Werkstatt will (zurück-)gekauftes Auto nur mit Anhänger-Abholung rausgeben
Ich habe einen gebrauchten VW-Passat Variant mit neuer HU verkauft.
Mit dem Käufer, bzw. der Mutter des Käufers wurde ein Kaufvertrag ausgefertigt, und es wurden auch die mir bekannten Mängel in den Kaufvertrag geschrieben.
Der Käufer hatte dann das Auto mit 5 Tages Kurzzeit Kennzeichen abgeholt und nach Hause überführt und dann nach einigen Tagen mit "richtigen" Kennzeichen -also "Dauerkennzeichen" auf seinen Namen zugelassen.
Zwecks Behebung der Mängel ist der Käufer dann in eine Werkstatt gefahren.
Dort fand die Werkstatt weitere Mängel, und stellte einen Kostenvoranschlag zur Behebung der Mängel über
€ 5600 aus. - siehe auch die beigefügten 2 Bilder des Kostenvoranschlages.
3 Tage nachdem der Käufer das Auto dann mit regulären Kennzeichen zugelassen hatte, hat er es auch schon wieder abgemeldet.
Nach ellenlangem Streit, der sich sogar zuerst richtig "häßlich einwickelte" habe ich mich jetzt bereit erklärt, das Auto zurückzukaufen.
Ich hatte heute mit der Mutter des Käufers telefoniert, und sie sagte mir, das Auto würde immer noch in der KFZ Werkstatt dort auf dem Gelände stehen, und es sei immer noch abgemeldet.
aber die Werkstatt will das Auto nur herausgeben,
wenn es mit einem Autoanhänger abgeholt wird
Mein Plan ist, das Auto zurückzukaufen, und nachdem ich die Papiere habe, mir Saisonkennzeichen zu holen, an das Fahrzeug zu schrauben, und dann mitzunehmen.
Frage 😕😕 darf die Werkstatt denn überhaupt die Herausgabe des Fahrzeuges verweigern, wenn ich das Auto jetzt zurückkaufe, bzw. darf die Werkstatt denn überhaupt auf Abholung mit einem Autoanhänger bestehen ??
477 Antworten
Zitat:
@Ascender schrieb am 1. Juli 2021 um 08:57:31 Uhr:
Selbst die aller übelste Schrottkiste aus den 90ern ist tausend mal sicherer als ein Roller/Fahrrad (Knautschzone).
Nachts ist man schneller als durch den Wald.
Nicht alles, was hinkt ...
Zitat:
@qaqaqe schrieb am 1. Juli 2021 um 09:32:40 Uhr:
Will eigentlich sagen: Im Grunde hast du ja nicht ganz unrecht, aber ich finde deine Texte hier im Thread ziemlich unangenehm "von oben herab"...
Dem kann ich nicht widersprechen, wenn ich über den ein- oder anderen Beitrag mit etwas Abstand schaue.
Gewollt war dies nicht, aber bei so einem Thema passierts halt. Falls sich jemand dadurch angegriffen ... was auch immer gefühlt hat: Sorry dafür.
Ansonsten, mein Rat an den TE steht weiter vorn. Allseits ausdiskutiert ist das Ganze inzwischen eh.
Aber das ist kein Vergleich der hinkt... Wie kann ein Auto mit TÜV - egal aus welchem Jahrzehnt - nicht sicherer sein als ein Fahrrad/Motorrad?
Ich weiß, in Deutschland neigt man dazu das Wurstkeks-Szenario (Worst case) zu betrachten, aber so funktioniert die Realität in der Regel nicht...
Der optische Zustand täuscht wahrscheinlich über den technischen hinweg. Und selbst wenn nicht, gibt es dafür keine Indizien und keine Möglichkeit dies nachzuprüfen. Gefälligkeitsgutachten gehören meines Erachtens ins Reich der Phantasie. Da gab es mal ein paar schwarze Schafe, aber bei den Strafen, die in der Vergangenheit ausgesprochen worden sind, sind die Ingenieure da verständlicherweise sehr vorsichtig.
