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Werkstatt will (zurück-)gekauftes Auto nur mit Anhänger-Abholung rausgeben
Ich habe einen gebrauchten VW-Passat Variant mit neuer HU verkauft.
Mit dem Käufer, bzw. der Mutter des Käufers wurde ein Kaufvertrag ausgefertigt, und es wurden auch die mir bekannten Mängel in den Kaufvertrag geschrieben.
Der Käufer hatte dann das Auto mit 5 Tages Kurzzeit Kennzeichen abgeholt und nach Hause überführt und dann nach einigen Tagen mit "richtigen" Kennzeichen -also "Dauerkennzeichen" auf seinen Namen zugelassen.
Zwecks Behebung der Mängel ist der Käufer dann in eine Werkstatt gefahren.
Dort fand die Werkstatt weitere Mängel, und stellte einen Kostenvoranschlag zur Behebung der Mängel über
€ 5600 aus. - siehe auch die beigefügten 2 Bilder des Kostenvoranschlages.
3 Tage nachdem der Käufer das Auto dann mit regulären Kennzeichen zugelassen hatte, hat er es auch schon wieder abgemeldet.
Nach ellenlangem Streit, der sich sogar zuerst richtig "häßlich einwickelte" habe ich mich jetzt bereit erklärt, das Auto zurückzukaufen.
Ich hatte heute mit der Mutter des Käufers telefoniert, und sie sagte mir, das Auto würde immer noch in der KFZ Werkstatt dort auf dem Gelände stehen, und es sei immer noch abgemeldet.
aber die Werkstatt will das Auto nur herausgeben,
wenn es mit einem Autoanhänger abgeholt wird
Mein Plan ist, das Auto zurückzukaufen, und nachdem ich die Papiere habe, mir Saisonkennzeichen zu holen, an das Fahrzeug zu schrauben, und dann mitzunehmen.
Frage :confused::confused: darf die Werkstatt denn überhaupt die Herausgabe des Fahrzeuges verweigern, wenn ich das Auto jetzt zurückkaufe, bzw. darf die Werkstatt denn überhaupt auf Abholung mit einem Autoanhänger bestehen ??
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477 Antworten
Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 24. Juni 2021 um 11:31:05 Uhr:
Eigentlich wollt ich hier ja nicht mehr, aber das hier sticht aus der Masse der Absurditäten dann doch hervor:
Der Junge hat ein Auto gekauft, mit neuer HU und im Vertrauen darauf, dass außer den aufgeführten Mängeln im KV das Auto ansonsten fahrbereit ist.
Diese Mängel sollten in er Werkstatt behoben werden und herausgestellt hat sich bei dieser Gelegenheit dass er einen Haufen verkehrsunsicheren Schrott bekommen hat.
Welchen Mist genau hat er zu verantworten ?
Er hat ein Auto als Letztverbrauchsschlurre gekauft ohne es technisch bewerten zu können. Wer ein Auto für 1000 Euro kauft, sollte wissen was er tut oder wenigstens vorher Rat einholen.
In dem Preisbereich geht es niemals darum, ob an dem Auto noch Baustellen existieren, sondern nur darum wie dringlich und teuer sie sind.
Davon ab: Wir wissen überhaupt nicht, was an dem Fahrzeug wirklich defekt war. Mit einem erheblichen Teil der über 12 Jahre alten Autos auf unseren Straßen kommt vergleichbares raus, wenn ich eine Werkstatt frage, was man denn daran alles so machen könnte.
Bei einem Auto in diesem Alter und Preisbereich ist fast alles so weit verschlissen, dass man einen Austausch prinzipiell andenken kann. Und Bauteile, die beim TÜV gerade noch OK waren, können eben 2 Wochen später durch sein.
Ich habe mir auch einen Bora Variant für einen relativ schmalen Taler gekauft. OK erst 65tkm gelaufen, nur wusste ich dass es ein altes Auto ist und das dort in nächster Zeit irgendwas kommen kann obwohl er neu TÜV hat.
Ich konnte es etwa einschätzen worauf ich mich einlasse und kann auch selbst Schrauben.
Wenn mann keine Ahnung hat und nichts selbst machen kann ist das ein Fass ohne Boden wenn man Pech hat.
So wohl auch in dem Fall hier.
Wenn man keinen Schimmer hat muss man halt vor Kauf zum TÜV ist ADAC fahren und einen Check durchführen lassen.
Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 24. Juni 2021 um 11:31:05 Uhr:
Eigentlich wollt ich hier ja nicht mehr, aber das hier sticht aus der Masse der Absurditäten dann doch hervor:
Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 24. Juni 2021 um 11:31:05 Uhr:
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 23. Juni 2021 um 18:18:31 Uhr:
Mutti ist nicht der Käufer. Sohnemann ist für den Mist verantwortlich.
Der Junge hat ein Auto gekauft, mit neuer HU und im Vertrauen darauf, dass außer den aufgeführten Mängeln im KV das Auto ansonsten fahrbereit ist.
und wer sagt, dass er nicht fahrbereit ist bzw. war? ...... die Werkstatt....ist die eine Prüfinstanz ...... nein.
