Werkstatt beschädigt Achse beim Querlenkertausch. Haftungsfrage?

Audi A4 B7/8E

Hallo,

hab soeben einen Anruf von meiner Werkstatt bekommen. Beim Wechseln der Querlenker wurde eine Schraube abgerissen, da koridiert und beim Versuch die Schraube mit Gewalt zu entfernen wurde dabei die Achse beschädigt und die Schraube ist immer noch drin. Jetzt muss die Werkstatt eine neue Achse bestellen.

Muss ich jetzt dafür auch noch bezahlen oder haftet die Werkstatt dafür? Ist ja ein Werkvertrag, oder?

Wer kann mir da eine Auskunft geben?

15 Antworten

Werkstatt. Sie hätten dich vor der Aktion informieren und fragen müssen ob sie trotz der Schraube es weiter versuchen und machen sollen. So haben sie auf Eigenverantwortung gehandelt, sind somit in der Haftung für ihr tun und daraus folgenden Schaden.😁 Gruß Micha.

Zitat:

Original geschrieben von Audiracer1000


Werkstatt. Sie hätten dich vor der Aktion informieren und fragen müssen ob sie trotz der Schraube es weiter versuchen und machen sollen. So haben sie auf Eigenverantwortung gehandelt, sind somit in der Haftung für ihr tun und daraus folgenden Schaden.😁 Gruß Micha.

das würde ich nicht so sagen ! Bei uns in der werkstatt ist es so im fall wie bei dir musst du dies bezahlen weil du es ja in auftrag gegeben hast das def. teil zu tauschen und sie schon mit dem ausbau angefangen haben, erst wenn alle rettungsversuche hin sind wird der kunde angerufen und das problem dargestellt

keine werkstatt weiß vorher das ne schraube fest ist, gut wenn ne schraube abreißt bort man sie raus und schneidet ein neues gewinde rein aber man ist nie sicher

Da die Werkstatt Dich über Folgekosten, welche entstehen könnten, wenn die verrostete Schraube reißt, nicht informiert hat mußt Du lediglich für den von Dir bestätigten Reparaturauftrag zahlen.
Wenn die Fachleute in der Werkstatt ein entsprechendes Risiko gesehen hätten, hätten sie Dich informieren müssen und Dein OK abwarten müssen. Alternativ dazu hätten sie die Reparatur auch an dieser Stelle abbrechen können.
Übrigens müsste die Werkstatt auch für z.B. einen Ersatzwagen aufkommen 😉.

Zitat:

Original geschrieben von VR& Junky


erst wenn alle rettungsversuche hin sind wird der kunde angerufen und das problem dargestellt

keine werkstatt weiß vorher das ne schraube fest ist, gut wenn ne schraube abreißt bort man sie raus und schneidet ein neues gewinde rein aber man ist nie sicher

Wenn während so eines "Rettungsversuches" ein Schaden entsteht, haftet die Werkstatt - ausser Sie hat sich (möglichst schriftlich) vom Kunden eine evtl. Kostenübernahme zusichern lassen.

Zum Thema "aber man ist nie sicher": das läuft eben unter unternehmerischem Risiko.

Was macht denn eure Werkstatt, wenn der Azubi (jaja, die müssen immer für so was herhalten 😉) den Wagen beim rangieren beschädigt?

Gruß,

Thilo

nabend und ersmal vielen Dank.

Zum Sachverhalt. Es ist eine freie Werkstatt.

Die Werkstatt hat mich zuerst telefonisch informiert, dass sie die Schraube nicht heraus bekommen. Sie müssen evtl. die Schraube heraus bohren und die Reparaturdauer wird sich daduch verlängern. Ich also OK gesagt. Später riefen sie mich an um mitzuteilen, dass beim Versuch die Schraube herauszubohren ein Stück der Schraube drin geblieben ist und dieses Stück sie nicht herausbekommen und dadurch einer der beiden oberen Achslenker sie nicht herausbekommen. Beim Ausbohren hat aber die Achse gelitten und muss neu her. Der Mechaniker hat mich dann gefragt, ob er bei Audi eine neue Achse besorgen soll oder ob ich eine Achse besorge und sie können nichts dafür und das so etwas unkalkulierbar wäre. Meiner Meinung nach müsste da die Haftpflicht der Werkstatt greifen, oder?

