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Werkstatt will (zurück-)gekauftes Auto nur mit Anhänger-Abholung rausgeben

Themenstarteram 13. Juni 2021 um 18:47

Ich habe einen gebrauchten VW-Passat Variant mit neuer HU verkauft.

Mit dem Käufer, bzw. der Mutter des Käufers wurde ein Kaufvertrag ausgefertigt, und es wurden auch die mir bekannten Mängel in den Kaufvertrag geschrieben.

Der Käufer hatte dann das Auto mit 5 Tages Kurzzeit Kennzeichen abgeholt und nach Hause überführt und dann nach einigen Tagen mit "richtigen" Kennzeichen -also "Dauerkennzeichen" auf seinen Namen zugelassen.

Zwecks Behebung der Mängel ist der Käufer dann in eine Werkstatt gefahren.

Dort fand die Werkstatt weitere Mängel, und stellte einen Kostenvoranschlag zur Behebung der Mängel über

€ 5600 aus. - siehe auch die beigefügten 2 Bilder des Kostenvoranschlages.

3 Tage nachdem der Käufer das Auto dann mit regulären Kennzeichen zugelassen hatte, hat er es auch schon wieder abgemeldet.

Nach ellenlangem Streit, der sich sogar zuerst richtig "häßlich einwickelte" habe ich mich jetzt bereit erklärt, das Auto zurückzukaufen.

Ich hatte heute mit der Mutter des Käufers telefoniert, und sie sagte mir, das Auto würde immer noch in der KFZ Werkstatt dort auf dem Gelände stehen, und es sei immer noch abgemeldet.

aber die Werkstatt will das Auto nur herausgeben,

wenn es mit einem Autoanhänger abgeholt wird

Mein Plan ist, das Auto zurückzukaufen, und nachdem ich die Papiere habe, mir Saisonkennzeichen zu holen, an das Fahrzeug zu schrauben, und dann mitzunehmen.

Frage :confused::confused: darf die Werkstatt denn überhaupt die Herausgabe des Fahrzeuges verweigern, wenn ich das Auto jetzt zurückkaufe, bzw. darf die Werkstatt denn überhaupt auf Abholung mit einem Autoanhänger bestehen ??

Kostenvoranschlag VW-Passat Variant-1
Kostenvoranschlag VW-Passat Variant-2
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477 Antworten
Themenstarteram 13. Juni 2021 um 19:25

Zitat:

@Ratoncita schrieb am 13. Juni 2021 um 21:16:30 Uhr:

 

Die HU erscheint also eine hanebüchene Untersuchung gewesen zu sein. :rolleyes:

Ciao

Ratoncita

Die Echtheit der HU Untersuchung wurde ja bereits vom Käufer angezweifelt,

nachdem er den € 5600 Kostenvoranschlag in seinen Händen gehalten hatte.

Der Käufer sprach sogar von einer Fälschung.

Daraufhin wurde mit der HU Organisation Kontakt aufgenommen, und der Prüf Ing. bestätigte die Echtheit, und das er die HU auch tatsächlich durchgeführt hatte, und schickte ausserdem noch einmal einen HU Bericht mit seiner Unterschrift an den RA des Käufers.

Egal ob der Kauf rückabgewickelt wird oder Du den Wagen als neuen Vorgang kaufst istDein Vertragspartner immer der neue Verkäufer. Er muss Dir gegen Geld den Wagen herausgeben. Macht oder kann er das nicht wird der Vertrag nicht erfüllt und es gibt keine Kohle.

Der Kostenvoranschlag besagt gar nichts. Da steht nur drin dwieviel Geld die aufgeführten Arbeiten kosten. Ob die notwendig sind oder im Zusammenhang mit dem Verkauf des Wagens zusammen hängen steht da ganz sicher nicht drin.

Themenstarteram 13. Juni 2021 um 19:29

Zitat:

@AEG47 schrieb am 13. Juni 2021 um 21:23:03 Uhr:

So ist es,ich würde überhaupt nichts zurückkaufen,solle sie doch Klage erheben.

Dann liegen die Fakten auf dem Tisch,dann kannste immer noch entscheiden ob du zahlen willst.

Ab und zu hatten wir auch verkehrsunsichere Fahrzeuge in der Werkstatt,trotzdem mussten wir das Fahrzeug rausgeben.

AEG

Ja, aber bei einer Klage, selbst wenn ich diese zu 2/3 gewinnen würde,

müßte ich 33 % der Gerichtsgebühren und 33 % der gegnerischen Anwaltskosten bezahlen.

Außerdem habe ich dem Rückkauf bereits zugestimmt, bloß mit dem "Querschiessen" der Werkstatt nicht gerechnet, und davon erst heute beim Telefonat mit der Mutter des Käufers erfahren.

Welche Klage würdest Du verlieren?

