Werkstatt bring falsche Reifan an. TÜV sagt nein. Werkstatt sagt "Kauf neue Reifen".

VW Touran 1 (1T)

Hallo zusammen,

folgende Situation:

Sommer 2016 | Touran 1.6 TDI, 105 PS / 77, Modell 2012, 2te Hand
April 2017 | Neue 17" Felgen + 4Seasons 225/45 R17 94V Reifen bestellt.
Winter 2017 | TÜV damit erhalten.
Winter 2019 | TÜV damit erhalten.
Sommer 2021 | Stadtwechselt.
Winter 2021 | TÜV stellt Riss in einem der Reifen. Brauche dringend TÜV. Gehe zu Reifenwerkstatt und besorge schnell Winterreifen, um am nächsten Tag TÜV zu bekommen. Alles klappt.
Sommer 2022 | Kauf neuer Felgen + Sommerreifen, um zwei Rädersetze zu haben (Sommer und Winter).
Winter 2023 | TÜV sagt nein. Winterreifen von 2021 dürfen eigentlich gar nicht gefahren werden. Sommerräder auch nicht. Beide haben die falsche Größe. Neue Reifen müssen hin - für Sommer und Winter.
Reifenwerkstatt sagt "Schade, aber so ist es. Wir haben uns bei der Bestellung der Reifen an den vorherigen Reifen orientiert (die Ganzjahresreifen), daher haben wir Reifen montiert. Nicht unsere Schuld. 600€+ für neue Winterräder bitte, um TÜV zu bekommen. Im Sommer tauschen wir dann die Sommerreifen auch aus (nach nur einer gefahrenen Saison)".

Niemand ist schuld, aber ich muss um die 1.200 - 1.300€ zahlen, um mein Auto fahren zu dürfen.

Nun die Frage: Meiner Meinung nach trägt die Werkstatt da Mitschuld, da es ihre Aufgabe ist die richtigen Reifen zu besorgen und montieren. Ist es falsch zu erwarten, dass sie mir preislich beim Kauf der richtigen Reifen entgegenkommen?
Der Vorschlag ihrerseits war, dass sie die alten Reifen versuchen zu verkaufen, allerdings ohne Garantie, dass es klappt.

Vielen Dank im Voraus.

174 Antworten

Dem schließe ich mich an.

Das ist Blödsinn es geht hier um eine simple Felgen/Reifen Eintragung und nicht um Motor,Vollabnahme oder sonstiges.
Wenn alles ordnungsgemäß montiert ist und ALLE Auflagen im Gutachten erfüllt sind (welches man vorher auch mal lesen sollte) ist es total Peng ob du zu Tüv,Dekra oder Gtü in NRW,Bayern oder Hessen fährst.
Und es geht ja auch nicht darum möglichst "leicht" die Abnahme zu bekommen sondern um richtig.

Oh, wie wahr…

Zitat:

@Haltech81 schrieb am 19. Dezember 2023 um 12:06:47 Uhr:


ist es total Peng ob du zu Tüv,Dekra oder Gtü in NRW,Bayern oder Hessen fährst.

Und es geht ja auch nicht darum möglichst "leicht" die Abnahme zu bekommen sondern um richtig.

Wohnst du in Hessen, dass du mitreden kannst?
Schon mal was von der Bündelungsbehörde in Marburg gehört?

Es geht nicht darum, dass es ein "falsche" Abnahme ist.
Mittlerweile schaut jeder Prüfer genau hin, egal welches Bundesland. Nur in Hessen gibt es halt noch den bürokratischen Rattenschwanz hinten dran.
19.2/21er Eintragungen sind manchmal so gut wie nicht möglich.

Bei 19.3er kann man Glück haben.

Und um hier beim Thema zu bleiben:
Die Auflage 51G schreit nach Ärger in Hessen...

VG

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Das GA ist auch wirklich Kacke!

Bei der 225/45 R 17 (darunter) mit Betriebskennung, wurde auf die Auflage verzichtet.

Von Bürokratie hab Ich keine Ahnung,aber das wenn alle Auflagen erfüllt sind usw. Einer Eintragung bzw. Abnahme nichts im Wege steht und es dabei egal ist ob Tüv,Gtü und wie und wo auch immer kannst du nicht verneinen. ;-)

Auf Fragen zu antworten ist nicht deine Stärke...

Also: Wohnst du in Hessen?

Aber so wie du schreibst, warst du noch nie bei einer Änderungsabnahme dabei...
Sorry!

