Werkstatt macht mein Auto kaputt,was hat man für rechte

hey an die community,

KFZ Werkstatt hat mein Auto kaputt gemacht, sie sollten einfach nur eine Inspektion durch führen aber haben dann ein schaden verursacht,was sie aber mir direkt bei der abholung erwähnt hatten.
Das hatte dann aber zu folge das das auto da bleiben musste durch den schaden,haben mir angeboten mir ein mietwagen zu geben als entschädigung für die zeit bis das auto repariert ist. hab ich gesagt ist okay ,weil was soll man da sonst drauf antworten.

meine frage jetzt allgemein,wenn die werkstatt was kaputt macht und dann repariert, wie lange hat man da grantie drauf,weil es kann ja folge schäden geben oder wenn man sich das ja nicht an gucken wenn unter dem auto oder sich nicht aus kennt sieht man eventuell aktuellen schaden nicht,erst später, ob es da eine Garantie drauf geben tut oder einfach auf deutsch gesagt man die arsch karte gezogen hat und nichts gegen machen kann !

hat man garantie anspruch auf den verursachten schaden ?
kann man was zusätzlich verlangen,weil das eigene auto länger nicht zu verfügung steht ?
wer haftet für folge schäden,falls durch den schaden was anderes in rechenschaft gezogen wurde

vielen dank schonmal an die die antworten

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@lakura schrieb am 10. Mai 2016 um 23:03:56 Uhr:


einer mitarbeiter aus der werkstatt hat an mein auto den bautenzug zum öffnen der motorhaube beim zweiten mal öffnen geschafft kaputt zu bekommen !

werkstatt mir geäußert hätte jederzeit passieren können und haften dafür nicht,war nur frage der zeit bis das kaputt geht,war die aussage des service mitarbeiter !
dazu hat er auch geäußert hätten je nicht ran gemusst vorne,wo ich mich dann richtig ,,verarscht" gefühlt habe, weil die ja den defekten wischwasserbehälter ausgetauscht haben.

dann wo die rechnung kam wollten die für den bautenzug und aus kolanz dann noch 126 euro zusätzlich haben.
habe ich natürlich bezahlt bevor die dann auto einberhalten oder andere probleme gibt.

meine frage jetzt ist zum anwalt gehen der beste schritt oder was kann man da machen ?

Der Weg zum Anwalt, ist das jetzt ernst gemeint, oder handelt es sich mittlerweile um Satire?

So ein Bowdenzug kann immer mal kaputt gehen. Und deswegen hier so ein Fass auf Bildzeitungsniveau aufmachen....

Gab Mutti nicht genug Taschengeld?

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Klappe halten und sich freuen ,dass es in der Werke passiert ist ,eventuell nochmal in den Duden schauen wie man
"bautenzug schreibt.
Bopp19

Um was für ein Auto geht es hier eigentlich?
Marke, Model, Baujahr?

Zitat:

@Bopp19 schrieb am 10. Mai 2016 um 23:29:56 Uhr:


Klappe halten und sich freuen ,dass es in der Werke passiert ist ,eventuell nochmal in den Duden schauen wie man
"bautenzug schreibt.
Bopp19

Na ja, gute Ratschläge sind was Wert, wenn man sich auch selber dran hält.

Gruß Frank,
der gar nicht wußte, dass dies ein Rechtschreibforum ist. 😉

Ich wollte hier keinem auf den Schlips treten ,die Überschrift hat ja schon fast auf einen kapitalen Schaden hingedeutet.
Hier ist ein Bowdenzug gerissen ,die Werkstatt hat Ihm ein Leihwagen zur Verfügung gestellt.
Finde ich eigentlich sehr anständig.
auf was soll der Te nun klagen ?
Auf solche Kunden kann jede Werkstatt verzichten ,ein RA natürlich nicht.
Bopp19

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Viel Wind um nichts.
So ein Bowdenzug reisst schon mal.
Ist dem Mechaniker passiert, beim nächsten Mal wäre es halt dem TE passiert.
Abhaken und sich über einen neuen Bautenzug freuen.

"Werkstatt macht mein Auto kaputt" hört sich nach Kollateralschaden an und dann kommt ein gerissener Bowden ... äähh Bautenzug.
Das Teil ist gewöhnlich in kurzer Zeit getauscht. Deshalb ein Fass aufzumachen, ist vergeudete Zeit.
Hier kann man froh sein, dass es der Werke passiert ist, die nun auf eigene Kosten repariert und nicht einem selber und man die Reparatur bezahlen muss...
PillePalle.

Die Werkstatt wollte wohl 126€ für den Boudenzug haben. Wenn ich den Text richtig verstehe, was ja nicht so einfach ist.