Meine warme Empfehlung: Jeglichen Kontakt zu dem Käufer einstellen und auf gar nichts mehr eingehen. Damit wären alle Probleme gelöst.

Mal ganz davon abgesehen ob die Werkstatt den Wagen zurückhalten darf ( oder nur sollte)

Wenn auch nur ein teil der genannten Teile defekt sind sollte man den Wagen wirklich nicht mehr im Straßenverkehr bewegen und den Wagen besser mit einem Hänger abholen.

Ich würde nichts zurückkaufen. Jedenfalls nicht bei der Sachlage, wie du sie geschildert hast.

Du hast ein 24 Jahre altes Auto mit frischem TÜV verkauft. Der Prüfer hat die Echtheit des Dokuments gegenüber dem Käufer bestätigt.

Das heißt, zum Zeitpunkt der Vorführung war das Auto in verkehrssicherem Zustand. Auf dem KVA tauchen jetzt massenhaft Dinge auf, die bei einer TÜV-Prüfung hätten auffallen müssen und das Auto hätte niemals die Plakette bekommen.

Warum sollen da 4 neue Felgen drauf? Mir scheint eher, die Werkstatt sucht einen Dummen, den sie über den Tisch ziehen kann.

Ich würde da nichts machen und abwarten. Sollen sie klagen, dann kannst immer noch überlegen, was du machst, aber vorher würde ich keinen Finger rühren.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 13. Juni 2021 um 21:34:40 Uhr:

Ich würde nichts zurückkaufen. Jedenfalls nicht bei der Sachlage, wie du sie geschildert hast.

Du hast ein 24 Jahre altes Auto mit frischem TÜV verkauft. Der Prüfer hat die Echtheit des Dokuments gegenüber dem Käufer bestätigt.

Das heißt, zum Zeitpunkt der Vorführung war das Auto in verkehrssicherem Zustand. Auf dem KVA tauchen jetzt massenhaft Dinge auf, die bei einer TÜV-Prüfung hätten auffallen müssen und das Auto hätte niemals die Plakette bekommen.

Warum sollen da 4 neue Felgen drauf? Mir scheint eher, die Werkstatt sucht einen Dummen, den sie über den Tisch ziehen kann.

Ich würde da nichts machen und abwarten. Sollen sie klagen, dann kannst immer noch überlegen, was du machst, aber vorher würde ich keinen Finger rühren.

So sehe ich das auch

Themenstarteram 13. Juni 2021 um 19:41

Zitat:

@Rasanty schrieb am 13. Juni 2021 um 21:28:20 Uhr:

Egal ob der Kauf rückabgewickelt wird oder Du den Wagen als neuen Vorgang kaufst istDein Vertragspartner immer der neue Verkäufer. Er muss Dir gegen Geld den Wagen herausgeben. Macht oder kann er das nicht wird der Vertrag nicht erfüllt und es gibt keine Kohle.

Danke @Rasanty

Gut, ich denke nun, ich werde wie folgt vorgehen:

1.) Mir das Auto auf dem Gelände der KFZ Firma einmal anschauen, Motor starten, und Inaugenscheinnahme, ob das Auto auch noch so in dem Zustand ist, wie ich es verkauft habe, vielleicht auch ein paar Meter vor und zurück fahren, ob technisch noch alles so fahrbereit ist, wie ich das Auto damals verkauft habe.

2.) sollte das alles passen wie in Punkt 1

dann mit dem Käufer (welcher ja jetzt Verkäufer ist) gemeinsam zur KFZ Zulassungsstelle, um dort Saison Kennzeichen zu holen.

3.) dann zurück zur KFZ Firma, dort schraubt er die Kennzeichen an das Auto und fährt es vom Gelände und übergibt es mir, und dann bezahle ich das Geld, sobald ich vom Gelände der KFZ Firma bin

....oder alternativ.....

auch Übergabe beim Käufer, d.h. er holt sich 5 Tages Kurzzeit Kennzeichen und holt auch das Auto von der KFZ Firma ab, fährt es zu sich nach Hause, und dort wird die Übergabe gemacht.

Ich denke, so bin ich dann auf der sicheren Seite.

Zitat:

Der Kostenvoranschlag besagt gar nichts. Da steht nur drin dwieviel Geld die aufgeführten Arbeiten kosten. Ob die notwendig sind oder im Zusammenhang mit dem Verkauf des Wagens zusammen hängen steht da ganz sicher nicht drin.

Und genau deswegen möchte ich mir ja jetzt gerne selbst "ein Bild" von dem Auto machen, und es noch diesen Monat im Juni 2021 selbst zum TÜV oder zur DEKRA fahren, um dort zur HU vorzustellen.

Ich würde Punkt 2 weglassen und hinten anstellen. Geld gegen Fahrzeugschlüssel und Papiere und ungehindertem Zugang zum Fahrzeug. Ich hab das Gefühl dass der Käufer ein Betrüger ist.