VG

Ich komme aus NRW...Und nein natürlich hab Ich noch nie etwas abnehmen oder eintragen lassen...Weder Motor noch Felgen noch Fahrwerke usw...

Aber wenn du hier richtig Plan hast ist doch alles gut.. :-)

Achso und ohne mich zu kennen verbitte Ich mir Anmerkungen über meine Person,Erfahrung oder Wissenstand aus deiner Glaskugel hier über mich Kund zu tun ;-)

Und jetzt?

Schreib doch einfach, dass du nicht weißt, wie es in Hessen abläuft, anstatt zu schreiben, wie es in allen anderen Bundesländern in der Regel abläuft.

Und wenn man gleich auf Rückfragen komplett antworten würde, entstünden auch keine Missverständnisse...

VG

Zitat:

@hlmd schrieb am 19. Dezember 2023 um 10:57:10 Uhr:


Oje, Hessen.

Wenn du die Möglichkeit hast, vielleicht mal in NRW oder RLP schauen.
So wie ich es mitbekommen habe, verhält sich der TÜV in Hessen manchmal etwas zickig bei Eintragungen, die nicht dem Schema F entsprechen.

Ich kenne einige, die aus dem südlichen Hessen lieber nach Bayern fahren, weil es da einfacher ist.

VG

Und du persönlich weißt wie es in Hessen abläuft ja?
Dann definiere doch mal zickig..

Ich sage das wenn du mit Zubehör Felgen mit Gutachten und einem sonst Serienauto zu Tüv,Dekra,Gtü fährst und ALLE Auflagen erfüllt sind du Sie auch abgenommen bekommst!

Was da für ein Bürokratieschwanz dranhängt keine Ahnung aber Ich sehe kein Grund warum Sie dann nicht in NRW,Hessen oder Bayern abgenommen werden sollten...

Und von Problemen mit Eintragungen in Hessen hab Ich weder in der Tuningscene noch im Motorsport gehört..
Und ds geht es um mehr als einfach nur andere Felgen an der Familienkutsche..

So jetzt dein Part... Habe fertig! :-)

Ich verstehe dein Problem nicht?!

Hier geht es einzig und allein darum, dass der TE Reifen hat, die er eintragen muss.
Dann kommt ein Einwand, dass das in Hessen schwieriger sein kann und dann kommt jemand, der der Meinung ist, dass das kein Problem sei.

Die Auflage 51G KANN ein Problem darstellen, vor allem in Hessen. Diese Auflage kann nämlich auch eine Einzelabnahme nach 19.2/21 bedeuten, was in Hessen aufgrund der Bündelungsbehörde oft unmöglich bzw. sehr teuer werden kann.

Ich habe einige Arbeitskollegen in Hessen (Wiesbaden), die lieber bei Eintragungen über den Rhein nach Mainz fahren, als sich das Ganze in Hessen anzutun.

VG

Zitat:

@Haltech81 schrieb am 19. Dezember 2023 um 13:49:50 Uhr:


Und von Problemen mit Eintragungen in Hessen hab Ich weder in der Tuningscene noch im Motorsport gehört..

Ja du hast davon noch nichts gehört/keine Ahnung.
Egal. Glaub es halt einfach. Auch mir ist es zuviel, die ganze Thematik "Bündelungsbehörde" darzulegen. Ist auch unnötig.

Zitat:

@Haltech81 schrieb am 19. Dezember 2023 um 13:49:50 Uhr:


Habe fertig! :-)

Ja bitte.

Bis hier konnten wir dem TE prima helfen.

Bitte lasst die gute Stimmung jetzt nicht kippen.

Im Anhang die ABE.
Konfrontiere den Verkäufer mit dem Abschnitt 9.

Dort steht sinngemäß:
Die Räder dürfen feilgeboten (zum Verkauf angeboten) werden, wenn die Auflagen des fahrzeugspezifischen >Gutachten zur ABE< beachtet werden.

Außerdem scheint diese ‚Fachfirma‘ nicht zu wissen, dass die Auflage 11A sofortige Abnahme durch einen Sachverständigen bedeutet.
Oder sie wusste es und hat’s verschwiegen, weil sie wusste, dass die Reifen unzulässig sind. 😁

Falls der Anhang nicht geöffnet werden kann:
ABE

Dann:
B1
B1_7.5x17 - KBA 52805
A00-B1.7517 - KBA 52805-00.pdf {{ Herunterladen

Also heißt es nun unter dem Strich...

Gutachten nehmen und dann rüber nach Bayern zum eintragen. :-)

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