Werkstatt will (zurück-)gekauftes Auto nur mit Anhänger-Abholung rausgeben

Ich habe einen gebrauchten VW-Passat Variant mit neuer HU verkauft.
Mit dem Käufer, bzw. der Mutter des Käufers wurde ein Kaufvertrag ausgefertigt, und es wurden auch die mir bekannten Mängel in den Kaufvertrag geschrieben.
Der Käufer hatte dann das Auto mit 5 Tages Kurzzeit Kennzeichen abgeholt und nach Hause überführt und dann nach einigen Tagen mit "richtigen" Kennzeichen -also "Dauerkennzeichen" auf seinen Namen zugelassen.
Zwecks Behebung der Mängel ist der Käufer dann in eine Werkstatt gefahren.
Dort fand die Werkstatt weitere Mängel, und stellte einen Kostenvoranschlag zur Behebung der Mängel über
€ 5600 aus. - siehe auch die beigefügten 2 Bilder des Kostenvoranschlages.
3 Tage nachdem der Käufer das Auto dann mit regulären Kennzeichen zugelassen hatte, hat er es auch schon wieder abgemeldet.
Nach ellenlangem Streit, der sich sogar zuerst richtig "häßlich einwickelte" habe ich mich jetzt bereit erklärt, das Auto zurückzukaufen.
Ich hatte heute mit der Mutter des Käufers telefoniert, und sie sagte mir, das Auto würde immer noch in der KFZ Werkstatt dort auf dem Gelände stehen, und es sei immer noch abgemeldet.

aber die Werkstatt will das Auto nur herausgeben,
wenn es mit einem Autoanhänger abgeholt wird

Mein Plan ist, das Auto zurückzukaufen, und nachdem ich die Papiere habe, mir Saisonkennzeichen zu holen, an das Fahrzeug zu schrauben, und dann mitzunehmen.

Frage 😕😕 darf die Werkstatt denn überhaupt die Herausgabe des Fahrzeuges verweigern, wenn ich das Auto jetzt zurückkaufe, bzw. darf die Werkstatt denn überhaupt auf Abholung mit einem Autoanhänger bestehen ??

Kostenvoranschlag VW-Passat Variant-1
Kostenvoranschlag VW-Passat Variant-2
477 Antworten

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 30. Juni 2021 um 19:39:40 Uhr:



Mein abschließender und ernst gemeinter Rat: Biete dem Käufer die Hälfte an, lass das Ding abholen und verschrotten und gut.

Wozu?

Damit mir oder dir oder irgendwem anders so ein Schrott nicht entgegenkommt oder hinterherfährt.

Was denn nun mit dem Bremssattel. Wer hat denn festgestellt, dass der Schrott ist?

TE ist Laie. Der Prüfer hat nix aufgeschrieben.

Wo ist da der Fehler?

So langsam verstehe ich den ganzen Fred nicht mehr so recht...

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Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 30. Juni 2021 um 20:06:53 Uhr:


Damit mir oder dir oder irgendwem anders so ein Schrott nicht entgegenkommt oder hinterherfährt.

Zwingt dich doch keiner. Fahr mit Rad oder mit dem ÖPVN. Dann bleiben dir derartige Belästigungen ersparrt und mir deine arroganten Kommentare.

Bei deinen Kommentaren komme ich zu dem Entschluss, dass Geld für dich kein knappes Gut ist und du dir nach Belieben jegliche Kiste kaufen kannst. Leider sind aber nicht alle in dieser vorteilhaften Lage.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 30. Juni 2021 um 20:45:45 Uhr:


Was denn nun mit dem Bremssattel. Wer hat denn festgestellt, dass der Schrott ist?

TE ist Laie. Der Prüfer hat nix aufgeschrieben.

Wo ist da der Fehler?

Hallole ...

TÜV " neu " = vielleicht wurde der ja schon im April / Mai gemacht . = relativ " neu " 😉

Und Anfang Juni schlägt dann die VAG - Bremssattel - Krankheit zu 🙄

Zum Austausch vorm Verkauf kommt es nicht mehr ... griffbereit liegt er ja im Kofferraum 😉

= so könnte ich es mir erklären .

HU war bei Verkauf neu gemacht.
Das heißt für mich 24 Monate.

Irgendwie wird meine Frage immer umgangen was es mit dem Sattel auf sich hat...

Kommt da was vom @TE?

Das haben wir jetzt schon öfters gelesen...

Die Kommunikation zwischen Käufer und Verkäufer war offensichtlich nicht störungsfrei, das Verhalten des Verkäufers ist schwer nachzuvollziehen und das Ergebnis der ganzen Aktion ist auch unklar. Ebenso wie sich die Sinnfrage für die ganze Rückabwicklung stellt. Diese wäre nur möglich gewesen, wenn der Käufer das Auto wieder in dem Zustand zurück geben kann, wie es beim Kauf war. Allerdings hat er das halbe Auto zerlegt und möchte das Ding gerne wie es steht und liegt zurück geben und die Kohle wieder haben. Und das funktioniert halt nicht. Oder nur in Film.