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Ich denke auch, das die Betriebshaftpflichtversicherung der Werkstatt für den Schaden aufkommen können müßte.
Wenn man sich dort allerdings quer stellt, würde ich mir fachlichen rechtlichen Rat holen.

Zitat:

Original geschrieben von s.l.i.n.e.r


Meiner Meinung nach müsste da die Haftpflicht der Werkstatt greifen, oder?

Ja, da Du anscheinend nicht ausführlich über Konsequenzen informiert wurdest.

Vor allem wurde das alles telefonisch vereinbart. Klarer Punkt für Dich 😉.

Gruß,
Thilo

Also ich hatte eine ähnliche Sache bei einem Freundlichen mit dem Golf meiner Frau. Nachdem ich die Domlager gewechselt hatte, soll die Spur eingestellt werden. Am nächsten Tag rief mich die Werkstatt an und teilte mir mit, daß sie die Kontermutter der Spurstange nicht locker bekommen. Im gleichen Atemzug wollten sie eine neue Spurstange einbauen. Das habe ich abgelehnt. Deswegen wollten sie über Nacht Kriechöl einwirken lassen und es noch einmal versuchen. Ich habe der Werkstatt bei diesem Gespräch deutlich gesagt, daß sie , wenn sie die Mutter auf normalen Wege nicht lose bekommen, nichts weiter machen sollen und ich den Wagen abholen würde. Am nächsten Tag kam der Anruf, daß sie die Mutter nicht lose bekommen. Also habe ich den Wagen abgeholt und zu Hause auf die Grube gefahren um mir mal das Problem anzuschauen. Als ich das Rad abschraubte hat mich fast der Schlag getroffen, denn die sogenannten Fachleute in dieser Werkstatt, müssen mit zwei Rohrzangen wie die Wilden an der Spurstange herumgewürgt haben, denn an der Spurstange wurde sogar etwas Material abgeschabt bei dieser Aktion. Dasvon habe ich dann Fotos gemacht und bin zum TÜV gefahren und habe gefragt, ob ich mit dieser Spurstange noch einen TÜV bekommen würde und die Antwort war klar- nein. Also habe ich mich ans Auto gemacht und die Mutter mit einem Propanlötgeröt und ganz kleiner Flamme die Flanken der Mutter erwärmt (nicht zum glühen gebracht, ich bin gelernter Schlosser und kenne mich Metall aus) und dann mit einer kleinen Wasserpumpenzange und einem Maulschlüssel die Mutter gelöst. Die ganze Aktion hat mit Rad abschrauben und Kaffee machen eine halbe Stunde gedauert und die Mutter konnte ganz leicht mit der Hand bewegt werden.
Daraufhin stellt ich die Werkstatt zur Rede und das Ende vom Lied war, das die Werkstatt für eine neue Spurstange inkl. Montage aufkam da sie von mir nicht aufgefordert wurde mit allen Mitteln zu hantieren und somit mußten sie für den aufgekommenden Schaden haften.

MfG Vara39

So eine ähnliche Frage habe ich letztens mit einem Arbeitskollegen diskutiert.
Thema war, wer bezahlt den Schaden, wenn die Werkstatt die Glühkerzen wechseln soll und dabei einer Kerze abbricht/stecken bleibt oder in den Zylinder fällt.
Mein Kollege war der Meinung, dass die Werkstatt das nicht bezahlen muss, da sie ja nichts dafür kann.
Ich bin der Meinung dass die das bezahlen müssen, denn sie haben den Schaden ja verursacht ob sie was dafür können oder nicht spielt keine Rolle. Sie hätten den Auftrag ja nicht annehmen müssen, denn das Risiko das was kaputt gehen kann kennen sie und können sich dementsprechend vorher überlegen ob sie es machen oder nicht.
Wenn das nicht so wäre dann könnten die ja demolieren und beschädigen wie sie wollen und der Kunde müsste zahlen.

