Werksseitig freigegebene Räder-/Reifenkombinationen MÜSSEN auch mit n. FZG-Schein eingetragen w.!!!

BMW 3er E36

Hallo!

Viele hier haben mein Problem mit dem Tüv mitbekommen. (Der 316i Compact meiner Freundin fährt mit 205/55-16, was der TÜV nicht abnehmen wollte ohne Eintragung).

Ich hatte grad ein Gespräch mit einem sehr kompetenten Herren der BMW AG. Die Listen aus dem Umrüstkatalog ect. sagen nicht aus, dass die dort enthaltenen Räder-/Reifenkombis ohne Eintragung gefahren werden dürfen!!! Auch nicht (wie viele Leute meinen), wenn man den neuen Fahrzeugschein hat!!!

Begründung: In der Grund-ABE, die BMW mit Prodduktion des Fahrzeuges erstellt hat, sind nur ein Teil der möglichen Größen drin. Im Nachhinein wurde die Liste mit dem Umrüstkatalog erweitert, die Grund-ABE jedoch hat nur die Größen drin, die es damals gab. Die Grund-ABE kann nicht erweitert werden!

Ergo die Räder/Reifen müssen, auch wenn Sie im Umrüstkatalog aufgeführt sind, eingetragen werden. Jedoch nicht als Einzelabnahme, sondern als Anbauabnahme (wesentlich günstiger).

Hier im Forum im FAQ steht es also falsch, daher bitte ändern!

Gruß
Frank

EDIT:

E-Mail von BMW:

Sehr geehrter Herr xxx,
 
vielen Dank für das Telefonat.
 
Gerne fasse ich den Inhalt nochmals kurz zusammen:
 
Auch bei Fahrzeugen, die bereits die neuen Fahrzeugpapiere haben, in denen ja nicht mehr sämtliche werkseitig freigegebenen Rad- / Reifenkombinationen aufgeführt werden, dürfen nur diejenigen Rad- / Reifenkombinationen gefahren werden, die für das jeweilige Modell zum Zeitpunkt der Erstzulassung in der Fahrzeug EG-Betriebserlaubnis – oder bei älteren Fahrzeugen in der Fahrzeug ABE – enthalten waren. Als Endkunde kann man das am sichersten im COC nachschauen. Nur was dort aufgeführt ist, darf auch gefahren werden.
 
Wenn – so wie in Ihrem Fall des BMW 316i Compact (E36) – später werkseitig zusätzliche Rad- / Reifendimensionen freigegeben wurden, so müssen diese nach einer entsprechenden Anbauabnahme bei einer autorisierten technischen Prüfstelle abgenommen und durch die Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
 
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Röthlingshöfer
 
BMW Kundenbetreuung
 
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Zitat:

Original geschrieben von bmw318ti


EDIT: Sorry, ich lese gerade die Auflage 14 in dem Umrüstkatalog (siehe E36 FAQ http://www.motor-talk.de/faq/bmw-3er-e36-q6.html#Q1773761 )... da steht tatsächlich, wenn die größe nicht in den Kfz-Papieren eingetragen ist, muss eine Anbauabnahme erfolgen!

richtig! das galt aber VOR der einführung der neuen fahrzeugpapiere! seither gilt: alle werksseitigen freigaben müssen nicht mehr eingetragen werden.

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EDIT: Sorry, ich lese gerade die Auflage 14 in dem Umrüstkatalog (siehe E36 FAQ http://www.motor-talk.de/faq/bmw-3er-e36-q6.html#Q1773761 )... da steht tatsächlich, wenn die größe nicht in den Kfz-Papieren eingetragen ist, muss eine Anbauabnahme erfolgen!

Zitat:

Original geschrieben von bmw318ti


EDIT: Sorry, ich lese gerade die Auflage 14 in dem Umrüstkatalog (siehe E36 FAQ http://www.motor-talk.de/faq/bmw-3er-e36-q6.html#Q1773761 )... da steht tatsächlich, wenn die größe nicht in den Kfz-Papieren eingetragen ist, muss eine Anbauabnahme erfolgen!

richtig! das galt aber VOR der einführung der neuen fahrzeugpapiere! seither gilt: alle werksseitigen freigaben müssen nicht mehr eingetragen werden.

In einem neueren Umrüstkatalog von 2006 (da gabs ja bereits die neuen Kfz-Papiere), steht ein Hinweis, dass wenn die Kombination nicht in der Fahrzeug ABE/EG-Betriebserlaubnis aufgeführt ist, eine Änderungsabnahme erforderlich ist. Nur welche Kombinationen da jetzt drin stehen in den ABE's, weiß ich nicht. Das sind vermutlich die vom Threadersteller angesprochenen Grund-ABE's, in denen die Größe 205/55R16 wohl fehlt!

Vermutung meinerseits: das was BMW hat ist nur ein Teilegutachten (Teilegutachten-Nr.: 06-00219-CP-GBM-00), also keine EG-Genehmigung oder andere Art von Genehmigung. Und ein Teilegutachten bedarf immer einer Änderungsabnahme nach §19.3 StVZO durch einen Prüfer/Sachverständigen.
Ist aber nur eine Vermutung, ich weiß es nicht.

Gruß

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