Wenn ich mir die bisher vom TE aufgezeigten Mängel, die wohl auch im Kaufvertrag aufgeführt waren, so anschaue, dann hat er über den Zustand des Wagens nicht hinterm Berg gehalten.
Der KV allein sagt nichts darüber aus wie der Zustand bei der Vorführung beim TÜV aussah und das TÜV Siegel ist keine Haltbarkeitsgarantie für die nächsten 2 Jahre.
Die ganze Werkstattgeschichte ist völlig ohne Relevanz. Sollte der Verkäufer tatsächlich für irgendwas haften hätte er das Recht der Nachbesserung und im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens die Möglichkeit der Rückabwicklung. Der Kostenvoranschlag sagt genau gar nichts. Dort ist nirgends vermerkt dass es sich bei den Positionen um reparaturbedürftige Defekte handelt.
Der Verkäufer ist aber tatsächlich zu gar nichts verpflichtet. Hätte er wie von mir und vielen anderen Usern vor Tagen schon empfohlen gar nichts gemacht hätte er jetzt kein Theater.
Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 24. Juni 2021 um 11:28:35 Uhr:
Ei, krieg dich wieder ein oder heul leise, wenn du andere Meinungen als die eigene nicht verkraftest.
Moment....ah! Jetzt weiß ich wieder, warum Pfuschwerk auf der Ignorier-Liste sitzt :)
Zitat:
@C200_bluebird schrieb am 24. Juni 2021 um 12:25:53 Uhr:
Moment....ah! Jetzt weiß ich wieder, warum Pfuschwerk auf der Ignorier-Liste sitzt :)
Wenn überhaupt, so läge ich dort herum und würde nicht sitzen.
Aber täte ich dies getan haben, so du mich hättest nicht lesen können.
Von daher ... :p
Gehören persönliche Anfeindungen wirklich in den Thread hier? Und die Spekulationen wann wer wie was gemacht hat, sind doch auch nicht zielführend.
Ich glaube es kommt eh nix mehr sinnvolles. Dem TE würde ich jetzt definitiv empfehlen die Füße still zu halten und die Kommunikation - wenn überhaupt - nur noch schriftlich entgegenzunehmen, sich nicht weiter zu dem Vorgang zu äußern und ggf. einen Anwalt hinzuzunehmen, sollte der Druck zu groß werden.
Meines laienhaften Verständnisses hat er das Recht auf seiner Seite, aber Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge, vor allem wenn da auf der Gegenseite Menschen agieren, die offenbar von Anfang an nicht mit offenen Karten gespielt haben. Und einen Gerichtsprozess braucht an der Stelle auch niemand. Es gibt wichtigere Dinge im Leben.
So viel Ärger und fast 19 Seiten Diskussionen für so einen Pille-Palle-Betrag. :rolleyes:
Wie du schon sagtest. Es sind fast 19 Seiten.
Es werden sicherlich auch noch ein paar mehr.:D
Kurzes Update (erneut & wieder)
Der Rechtsanwalt der Frau O. hat wieder geschrieben:
[Zitat / auszugsweise : ]
"........... das Auto ist nicht fahrbereit, und steht deswegen bei der KFZ- Reparatur Firma ........"
Ich finde, hier schießt der RA den Vogel ab, denn selbst die Werkstatt räumt ein, dass der Käufer das Auto dort in die Werkstatt gefahren ist, also WAR es fahrbereit, bis es zur Werkstatt kam.
Ich hatte ja mit der KFZ Werkstatt telefoniert, und der Inhaber war ja nicht begeistert, in den Rechtsstreit hineingezogen zu werden...
Obwohl ich das Auto nun nicht mehr zu den ursprünglichen Bedingungen
-Angebot galt bis zum 23.Juni 2021-
(Erstattung des Kaufpreises)
zurück kaufen werde, denke ich, es könne nicht schaden, dort einmal in die Werkstatt zu fahren, um Fotos von dem Auto im Jetzt Zustand zu fertigen
Wenn die dich das machen lassen....
Lass das doch sein. Was willst du da jetzt Fotos machen? Die Werkstatt hat doch selber gesagt, dass er fahrbereit dort ankam. Die haben das Auto halb zerlegt, jetzt ist es deshalb natürlich nicht mehr fahrbereit.
Und? Ist doch nicht dein Auto. Du hast es weder in die Werkstatt gebracht, noch irgendeinen Auftrag erteilt.
Ich kann dir nur raten, ab jetzt NICHTS mehr zu machen. Deine gesetze Frist ist eh abgelaufen, selbst an dein gut gemeintes Angebot bist du nicht mehr gebunden.
Lass den Anwalt schreiben und hefte dir die Schreiben chronologisch ab und fertig. Bevor nichts vom gericht kommt, kannst dich entspannt zurücklehnen.