Zitat:

Original geschrieben von Johnny2000


So eine ähnliche Frage habe ich letztens mit einem Arbeitskollegen diskutiert.
Thema war, wer bezahlt den Schaden, wenn die Werkstatt die Glühkerzen wechseln soll und dabei einer Kerze abbricht/stecken bleibt oder in den Zylinder fällt.
Mein Kollege war der Meinung, dass die Werkstatt das nicht bezahlen muss, da sie ja nichts dafür kann.
Ich bin der Meinung dass die das bezahlen müssen, denn sie haben den Schaden ja verursacht ob sie was dafür können oder nicht spielt keine Rolle. Sie hätten den Auftrag ja nicht annehmen müssen, denn das Risiko das was kaputt gehen kann kennen sie und können sich dementsprechend vorher überlegen ob sie es machen oder nicht.
Wenn das nicht so wäre dann könnten die ja demolieren und beschädigen wie sie wollen und der Kunde müsste zahlen.

meine freie Werkstatt war wegen so einer Glühkerzengeschichte (abgerissen) vor Gericht. Ergebnis: Der Kunde mußte zahlen nicht die Werkstatt.

Zitat:

Original geschrieben von brainticket999



Zitat:

Original geschrieben von Johnny2000


So eine ähnliche Frage habe ich letztens mit einem Arbeitskollegen diskutiert.
Thema war, wer bezahlt den Schaden, wenn die Werkstatt die Glühkerzen wechseln soll und dabei einer Kerze abbricht/stecken bleibt oder in den Zylinder fällt.
Mein Kollege war der Meinung, dass die Werkstatt das nicht bezahlen muss, da sie ja nichts dafür kann.
Ich bin der Meinung dass die das bezahlen müssen, denn sie haben den Schaden ja verursacht ob sie was dafür können oder nicht spielt keine Rolle. Sie hätten den Auftrag ja nicht annehmen müssen, denn das Risiko das was kaputt gehen kann kennen sie und können sich dementsprechend vorher überlegen ob sie es machen oder nicht.
Wenn das nicht so wäre dann könnten die ja demolieren und beschädigen wie sie wollen und der Kunde müsste zahlen.
meine freie Werkstatt war wegen so einer Glühkerzengeschichte (abgerissen) vor Gericht. Ergebnis: Der Kunde mußte zahlen nicht die Werkstatt.

Hallo

Das ist ja nen Witz. Der Kunde ist immer der Dumme. Wie war denn die Begründung des gerichtes. Würde mich mal interessieren. Gruß Micha.

Zitat:

Original geschrieben von Audiracer1000



Zitat:

Original geschrieben von brainticket999


meine freie Werkstatt war wegen so einer Glühkerzengeschichte (abgerissen) vor Gericht. Ergebnis: Der Kunde mußte zahlen nicht die Werkstatt.

Hallo
Das ist ja nen Witz. Der Kunde ist immer der Dumme. Wie war denn die Begründung des gerichtes. Würde mich mal interessieren. Gruß Micha.

die genaue Urteilsbegründung kenne ich nicht. Hat mir der Chef so erzählt als ich mal eine Zündkerze fest hatte--da wollte er nicht so ohne weiteres rangehen.

Beim Glühkerzenwechsel ist die Warscheinlichkeit des Abreißens dermaßen hoch das der Kunde dieses mit einkalkulieren sollte und somit auch für evtl. Folgeschäden aufkommen muss. Dieses sollte vorab dem Kunden bei der Rep.-Annahme gesagt werden. War in diesem Fall wohl so.

Zitat:

Original geschrieben von brainticket999



Zitat:

Original geschrieben von Audiracer1000


Hallo
Das ist ja nen Witz. Der Kunde ist immer der Dumme. Wie war denn die Begründung des gerichtes. Würde mich mal interessieren. Gruß Micha.

die genaue Urteilsbegündung kenne ich nicht. Hat mir der Chef so erzählt als ich mal eine Zündkerze fest hatte--da wollte er nicht so ohne weiteres rangehen.

