Werkstatt macht mein Auto kaputt,was hat man für rechte

hey an die community,

KFZ Werkstatt hat mein Auto kaputt gemacht, sie sollten einfach nur eine Inspektion durch führen aber haben dann ein schaden verursacht,was sie aber mir direkt bei der abholung erwähnt hatten.
Das hatte dann aber zu folge das das auto da bleiben musste durch den schaden,haben mir angeboten mir ein mietwagen zu geben als entschädigung für die zeit bis das auto repariert ist. hab ich gesagt ist okay ,weil was soll man da sonst drauf antworten.

meine frage jetzt allgemein,wenn die werkstatt was kaputt macht und dann repariert, wie lange hat man da grantie drauf,weil es kann ja folge schäden geben oder wenn man sich das ja nicht an gucken wenn unter dem auto oder sich nicht aus kennt sieht man eventuell aktuellen schaden nicht,erst später, ob es da eine Garantie drauf geben tut oder einfach auf deutsch gesagt man die arsch karte gezogen hat und nichts gegen machen kann !

hat man garantie anspruch auf den verursachten schaden ?
kann man was zusätzlich verlangen,weil das eigene auto länger nicht zu verfügung steht ?
wer haftet für folge schäden,falls durch den schaden was anderes in rechenschaft gezogen wurde

vielen dank schonmal an die die antworten

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@lakura schrieb am 10. Mai 2016 um 23:03:56 Uhr:


einer mitarbeiter aus der werkstatt hat an mein auto den bautenzug zum öffnen der motorhaube beim zweiten mal öffnen geschafft kaputt zu bekommen !

werkstatt mir geäußert hätte jederzeit passieren können und haften dafür nicht,war nur frage der zeit bis das kaputt geht,war die aussage des service mitarbeiter !
dazu hat er auch geäußert hätten je nicht ran gemusst vorne,wo ich mich dann richtig ,,verarscht" gefühlt habe, weil die ja den defekten wischwasserbehälter ausgetauscht haben.

dann wo die rechnung kam wollten die für den bautenzug und aus kolanz dann noch 126 euro zusätzlich haben.
habe ich natürlich bezahlt bevor die dann auto einberhalten oder andere probleme gibt.

meine frage jetzt ist zum anwalt gehen der beste schritt oder was kann man da machen ?

Der Weg zum Anwalt, ist das jetzt ernst gemeint, oder handelt es sich mittlerweile um Satire?

So ein Bowdenzug kann immer mal kaputt gehen. Und deswegen hier so ein Fass auf Bildzeitungsniveau aufmachen....

Gab Mutti nicht genug Taschengeld?

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Zitat:

@AcJoker schrieb am 13. Mai 2016 um 08:05:59 Uhr:


Ihr missversteht mich.
Das hier ist doch Popcorn Kino.
Daher wird die Sache noch verrückter wenn jemand mit einer kleinen alten Schüssel zu einer Hinterhof Werkstatt geht und dann bei so einem nicht steuerbaren Zwischenfall gleich mit Anwalt droht.

Nein, egal ob es die alte Schüssel in der Hinterhofwerkstatt ist oder das 3 Jahre alte Auto in der Vertragswerkstatt ... es macht keinen Unterschied.

Rechtlich nicht, das stimmt wohl.
Aber du verstehst nicht auf was ich hinaus will.

Zitat:

@AcJoker schrieb am 13. Mai 2016 um 19:27:41 Uhr:


Rechtlich nicht, das stimmt wohl.
Aber du verstehst nicht auf was ich hinaus will.

Mag sein, aber leider bist du auch nicht in der Lage es zu erklären, worauf du hinaus willst.

Dann halt nochmal ganz langsam.

Es gibt da zwei extreme.