Muß man sich mal vorstellen, was da für ein Bohei um ein Auto für 1000 EUR gemacht wird. Dafür wird ein Anwalt beschäftigt. Selbst wenn der Käufer gemerkt hätte, dass er totalen Schrott gekauft hat, hätte er das Auto sofort zum Schrottpreis an den nächsten Aufkäufer verhökern können. Der hätte auf jeden Fall 500 EUR gezahlt. Dann hätte er maximal 500 EUR Verlust eingefahren. Jetzt schiebt er das Geld lieber einem Anwalt hinten rein.
Weis nicht ob die Werkstatt dich da reinlässt um Bilder von einem "Kundenfahrzeug" machen zu lassen.
Zitat:
@CEO-1993 schrieb am 24. Juni 2021 um 19:38:43 Uhr:
Kurzes Update (erneut & wieder)
Der Rechtsanwalt der Frau O. hat wieder geschrieben:
[Zitat / auszugsweise : ]
"........... das Auto ist nicht fahrbereit, und steht deswegen bei der KFZ- Reparatur Firma ........"
Ich finde, hier schießt der RA den Vogel ab, denn selbst die Werkstatt räumt ein, dass der Käufer das Auto dort in die Werkstatt gefahren ist, also WAR es fahrbereit, bis es zur Werkstatt kam.
Ich hatte ja mit der KFZ Werkstatt telefoniert, und der Inhaber war ja nicht begeistert, in den Rechtsstreit hineingezogen zu werden...
Obwohl ich das Auto nun nicht mehr zu den ursprünglichen Bedingungen
-Angebot galt bis zum 23.Juni 2021-
(Erstattung des Kaufpreises)
zurück kaufen werde, denke ich, es könne nicht schaden, dort einmal in die Werkstatt zu fahren, um Fotos von dem Auto im Jetzt Zustand zu fertigen
Wenn überhaupt mit so wenig Worten wie irgend möglich dem Anwalt mitteilen das Du den Rückkauf angeboten hattest, der Käufer das Angebot nicht angenommen hat und die Angelegenheit damit für Dich erledigt ist. (Das der Käufer das Auto grundlos hat zerlegen lassen braucht Dich nicht kümmern)
Aber gehe davon aus das der Anwalt jedes falsche Wort, jede unglückliche Formulierung gegen Dich verwenden wird.
Hast Du eigentlich Beweise oder Zeugen dafür das Du den Rückkauf angeboten hast?
Ich denk mal nicht, dass der da auf einer Bühne wartet, bis einer die Fertigstellung beauftragt.
Der steht irgendwo in der Ecke.
Einfach nichts machen. Wenn vom Gericht was kommt, ab zum Anwalt. Alles andere ist schade um die Zeit
Wie ich es verstanden habe, wurde das Rückkaufangebot der Mutter gemacht, die da nichts zu melden hat. Oder habe ich da in den 18 Seiten etwas überlesen?
Zitat:
@onzlaught schrieb am 24. Juni 2021 um 19:55:34 Uhr:
Zitat:
@CEO-1993 schrieb am 24. Juni 2021 um 19:38:43 Uhr:
Kurzes Update (erneut & wieder)
Der Rechtsanwalt der Frau O. hat wieder geschrieben:
[Zitat / auszugsweise : ]
"........... das Auto ist nicht fahrbereit, und steht deswegen bei der KFZ- Reparatur Firma ........"
Ich finde, hier schießt der RA den Vogel ab, denn selbst die Werkstatt räumt ein, dass der Käufer das Auto dort in die Werkstatt gefahren ist, also WAR es fahrbereit, bis es zur Werkstatt kam.
Ich hatte ja mit der KFZ Werkstatt telefoniert, und der Inhaber war ja nicht begeistert, in den Rechtsstreit hineingezogen zu werden...
Obwohl ich das Auto nun nicht mehr zu den ursprünglichen Bedingungen
-Angebot galt bis zum 23.Juni 2021-
(Erstattung des Kaufpreises)
zurück kaufen werde, denke ich, es könne nicht schaden, dort einmal in die Werkstatt zu fahren, um Fotos von dem Auto im Jetzt Zustand zu fertigen
Wenn überhaupt mit so wenig Worten wie irgend möglich dem Anwalt mitteilen das Du den Rückkauf angeboten hattest, der Käufer das Angebot nicht angenommen hat und die Angelegenheit damit für Dich erledigt ist. (Das der Käufer das Auto grundlos hat zerlegen lassen braucht Dich nicht kümmern)
Aber gehe davon aus das der Anwalt jedes falsche Wort, jede unglückliche Formulierung gegen Dich verwenden wird.
Hast Du eigentlich Beweise oder Zeugen dafür das Du den Rückkauf angeboten hast?
Deshalb sollte der TE es lieber lassen, selbst mit dem Anwalt zu kommunizieren.
Schon der angedachte Rückkauf war ein unglücklicher Schachzug. Den hätte man sich auch klemmen sollen. Könnte als schlechtes Gewissen des Verkäufers ausgelegt werden.