Beim Glühkerzenwechsel ist die Warscheinlichkeit des Abreißens dermaßen hoch das der Kunde dieses mit einkalkulieren sollte und somit auch für evtl. Folgeschäden aufkommen muss. Dieses sollte vorab dem Kunden bei der Rep.-Annahme gesagt werden. War in diesem Fall wohl so.

Das nenn ich mal die A....karte gezogen. Gruß Micha.

Hi Leute,

da gibt es im Prinzip ganz klare Regelungen die aber wie immer in der Deutschen Rechtssprechung mal hierhin und mal dorthin gebogen werden.

Wenn eine Bauteil bei der demontage kaput geht obwohl die Werkstatt fachlich korrekt gearbeitet hat muß der Kunden den Schaden zahlen.

Nur bei grober Fahrlässigkeit oder extremem Fehlverhalten haftet die Werkstatt. Im zweifel ist das aber natürlich schwer nachzuweisen.

Im Vorliegenden Fall würde ich der Werkstatt nicht unbedingt die Schuld geben,jeder der das mal gemacht hat weiß wie verottet die Schrauben im Achbereich oft sind. Die braucht man nur mal schief anzusehen und schon brechen sie.

Das Rausbohren ist immer ne kritische sache,selbst unter optimalen Bedingungen klappt das net immer. Egal wie sorgfältig man arbeitet.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Johnny2000


So eine ähnliche Frage habe ich letztens mit einem Arbeitskollegen diskutiert.
Thema war, wer bezahlt den Schaden, wenn die Werkstatt die Glühkerzen wechseln soll und dabei einer Kerze abbricht/stecken bleibt oder in den Zylinder fällt.
Mein Kollege war der Meinung, dass die Werkstatt das nicht bezahlen muss, da sie ja nichts dafür kann.
Ich bin der Meinung dass die das bezahlen müssen, denn sie haben den Schaden ja verursacht ob sie was dafür können oder nicht spielt keine Rolle. Sie hätten den Auftrag ja nicht annehmen müssen, denn das Risiko das was kaputt gehen kann kennen sie und können sich dementsprechend vorher überlegen ob sie es machen oder nicht.
Wenn das nicht so wäre dann könnten die ja demolieren und beschädigen wie sie wollen und der Kunde müsste zahlen.

Das eine Glühkerze brechen kann, wenn man sich nicht an die Fahrzeug- bzw. Glühkerzenhersteller-Vorgaben hält, ist richtig. Der Rest allerdings ein völliger Schwachsinn.

Was machst Du bei Sicherheitsrelevanten Teilen wie beim Fahrwerk? Soll man sich jedes einzelne Teil, jede Schraube vorher ansehen und prüfen, ob es sich später bei der Reparatur losschrauben/lösen lässt oder was schwirrt Dir da im Kopf herum?? Bei dem einen reissen die Schrauben ab, bei dem anderen nicht. Soll man nun jeden zweiten Auftrag ablehnen und die Leute nach Hause schicken? Willst Du trotz Blockiergefahr des Rades mit einer gerissenen Achsmanschette weiterfahren, weil die Werkstatt es ablehnt die Mutter/Schraube zu lösen, weil das Gewinde beschädigt werden könnte? Anschließend solange weitersuchen bis eine dumme Werkstatt gefunden ist, die den Auftrag annimmt und dann das äußere Gelenk auf eigene Kosten durch die Haftpflichtversicherung bezahlen lässt??

Sagt mal, wovon träumt ihr eigentlich noch so??

Noch ein Nachtrag an den Herren mit seiner Spurstange.
Ob die Werkstatt die Mutter vermurkst oder Du mit Deinem tollen Brenner die Spurstange erhitzt, in beiden fällen ist das Teil reif für die Schrottonne. Dafür muss da nicht einmal etwas Glühen!

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