1. Fahrzeug sehr jung, Werkstatt ist ein Glaspalast
2. Fahrzeug ist sehr alt, Werkstatt ist möglichst günstig

Bei Fall 1 könnte man ja unter Umständen noch verstehen das sich der Kunde aufregt wenn nach 1-3 Jahren ein Zug reißt. Das ist ja auch nicht üblich.
Zwar besteht hier kein Anspruch auf kostenlose Beseitigung, aber es ist halt nicht so absurd wie bei Fall 2.
Wenn ich mit ner alten Möhre zu einer günstigen Werkstatt fahre dann kann halt dort auch mal etwas kaput gehen was vorher noch ganz war.
Das ich hier zu 100% auf dem Schaden sitzen bleibe sollte jedem klar sein.
Erst recht das ein Anwalt hier keinen sinn macht.
Darum ist dieser Fall einfach total lächerlich.

Meine Frage.
Liegt nun Fall 1 vor oder Fall 2?

Für dich mag das gleich sein, für mich wirft es aber ein anderes Licht auf die Sache/den TE.

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Zitat:

@AcJoker schrieb am 14. Mai 2016 um 00:34:30 Uhr:


1. Fahrzeug sehr jung, Werkstatt ist ein Glaspalast
2. Fahrzeug ist sehr alt, Werkstatt ist möglichst günstig

Bei Fall 1 könnte man ja unter Umständen noch verstehen das sich der Kunde aufregt wenn nach 1-3 Jahren ein Zug reißt. Das ist ja auch nicht üblich.
Zwar besteht hier kein Anspruch auf kostenlose Beseitigung, aber es ist halt nicht so absurd wie bei Fall 2.
Wenn ich mit ner alten Möhre zu einer günstigen Werkstatt fahre dann kann halt dort auch mal etwas kaput gehen was vorher noch ganz war.
Das ich hier zu 100% auf dem Schaden sitzen bleibe sollte jedem klar sein.

Das klingt für mich nicht logisch.. was wäre denn der Auslegung nach der Fall wenn man mit einem alten Fahrzeug zu einer Glaspalast-Werkstatt fährt?

ob alt oder neu, Hinterhof oder Glaspalast - es macht trotzdem keinen Unterschied ... ich denke mal, wie ich meine Werkstatt kenne, würden die mir den Bowdenzug in Rechnung stellen und den Einbau auf eigene Kappe nehmen. Und das wär auch völlig ok so.

Zitat:

@AcJoker schrieb am 14. Mai 2016 um 00:34:30 Uhr:


Meine Frage.
Liegt nun Fall 1 vor oder Fall 2?

Für dich mag das gleich sein, für mich wirft es aber ein anderes Licht auf die Sache/den TE.

Hast du gut vermutet, das macht für mich keinen Unterschied.

Zitat:

@AcJoker schrieb am 14. Mai 2016 um 00:34:30 Uhr:


Dann halt nochmal ganz langsam.

Es gibt da zwei extreme.

1. Fahrzeug sehr jung, Werkstatt ist ein Glaspalast
2. Fahrzeug ist sehr alt, Werkstatt ist möglichst günstig

Bei Fall 1 könnte man ja unter Umständen noch verstehen das sich der Kunde aufregt wenn nach 1-3 Jahren ein Zug reißt. Das ist ja auch nicht üblich.
Zwar besteht hier kein Anspruch auf kostenlose Beseitigung, aber es ist halt nicht so absurd wie bei Fall 2.
Wenn ich mit ner alten Möhre zu einer günstigen Werkstatt fahre dann kann halt dort auch mal etwas kaput gehen was vorher noch ganz war.
Das ich hier zu 100% auf dem Schaden sitzen bleibe sollte jedem klar sein.
Erst recht das ein Anwalt hier keinen sinn macht.
Darum ist dieser Fall einfach total lächerlich.

Meine Frage.
Liegt nun Fall 1 vor oder Fall 2?

Für dich mag das gleich sein, für mich wirft es aber ein anderes Licht auf die Sache/den TE.

Unterstellst du dem TE das er Fall 2 provoziert hat, um über seinen RA an Kohle zu kommen?