Zitat:
@Ascender schrieb am 01. Juli 2021 um 11:32:40 Uhr:
Wie kann ein Auto mit TÜV - egal aus welchem Jahrzehnt - nicht sicherer sein als ein Fahrrad/Motorrad?
Die Frage ist einfach zu beantworten: vom Fahrrad/Motorrad fliege ich bestenfalls runter. Wenn mich bei der Landung nicht gerade ein Pfahl der Leitplanke köpft und ich auf einen Acker oder eine Wiese fliege, stehen die Überlebenschancen gar nicht mal so schlecht.
In einem alten R4, Käfer oder ner Ente bringt dich im Zweifel dein eigenes Auto um.
Fährst Du Motorrad? Und wenn ja, schon mal mit einem Highsider abgestiegen und "nur" auf dem Asphalt gelandet?
Nachtrag:
Abgesehen davon sind R4 und Käfer schon lange ausgestorben und hatten absolut nichts mit der Sicherheit eines Autos aus den 90er gemein.
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Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 1. Juli 2021 um 06:34:15 Uhr:
HU war bei Verkauf neu gemacht.
Das heißt für mich 24 Monate.Irgendwie wird meine Frage immer umgangen was es mit dem Sattel auf sich hat...
Kommt da was vom @TE?
Der Bremssattel war teilweise fest.
Die Bremse wurde heiß, weil der Hebel, da wo das Handbremsseil eingeklingt ist, klemmt.
Also hatte die Hinterradbremse Beifahrerseite ständig geschliffen, und wurde warm.
Der Hebel wurde manuel zurückgedrückt, und wenn man nicht die Handbremse angezogen hatte, war das Problem damit temporär behoben.
Dieser Zustand war mir bekannt, deswegen hatte ich das dem Käufer auch mitgeteilt, und einen nagelneuen Bremssattel mitgegeben.
Die Betriebsbremse hatte jedoch auf allen 4 Rädern funktioniert.
Mein 26 Jahre alter Volvo hatte schon mehrmals Bekanntschaft mit neuwertigen Fahrzeugen gemacht. Das Nachsehen hatten immer die anderen. Ok, es waren nur Blechschäden, aber auch schon Größere. Bei meinem 850er waren die Schäden meist nur gering, beim Gegner war mindestens ein Totalschaden dabei.
Ok, beim Frontalaufprall mit 150km/h auf einen Betonpfeiler mag die Sache anders aussehen.
@Go}][{esZorN
Ich glaube, du bist noch nicht wirklich Fahrrad gefahren.
Zitat:
@Stahlhobelspan schrieb am 1. Juli 2021 um 10:08:03 Uhr:
Um Mal von eurem Reichtum zurück zum Thema zu kommenHat der Te eigentlich vor Ort selbst gesehen. Dass Der Bremssattel demontiert ist?
Das ist auch eine dolle Werkstatt.
Neuer Bremssattel liegt im Auto.
Alter wird abgebaut und das Auto ohne Sattel auf den Hof geschoben?
Das hätte 20 min gedauert den neuen Sattel anzubauen. Warum macht man sowas?
Jetzt ist sicher die ganze Bremshydraulik leer gelaufen. Das Auto ist so wie es jetzt zerlegt da steht nahezu wertlos
Nein, ich hatte vor Ort am Dienstag, also vorgestern, keinen demontierten Bremssattel gesehen.
Alle 4 Räder waren angeschraubt, außerdem standen da noch viele andere Auto rum - dicht an dicht.
Man hatte kaum Platz sich zu bewegen.
Nur der Werkstattchef sagte mir, dass die Bremssaettel demontiert sind.
Zitat:
@158PY schrieb am 1. Juli 2021 um 10:21:37 Uhr:
Schätze mal dass den TE das alles nicht mehr so wirklich interessiert. Und um den Rest dürfen sich die Anwälte kümmern, sofern eine weitere Vertiefung des Vorgangs gewünscht wird...