Ich frage mich auch was hier ein Anwalt machen soll bzw. was hier überhaupt das Problem ist.
Sind die 126€ zuviel, hätten es für den TE nur 50€ sein dürfen?

Man müsste einfach mal mehr über die Sache erfahren.
Was für eine Werkstatt war es. Vertragswerkstatt oder etwas freies, oder gar eine Werkstattkette.
Über was für ein Fahrzeug reden wir hier überhaupt, Fahrzeugalter?

Hört sich nach ner klaren Teilung an. Werkstatt hat die Arbeit bezahlt und der Kunde Zahlt den Bowdenzug. Hört sich fair an.
Würde nochmal bei der nächsten Herstellerwerkstatt anrufen und fragen, was so ein originaler Zug kostet und die Preise vergleichen.

Zitat:

@lakura schrieb am 10. Mai 2016 um 23:03:56 Uhr:


einer mitarbeiter aus der werkstatt hat an mein auto den bautenzug zum öffnen der motorhaube beim zweiten mal öffnen geschafft kaputt zu bekommen !

werkstatt mir geäußert hätte jederzeit passieren können und haften dafür nicht,war nur frage der zeit bis das kaputt geht,war die aussage des service mitarbeiter !
dazu hat er auch geäußert hätten je nicht ran gemusst vorne,wo ich mich dann richtig ,,verarscht" gefühlt habe, weil die ja den defekten wischwasserbehälter ausgetauscht haben.

dann wo die rechnung kam wollten die für den bautenzug und aus kolanz dann noch 126 euro zusätzlich haben.
habe ich natürlich bezahlt bevor die dann auto einberhalten oder andere probleme gibt.

meine frage jetzt ist zum anwalt gehen der beste schritt oder was kann man da machen ?

Der Weg zum Anwalt, ist das jetzt ernst gemeint, oder handelt es sich mittlerweile um Satire?

So ein Bowdenzug kann immer mal kaputt gehen. Und deswegen hier so ein Fass auf Bildzeitungsniveau aufmachen....

Gab Mutti nicht genug Taschengeld?

Haben wir damals auch so gemacht. Ich hatte mal bei Eis meinen Scheibenwischer angelassen. Der ist dann gerissen, als die Zündung an ging. Hab die Hälfte gezahlt und die Werkstatt den anderen Teil.

Zitat:

@AcJoker schrieb am 11. Mai 2016 um 09:13:46 Uhr:


Man müsste einfach mal mehr über die Sache erfahren.
Was für eine Werkstatt war es. Vertragswerkstatt oder etwas freies, oder gar eine Werkstattkette.
Über was für ein Fahrzeug reden wir hier überhaupt, Fahrzeugalter?

Wofür?

Die Sache ist klar.
Macht die Werkstatt einen Bedienungsfehler oder eine nicht fachgerechte Reparatur, dann haftet sie.
Gibt die Karre nur zufällig auf dem Hof der Werkstatt den Geist auf, dann ist es das Problem des Fahrzeughalters.

Da hier wohl praktisch ein Bedienungsfehler auszuschließen ist, ist die Werkstatt nicht verantwortlich. da hilft auch kein Anwalt.

Und dabei ist es egal wie alt das Auto ist oder um was für eine Werkstatt es sich handelt.

Das ist schon klar.

Spannend wird die Geschichte aber richtig wenn es sich um ein altes Auto in einer freien Werkstatt handelt.

Zitat:

@AcJoker schrieb am 12. Mai 2016 um 16:49:48 Uhr:


Spannend wird die Geschichte aber richtig wenn es sich um ein altes Auto in einer freien Werkstatt handelt.

Warum?

Zitat:

@AcJoker schrieb am 12. Mai 2016 um 16:49:48 Uhr:


Das ist schon klar.

Spannend wird die Geschichte aber richtig wenn es sich um ein altes Auto in einer freien Werkstatt handelt.

Warum sollte das dann spannend werden?

Juppi hats doch geschrieben:

Macht die Werkstatt einen Fehler muss sie den Schaden begleichen.

Geht etwas zufällig in der Werkstatt kaputt (wie eben so ein gerissener Bowdenzug), dahh geht das die Werkstatt nichts an.

Das ist so bei alten oder neuen Fahrzeugen, bei Vollmond in München ebenso wie nachmittags in der Kieler Förde.

Ihr missversteht mich.
Das hier ist doch Popcorn Kino.
Daher wird die Sache noch verrückter wenn jemand mit einer kleinen alten Schüssel zu einer Hinterhof Werkstatt geht und dann bei so einem nicht steuerbaren Zwischenfall gleich mit Anwalt droht.

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