU hat, die Karre ist umgehend abzustellen oder bestenfalls zur nächsten Werkstatt zu fahren. Bei einer gebrochenen Feder eindeutig stehen lassen.
Die zwei Jahre zwischen den HU-Terminen bedeutet nur das man alle zwei Jahre nachschaut und nicht das man damit trotz sicherheitsrelevanter Mängel bis zur HU weiterfahren darf.

Ob es einem passt oder nicht, die Werkstatt hat mein volles Verständnis wenn Sie solche unbelehrbare Fahrer an die Zulassungsstelle meldet.

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Ja. Ich habe mal einen Unfallwagen aus einer Werkstatt abgeholt, der woanders hin sollte. Abends mit Autotransportanhänger zusammen mit der Besitzerin. Ohne die vorherige Positionierung auf einem Parkplatz einer benachbarten Tankstelle wäre das nicht möglich gewesen. Normalerweise hat jede vernünftige Werkstatt so einen Bereich in der Nähe, aus dem man abholen oder in den man z.B. nachts auch abstellen kann, z.B. Unfall- oder Pannenfahrzeuge.

Und sich dann mit den Kunden rumschlägt weil der Besitzer Beschädigungen kostenlos repariert haben möchte die auf dem offenen Gelände von Unbekannten verursacht wurden. Das Risiko lässt sich natürlich auch übertragen, wird halt nur kompliziert bei Leuten die eine Unterschriftenphobie haben.

Ist auch schon etwas länger her. Damals befanden sich in den Werkstätten mehr Werkzeugkästen als Aktenschränke. Heute scheint es ja manchenorts umgekehrt zu sein.

Auftragsformular/ Aufmaßzettel/ Rechnung mit Kommentarfeld, passt alles auf eine Seite.
AGB auf der Rückseite.
Alles als Durchschlagpapier für drei Exemplare.
Mit drei Feldern für Unterschriften.
Einmal Kundenunterschrift bei Auftragserteilung.
Einmal Kundenunterschrift Rechnung/ Abholung.
Einmal Mitarbeiterunterschrift als Zahlungsquittung.

Bleiben am Ende zwei Blatt Papier in der Firma, von denen eines Richtung Steuern verschwindet.

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Zitat:

@Steven4880 schrieb am 22. Juli 2019 um 21:10:01 Uhr:


Wenn dein Amokläufer denn auch Amok läuft.

Nur weil ein Werkstattmeister mich nicht vom Hof lassen will, darf er nicht meinen Schlüssel einbehalten.

Ich würde bei Verweigerung der Herausgabe meines Schlüssels die Polizei rufen. Dann entstehen klare Verhältnisse.

Macht das dein Amokläufer auch?

Es geht hier um jemanden der ein Fahrzeug reparieren lassen möchte und dazu verschiedene Kostenvoranschläge einholen will.

Davon dass das Auto nur auf zwei Rädern fährt war nie die Rede.

Sonst wäre es kein Amokläufer.

Wenn der Werkstattmeister eine Gefahr darin sieht, bin ich der Meinung, dass er es zur Gefahrenabwehr darf, woraus dann der Ruf der Polizei resultiert. Kommt man mit einem Trailer, ist es etwas anderes (dazu muss man auch nicht nachts kommen @a4kabrio )

Ja, er möchte Kostenvoranschläge einholen. Dieses jedoch bitte ohne das Fahrzeug auf eigener Achse im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen. Wenn man keinen eigenen Trailer und Zugfahrzeug hat, kann man sich ja überlegen, ob es einem das wert ist.

Es war aber auch nie die Rede davon, dass es ausgeschlossen ist, dass der TE beim Fahren in eine Gefahrensituation kommt. Sei es ein Kind, dass ihm vor das Auto läuft und er das Fahrzeug nach dem Ausweichen aufgrund der gebrochenen Feder nicht mehr abfangen kann.
Wenn solch ein Mangel bekannt ist, dann gehört das Fahrzeug nicht auf die Straße . . (also Punkt nach Straße)
Ganz nebenbei sprach ich auch nicht davon, dass das Fahrzeug nur auf 2 Rädern unterwegs ist, aber es kann halt gefährlich sein. Die Federn sind nicht ohne Grund verbaut und achsweise gleich lang.

Tagsüber hatte ich keine Zeit.

Hi!

Eigentlich ist die Sturheit und Borniertheit des TE hier das Problem.
Die Werkstatt macht ihm einen KV und weist ihn auf eine gebrochene Fahrwerksfeder sowie ausgeschlagene Querlenker hin.
Die (völlig unbestreitbare) Dringlichkeit der Reparatur wird dargelegt.

Und der TE?
Wirft ihm den KV vor die Füße und fährt weg.

Ich hoffe doch schwer, dass der Meister den fall direkt der Polizei durchgegeben hat, so dass man das Auto bis zur erfolgreichen reparatur aus dem Verkehr ziehen kann.

