Wer kennt diese Räder?

VW Golf 4 (1J)

Ich bin auf der Suche nach Infos zu diesen Rädern:

https://i.ebayimg.com/images/g/GP4AAOSwXi9b3t6o/s-l1600.jpg

Hat hier jemand - zufällig? - passende Felgen von Audi mit Radkappen von VW kombiniert? Oder gab es diese Räder so?

Ich frage, weil ich klären möchte, ob die Räder an einem VW New Beetle Cabrio eingetragen werden müssen. Ich möchte zwar andere Radkappen verwenden (Eigenbau, siehe https://www.motor-talk.de/forum/aus-audi-wird-vw-t7428456.html), aber eben die Alufelgen, die am Audi A3 8L verbaut waren. Wenn es die auch an einem VW gab dürfte sich das mit dem evtl. Eintragen komplett erledigen, denn die Räder entsprechen allen Vorgaben von VW aus der CoC.

Gruß Michael

Sind die Räder von VW?
23 Antworten

@ cng

Auch ich kann dir nur raten umgehend mit einer Traglastbescheinigung zum TÜV zu gehen.
Um dort deine Wunsch - Felge vom Audi A3 8L auf deinem VW Beetle zu legalisieren = per Einzelabnahme.

Anderes Beispiel selbige Problematik.

https://www.motor-talk.de/.../...-felgen-auf-octavia-t6322572.html?...

Zudem fahre ich auch selbst seit Herbst 2008 mit Audi A3 - 8P 16" Felgen als WR - Satz auf meinem VW 1T2 Touran.
Diese Audi - Felgen hab ich damals mit Hilfe der Traglastbescheinigung auf den VW Touran abnehmen / eintragen lassen.

Komisch das ich nicht der einzige bin der weis das wenn es irgendwie auffällt, es zu Problemen kommt.

Das Problem sind die heute eigentlich weniger harten gesetzlichen Regelungen. Früher, als jedes in Deutschland zugelassene Fahrzeug entweder mit einer Typprüfung vom KBA oder einem §21 StVZO berechtigten Sachverständigen abgenommen sein musste war es einfach: Ein Teil (hier: Felge) hat für das Fahrzeug keine Betriebserlaubnis, dann war damit sofort die Betriebserlaubnis des ganzen Fahrzeugs erloschen.

In Zeiten der europäischen Typprüfuingen ist das nicht mehr so eindeutig: Hat ein Teil keine BE für das Fahrzeug, dann gilt die BE des ganzen Fahrzeugs weiter. Der Polizist vor Ort kann Dich nicht aufhalten, Du darfst also nach Hause fahren, aber er kann eine Anzeige schreiben, die ein Bußgeld und einen Punkt nach sich ziehen kann.

Je nach Mangel haben die Polizisten vor Ort durchaus einen Ermessensspielraum. Sagen wir mal da ist jemand mit China-LED-Leuchtmitteln unterwegs. Die BE der Scheinwerfer ist damit erloschen. Aufgefallen ist das sagen wir mal am hellichten Tage am Karfreitag, den viele zum Car-Freitag mach(t)en. Dann gibt es die Anzeige, aber der Verkehrssünder darf weiterfahren. Wird er aber am späten Abend oder in der Nacht erwischt, dann wird ihm der Polizist die Weiterfahrt untersagen.

Ein Verbot der Weiterfahrt wäre in meinem Falle nicht zu rechtfertigen. Immerhin erfüllen die Felgen schon einmal alle Angaben der Typprüfung:

https://up.picr.de/45474551wg.gif

Bei den Felgen von Audi handelt es sich um 6Jx15 ET38, das steht auch auf den Felgen:

https://up.picr.de/45474633fl.jpg

Die Traglast der Felgen ist auch mehr als ausreichend, wie Audi schon früher bestätigt hat:

https://up.picr.de/45474550qq.gif

Das Cabrio hat eine zulässige Gesamtmasse (früher: zGG) von 1.750 kg. Die Traglast der vier Felgen beträgt 4*526 kg = 2.104 kg. Das sind über 20 % mehr, daher ist das technisch auch unproblematisch.

Ich bin kein Jurist, aber meines Wissens riskiere ich keinesfalls den Versicherungsschutz. Das liegt daran, dass seit ein paar Jahren die Versicherung die Beweislast trägt. Um sich vor der Zahlung zu drücken müsste die Versicherung beweisen, dass die bösen Teile ursächlich für den Unfall waren. Beispiel: Da hat einer auf seinem Auto Räder in nicht zugelassener Größe montiert. In einer bestimmten Lenkradposition schleift der Reifen innen an irgendwelchen Teilen. Nach längerer Zeit und tausenden Kilometern kommt es zu einem Reifenplatzer und dadurch zu einem Unfall. Klare Sache: Hier wird die Versicherung nachweisen können, dass die falschen Räder unfallursächlich waren. Aber in meinem Fall? Ich dürfte bei der Rad-/Reifengröße sogar Schneeketten montieren!

