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Werkstatt will (zurück-)gekauftes Auto nur mit Anhänger-Abholung rausgeben

Themenstarteram 13. Juni 2021 um 18:47

Ich habe einen gebrauchten VW-Passat Variant mit neuer HU verkauft.

Mit dem Käufer, bzw. der Mutter des Käufers wurde ein Kaufvertrag ausgefertigt, und es wurden auch die mir bekannten Mängel in den Kaufvertrag geschrieben.

Der Käufer hatte dann das Auto mit 5 Tages Kurzzeit Kennzeichen abgeholt und nach Hause überführt und dann nach einigen Tagen mit "richtigen" Kennzeichen -also "Dauerkennzeichen" auf seinen Namen zugelassen.

Zwecks Behebung der Mängel ist der Käufer dann in eine Werkstatt gefahren.

Dort fand die Werkstatt weitere Mängel, und stellte einen Kostenvoranschlag zur Behebung der Mängel über

€ 5600 aus. - siehe auch die beigefügten 2 Bilder des Kostenvoranschlages.

3 Tage nachdem der Käufer das Auto dann mit regulären Kennzeichen zugelassen hatte, hat er es auch schon wieder abgemeldet.

Nach ellenlangem Streit, der sich sogar zuerst richtig "häßlich einwickelte" habe ich mich jetzt bereit erklärt, das Auto zurückzukaufen.

Ich hatte heute mit der Mutter des Käufers telefoniert, und sie sagte mir, das Auto würde immer noch in der KFZ Werkstatt dort auf dem Gelände stehen, und es sei immer noch abgemeldet.

aber die Werkstatt will das Auto nur herausgeben,

wenn es mit einem Autoanhänger abgeholt wird

Mein Plan ist, das Auto zurückzukaufen, und nachdem ich die Papiere habe, mir Saisonkennzeichen zu holen, an das Fahrzeug zu schrauben, und dann mitzunehmen.

Frage :confused::confused: darf die Werkstatt denn überhaupt die Herausgabe des Fahrzeuges verweigern, wenn ich das Auto jetzt zurückkaufe, bzw. darf die Werkstatt denn überhaupt auf Abholung mit einem Autoanhänger bestehen ??

Kostenvoranschlag VW-Passat Variant-1
Kostenvoranschlag VW-Passat Variant-2
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477 Antworten

Zitat:

@CEO-1993 schrieb am 24. Juni 2021 um 19:38:43 Uhr:

denke ich, es könne nicht schaden, dort einmal in die Werkstatt zu fahren, um Fotos von dem Auto im Jetzt Zustand zu fertigen

Ob es schadet weiß ich nicht. Es nutzt aber auch nichts..

Warum fragst Du hier im Forum nach Rat wenn Du die vielen Handlungsempfehlungen doch in den Wind schlägst?

Wenn ich das richtig verstanden habe, wurde hier kein Standard-Vertrag verwendet, sondern irgendwas selber handschriftlich hingekritzelt.

Das könnte dem TE wirklich noch auf die Füße fallen. Hoffentlich hat er wenigstens in gültiger Form die Gewährleistung ausgeschlossen.

Na, ich weiss nicht.. Ist das rechtsgültig?

Wieso sollte es nicht sein?

Wenn beide unterschrieben haben, warum nicht?

Eine vorgeschriebene Form für'n KV gibt's nicht

Handgekritzelt ist doch hinsichtlich der Gewährleistung besser, weil der Gewährleistungsauschluss nicht einer AGB Kontrolle standhalten muss.

Themenstarteram 27. Juni 2021 um 11:11

Der Käufer war jedoch so nett, und hatte selber Fotos angefertigt, welche er von dem Autos geschossen hatte zu dem Zeitpunkt, als er gerade das Auto in die KFZ-Werkstatt gebracht hatte.

Wohl gemerkt, er hatte das Auto da bereits mit regulären Kennzeichen zugelassen,

aber auf den Fotos

( Front- & Heckansicht) sind keine Kennzeichen ersichtlich, aber die Heckklappe ist NOCH NICHT abgebaut (worden).

Irgendwie merkwürdig und insich widersprüchlich, oder?

Frontansicht VW Passat Variant
Seitenansicht VW Passat variant
Heckansicht VW Passat Variant
+1

Du hättest von Beginn an, gar nicht was von wegen Rücknahme anbieten sollen.

Und mit der Mutter und Anwalt sprechen war auch suboptimal.

Dein Entgegenkommen mit dem Rückkauf, hat doch erst die Spekulation,hier ja auch, aufkommen lassen, dass evtl doch versteckte Mängel vorhanden sein könnten.

Wie die HU bestanden wurde, obwohl noch ein Sattel zu wechseln war, frag ich mich auch gerade. Weshalb wechselt man den nicht gleich selber,anstatt ihn in den Kofferraum zu legen.