Ja, genau so ist es:
Ich hatte das Angebot bis 23.Juni 2021 gemacht, ein fahrbereites Auto zurück zu nehmen.
Ich hatte ein fahrbereites Auto verkauft, und kann & darf dann auch erwarten, ein fahrbereites Auto zurück zu nehmen.
Niemand, der einigermassen richtig "tickt", wird ein Bausatz zurücknehmen, wenn er vorher ein komplettes und fahrbereites Auto verkauft hat.
Bis jetzt ist auch Ruhe, d.h. die Gegenseite hat sich bislang nicht (mehr) gemeldet.
Zitat:
@polystyrol schrieb am 7. Juli 2021 um 09:07:39 Uhr:
gibt es eine woche später was neues?
Nein, eigentlich NICHT!
Weder die Frau O. noch Sohnemann noch der Rechtsanwalt haben sich bei mir gemeldet.
Nur die Werkstatt hatte mal kurz angerufen, und gefragt, was denn nun mit dem Auto werden solle, und ob ich mich mit Frau O. & Sohn geeinigt habe.
Ich habe den Eindurck, der Werkstatt ist das alles egal, aber der Anrufer betonte nochmals, dass er mit der ganzen Sache nichts zu tun habe, und auch keinesfalls als Zeuge oder sonstwie zum Gericht kommen wird.
Er habe ein Geschäft zu führen, und dazu keine Zeit.
Zitat:
@CEO-1993 schrieb am 9. Juli 2021 um 12:25:51 Uhr:
aber der Anrufer betonte nochmals, dass er mit der ganzen Sache nichts zu tun habe, und auch keinesfalls als Zeuge oder sonstwie zum Gericht kommen wird.
Er habe ein Geschäft zu führen, und dazu keine Zeit.
Dass kann er gern so sehen... wenn er einer Vorladung nicht folgt wird er sehen, was das bedeutet...
Abwarten, was nun passiert. Mehr kann man nicht machen. Entweder die Gegenseite meldet sich nochmal, es flattert ein Schreiben vom Gericht ein oder es passiert absolut gar nichts mehr.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 9. Juli 2021 um 12:40:05 Uhr:
Zitat:
@CEO-1993 schrieb am 9. Juli 2021 um 12:25:51 Uhr:
aber der Anrufer betonte nochmals, dass er mit der ganzen Sache nichts zu tun habe, und auch keinesfalls als Zeuge oder sonstwie zum Gericht kommen wird.
Er habe ein Geschäft zu führen, und dazu keine Zeit.Dass kann er gern so sehen... wenn er einer Vorladung nicht folgt wird er sehen, was das bedeutet...
Man kann sich auch krank melden
Wenn das Gericht ihn als Zeugen haben will, dann werden sie das schon hinbekommen, ganz egal, was er macht oder will.
Aber was mit dem Auto werden soll, da würde ich der Werkstatt auch sagen, dass der aktuelle Eigentümer und Auftraggeber der Ansprechpartner ist. Du kannst über das weitere Vorgehen nichts sagen, da dir das Auto nicht gehört und du auch keinen Auftrag erteilt hast.
Zitat:
@CEO-1993 schrieb am 9. Juli 2021 um 12:42:09 Uhr:
Man kann sich auch krank melden
Eine übliche Krankmeldung ist keine ausreichende Grund.
Man muss eine Bescheinigung beim Arzt holen, dass man Vernehmungsunfähig ist. Dazu muss man quasi halbtot im Bett liegen.
Sowas stellt ein Arzt nur in Ausnahmefällen aus. Ohne Grund schon garnicht. Oder der Arzt ist dumm und riskiert seine Karriere.
Wenn der Typ dann trotz der „speziellen“ Attest in der Werkstatt steht, gibt es richtig fett Ärger.
…aber mach dich nach wie vor nicht verrückt. Es wird nichts! passieren.