Zitat:

@JJongens schrieb am 14. Mai 2016 um 10:36:14 Uhr:



Zitat:

@AcJoker schrieb am 14. Mai 2016 um 00:34:30 Uhr:


1. Fahrzeug sehr jung, Werkstatt ist ein Glaspalast
2. Fahrzeug ist sehr alt, Werkstatt ist möglichst günstig

Bei Fall 1 könnte man ja unter Umständen noch verstehen das sich der Kunde aufregt wenn nach 1-3 Jahren ein Zug reißt. Das ist ja auch nicht üblich.
Zwar besteht hier kein Anspruch auf kostenlose Beseitigung, aber es ist halt nicht so absurd wie bei Fall 2.
Wenn ich mit ner alten Möhre zu einer günstigen Werkstatt fahre dann kann halt dort auch mal etwas kaput gehen was vorher noch ganz war.
Das ich hier zu 100% auf dem Schaden sitzen bleibe sollte jedem klar sein.

Das klingt für mich nicht logisch.. was wäre denn der Auslegung nach der Fall wenn man mit einem alten Fahrzeug zu einer Glaspalast-Werkstatt fährt?

Wenn Du bei meinem Zitat dies hier mit zitiert hättest wäre deine Frage schon beantwortet.

Zitat:

Es gibt da zwei extreme.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 15. Mai 2016 um 00:11:12 Uhr:



Zitat:

@AcJoker schrieb am 14. Mai 2016 um 00:34:30 Uhr:


Meine Frage.
Liegt nun Fall 1 vor oder Fall 2?

Für dich mag das gleich sein, für mich wirft es aber ein anderes Licht auf die Sache/den TE.


Hast du gut vermutet, das macht für mich keinen Unterschied.

Muss es ja auch nicht.
Aber DU hast meine Frage mehrfach hinterfragt.

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 15. Mai 2016 um 19:46:28 Uhr:



Zitat:

@AcJoker schrieb am 14. Mai 2016 um 00:34:30 Uhr:


Dann halt nochmal ganz langsam.

Es gibt da zwei extreme.

1. Fahrzeug sehr jung, Werkstatt ist ein Glaspalast
2. Fahrzeug ist sehr alt, Werkstatt ist möglichst günstig

Bei Fall 1 könnte man ja unter Umständen noch verstehen das sich der Kunde aufregt wenn nach 1-3 Jahren ein Zug reißt. Das ist ja auch nicht üblich.
Zwar besteht hier kein Anspruch auf kostenlose Beseitigung, aber es ist halt nicht so absurd wie bei Fall 2.
Wenn ich mit ner alten Möhre zu einer günstigen Werkstatt fahre dann kann halt dort auch mal etwas kaput gehen was vorher noch ganz war.
Das ich hier zu 100% auf dem Schaden sitzen bleibe sollte jedem klar sein.
Erst recht das ein Anwalt hier keinen sinn macht.
Darum ist dieser Fall einfach total lächerlich.

Meine Frage.
Liegt nun Fall 1 vor oder Fall 2?

Für dich mag das gleich sein, für mich wirft es aber ein anderes Licht auf die Sache/den TE.

Unterstellst du dem TE das er Fall 2 provoziert hat, um über seinen RA an Kohle zu kommen?

Woraus leitet Du diese Frage den nun ab?
Natürlich unterstelle ich hier keinen Betrugsversuch.

Weil du schreibst das je nachdem welcher Fall vorliegt, daß ein anderes Licht auf den TE wirft.

Was meinst du denn damit?

Er meint, dass es zwei maximale Möglichkeiten pro Richtung gibt, in die es sich jeweils bewegen kann:

1. Der TE hat ein relativ neues Auto, evtl. noch in Garantie und war deshalb mit dem Wagen beim Vertragshändler/-werkstatt. Dann hat er zwar trotzdem keinen Anspruch auf kostenlose Reparatur, kann es aber auf alle Fälle mal ansprechen. Wenn es dem Händler irgendwie peinlich ist oder er den TE als Kunden nicht verärgern will, kann es auf eine ggf. auch großzügige Kulanzregelung hinauslaufen.