Themenstarteram 27. Juni 2021 um 11:32

Zitat:

@windelexpress schrieb am 27. Juni 2021 um 13:23:50 Uhr:

Du hättest von Beginn an, gar nicht was von wegen Rücknahme anbieten sollen.

Und mit der Mutter und Anwalt sprechen war auch suboptimal.

Ja, aber da ich das Auto in gutem Gewissen verkauft habe, und wußte, dass es bis auf den noch zu wechselnden Bremssattel i.O. war, habe ich keine Probleme mit dem zu beabsichtigten Rückkauf gesehen.

Zitat:

 

Dein Entgegenkommen mit dem Rückkauf, hat doch erst die Spekulation,hier ja auch, aufkommen lassen, dass evtl doch versteckte Mängel vorhanden sein könnten.

und genau DAS hätte ich ja dann selbst noch einmal von dritter Stelle überprüfen lassen.

Zitat:

 

Wie die HU bestanden wurde, obwohl noch ein Sattel zu wechseln war, frag ich mich auch gerade.

Das frage ich mich auch.

 

Zitat:

Weshalb wechselt man den nicht gleich selber,anstatt ihn in den Kofferraum zu legen.

Sorry, aber zum Bremssattel Wechseln muß man auch wissen, wie das geht, und ich bin kein KFZ Schlosser.

Deswegen hatte ich das ja auch dem Käufer gesagt, und auch so im Kaufvertrag festgehalten.

Es spielt doch überhaupt gar keine Rolle ob noch weitere Mängel bekannt waren. Das war ein Privatverkauf. Da kauft man die Katze im Sack, wenn man sich das Auto nicht vorher richtig ansieht. Da stellt sich doch jeder doof, machen wir uns nix vor. Die Rechtssprechung war da auch immer sehr eindeutig in den letzten Jahren, dass man von einem Laien eben nicht verlangen kann, dass er sich mit der Fahrzeugtechnik auskennt, und selbst wenn, müsste man ihm das erst beweisen.

Ja, mit dem Käufer/dessen Mutter/dessen Werkstatt/dessen Anwalt zu reden war doof, das haben wir ihm hier zig mal mitgeteilt. Er hat es aus irgendeinem Grund trotzdem gemacht, vlt. aufgrund von (falschem) Mitleid.

Der Junge ist 24, kann somit eigene, erwachsene Entscheidungen treffen. Wenn er damit auf die Schnauze gefallen ist, dann muss er das jetzt als Lehrgeld abtun. 1.000 EUR sind zwar für bescheidene Verhältnisse viel Geld, zweifelsohne (sind es auch noch für mich, zumindest auf mentaler Ebene), aber es ist auch kein Weltuntergang, und auch mit einem niedrigen Einkommen erholt man sich von so einem Verlust recht gut.

Und wer meint man müsse ein 1.000 EUR-Gebrauchtwagenschleuder mit mehreren optischen und technischen Mängeln komplett in einer Werkstatt durchreparieren lassen, hat es offenbar nicht begriffen...

Absolut nicht das Problem des TEs!

Also bitte, bitte, bitte: Kontakt abbrechen, Kommunikation nur noch schriftlich annehmen, bei Bedarf Anwalt dazuschalten. Das Recht ist meines Erachtens noch immer auf der Seite des TEs, egal wie sehr man das jetzt dreht und wendet.

Wer hat dir denn das gesagt, dass der Sattel defekt ist?

Der Prüfer?

Themenstarteram 27. Juni 2021 um 11:35

Zitat:

@Ascender schrieb am 27. Juni 2021 um 13:33:40 Uhr:

 

Ja, mit dem Käufer/dessen Mutter/dessen Werkstatt/dessen Anwalt zu reden war doof, das haben wir ihm hier zig mal mitgeteilt. Er hat es aus irgendeinem Grund trotzdem gemacht, vlt. aufgrund von (falschem) Mitleid.

so ungefähr könnte man das nennen

Ascender, ich gebe Dir zu 100% Recht, habe dies dem TE ja nun auch mehrfach geraten. Nichts desto trotz kommen diese Tipps nun zu spät. Selbst wenn der TE dies rechtlich noch tun könnte, so möchte er es einfach nicht. Über die Gründe kann man nur spekulieren, aber ich glaube hier sind Hopfen und Malz verloren.

Zitat:

@CEO-1993 schrieb am 27. Juni 2021 um 13:32:01 Uhr:

Ja, aber da ich das Auto in gutem Gewissen verkauft habe, und wußte, dass es bis auf den noch zu wechselnden Bremssattel i.O. war, habe ich keine Probleme mit dem zu beabsichtigten Rückkauf gesehen.

Herzlich willkommen in der Realität.

Dich will jemand über den Tisch ziehen und Du wirkst selbst daran mit.

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