Ich kann übrigens in jede Werkstatt gehen und mir einen Kostenvoranschlag für einen Austauschmotor geben lassen. Das besagt aber nicht dass der alte kaputt ist.

Themenstarteram 13. Juni 2021 um 19:47

Zitat:

@Rasanty schrieb am 13. Juni 2021 um 21:31:10 Uhr:

Welche Klage würdest Du verlieren?

Meine warme Empfehlung: Jeglichen Kontakt zu dem Käufer einstellen und auf gar nichts mehr eingehen. Damit wären alle Probleme gelöst.

Selbst ehrliche Rechtsanwälte sagen, dass man nie vorher weiß, was bei Gericht rauskommt.

Meistens schließen Gerichte bei Zivilstreitigkeiten Vergleiche, und bei einem Vergleich bezahlt man auch dann immer, zumindestens die Gerichtsgebühren anteilmäßig.

Auf was sollte man Dich denn verklagen? Auf Rückabwicklung?

Wieso willst du jetzt diesen Monat zum TÜV fahren? Du hast doch geschrieben, das Auto hat gerade frischen TÜV bekommen. Was versprichst du dir davon?

Lass dich nicht verrückt machen. Ich bin immer für Ehrlichkeit beim Verkauf, aber so wie du es beschreibst, warst du das ja auch. Und wenn man ein Auto gerade durch den TÜV gebracht hat, kann man auch davon ausgehen, dass es sicherheitstechnisch in Ordnung und zur Teilnahme am Straßenverkehr geeignet ist und alle Teile noch innerhalb der Toleranz sind.

Natürlich kann man bei eine 24 Jahre alten Auto alles mögliche austauschen, da wird nichts mehr im Neuzustand sein. Aber das macht man nicht, man tauscht das aus, was defekt ist.

Lass dich nicht ins Bockshorn jagen, atme locker durch die Hose und warte ab, was weiter passiert. Vermutlich nämlich nichts.

Themenstarteram 13. Juni 2021 um 19:58

Zitat:

@Rasanty schrieb am 13. Juni 2021 um 21:46:52 Uhr:

Ich würde Punkt 2 weglassen und hinten anstellen. Geld gegen Fahrzeugschlüssel und Papiere und ungehindertem Zugang zum Fahrzeug.

Gut, das kann ich ja nur gewährleisten, wenn das Auto sich nicht mehr auf dem Gelände der KFZ Firma befindet, also somit die KFZ Firma keinen Zugriff mehr auf das Auto hat, weil es schlicht und ergreifend

nicht mehr (!) auf deren Grundstück befindet!

Zitat:

 

Ich hab das Gefühl dass der Käufer ein Betrüger ist.

Zumindestens hatte er gleich nach dem Kauf behauptet, er habe das Auto wegen des gefälschten HU Berichtes nicht anmelden können.

Ich hatte daraufhin eine EMail an die KFZ Zulassungsstelle seines Wohnortes geschickt, und als Antwort erhalten, der Käufer habe sich am 17.April Kurzzeitkennzeichen geholt, die bis zum 21.April gültig waren, aber das Auto endültig mit regulären Kennzeichen auf seinen Namen am 20.April angemeldet.

Zumindestens hatte er da schon einmal die Unwahrheit gesagt.

Auch hatte er einen durch ATU durchgeführten Ölwechsel angezweifelt, und ebenfalls behauptet, der Ölwechsel Zettel sei gefälscht, weil seiner Meinung nach "falsches Öl" eingefüllt worden sei.

Zitat:

Ich kann übrigens in jede Werkstatt gehen und mir einen Kostenvoranschlag für einen Austauschmotor geben lassen. Das besagt aber nicht dass der alte kaputt ist.

Das stimmt.

Mir hatte ATU selbst vor Durchführung eines Ölwechsels einen solchen Kostenvoranschlag erstellt und ausgedruckt übergeben

 

Was sollen denn diese Tipps. Er hat doch schon zugesagt, alles wieder rückgängig machen zu wollen. War dämlich und absolut unnötig, aber der Fisch ist doch gegessen.

Zitat:

@CEO-1993 schrieb am 13. Juni 2021 um 21:25:42 Uhr

...der Prüf Ing. bestätigte die Echtheit, und dass er die HU auch tatsächlich durchgeführt hatte, und schickte ausserdem noch einmal einen HU Bericht mit seiner Unterschrift an den RA des Käufers.

Damit bist Du quasi aus dem Schneider. Ohne ein Sachverstaendiger zu sein, hast Du das Auto im guten Glauben verkauft.

Ob die Polizei den Wagen mit gueltiger HU (und lediglich auf Bedenken der Werkstatt) beschlagnahmen darf, ist unwahrscheinlich.

Was wir jetzt ueber den Kaeufer wissen, laesst den Rat zu, den Wagen nicht zurueckzukaufen.

Ciao

Ratoncita

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