2. Der TE hat ein älteres Fahrzeug und war in einer freien Werkstatt. Wenn er nicht grade regelmäßiger (Stamm-)Kunde ggf. mit dem gesamten Familienfuhrpark ist, braucht er es gar nicht erst versuchen, weil da normalerweise nichts zu erreichen ist.

Daher wäre er interessant zu erfahren, welche Konstellation hier vorliegt, damit man den Fall eindeutiger beurteilen kann. Nachdem ich mir die ersten Seiten des Threads nochmal angeschaut habe, tendiere ich in Richtung 2. Von daher sind die Möglichkeiten des TE wohl ausgeschöpft und er sollte es dabei bewenden lassen.

Zitat:

@AcJoker schrieb am 15. Mai 2016 um 20:50:21 Uhr:
Muss es ja auch nicht.
Aber DU hast meine Frage mehrfach hinterfragt.

Klar, weil ich dachte, da wäre mehr dahinter. Aber da das offentlichtlich nicht der Fall ist, ist es für mich auch durch.

Zitat:

@Amarok85 schrieb am 9. Mai 2016 um 20:23:35 Uhr:


Ja gleich Anwalt... Von irgendwas muss die Zunft ja Leben...

Sag uns doch erstmal was genau kaputt ist oder was passiert sein soll.

Der Wagen wird ja kaum von der Hebebühne gefallen sein.
Oder?
https://youtu.be/q63_1ZdMudA 😉

du mit dein anwalt sowas kann passieren solange die zum schaden stehen und es wieder gut machen ist in ordnung

Zitat:

@LF117 schrieb am 15. Mai 2016 um 23:51:53 Uhr:


Er meint, dass es zwei maximale Möglichkeiten pro Richtung gibt, in die es sich jeweils bewegen kann:

1. Der TE hat ein relativ neues Auto, evtl. noch in Garantie und war deshalb mit dem Wagen beim Vertragshändler/-werkstatt. Dann hat er zwar trotzdem keinen Anspruch auf kostenlose Reparatur, kann es aber auf alle Fälle mal ansprechen. Wenn es dem Händler irgendwie peinlich ist oder er den TE als Kunden nicht verärgern will, kann es auf eine ggf. auch großzügige Kulanzregelung hinauslaufen.

2. Der TE hat ein älteres Fahrzeug und war in einer freien Werkstatt. Wenn er nicht grade regelmäßiger (Stamm-)Kunde ggf. mit dem gesamten Familienfuhrpark ist, braucht er es gar nicht erst versuchen, weil da normalerweise nichts zu erreichen ist.

Daher wäre er interessant zu erfahren, welche Konstellation hier vorliegt, damit man den Fall eindeutiger beurteilen kann. Nachdem ich mir die ersten Seiten des Threads nochmal angeschaut habe, tendiere ich in Richtung 2. Von daher sind die Möglichkeiten des TE wohl ausgeschöpft und er sollte es dabei bewenden lassen.

Warum?
Ob junger Gebrauchter oder alte Karre.
Kaputt gehen kann so ein Bowdenzug leider immer.

Der TE hat für lau einen Ersatzwage bekommen und wohl nur ein Teil der Rechnung gezahlt.
Falls ich das aus seinem Post richtig deute!?

Hätte er das nicht gewollt, hätte er vom Hof fahren sollen.
Ist schließlich nur der Bowdenzug für die Haube.

Ansonsten mal die Schlichtungsstelle der Innung anschreiben und den Sachverhalt schildern.
Mal sehen was die dazu sagt.?

Gruß,
der_Nordmann

Mein Handbremsseil, selber getauscht, hat auch schon 75 Euro gekostet.
Mein Tipp: Lass es gut sein. Wenn Du weißt, was für eine Fummelarbeit der Tausch eines Bowdenzugs ist, da kommt man mit 126 Euro noch gut weg. Der auch Dir hätte reißen können.

Der Header klingt ja so, als hätten die was kaputtgefahren...

cheerio

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