Als Vater zweier Grundschüler, die zu Fuß auf dem Gehsteig zur Schule laufen, wird mir bei solchen Stories immer ganz anders.

HC

Zitat:

@hellcat500 schrieb am 27. Juli 2019 um 06:54:14 Uhr
Die Werkstatt [...] weist ihn auf [...] ausgeschlagene Querlenker hin.

Stimmt nicht.
(Man kann auch mal die Kirche im Dorf lassen.)

Ciao
Ratoncita

Federbrüche sind eigentlich häufig. Sie passieren spontan und zehntausende Autos dürften derzeit mit einer gebrochenen Feder unterwegs sein ohne, dass es der Fahrer überhaupt weiß. Niemand sollte seine Hand dafür ins Feuer legen, dass sein eigenes Auto nicht dazu gehört, wenn er es nicht selbst gerade kontrolliert hat. Eine gebrochene Feder allein begründet aber auch noch keine Verkehrsunsicherheit, dazu müsste noch etwas dazu kommen, wie z.B. eine zum Reifen hin ragende scharfkantige Bruchstelle, was sehr selten ist.

Zitat:

@hellcat500 schrieb am 27. Juli 2019 um 06:54:14 Uhr:



Die Werkstatt macht ihm einen KV und weist ihn auf eine gebrochene Fahrwerksfeder sowie ausgeschlagene Querlenker hin.
Die (völlig unbestreitbare) Dringlichkeit der Reparatur wird dargelegt.

Ob die gebrochene Fahrwerksfeder hier die gepriesene Dringlichkeit darstellt, habe ich dann doch erhebliche Zweifel dran.
Wenn die Feder mittig gebrochen wäre, so wäre das Fahrzeug kaum noch fahrbereit, weil es dann an der entsprechenden Stelle eingesunken wäre. Viele gebrochene Fahrwerksfedern stellt man doch erst bei der HU fest. Verweigert der PI dann die Weiterfahrt?

Ein ausgeschlagener Querlenker, ist ja nun ein weit dehnbarer Begriff. Wenn die Lagergummis gerissen sind, so stellt dies dauerhaft sicher einen erheblichen Mangel dar und führt zur Verweigerung der Plakette. Das der Prüfer einem die Fahrt nach Hause o. zur Werkstatt verweigert, kommt hier nicht in Betracht. Da bedarf es dann schon erheblich schwerwiegenderer Mängel.

An meinem Rentnergolf hatte ich vor 2 Jahren, einen Federbruch vorne rechts. Da ich selbst zum Austausch keine Zeit / Lust hatte, habe ich in nachbarschaftlicher Werkstatt angefragt und drei Wochen später den Tausch vollziehen lassen. 🙄 🙄

Ohne die eigene in Augenscheinnahme, möchte ich hier kein 100 % i. O. zur Weiterfahrt aussprechen, dennoch habe ich an der dargestellten Dringlichkeit erhebliche Zweifel, sodass es hier mehr um die €uros der Werkstatt geht, als um die Verkehrssicherheit. Daher glaube ich, wenn es hart auf hart kommt, der Werkstattmeister den Kürzeren zieht.

Gruß

Bei wem wurde ein ausgeschlagener Querlenker beanstandet?

Ansonsten stimme ich zu. Selbst wenn bei der HU ein Federbruch entdeckt wird, darf das Auto auf eigenen Achsen die Prüfstelle verlassen.
Ist die Feder mitten durch, fährt freiwillig keiner mit so nem Auto.

Wir sind jetzt auf Seite 7.
Da ist das Wesentliche, nicht mehr ganz so genau definiert, wie beim Themenstart. 🙁

Habe leider nicht mehr auf das Eröffnungsposting geachtet. Das würde ich aber auch auf das Spiel der Spurstange ausweiten. Das aber gleich beide getauscht werden sollen, ist aus Sicht, dass anschließend die Baustelle trocken ist, dem Auftraggeber zu überlassen.

Das Wesentliche ist, dass der TE sich entschieden hat, das Fahrzeug in eben jener Werkstatt, die er zunächst kritisiert hatte, reparieren zu lassen. Der Konflikt, der zur Eröffnung dieses Themas geführt hat, wurde im beiderseitigen Einvernehmen schon vor Tagen gelöst. Mal abwarten, ob der TE sich nach der Reparatur noch mal meldet.

Grüße vom Ostelch

Nein, das Wesentliche zur Eröffnung des Thread´s war die Weigerung zur Herausgabe des Fahrzeugs. 🙂

Das an dem Fz. was getan werden musste, war völlig unstrittig. Nur das Vorgehen der Werke nicht.

Es wurde alles gesagt und eine Lösung gefunden. Wozu nun noch weitere Wiederholungen?

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