In meinen Augen ist es so, dass jedem Menschen mit dem IQ über dem einer Tomate offensichtlich sein muss, dass technisch nichts gegen die Nutzung dieser Räder spricht. Formal wird das aber leider mit großer Wahrscheinlichkeit nicht reichen, um sie legal benutzen zu dürfen. Die Eintragung halte ich für möglich, aber sie kostet wohl runde 100 € (ca. 80 € Eintrag und ca. 20 € für eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I, also das Ding, das früher Fahrzeugschein hieß). Das mag nicht teuer sein, bedeutet aber auch viel Aufwand und wenn es auch ohne Eintragung ginge wären das überflüssige Kosten und überflüssiger Aufwand.

Gruß Michael

Typprüfung New Beetle Cabrio
Kennzeichnung Felge
Traglastbescheinigung

Alleine zur Beweissicherung können die dir die Weiterfahrt untersagen und du trägst alle weiteren Kosten. Aber ich seh schon du wirst es erst teuer serviert bekommen müssen eh du mal auf dem Boden der Realität ankommst. Sobald ein Polizist sich unsicher ist ob es so legal ist kann er das Abschleppen veranlassen inkl GA. Klar sollte rauskommen alles richtig zahlt der Staat aber du weißt ja schon es ist nicht richtig daher weist du wer zahlt!

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@ cng-lpg

Jetzt wäre der " Kopfschüttel - Smilie " angebracht 😉

Ich habe etliche Jahre die Sicherstellungen, also das Abschleppen für die Polizei durchgeführt. Glaubt mir wenn ich sage oder schreibe, dass kein VW wegen Audi-Felgen in der korrekten Größe sichergestellt und abgeschleppt wird. Wozu auch? Zur Sicherung der Beweise? Nun, da reicht ein Foto, dafür braucht man kein Sachverständigengutachten.

Oder um zu verhindern, dass der Halter das Fahrzeug nicht auf legale Räder stellt? Das ist doch gerade das, was seit Jahrzehnten gewollt ist! Kennt Ihr das nicht mehr? Da gab es die Mängelkarte mit der Aufforderung, das Fahrzeug innerhalb von soundsoviel Tagen in ordnungsgemäßem Zustand vorzuführen.

Wie das heute genau gehandhabt wird weiß ich nicht, weil der bürokratische Aufwand enorm gestiegen ist. Die Polizisten haben dazu immer weniger Zeit und Lust. Was übrigens auch der Grund ist, warum die Beamten in der Regel die Kirche im Dorf lassen. Die werden kein Fahrzeug sicherstellen, wenn es auch eine Verwarnung und ein Verbot der Weiterfahrt tut. Oder ob in Abhängigkeit von der Situation zu härteren Maßnahmen wie einer Anzeige gegriffen werden muss.

Unabhängig davon scheint es ja so zu sein, dass die Räder zumindest in Deutschland nicht bei VW eingesetzt wurden. Wenn man sich die Räder auf dem Bild im ursprünglichen Post ansieht, dann sieht das mit den VW-Radkappen schon sehr original aus. Ich halte es nicht für ausgeschlossen, das die Räder etwa für ein Sondermodell X in Sprankbritalien, also irgendeinem anderen EU-Land tatsächlich ausgeliefert worden sein könnten. Weil es hier das Sondermodell X aber nicht gab, ist das hier kaum bekannt. Wie gesagt, das wäre denkbar.

Ich habe jetzt erst einmal Audi um eine auf mich ausgestellte aktuelle Traglastbescheinigung gebeten:

Zitat:

Sehr geehrte Damen und Herren,

an meinem VW New Beetle Cabrio habe ich Felgen des technischen Zwillings Audi A3 8L montiert. Zur Vorlage beim TÜV benötige ich eine Bescheinigung zur Traglast der geschmiedeten Leichtmetallfelge 8L0 601 025E in der Größe 6Jx15 H2, ET 38.

Ich bitte Sie um die entsprechende Bescheinigung. Für Ihre Bemühungen vielen Dank im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Ich werde weiter recherchieren und berichten.

Gruß Michael

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 10. April 2023 um 13:21:30 Uhr:


Alleine zur Beweissicherung können die dir die Weiterfahrt untersagen und du trägst alle weiteren Kosten. Aber ich seh schon du wirst es erst teuer serviert bekommen müssen eh du mal auf dem Boden der Realität ankommst. Sobald ein Polizist sich unsicher ist ob es so legal ist kann er das Abschleppen veranlassen inkl GA. Klar sollte rauskommen alles richtig zahlt der Staat aber du weißt ja schon es ist nicht richtig daher weist du wer zahlt!

Nanu? Da stand doch eben noch etwas anderes? 😉 😁

Nein ich habe nichts editiert!

Wieso fährst du nicht einfach zu einer Prüfstelle und fragst nach? Die werden es eigentlich wissen müssen.

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