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Werkstatt will (zurück-)gekauftes Auto nur mit Anhänger-Abholung rausgeben
Ich habe einen gebrauchten VW-Passat Variant mit neuer HU verkauft.
Mit dem Käufer, bzw. der Mutter des Käufers wurde ein Kaufvertrag ausgefertigt, und es wurden auch die mir bekannten Mängel in den Kaufvertrag geschrieben.
Der Käufer hatte dann das Auto mit 5 Tages Kurzzeit Kennzeichen abgeholt und nach Hause überführt und dann nach einigen Tagen mit "richtigen" Kennzeichen -also "Dauerkennzeichen" auf seinen Namen zugelassen.
Zwecks Behebung der Mängel ist der Käufer dann in eine Werkstatt gefahren.
Dort fand die Werkstatt weitere Mängel, und stellte einen Kostenvoranschlag zur Behebung der Mängel über
€ 5600 aus. - siehe auch die beigefügten 2 Bilder des Kostenvoranschlages.
3 Tage nachdem der Käufer das Auto dann mit regulären Kennzeichen zugelassen hatte, hat er es auch schon wieder abgemeldet.
Nach ellenlangem Streit, der sich sogar zuerst richtig "häßlich einwickelte" habe ich mich jetzt bereit erklärt, das Auto zurückzukaufen.
Ich hatte heute mit der Mutter des Käufers telefoniert, und sie sagte mir, das Auto würde immer noch in der KFZ Werkstatt dort auf dem Gelände stehen, und es sei immer noch abgemeldet.
aber die Werkstatt will das Auto nur herausgeben,
wenn es mit einem Autoanhänger abgeholt wird
Mein Plan ist, das Auto zurückzukaufen, und nachdem ich die Papiere habe, mir Saisonkennzeichen zu holen, an das Fahrzeug zu schrauben, und dann mitzunehmen.
Frage :confused::confused: darf die Werkstatt denn überhaupt die Herausgabe des Fahrzeuges verweigern, wenn ich das Auto jetzt zurückkaufe, bzw. darf die Werkstatt denn überhaupt auf Abholung mit einem Autoanhänger bestehen ??
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477 Antworten
Ich habe irgendwo mal gelesen, dass jeder Mensch ein Dieb sei. Wir stehlen alle von anderen, und irgendjemand ist halt immer der Dumme. Ein bisschen Egoismus schadet nicht, sonst wird man gnadenlos ausgenutzt.
Hat der Rechtsanwalt jemals nachgewiesen, dass er im Auftrag des Käufers arbeitet?
Hast du mal nachgeschaut, ob der Rechtsanwalt auch wirklich existiert?
Vielleicht habe ich es überlesen: welche Forderungen stellt denn die Gegenseite überhaupt?
Die Gegenseite möchte die Rücknahme des Fahrzeugs und Erstattung des Kaufpreies.
Der TE war dazu auch grundsätzlich bereit, allerdings sollte das Auto dazu in dem Zustand sein, in dem es auch beim Verkauf war. Also fahrbereit und alle Teile so eingebaut, wie sie reingehören.
Die Mutter und ihr Anwalt wollten wohl,dass der TE den Wagen abholt, weil sich dieser auf den Rückkauf einlassen wollte.
Nur das Problem war wohl, dass das Fahrzeug zerpflückt in der Werkstatt steht und es nicht fahrbereit ist.
Der TE hätte es im verkaufszustand zurückgenommen.
Genau, und jetzt ist der Bart ab,
Weil die Gegenseite keine weiteren Werkstattkosten will,
und der TE Den Wagen nicht als Bausatzt zurück nimmt,
Also für den Käufer ist das Dumm gelaufen, Aber die Werkstatt bezahlt nunmal der, der Die Karre
dort Zur Reparatur abgegeben hat.
und ein Zerlegtes Auto muss der TE sowieso nicht zurück nehmen,
ich würde auch erstmal den kontakt sofort abbrechen
Zitat:
@RaZZer04 schrieb am 27. Juni 2021 um 11:49:58 Uhr:
Handgekritzelt ist doch hinsichtlich der Gewährleistung besser, weil der Gewährleistungsauschluss nicht einer AGB Kontrolle standhalten muss.
Richtig!
Gruß Metalhead
Zitat:
@Ascender schrieb am 27. Juni 2021 um 13:33:40 Uhr:
Es spielt doch überhaupt gar keine Rolle ob noch weitere Mängel bekannt waren. Das war ein Privatverkauf. Da kauft man die Katze im Sack, ...
Natürlich darf auch ein Privatverkäufer nichts verschweigen, dadurch daß das oft trotzdem so läuft und man das normalerweise nicht nachweisen kann, hat deine Aussage aber schon einen gewissen Wahrheitsgehalt (so solltest du aber nicht in einer Gerichtsverhandlung auftreten :)).
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 28. Juni 2021 um 08:42:58 Uhr:
Natürlich darf auch ein Privatverkäufer nichts verschweigen
Nicht ?
Der allgemeine Tenor ist hier doch der, dass man den Käufer nach Belieben besche*ßen kann.
Der soll sich nicht so anstellen, was sind schon 500 oder 1000 EUR.
Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 28. Juni 2021 um 09:54:37 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 28. Juni 2021 um 08:42:58 Uhr:
Natürlich darf auch ein Privatverkäufer nichts verschweigen
Nicht ?
Der allgemeine Tenor ist hier doch der, dass man den Käufer nach Belieben besche*ßen kann.
Der soll sich nicht so anstellen, was sind schon 500 oder 1000 EUR.
Das was du hier beschreibst sind zwei komplett unterschiedliche Sachverhalte.
Es ist ein Unterschied wissentlich was zu verschweigen oder einen Wagen seinem Wert entsprechend zu verkaufen.
Wer hat das hier geschrieben, dass man das machen soll?!
Und wieso unterstellst du ihm immer noch, ohne Fakten, dass er etwas unterschlagen hat? Das trägt absolut nichts zum Sachverhalt bei, und du lenkst völlig ab.
Zitat:
@Ascender schrieb am 28. Juni 2021 um 10:04:01 Uhr:
Wer hat das hier geschrieben, dass man das machen soll?!
Und wieso unterstellst du ihm immer noch, ohne Fakten, dass er etwas unterschlagen hat? Das trägt absolut nichts zum Sachverhalt bei, und du lenkst völlig ab.
Ich geh davon aus, das du nicht mich meinst.;)
Ja, du warst zu schnell für mich. Ich meinte Pfuschwerk.
Zitat:
@Ascender schrieb am 28. Juni 2021 um 10:04:01 Uhr:
Wer hat das hier geschrieben, dass man das machen soll?!
Lies die letzten 20 Seiten, irgendwo stand das nahezu wörtlich.
Zitat:
@Ascender schrieb am 28. Juni 2021 um 10:04:01 Uhr:
Und wieso unterstellst du ihm immer noch, ohne Fakten, dass er etwas unterschlagen hat? Das trägt absolut nichts zum Sachverhalt bei, und du lenkst völlig ab.
Genauso wie ich ohne Fakten unterstelle, dass der TE sehr wohl um den Zustand des Schrotts wusste unterstellt die Mehrheit hier dem Käufer - auf Basis der selben nicht vorhandenen Fakten - dass er mit Hilfe seiner Werkstatt dem TE gegenüber unlauter handelt. Aus welchen nicht vorhandenen Motiven auch immer.
Das nimmt sich also gar nichts.