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 30. Juni 2021 um 20:06:53 Uhr:


Damit mir oder dir oder irgendwem anders so ein Schrott nicht entgegenkommt oder hinterherfährt.

Wow, dich brauche ich als Mechaniker. Anhand von einem kurzen Text und den Behauptungen eines Käufers kannst du den Zustand eines Fahrzeugs perfekt beurteilen, ohne es jemals gesehen zu haben.

Zitat:

@158PY schrieb am 1. Juli 2021 um 06:53:26 Uhr:


Ebenso wie sich die Sinnfrage für die ganze Rückabwicklung stellt.

Wir haben schon herausgefunden dass es sich nicht um einen Rücktritt vom Kaufvertrag handelt. Der TE kauft den Wagen zurück. Daher ist es völlig egal ob der Wagen den Zustand vom ursprünglichen Verkauf hat oder nicht. Das ist jetzt ein neues Geschäft. Man könnte es vergleichen mit "ich kaufe einen Unfallwagen, repariere ihn und verkaufe ihn wieder. Zufällig ist der Käufer derjenige der mir den Wagen ursprünglich verkauft hat.".

Relevant ist was beide Parteien für den Rückkauf vereinbart haben. So wie ich den Thread bisher verstanden habe gibt es keine Vereinbarung und auch keinen Kaufvertrag.

Zitat:

@Rasanty schrieb am 1. Juli 2021 um 07:27:49 Uhr:


Relevant ist was beide Parteien für den Rückkauf vereinbart haben. So wie ich den Thread bisher verstanden habe gibt es keine Vereinbarung und auch keinen Kaufvertrag.

Der (Rück-)Kaufvertrag kann auch mündlich zustande gekommen sein; ist ja kein Immobiliengeschäft. Was meinst du, wieviele Kaufverträge du täglich schliesst; teilweise ohne auch nur ein einziges Wort dabei zu sagen (ausser vielleicht die Kassiererin zu grüßen).
Es dürfte aber klar sein, dass der Zustand des Fahrzeugs bei Rückkauf dem Zustand bei Übergabe entsprechen sollte.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 1. Juli 2021 um 06:59:26 Uhr:


Wow, dich brauche ich als Mechaniker.

Unbezahlbar. 😁

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 1. Juli 2021 um 06:59:26 Uhr:


Anhand von einem kurzen Text und den Behauptungen eines Käufers kannst du den Zustand eines Fahrzeugs perfekt beurteilen, ohne es jemals gesehen zu haben.

Mir reichen Beschreibung, Bilder und KV völlig aus um dieses Ding in die Kategorie Müll einzustufen.

Wer das anders sieht kann ja dem TE ein Kaufangebot unterbreiten, damit glücklich werden und dann den Fred hier schließen lassen.

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 30. Juni 2021 um 21:49:43 Uhr:



Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 30. Juni 2021 um 20:06:53 Uhr:


Damit mir oder dir oder irgendwem anders so ein Schrott nicht entgegenkommt oder hinterherfährt.

Zwingt dich doch keiner. Fahr mit Rad oder mit dem ÖPVN. Dann bleiben dir derartige Belästigungen ersparrt und mir deine arroganten Kommentare.

Bei deinen Kommentaren komme ich zu dem Entschluss, dass Geld für dich kein knappes Gut ist und du dir nach Belieben jegliche Kiste kaufen kannst. Leider sind aber nicht alle in dieser vorteilhaften Lage.

Du verstehst allgemein eher wenig oder nur in dem Fall ?

Hätte ich nur 1000 zur Verfügung würde ich Fahrrad, Roller oder ÖPNV fahren. Niemals so einen Schrott.

Sicheheitstechnisch auf dem Stand der frühen 90er, rost- und altersgeschwächte Karosserie - der erste Fahrfehler ist tödlich weil das Ding bei einer Unfallschwere kollabiert, bei der man aus einem 15 Jahre jüngeren Kleinwagen weitgehend unverletzt aussteigt.

Die Mutter hat hier alles richtig gemacht und das Ding aus dem Verkehr gezogen.

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 01. Juli 2021 um 08:31:58 Uhr:


Hätte ich nur 1000 zur Verfügung würde ich Fahrrad, Roller oder ÖPNV fahren. Niemals so einen Schrott.

Großstadt-(Rich)Kind ??

Bei uns könnte ich auch grad noch so eine Taktik fahren, 1,2 Dörfer weiter nicht mehr.

Zitat:

@qaqaqe schrieb am 1. Juli 2021 um 08:35:17 Uhr:


Großstadt-(Rich)Kind ?

Nee, Landei.

Moped, Motorrad, irgendwann Papas abgelegtes Auto. Waren aber auch andere Zeiten.

Mal angenommen, Sohnemann / Tochter braucht ein Auto zwingend. Ausbildung, kein ÖPNV, Umzug nicht möglich ... was und wofür auch immer. Wir hätten eher einen Kredit aufgenommen oder sonstwas getan, um da was halbwegs ordentliches hinzustellen.

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